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   OLG Frankfurt, 19.01.1989 - 3 Ws 867/88 (StVollz)   

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OLG Frankfurt, 19.01.1989 - 3 Ws 867/88 (StVollz) (https://dejure.org/1989,3962)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.1989 - 3 Ws 867/88 (StVollz) (https://dejure.org/1989,3962)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 1989 - 3 Ws 867/88 (StVollz) (https://dejure.org/1989,3962)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 296
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00

    Zur Ablehnung der Bearbeitung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung gegen

    Im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG kann jedoch von einer Sachentscheidung oder Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig nur abgesehen werden, wenn sich die Eingabe überwiegend oder ausschließlich in Beleidigungen erschöpft und nicht ersichtlich ist, dass zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1993, S. 462; KG, NStZ 1998, S. 399; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1979, S. 1613; OLG Frankfurt, NStZ 1989, S. 296).

    Vielmehr muss auch negativ eine Abgrenzung dahingehend erfolgen, dass der Verfahrensbeteiligte die ihm eingeräumten prozessualen Möglichkeiten nicht zur Wahrung seiner Belange, sondern gezielt zu verfahrensfremden und verfahrenswidrigen Zwecken verfolgt, etwa um den Antragsgegner zu schädigen oder das Gericht zu belästigen (vgl. BGHSt 38, 111 ; OLG Hamm, ZfStrVO 1988, S. 113; OLG Karlsruhe, MDR 1978, S. 74; OLG Frankfurt, NJW 1979, S. 1613; OLG Frankfurt, NStZ 1989, S. 296; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., Einl. Rn. 111; Calliess/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 8. Aufl., § 109 Rn. 15; Schwind/Böhm, Strafvollzugsgesetz, 3. Aufl., § 109 Rn. 39).

  • BVerfG, 19.07.2001 - 2 BvR 1175/01

    Ablehnende Mitteilung der Bearbeitung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung

    Im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG wird dies - von extremen Ausnahmefällen abgesehen - nur in Betracht kommen, wenn sich die Eingabe im Wesentlichen in Beleidigungen erschöpft und nicht ersichtlich ist, dass zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (OLG Düsseldorf, MDR 1993, S. 462; KG, NStZ 1998, S. 399; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1979, S. 1613; OLG Frankfurt, NStZ 1989, S. 296).
  • OLG Frankfurt, 23.10.1991 - 3 Ws 564/91
    Anträge auf gerichtliche Entscheidungen und Rechtsbeschwerden im Strafvollzugssachen sind dann unzulässig, wenn sich aus dem Antrag bzw. der Rechtsbeschwerdebegründung ergibt, daß der Antragsteller keine Beschwer geltend zu machen vermag (vgl. Calliess/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz , 5. Aufl., § 118 Rdn. 3; Senatsbeschluß vom 19.01.1989 - 3 Ws 867/88 StVollz - veröffentlicht NStZ 1989, 296 ).
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