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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88   

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BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88 (https://dejure.org/1988,1828)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1988 - 3 StR 406/88 (https://dejure.org/1988,1828)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1988 - 3 StR 406/88 (https://dejure.org/1988,1828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fraglicher Verzicht auf die Maßregeln der Sicherungsvewahrung in besonderen Fällen eines frühkriminellen Hangtäters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 67
  • StV 1989, 247
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 115/75

    Voraussetzungen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei

    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88
    Es erscheint danach fraglich, ob der Verurteilung vom 15. Januar 1985 auch eine Straftat zugrundelag, für die eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt war (vgl. BGHSt 26, 152; Lackner, StGB 17. Aufl. Anm. 3 c bb mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.10.1975 - 1 StR 501/75

    Vergewaltigungen als Ausfluss eines Hanges - Entschluss zur operativen Entmannung

    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88
    In Fällen besonderer Gefährlichkeit eines frühkriminellen Hangtäters kann auf die Maßregel der Sicherungsverwahrung auch bei einem solch jungen Täter nicht verzichtet werden (vgl. BGH MDR 1976, 236 mit Anmerkung v. Bubnoff in JR 1976, 423; BGH NJW 1976, 301).
  • BGH, 18.11.1975 - 1 StR 658/75

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88
    In Fällen besonderer Gefährlichkeit eines frühkriminellen Hangtäters kann auf die Maßregel der Sicherungsverwahrung auch bei einem solch jungen Täter nicht verzichtet werden (vgl. BGH MDR 1976, 236 mit Anmerkung v. Bubnoff in JR 1976, 423; BGH NJW 1976, 301).
  • BGH, 05.02.1985 - 1 StR 833/84

    Ausschluss der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung und Begünstigung bei

    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88
    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird auch zu bedenken haben, daß, auch wenn bei der Gefährlichkeitsprognose auf den Zeitpunkt der Aburteilung abzustellen ist, bei Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 66 Abs. 2 StGB im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs und die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen berücksichtigt werden können (BGH NStZ 1985, 261 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche

    Es handelt sich um eine Ausnahmevorschrift (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1988 - 3 StR 406/88, StV 1989, 247; LK/Peglau, StGB, 13. Aufl., § 66 Rn. 83).
  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

    Vielmehr können eine oder zwei von ihnen schon vorher rechtskräftig abgeurteilt sein (st. Rspr.; RGSt 68, 330, 331; BGHSt 1, 313, 317; BGH NJW 1964, 115; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 1).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 235/11

    Sicherungsverwahrung (regelmäßig keine Anordnung gegen sehr jungen Angeklagten);

    Bereits nach der früheren fachgerichtlichen Rechtsprechung war die Anordnung der Sicherungsverwahrung bei derart jungen Tätern zwar nicht ausgeschlossen; sie kam jedoch nur in Ausnahmefällen in Betracht (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1988 - 3 StR 406/88, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 1; Beschluss vom 6. August 1997 - 2 StR 199/97, juris Rn. 13).
  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 149/99

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten; Allgemeingefährlichkeit

    Allerdings findet sich in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1976, 300; BGH bei Holtz MDR 1976, 986; BGH NStZ 1989, 67; BGH.

    Urteil vom 2. Juli 1974 - 1 StR 613/73 - Seite 8; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 1) und im Schrifttum (Horstkotte JZ 1970, 152, 155; Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 52; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 66 Rdn. 47; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 66 Rdn. 7; Bölfinger in Nomos Kommentar, StGB § 66 Rdn. 64) allenthalben die mehr oder weniger verkürzt formulierte Ansicht, daß bei § 66 Abs. 2 StGB "vor allem" an gefährliche Serientäter gedacht sei, denen es bisher gelungen sei, sich der Verurteilung (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder der Verbüßung (§ 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB) zu entziehen.

  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02

    Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte

    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen dieser Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 1984, 309; 1996, 331; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1); soweit es in anderen Entscheidungen heißt, sie dürften berücksichtigt werden (BGH NStZ 1985, 261; 1989, 67; 2002, 30; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 6), besagt dies inhaltlich nichts anderes.
  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 209/07

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten (mehrere Straftaten; mehrere

    Zudem können auch rasch aufeinanderfolgende Taten, die aufgrund eines einheitlichen Entschlusses begangen wurden, die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 StGB erfüllen (vgl. BGH NStZ 2002, 313 - mehrere Straftaten an einem Tag; BGH NStZ 1989, 67 - mehrere Straftaten innerhalb einer Stunde).
  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung von Sicherungsverwahrung (keine hang- oder

    Insbesondere bei frühkriminellen Hangtätern, die das 21. Lebensjahr gerade erst überschritten haben, ist die Sicherungsverwahrung jedoch nur in Ausnahmefällen unter strengen Anforderungen bei besonders schweren Straftaten zulässig und bedarf besonders sorgfältiger Würdigung in den Urteilsgründen (Senat, Beschl. v. 5. Oktober 1988 - 3 StR 406/88 - Rn. 3; Beschl. v. 4. August 2011 - 3 StR 235/11 - Rn. 7; BGH, Beschl. v. 6. August 1997 - 2 StR 199/97 - Rn. 13).
  • BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06

    Unzureichender Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (zeitlich maßgebliche

    Auch darf der Tatrichter dabei die voraussichtlichen Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs berücksichtigen, soweit dieser eine Haltungsänderung erwarten lässt (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 1).
  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 274/18

    Ermessensentscheidung bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung ohne frühere

    Bei seiner Abwägung durfte es das relativ geringe Alter des bei Begehung der Taten 21, 25 bzw. 26 Jahre alten Angeklagten berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1988 - 3 StR 406/88, NStZ 1989, 67; vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, StV 2011, 673, und vom 4. Februar 2014 - 3 StR 451/13, NStZ-RR 2014, 107; siehe auch Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524, 526).
  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97

    Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung -

    Sollte die neu erkennende Strafkammer wiederum die Anordnung von Sicherungsverwahrung in Betracht ziehen, wird sie noch zu beachten haben: Diese Maßregel hat bei Tätern, die das 21. Lebensjahr noch nicht wesentlich überschritten haben, Ausnahmecharakter (BGH NStZ 1989, 67 = BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 1; Hanack a.a.O. Rdn. 47/48 zu § 66 StGB).
  • BGH, 22.06.2022 - 2 StR 511/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Störung); Unterbringung in

  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 307/00

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Merkmal des "Hanges"

  • BGH, 18.06.1991 - 1 StR 210/91

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei sich zu kontrollieren bemühtem Angeklagten

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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88   

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https://dejure.org/1988,2086
BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88 (https://dejure.org/1988,2086)
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BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1988 - 4 StR 413/88 (https://dejure.org/1988,2086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei durch die Organisation des Geschäftsablaufs, wegen Erlangung eines Vermögensvorteils und durch Bestimmung von Ort, Zeit und anderen Umständen der Prostitutionsausübung der Frauen - Vorliegen des Tatbestandsmerkmals der "Ausbeutung" ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 67
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85

    Strafbarkeit wegen Förderung der Prostitution - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88
    Zu Recht hat das Landgericht angenommen, daß der Angeklagte der Förderung der Prostitution im Sinne des § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB schuldig ist (vgl. BGHR StGB § 180 a Abs. 1 Nr. 2 Förderungsmaßnahmen 1; BGH NStZ 1986, 358, 359).

    Der Angeklagte hat sich auch gegenüber den im Urteil namentlich genannten sechs Frauen der dirigierenden Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) schuldig gemacht, und zwar dadurch, daß er "durch die Organisation des Geschäftsablaufs" (UA 9) seines Vermögensvorteils wegen Ort, Zeit und andere Umstände der Prostitutionsausübung der Frauen bestimmt (BGH NJW 1986, 596, 597 [BGH 17.09.1985 - 1 StR 279/85], insoweit in NStZ 1986, 358 nicht abgedruckt; LK 10. Aufl. § 181 a StGB Rdn. 6) und die Frauen bei der Ausübung der Prostitution durch Kontrolle der Einnahmen (BGH NStZ 1982, 379; NStZ 1986, 358, 359) überwacht hat (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 1).

  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 267/87

    Förderung der Verstrickung in die Prostitution durch einen bordellartig

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88
    Zu Recht hat das Landgericht angenommen, daß der Angeklagte der Förderung der Prostitution im Sinne des § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB schuldig ist (vgl. BGHR StGB § 180 a Abs. 1 Nr. 2 Förderungsmaßnahmen 1; BGH NStZ 1986, 358, 359).

    Der Angeklagte hat sich auch gegenüber den im Urteil namentlich genannten sechs Frauen der dirigierenden Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) schuldig gemacht, und zwar dadurch, daß er "durch die Organisation des Geschäftsablaufs" (UA 9) seines Vermögensvorteils wegen Ort, Zeit und andere Umstände der Prostitutionsausübung der Frauen bestimmt (BGH NJW 1986, 596, 597 [BGH 17.09.1985 - 1 StR 279/85], insoweit in NStZ 1986, 358 nicht abgedruckt; LK 10. Aufl. § 181 a StGB Rdn. 6) und die Frauen bei der Ausübung der Prostitution durch Kontrolle der Einnahmen (BGH NStZ 1982, 379; NStZ 1986, 358, 359) überwacht hat (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 1).

  • BGH, 19.09.1986 - 2 StR 484/86

    Tateinheitliche Verbindung der Taten zum Nachteil mehrerer Prostituierter

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88
    Bei solcher Sachlage würden die einzelnen Taten der Zuhälterei tateinheitlich verbunden sein (BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1 mit Nachw.).
  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 27/82

    Verurteilung wegen ausbeuterischer Zuhälterei - Berücksichtigung der Förderung

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88
    Der Angeklagte hat sich auch gegenüber den im Urteil namentlich genannten sechs Frauen der dirigierenden Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) schuldig gemacht, und zwar dadurch, daß er "durch die Organisation des Geschäftsablaufs" (UA 9) seines Vermögensvorteils wegen Ort, Zeit und andere Umstände der Prostitutionsausübung der Frauen bestimmt (BGH NJW 1986, 596, 597 [BGH 17.09.1985 - 1 StR 279/85], insoweit in NStZ 1986, 358 nicht abgedruckt; LK 10. Aufl. § 181 a StGB Rdn. 6) und die Frauen bei der Ausübung der Prostitution durch Kontrolle der Einnahmen (BGH NStZ 1982, 379; NStZ 1986, 358, 359) überwacht hat (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 1).
  • BGH, 25.08.1982 - 3 StR 264/82

    Anforderugen an eine Aufklärungsrüge im Sinne von § 344 Abs. 2 S. 2 StPO -

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88
    Die Beantwortung der Frage, ob eine spürbare Verschlechterung der Vermögenslage in diesem Sinne eingetreten ist, setzt grundsätzlich Feststellungen zur Höhe der Einnahmen und Abgaben der Prostituierten voraus (BGH StV 1984, 334).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13

    Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe

    Zwar setzt eine solche Annahme im Regelfall Feststellungen zur Höhe der Einnahmen und Abgaben der Prostituierten voraus (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1988 - 4 StR 413/88, NStZ 1989, 67).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Das Verhalten muß geeignet sein, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder in ihrer Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 2; BGH NJW 1986, 596; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 181 a Rdn. 5; vgl. auch BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1 Ausbeuten 1).
  • BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02

    Ausbeuterische und dirigierende Zuhälterei; Überwachen bei der Ausübung der

    Die Beantwortung der Frage, ob eine spürbare Verschlechterung der Vermögenslage in diesem Sinne vorliegt, setzt grundsätzlich Feststellungen zur Höhe der Einnahmen und Abgaben der Prostituierten voraus (vgl. BGH NStZ 1989, 67 f.; Laufhütte in LK aaO Rdn. 3 m.w.N.).

    Die Rechtsprechung hat dies angenommen, wenn die Abgaben 50 % der Einnahmen ausmachen (vgl. BGH NStZ 1989, 67 f.; 1999, 350, 351).

  • OLG Köln, 14.01.1994 - Ss 567/93

    Ausbeutung; Prostitution; Erwerbsquelle; Lage der Prostituierten; Höhe der

    Der Begriff der Ausbeutung verlangt ein planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle, das zu einer spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten führt (vgl. BGH NStZ 1989, 67; Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 24. Aufl., § 181 a Rn. 4 m.w.N.).

    Eine Umstellung des Schuldspruchs auf die Tatvariante der dirigierenden Zuhälterei (vgl. hierzu: BGH NStZ 1989, 67) ist dem Senat schon deshalb verwehrt, weil das Amtsgericht insoweit auch seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten nicht rechtsfehlerfrei gebildet hat.

  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03

    Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die

    Dirigierende Zuhälterei ist bejaht worden, wenn die Prostituierten in einem "Club" angestellt waren und ein bestimmter "Arbeitsablauf", durch Vorgabe des Orts, der Zeit und anderer Umstände der Prostitutionsausübung geregelt war (vgl. BGH NStZ 1989, 67; in diese Richtung auch BGH NJW 1987, 3209, 3210).
  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98

    Förderung der Prostitution; Zuhälterei; Ausbeuten; Menschenhandel

    Der Tatrichter hat rechtsfehlerfrei in allen Fällen die Voraussetzungen der dirigierenden Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) bejaht (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1 Ausbeuten 1 = NStZ 1989, 67) und zutreffend bei den Frauen L., Li., D. und Ly., die unter anderem im B. der Prostitution nachgingen, Förderung der Prostitution gemäß § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. hierzu u.a. BGHR StGB § 180 a Abs. 1 Nr. 2 Förderungsmaßnahmen 1) angenommen.

    Die Beantwortung der Frage, ob eine spürbare Verschlechterung der Vermögenslage in diesem Sinne vorliegt, setzt zwar grundsätzlich Feststellungen zur Höhe der Einnahmen und Abgaben der Prostituierten voraus (vgl. BGH NStZ 1989, 67 ff.), wobei Abgaben in Höhe von 50 % der Einnahmen die Annahme nahelegen können, es liege Ausbeutung vor (BGH a.a.O.).

  • BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Ausschluss des Angeklagten wegen Gefahr für

    Zwar setzt eine solche Annahme im Regelfall Feststellungen zur Höhe der Einnahmen und Abgaben der Prostituierten voraus (BGH NStZ 1989, 67).
  • BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung

    Ausbeuten verlangt ein planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle, das zu einer spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten führt (BGH NStZ 1989, 67).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 2a Ss 270/02

    Gewerbsmäßige Förderung der Prostitution; Anforderungen an das Täterverhalten

    Der Begriff der Ausbeutung verlangt ein planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle, das zu einer spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten führt (vgl. BGH NStZ 1989, 67).

    Denn nach den Feststellungen liegt es nahe, dass von dem durch die Angeklagten einbehaltenen Anteil auch die mit der Prostitutionsausübung verbundenen Unkosten gedeckt worden sind, so dass für die Beurteilung, ob eine Ausbeutung vorliegt, nicht alleine auf die Verteilung des Bruttoerlöses abgestellt werden kann (vgl. BGH NStZ 1989, 67).

  • BGH, 18.07.2023 - 2 StR 423/22

    Revision mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts bei der Verurteilung des

    Abgaben in Höhe von 50 % der Einnahmen können die Annahme einer Ausbeutung zwar nahe legen; erforderlich ist gleichwohl eine auf den Einzelfall bezogene Würdigung der persönlichen und wirtschaftlichen Lage, aus der die für das Vorliegen einer Ausbeutung erforderlichen Einschränkungen hervorgehen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1988 - 4 StR 413/88, BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 1 Ausbeuten 1).
  • BGH, 13.11.2001 - 4 StR 408/01

    Zuhälterei in Tateinheit mit Förderung der Prostitution (persönliche und

  • BGH, 14.06.2000 - 3 StR 178/00

    Tatbegriff bei der Zuhälterei

  • BGH, 09.10.2001 - 4 StR 395/01

    Tateinheit zwischen Förderung der Prostitution und Zuhälterei

  • LG Köln, 27.05.2019 - 110 KLs 10/15
  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 184/00

    Ausbeuterische Zuhälterei; Konkurrenzen

  • BGH, 06.06.1989 - 4 StR 261/89

    Anforderungen an das Vorliegen besonderer, eine Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 130/93

    Verurteilung wegen ausbeuterischer Zuhälterei - Begriff der Ausbeutung -

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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1988 - 4 StR 414/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4311
BGH, 20.10.1988 - 4 StR 414/88 (https://dejure.org/1988,4311)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung widersprüchlicher Aussagen eines Zeugen

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 67
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