Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.06.1989

Rechtsprechung
   BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89   

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BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89 (https://dejure.org/1989,616)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1989 - 5 StR 175/89 (https://dejure.org/1989,616)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1989 - 5 StR 175/89 (https://dejure.org/1989,616)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen uneingeschränkter Schuldfähigkeit von Heroinsüchtigen - Rechtliche Bedeutung der Angst eines Heroinsüchtigen vor Entzugserscheinungen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Anwendung des § 21 StGB bei Beschaffungskriminalität Heroinabhängiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2336
  • MDR 1989, 831
  • NStZ 1989, 430
  • StV 1989, 386
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89
    Die Anwendung des § 21 StGB ist bei Beschaffungsdelikten Heroinabhängiger nicht in jedem Fall davon abhängig, daß der Täter zur Tatzeit unter "akuten körperlichen" Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGH NJW 1988, 501, 502 [BGH 30.06.1987 - 1 StR 242/87] = BGHR § 21 StGB, BtM-Auswirkungen 2).
  • BGH, 03.12.1981 - 4 StR 615/81

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Erhebliche Verminderung der

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen eine solche Angst den Heroinabhängigen unter ständigen Druck setzt und zu Beschaffungstaten treibt, die Vorschrift des § 21 StGB schon bisher für anwendbar gehalten (BGH Urteile vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81 - und vom 3. Dezember 1981 - 4 StR 615/81 - vgl. auch BGH Urteile vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 505/84 - und vom 20. Februar 1985 - 2 StR 473/84 - sowie BGH NJW 1981, 1221).
  • BGH, 27.04.1976 - 4 StR 38/76

    Wirkungen der Annahme einer Rauschgiftsucht für das Vorliegen von

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89
    Stets ist auf die konkreten Erscheinungsformen der Sucht abzustellen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1978, 109; BGH Beschluß vom 27. April 1976 - 4 StR 38/76 -).
  • BGH, 02.12.1981 - 2 StR 542/81

    Bemessung einer Strafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen eine solche Angst den Heroinabhängigen unter ständigen Druck setzt und zu Beschaffungstaten treibt, die Vorschrift des § 21 StGB schon bisher für anwendbar gehalten (BGH Urteile vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81 - und vom 3. Dezember 1981 - 4 StR 615/81 - vgl. auch BGH Urteile vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 505/84 - und vom 20. Februar 1985 - 2 StR 473/84 - sowie BGH NJW 1981, 1221).
  • BGH, 17.10.1984 - 2 StR 505/84

    Anforderungen an die tatrichterliche Begründung einer erheblich verminderten

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen eine solche Angst den Heroinabhängigen unter ständigen Druck setzt und zu Beschaffungstaten treibt, die Vorschrift des § 21 StGB schon bisher für anwendbar gehalten (BGH Urteile vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81 - und vom 3. Dezember 1981 - 4 StR 615/81 - vgl. auch BGH Urteile vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 505/84 - und vom 20. Februar 1985 - 2 StR 473/84 - sowie BGH NJW 1981, 1221).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 473/84

    Verhältnis der Strafmilderungen nach § 30 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz zu der

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen eine solche Angst den Heroinabhängigen unter ständigen Druck setzt und zu Beschaffungstaten treibt, die Vorschrift des § 21 StGB schon bisher für anwendbar gehalten (BGH Urteile vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81 - und vom 3. Dezember 1981 - 4 StR 615/81 - vgl. auch BGH Urteile vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 505/84 - und vom 20. Februar 1985 - 2 StR 473/84 - sowie BGH NJW 1981, 1221).
  • BGH, 24.07.1979 - 5 StR 339/79

    Ausschluss der Steuerungsfähigkeit und der Schuldfähigkeit aufgrund krankhafter

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89
    Gegen die Annahme, die Angeklagten seien infolge unwiderstehlichen Dranges unfähig gewesen, anders zu handeln (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 982; BGH Urteil vom 24. Juli 1979 - 5 StR 339/79 -), spricht hier, daß ihnen während des monatelangen Tatgeschehens ein gewisses Maß an Planung und Arbeitsteilung möglich gewesen ist und daß es sich nur um mittelbare Beschaffungskriminalität gehandelt hat.
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen eine solche Angst den Heroinabhängigen unter ständigen Druck setzt und zu Beschaffungstaten treibt, die Vorschrift des § 21 StGB schon bisher für anwendbar gehalten (BGH Urteile vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81 - und vom 3. Dezember 1981 - 4 StR 615/81 - vgl. auch BGH Urteile vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 505/84 - und vom 20. Februar 1985 - 2 StR 473/84 - sowie BGH NJW 1981, 1221).
  • BGH, 20.09.1988 - 1 StR 369/88

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Betäubungsmittelabhängigen

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89
    Gesichtspunkte, die die Rechtsprechung für die Anwendung des § 21 StGB bei Cannabismißbrauch entwickelt hat (BGH StV 1988, 198; NStZ 1989, 17), sind nicht ohne weiteres auf Heroinabhängigkeit übertragbar.
  • BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13

    Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher

    Vielmehr bedarf es der Feststellung konkreter die Eigenverantwortlichkeit einschränkender Umstände, etwa einer akuten Intoxikation (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 1 StR 501/82, NStZ 1983, 72), unter Umständen auch eines entzugsbedingten akuten Suchtdrucks, verbunden mit der Angst vor körperlichen Entzugserscheinungen (zu §§ 20, 21 StGB vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151; vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5; Beschluss vom 10. April 1990 - 4 StR 148/90, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 7 jew. mwN) oder konsumbedingter schwerer Persönlichkeitsveränderungen, die zum Verlust der Eigenverantwortlichkeit führen können (zu §§ 20, 21 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11, StV 2012, 282; Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 47/10).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02

    Raub; schwere Gesundheitsbeschädigung (individuelle Schadensdisposition; konkrete

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Beschaffungskriminalität drogenabhängiger Täter nur dann in Betracht kommt, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter starke Entzugserscheinungen erleidet bzw. aufgrund früheren Erlebens deren Eintritt befürchtet und dadurch dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu beschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt in einem aktuellen Rausch verübt (s. nur BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5 und 12m. w. N.).
  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91

    Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität

    Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder wenn der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH, Urteil vom 20. September 1988 - 1 StR 369/88 - <NStZ 1989, 17 f.>; Beschluß vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88 - ; Urteil vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89 - <NJW 1989, 2336 f.> jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Allenfalls bei unmittelbaren Beschaffungshandlungen, bei denen der Täter auf die Suchtmittel selbst wie Alkohol oder Drogen zugreift und sie alsbald verzehrt, könnte bei einem unwiderstehlichen Drang, der die Steuerungsfähigkeit ausschließt, eine Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) erwogen werden (BGH, NJW 1989, 2336 f.).

  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (nur ausnahmsweise Begründung durch

    Anlass, diese Umstände, die in die notwendige Gesamtwürdigung des Zustands des Angeklagten bei Tatbegehung einzubeziehen gewesen wären (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5 mwN), näher als geschehen in den Blick zu nehmen, hat bereits der geschilderte Ablauf des Tattages geboten: Zunächst konsumierte der Angeklagte Whisky, Bier, 6 bis 7 g Amphetamin und 2 g Kokain; nach Konsumende gegen Mitternacht wanderte der Angeklagte ziellos durch die Straßen, bis er "das Bedürfnis verspürte, wieder Drogen (Amphetamine) zu konsumieren' und, da er kein Geld hatte, ihm "die Idee' kam, "zum Kauf der Suchtstoffe ... illegal Bargeld' zu erbeuten und hierzu alsbald - um 9.15 Uhr - mit nicht ausschließbar nur zufällig gefundenen Nägeln bewaffnet eine ihm bekannte Apotheke zu überfallen.

    Das wäre vielmehr rechtsfehlerhaft, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass bereits die Angst des Täters vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm ("grausamst') erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, sein Hemmungsvermögen erheblich beeinträchtigen kann (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, NJW 1989, 2336; vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54; vom 20. August 2013 - 5 StR 36/13, NStZ-RR 2013, 346, 347 mwN - Fälle der Abhängigkeit von Heroin; Senat, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151; BGH, Urteil vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, NStZ 2001, 83 - Fälle der Abhängigkeit von Kokain und Amphetamin).

  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 389/05

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Erwartung von

    Ausdrücklich ist dies bisher für Fälle der Abhängigkeit von Heroin angenommen worden (vgl. BGH MDR 1989, 831; NStZ 2001, 83, 84; NStZ-RR 1997, 227; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5, 7, 9, 11 jew. m.w.N.).
  • BGH, 20.08.2013 - 5 StR 36/13

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Straftatbegehung aus Furcht vor

    Diese Rechtsprechung wurde in Bezug auf Heroinabhängigkeit entwickelt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, NJW 1989, 2336 mwN) und später trotz unterschiedlicher Entzugsfolgen auch bei einer Kokainabhängigkeit ("Crack") angewendet (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 16).

    b) Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob eine Schuldminderung bei Abhängigkeit von Cannabis etwa im Blick auf die in jüngerer Zeit beobachtete erhöhte Toxizität der im Handel befindlichen Cannabisprodukte und die denkbar dadurch bedingten Auswirkungen auf Art und Maß der Abhängigkeit (dazu Weber, BtMG, 4. Aufl., Einleitung Rn. 144 ff., § 1 Rn. 323 ff.; Patzak/Marcus/Goldhausen, NStZ 2006, 259, 265 f.) in der Fallvariante der Furcht vor gravierenden Entzugserscheinungen grundsätzlich in Betracht kommt (vgl. aber BGH, Urteile vom 20. September 1988 - 1 StR 369/88, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 4, und vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, aaO mwN) und ob die vom Landgericht eher vage beschriebenen Entzugserscheinungen des Angeklagten (nächtliche Schweißausbrüche, Schlafstörungen) in ihrem Schweregrad (äußerst unangenehm bzw. "grausamst") hinreichen würden.

  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu

    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder wenn der Betroffene Beschaffungstaten nur unter starken Entzugserscheinungen oder im Zustand eines akuten Rausches verübt (BVerwG, U.v. 3.5.2007 - 2 C 9.06 - juris Rn. 32; U.v. 16.3.1993 - 1 D 69.91 - juris Rn. 16 Bulimie; BGH, U.v. 20.9.1988 - 1 StR 369/88 - juris Rn. 6; U.v. 6.6.1989 - 5 StR 175/89 - juris Rn. 2).
  • BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90

    Verminderte Schuldfähigkeit - Beschaffungsdelikt - Heroinabhängigkeit - Angst vor

    Es ist vielmehr nicht ausgeschlossen, daß bereits die Angst des Heroinabhängigen vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm erlebt und als nahe bevorstehend einschätzt, seine Hemmungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt (BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 5).
  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines

    Auch wenn ein solches Verhalten für sich noch nicht stets den sicheren Rückschluss auf die Steuerungsfähigkeit zulässt, erweist es sich doch im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung der Tat bei Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten als wichtiges Beweisanzeichen für das Vorliegen der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 5 StR 82/90 - BGHR StGB § 20 BtM-Auswirkungen 1; Urteil vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89 - NJW 1989, 2336 ; Urteil vom 27. November 1990 - 1 StR 584/90 - StV 1991, 155; Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 182/86 - JR 1987, 206; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 20 Rn. 17; Lackner/Kühl, StGB, 23. Aufl., § 20 Rn. 17).

    Auch dies streitet für die Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1989, a.a.O.; Urteil vom 27. Mai 1986, a.a.O.).

  • BGH, 15.02.2008 - 2 StR 22/08

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit);

    Die Anwendung des § 21 StGB kann nicht zugleich auf seine beiden Alternativen gestützt werden (st. Rspr., siehe BGHSt 49, 349; BGH NStZ-RR 2003, 233; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3; BGH NJW 1995, 1229; BGH NStZ 1990, 333; 1989, 430).
  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 545/16

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Beschaffungsdelikten eines

  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95

    Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel -

  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

  • BGH, 07.11.2000 - 5 StR 326/00

    Suchtbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 347/18

    Schwerer Raub (Kennzeichnung der Qualifikation in der Urteilsformel)

  • BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94

    Urteilsbegründung - Strafmilderung - Verminderte Schuld - Heranwachsende -

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 548/07

    Schuldfähigkeit; verminderte; Betäubungsmittelabhängigkeit

  • BGH, 02.07.2002 - 1 StR 195/02

    Unzulässige Strafschärfung bei Spurenbeseitigung (Vorbehalt neuen Unrechts;

  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 657/96

    Voraussetzungen für Begründung verminderter Schuldfähigkeit durch

  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 Ss 106/08

    Erörterungsmangel; Betäubungsmittelabhängiger

  • BGH, 26.11.1991 - 5 StR 561/91

    Widerruf der Aussage - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Strafmilderung -

  • BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00

    Innerdienstliches Dienstvergehen wegen fiktiver Postsparbuchauszahlungen und

  • BVerwG, 07.05.1993 - 1 DB 35.92

    Dienstliches Vergehen - Unterschlagung von Geld - Alkoholsucht als

  • BGH, 25.02.1993 - 2 StR 15/93

    Erheblichen Verminderung - Hemmungsfähigkeit - Schuldfähigkeit - Heroinabhängiger

  • BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 72.91

    Veränderung der verfahrensmäßigen Sachlage durch die Mandatsniederlegung des

  • BGH, 28.09.1990 - 2 StR 381/90

    Verminderung der Schuldfähigkeit - Drogenabhängigkeit - Hemmungsfähigkeit -

  • BGH, 14.08.1990 - 5 StR 332/90

    Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund der Angst vor den Entzugserscheinungen

  • OLG Frankfurt, 05.12.1989 - 1 Ss 494/89
  • BayObLG, 04.10.1989 - RReg. 4 St 209/89

    Verminderten Schuldfähigkeit bei Heroinabhängigkeit

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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,799
BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89 (https://dejure.org/1989,799)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1989 - 4 StR 222/89 (https://dejure.org/1989,799)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1989 - 4 StR 222/89 (https://dejure.org/1989,799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit in den §§ 20, 21 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung des § 21 Strafgesetzbuch (StGB), wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 430
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Das in den §§ 20, 21 StGB genannte Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit erfaßt solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, im medizinischen Sinne also keine Krankheit darstellen (BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 6, 9).

    Vielmehr hat der Tatrichter mit dem Hinweis auf den Krankheitswert ersichtlich die Gewichtigkeit der als Störungen in Betracht zu ziehenden Umstände kennzeichnen und sie als den krankhaften Störungen nicht gleichgewichtig charakterisieren wollen (BGHSt 34, 22, 25).

  • BGH, 05.03.1985 - 4 StR 80/85

    Minderung der Schuld bei Einsehbarketi des Unrechts ungeachtet der geistigen

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Die 1. Alternative des § 21 StGB scheidet aus, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27, 28, hierzu Anm. Dreher JR 1966, 350; BGH MDR 1968, 854; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 4).

    Fehlt dem Täter die Einsicht wegen einer krankhaften seelischen Störung oder aus einem anderen in § 20 StGB bezeichneten Grund, ohne daß ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist auch bei nur verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3).

  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85

    Verlesung eines Attestes

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Angesichts dieser Umstände durfte das Landgericht auch ohne genaue Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit (vgl. BGH NJW 1986, 1555, 1557; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9 und 13; Salger DRiZ 1989, 174) die Schuldfähigkeit bejahen und allein von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgehen.
  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87

    Gesamtwürdigung einer kontrollierten, mehrstündigen Tatausführung beim

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Angesichts dieser Umstände durfte das Landgericht auch ohne genaue Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit (vgl. BGH NJW 1986, 1555, 1557; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9 und 13; Salger DRiZ 1989, 174) die Schuldfähigkeit bejahen und allein von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgehen.
  • BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88

    Umfang der Prüfungspflicht der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Angesichts dieser Umstände durfte das Landgericht auch ohne genaue Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit (vgl. BGH NJW 1986, 1555, 1557; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9 und 13; Salger DRiZ 1989, 174) die Schuldfähigkeit bejahen und allein von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgehen.
  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 679/87

    Anforderungen an eine Verminderung der Einsichtsfähigkeit als Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Die 1. Alternative des § 21 StGB scheidet aus, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27, 28, hierzu Anm. Dreher JR 1966, 350; BGH MDR 1968, 854; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 4).
  • BGH, 07.02.1968 - 2 StR 1/68

    Möglichkeit der Anwendung beider Alternativen des § 51 Abs. 2 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Die 1. Alternative des § 21 StGB scheidet aus, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27, 28, hierzu Anm. Dreher JR 1966, 350; BGH MDR 1968, 854; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 4).
  • BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88

    Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Das in den §§ 20, 21 StGB genannte Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit erfaßt solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, im medizinischen Sinne also keine Krankheit darstellen (BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 6, 9).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Das in den §§ 20, 21 StGB genannte Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit erfaßt solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, im medizinischen Sinne also keine Krankheit darstellen (BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 6, 9).
  • BGH, 26.10.1988 - 3 StR 297/88
    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Die 1. Alternative des § 21 StGB scheidet aus, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27, 28, hierzu Anm. Dreher JR 1966, 350; BGH MDR 1968, 854; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 4).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88

    Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im

  • BGH, 30.05.1990 - 3 StR 110/90

    Voraussetzungen des verminderten Einsichtsvermögens bei der Beurteilung der

  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen

    Die neue Verhandlung gibt Gelegenheit zu klären, ob auch bei dieser Angeklagten - bei vorhandener Unrechtseinsicht - das Steuerungsvermögen aus einem der in § 20 StGB aufgeführten Gründe erheblich eingeschränkt war (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5, 6).
  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit -

    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.), während die Schuld des Angeklagten nicht gemindert wird, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1989, 430).
  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 482/94

    Pump-Action-Flinte - §§ 211, 22, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft

    Abgesehen davon, daß die Anwendung von § 21 StGB nicht darauf gestützt werden kann, daß Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen seien (BGH NStZ 1986, 264; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5), fehlen jegliche Ausführungen dazu, inwieweit die "psychische Ausnahmesituation" das Gewicht einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung im Sinne von § 20 StGB, die hier allenfalls in Betracht kommen könnte (BGHR StGB § 21 Bewußtseinsstörung 3 und 4), erreicht hat.
  • BGH, 15.12.2005 - 4 StR 314/05

    Vergewaltigung (hilflose Lage; Gewalt; Strafschärfung bei Ansteckungsgefahr und

    Fehlt ihm bei verminderter Einsichtsfähigkeit hierzu die Einsicht, ohne dass ihm dies vorzuwerfen ist, kommt § 20 StGB zur Anwendung (st. Rspr., vgl. BGHSt 21, 27, 28; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5).
  • BGH, 13.11.1990 - 1 StR 514/90

    Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit nach langjährigem Alkoholmissbrauch -

    Fehlte ihm die Einsicht aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe, ohne daß ihm das zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist auch bei nur verminderter Einsichts fähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar (st. Rspr.; vgl. BGHSt 21, 27, 28; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1 bis 5).

    Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung die Anwendung der §§ 20, 21 StGB grundsätzlich nicht zugleich auf Mängel der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit gestützt werden kann (vgl. BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5; § 63 Schuldunfähigkeit 1).

  • BGH, 10.07.2008 - 5 StR 253/08

    Vergewaltigung (Beleg der Nötigung; Vorsatz); schwerer sexueller Missbrauch eines

    Fehlt dem Täter dagegen die Einsicht aus einem in § 20 StGB bezeichneten Grund, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist § 20 StGB anwendbar (BGHSt 40, 341, 349; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 5; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 StR 22/08; zur Vorwerfbarkeit vgl. BGHSt 40, 341, 349).
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12

    Schuldunfähigkeit bei Nichtvorwerfbarkeit der fehlenden Einsichtsfähigkeit;

    Fehlt dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar, so dass in diesen Fällen ein Schuldspruch ausscheidet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 548/07, NStZ-RR 2008, 106; Urteil vom 1. Juni 1989 - 4 StR 222/89, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5 jeweils mwN).
  • BGH, 11.11.1992 - 3 StR 123/92

    Vorliegen eines Raubs mit Todesfolge bei vorsätzlicher Herbeiführung der

    Sollte tatsächlich eine erhebliche Verminderung der Einsichtsfähigkeit vorliegen, so scheidet die 1. Alternative des § 21 StGB aus, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27, 28; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1-4; BGH NStZ 1989, 430).

    Die Voraussetzungen des § 21 StGB liegen in den Fällen der verminderten Einsichtsfähigkeit nur vor, wenn die Einsicht gefehlt hat, dies aber dem Täter vorzuwerfen ist (BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1, 3; BGH bei Holtz, MDR 1978, 984; BGH NStZ 1989, 430; 1985, 309).

  • BGH, 11.07.1989 - 4 StR 326/89

    Erkennen des Unrechts der Tat trotz erheblicher Verminderung der Einsichts- und

    Fehlt dem Täter die Einsicht wegen einer krankhaften seelischen Störung oder eines anderen in § 20 StGB genannten Grundes, ohne daß ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist auch bei nur verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGH StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3; BGH, Urteil vom 1. Juni 1989 - 4 StR 222/89 -).

    Denn anders als in dem dem Urteil des Senats vom 1. Juni 1989 - 4 StR 222/89 - zugrundeliegenden Sachverhalt sind die vom Landgericht festgestellten, den Angeklagten und seine Tat charakterisierenden Umstände nicht geeignet, das Fehlen der Unrechtseinsicht mit Sicherheit ausschließen zu können:.

  • BGH, 10.02.2005 - 3 StR 3/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zweifelssatz; sichere

    Kann ein solcher Vorwurf nicht erhoben werden, greift § 20 StGB ein mit der Folge, daß eine Bestrafung ausscheidet (st. Rspr.; vgl. BGHSt 21, 27, 28; BGH NStZ 1985, 309; 1986, 264; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1 bis 5; vgl. BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 2; BGH NStZ-RR 1999, 207).
  • BGH, 06.05.1993 - 1 StR 136/93

    Strafrahmenmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit infolge Alkohols

  • BGH, 25.11.2003 - 1 StR 308/03

    Notwehr (lebensgefährliches Verteidigungsverhalten; Warnschuss; Unmittelbarkeit

  • BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Antrag auf

  • BGH, 16.03.1999 - 3 StR 64/99

    Verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit

  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 392/90

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Strafbarkeit wegen vorsätzlichen

  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 540/99

    Schuldunfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit

  • BGH, 10.09.1997 - 3 StR 337/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Annahme

  • BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96

    Eigennützige Mitwirkung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bestimmtes

  • BGH, 17.07.1990 - 1 StR 305/90

    Bindungsumfang bei einer Zurückverweisung an eine Schwurgerichtskammer -

  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 170/93

    Schuldunfähigkeit bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 3,0 Promille -

  • BGH, 12.06.1990 - 1 StR 216/90

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit

  • BGH, 11.03.1992 - 5 StR 65/92

    Anforderungen an die Begründung einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit eines

  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 241/89

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Anwendung der Alternativen

  • BGH, 06.05.1992 - 5 StR 157/92

    Rechtsfehlerhafte Annahme einer Verdeckungsabsicht

  • BGH, 28.04.1992 - 4 StR 167/92

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuch (StGB) in Fällen der

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