Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 134/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2338
OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 134/89 (https://dejure.org/1989,2338)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.03.1989 - Ws 134/89 (https://dejure.org/1989,2338)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. März 1989 - Ws 134/89 (https://dejure.org/1989,2338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1; StVollzG § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 389
  • StV 1990, 27
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 134/89
    Bemmann bezieht sich zur Begründung seiner Meinung auf das Sozialstaatsprinzip, auf die Menschenwürde des Strafgefangenen, auf die ältere Verfassungsrechtsprechung (BVerfGE 35, 202 ff.; 40, 276 ff.; 45, 187 ff.) - die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juni 1983 (BVerfGE 64, 261 ff.) hält er für verfassungswidrig - und darauf, daß die Anerkennung von Schuldverarbeitung und Sühne als weitere Vollzugsziele wieder die Türe zu einer schulddifferenzierenden Vollzugsgestaltung öffne, die durch die Einführung der Einheitsstrafe gerade habe verschlossen werden sollen.

    In der Entscheidung zu lebenslanger Freiheitsstrafe schließlich (BVerfGE 45, 187, 259) wird dem Gesetzgeber ausdrücklich zugestanden, sich davon leiten zu lassen, daß die Wiedereingliederung eines Straftäters in die Rechtsgemeinschaft eine Schuldverarbeitung voraussetzt.

    Für unsere Zeit formuliert von Nell-Breuning (Gerechtigkeit und Freiheit 2. Aufl. München 1985 im Kapitel "Menschenwürde") in Übereinstimmung und Erweiterung höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerfG NJW 1977, 1525/1534, 1526; BGHSt 2, 194 und BayVerfGH n.F. 1, 32 = Verw. Rspr. 1, 5): "Unmittelbarer Ausfluß der Menschenwürde ist das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 134/89
    Für unsere Zeit formuliert von Nell-Breuning (Gerechtigkeit und Freiheit 2. Aufl. München 1985 im Kapitel "Menschenwürde") in Übereinstimmung und Erweiterung höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerfG NJW 1977, 1525/1534, 1526; BGHSt 2, 194 und BayVerfGH n.F. 1, 32 = Verw. Rspr. 1, 5): "Unmittelbarer Ausfluß der Menschenwürde ist das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 134/89
    Bemmann bezieht sich zur Begründung seiner Meinung auf das Sozialstaatsprinzip, auf die Menschenwürde des Strafgefangenen, auf die ältere Verfassungsrechtsprechung (BVerfGE 35, 202 ff.; 40, 276 ff.; 45, 187 ff.) - die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juni 1983 (BVerfGE 64, 261 ff.) hält er für verfassungswidrig - und darauf, daß die Anerkennung von Schuldverarbeitung und Sühne als weitere Vollzugsziele wieder die Türe zu einer schulddifferenzierenden Vollzugsgestaltung öffne, die durch die Einführung der Einheitsstrafe gerade habe verschlossen werden sollen.
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 134/89
    Bemmann bezieht sich zur Begründung seiner Meinung auf das Sozialstaatsprinzip, auf die Menschenwürde des Strafgefangenen, auf die ältere Verfassungsrechtsprechung (BVerfGE 35, 202 ff.; 40, 276 ff.; 45, 187 ff.) - die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juni 1983 (BVerfGE 64, 261 ff.) hält er für verfassungswidrig - und darauf, daß die Anerkennung von Schuldverarbeitung und Sühne als weitere Vollzugsziele wieder die Türe zu einer schulddifferenzierenden Vollzugsgestaltung öffne, die durch die Einführung der Einheitsstrafe gerade habe verschlossen werden sollen.
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 134/89
    Bemmann bezieht sich zur Begründung seiner Meinung auf das Sozialstaatsprinzip, auf die Menschenwürde des Strafgefangenen, auf die ältere Verfassungsrechtsprechung (BVerfGE 35, 202 ff.; 40, 276 ff.; 45, 187 ff.) - die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juni 1983 (BVerfGE 64, 261 ff.) hält er für verfassungswidrig - und darauf, daß die Anerkennung von Schuldverarbeitung und Sühne als weitere Vollzugsziele wieder die Türe zu einer schulddifferenzierenden Vollzugsgestaltung öffne, die durch die Einführung der Einheitsstrafe gerade habe verschlossen werden sollen.
  • BVerfG, 11.01.1995 - 2 BvR 1865/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung von in der vormaligen DDR erfolgten Begnadigungen

    Deshalb darf im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB die Schwere der Schuld ausschließlich im Rahmen spezialpräventiver Gesichtspunkte herangezogen werden (h.M.; vgl. E. Dreher/H. Tröndle: StGB , 46. Aufl. 1993, § 57 Rn. 8; E. Horn, in: H. J. Rudolphi u.a.: Systematischer Kommentar zum StGB , 6. Aufl. 1994, § 57 Rn. 11; K. Lackner: StGB , 20. Aufl. 1993, § 57 Rn. 8; noch weitergehend W. Stree, in: A. Schönke/H. Schröder: StGB , 24. Aufl. 1991, § 57 Rn. 16; etwas mißverständlich OLG Bamberg, Beschl. vom 23. März 1989, StV 1990, 27 ff. mit kritischer Anmerkung von H. Müller-Dietz; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 1 Ws 951/99

    Berücksichtigung der Strafzwecke bei Aussetzung der Vollstreckung eines

    Demgemäß sind die vorbezeichneten Strafzwecke nicht nur bei der Bemessung und Festsetzung der Strafe, sondern auch bei der Strafvollstreckung und somit bei den nach § 57 StGB zu treffenden Entscheidungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, a.a.O.; ferner Senatsbeschlüsse, a.a.O., sowie OLG Bamberg NStZ 1989, 389/390).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 1 Ws 111/99
    Der Senat teilt diese Auffassung, die allein dem Gesetzeszweck entspricht (vgl. dazu insoweit zutreffend auch OLG Bamberg in NStZ 1989, 389 /390).
  • OLG Brandenburg, 08.09.1994 - 2 Ws 113/94

    Voraussetzungen einer Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung; Erfordernis der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht