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   BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89   

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BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89 (https://dejure.org/1989,2452)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1989 - 4 StR 527/89 (https://dejure.org/1989,2452)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1989 - 4 StR 527/89 (https://dejure.org/1989,2452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung eines Sachverständigen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines jugendlichen Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 228
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 469/79

    Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussagen als wesentliches Merkmal

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89
    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 7, 82, 85; 8, 130, 131; 23, 8, 12; Urteil des Senats vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79 m. w. Nachw.).
  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89
    Das gilt nicht nur bei erwachsenen Zeugen, sondern regelmäßig auch für die Aussage eines Kindes oder eines jugendlichen Zeugen, der Opfer eines an ihm begangenen Sittlichkeitsverbrechens ist (BGHSt 3, 52; BGH NStZ 1981, 400).
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89
    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 7, 82, 85; 8, 130, 131; 23, 8, 12; Urteil des Senats vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79 m. w. Nachw.).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89
    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 7, 82, 85; 8, 130, 131; 23, 8, 12; Urteil des Senats vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79 m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89
    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 7, 82, 85; 8, 130, 131; 23, 8, 12; Urteil des Senats vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79 m. w. Nachw.).
  • BGH, 03.06.1981 - 2 StR 170/81

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Sachverständigen für die Beurteilung von

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89
    Das gilt nicht nur bei erwachsenen Zeugen, sondern regelmäßig auch für die Aussage eines Kindes oder eines jugendlichen Zeugen, der Opfer eines an ihm begangenen Sittlichkeitsverbrechens ist (BGHSt 3, 52; BGH NStZ 1981, 400).
  • BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85

    Untersuchung der wahren Beschaffenheit der Tat innerhalb der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89
    Derartige besondere Umstände lagen hier vor allem darin, daß die Jugendkammer nicht nur die gegenwärtige Glaubwürdigkeit eines - im Zeitpunkt der Hauptverhandlung - 13 1/2 Jahre alten Mädchens zu beurteilen hatte, vielmehr waren außerdem die Wahrnehmungsfähigkeit, das Gedächtnis und die persönliche Zuverlässigkeit der Zeugin im Tatzeitpunkt, also im Alter von 7 bis 12 Jahren, zu ermitteln (vgl. BGH NStZ 1985, 420, 421).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05

    Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die

    Die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens ist allerdings dann geboten, wenn der Sachverhalt oder die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (st. Rspr.; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 2; BGH StV 1994, 173).
  • BGH, 11.09.2002 - 1 StR 171/02

    Beweisantrag (Ablehnung wegen eigener Sachkunde; Glaubwürdigkeit;

    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber dann geboten, wenn Besonderheiten vorliegen, die Zweifel an der Sachkunde des Gerichts hinsichtlich der Beurteilung der Aussagetüchtigkeit des Zeugen und der Glaubhaftigkeit seiner Aussage aufkommen lassen können (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 2, Sachkunde 6; § 244 Abs. 2 Glaubwürdigkeitsgutachten 1).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97

    Absehen vom Hören eines Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Geboten ist die Hinzuziehung eines psychologischen oder psychiatrischen Sachverständigen aber dann, wenn der Sachverhalt solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (st. Rspr.; BGH NStZ 1982, 42; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 2 und Sachkunde 6; Senatsbeschluß vom 12. August 1997 - 4 StR 353/97).
  • BGH, 02.02.1999 - 4 StR 626/98

    Gewerbsmäßige Betrugsbegehung; Betrügerische Erlangung von Grundschuldbriefen;

    Jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen beruht - wie der Generalbundesanwalt dargelegt hat - das Urteil nicht darauf, daß dem Angeklagten das letzte Wort nicht ein drittes Mal gewährt wurde (vgl. BGH NJW 1985, 1479, 1480; BGH bei Miebach NStZ 1990, 228 Nr. 15).
  • BGH, 21.12.2000 - 4 StR 414/00

    Letztes Wort nach teilweiser Verfahrenseinstellung

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dies in seinem Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 473/78 - verneint, weil der Einstellungsbeschluß lediglich einen Teil der aus Beschluß und Urteil bestehenden Endentscheidung darstelle (zustimmend Pelchen JR 1986, 166, 167; KMR-Stuckenberg § 258 Rdn. 5; offengelassen in BGH NJW 1985, 1479, 1480 [1. Strafsenat]; NStZ 1990, 228 [3. Strafsenat]; 1999, 244 [4. Strafsenat] und 257 [3. Strafsenat]).
  • BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93

    Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur

    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber dann geboten, wenn der Sachverhalt solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit im Hinblick auf diese Besonderheiten ausreicht (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 2).
  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 508/96

    Aufklärungsrüge dahingehend, dass ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der

    Zwar gehört die Würdigung von Zeugenaussagen - zumal bei Erwachsenen - zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und ist daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 2).
  • BGH, 30.07.2003 - 2 StR 246/03

    Glaubwürdigkeitsbeurteilung bei Kindern; sexueller Missbrauch;

    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber dann geboten, wenn der Sachverhalt solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit im Hinblick auf die Besonderheiten ausreicht (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 2; Senatsentscheidung StV 1994, 173).
  • BGH, 18.11.1994 - 2 StR 458/94

    Zeugenvernehmung - Kind - Glaubwürdigkeitsgutachten - Widersprüchlichkeit -

    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber dann geboten, wenn Besonderheiten vorliegen, die Zweifel an der Sachkunde des Gerichts hinsichtlich der Beurteilung der Glaubwürdigkeit aufkommen lassen können (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 - Glaubwürdigkeitsgutachten 2; Sachkunde 6).
  • BGH, 06.06.2000 - 5 StR 199/00

    Eigene Sachkunde des Gerichts bei der Beurteilung der Aussagetüchtigkeit einer

    Vielmehr ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung dieser Fragen unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 - Glaubwürdigkeitsgutachten 2 und 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 74 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2002 - 3 StR 37/02

    Glaubwürdigkeitsgutachten bei kindlichen und volljährigen Zeugen

  • BGH, 12.08.1997 - 4 StR 353/97

    Absehen von der Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen zur

  • BGH, 13.12.1996 - 3 StR 543/96

    Antrag auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens - Besondere, vom

  • BGH, 13.10.1992 - 5 StR 476/92

    Begründung eines Rechtsfehlers durch die Unterbrechung des Schlussvortrages des

  • BGH, 22.10.1992 - 4 StR 502/92

    Ablehnung eines auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens gerichteten

  • BGH, 25.08.1993 - 5 StR 334/93

    Verletzung von Verfahrensrecht durch den Ausschluss des Angeklagten zur

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