Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.12.1989

Rechtsprechung
   BGH, 26.01.1990 - 3 StR 428/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2037
BGH, 26.01.1990 - 3 StR 428/89 (https://dejure.org/1990,2037)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1990 - 3 StR 428/89 (https://dejure.org/1990,2037)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1990 - 3 StR 428/89 (https://dejure.org/1990,2037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Aussetzungsantrags - Anforderungen an die Namhaftmachung von geladenen Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 68 S. 2, § 222, § 246 Abs. 2
    Mitteilung der Anschrift eines Zeugen durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1125
  • NStZ 1990, 244
  • StV 1990, 197
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 13.10.1987 - 3 Ws 399/87

    Ausgestaltung der Verpflichtung eines bei der Bekämpfung des Terrorismus

    Auszug aus BGH, 26.01.1990 - 3 StR 428/89
    Die entgegenstehende Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 3 Ws 399/87 = StV 1988, 373, 374), widerspricht der - auch in der Ablehnung einer entsprechenden Ergänzung des § 222 StPO zum Ausdruck gekommenen - gesetzgeberischen Intention, in dem Spannungsverhältnis zwischen Zeugenschutz und Aufklärungsbedürfnis die Belange der Verteidigung auch in Fällen möglicher Gefährdung von Zeugen zu wahren.
  • BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89

    Aussetzung der Hauptverhandlung zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 26.01.1990 - 3 StR 428/89
    Dagegen besteht weder eine derartige Verpflichtung noch hat das Gericht Anlaß, einem Antrag nach § 246 Abs. 2 StPO stattzugeben, wenn, wie hier, ein solches Interesse der Verteidigung an einer Kenntnis der Wohnanschrift des Zeugen nicht deutlich gemacht, sondern lediglich die Erfüllung eines (zu Unrecht) in Anspruch genommenen formalen Auskunftsrechts geltend gemacht wird; mit der Notwendigkeit einer Kenntnis der Anschrift läßt sich ein berechtigtes Bedürfnis, Zeit für Erkundigungen im Sinne dieser Vorschrift zu gewinnen, dann nicht begründen (vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 1989 - 1 StR 559/89 - unter I 2).
  • BGH, 10.01.1989 - 1 StR 669/88

    Zeuge - Mündliche Verhandlung - Wohnortangabe

    Auszug aus BGH, 26.01.1990 - 3 StR 428/89
    Aus ihnen ergibt sich, daß ein Änderungsvorschlag des Bundesrates zu §§ 68, 222 StPO, nach dem die Angabe irgendeiner ladungsfähigen Anschrift des geladenen Zeugen genügen sollte, trotz Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat nicht Gesetz geworden ist (Entwurf eines Strafverfahrensänderungsgesetzes 19.., BT-Drucks. 8/976, Begründung des Regierungsentwurfs zu Art. 1 Nr. 10, S. 36/37; Stellungnahme des Bundesrates, a.a.O. S. 93, 94; Gegenäußerung der Bundesregierung hierzu a.a.O. S. 108; Niederschrift über die 449. Sitzung des Rechtsausschusses des Bundesrates vom 21. September 1977, S. 11/12; Niederschriften über die 19. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 15. September 1977, S. 42 bis 45, sowie über die 37. Sitzung vom 15. März 1978, S. 9, 10; Anrufung des Vermittlungsausschusses, BRat-Drucks. 300/78; Stenografischer Bericht über die 462. Sitzung des Bundesrates vom 22. September 1978, S. 278, 279, 293; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Januar 1989 - 1 StR 669/88 = StV 1989, 185, 186).
  • BGH, 05.04.1990 - 1 StR 68/90

    Aussetzung der Hauptverhandlung wegen fehlender Bekanntgabe des Wohnortes eines

    Insoweit läßt das geltende Recht, wie sowohl dem Gesetzeswortlaut als auch den Materialien zum Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 (StVÄG 1979) zu entnehmen ist, die Mitteilung einer sonstigen ladungsfähigen Anschrift - etwa der Dienststelle eines Zeugen, der Amtsträger ist - nicht genügen (vgl. BGH NStZ 1989, 237, 238 sowie BGH, Beschl. vom 26. Januar 1990 - 3 StR 428/89).

    Es kommt vielmehr darauf an, ob das Gericht eine Aussetzung der Hauptverhandlung zum Ermöglichen von Erkundigungen über den Zeugen oder Sachverständigen nach § 246 StPO zu Unrecht abgelehnt hat und damit die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt unzulässig beschränkt worden ist (§ 338 Nr. 8 StPO; vgl. BGH, Beschl. vom 26. Januar 1990 - 3 StR 428/89).

  • OLG Stuttgart, 03.12.1990 - 1 Ws 252/90

    Gerichtsverfassungsrecht: Verhängung von Ordnungsgeld wegen Ungebühr vor Gericht

    Er befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1989, 237 ; 1990, 244 ; 1990, 352).

    einer Entscheidung vom 06. Dezember 1989 (StV 1990, 196 ) darauf hin, das Gesetz spreche nur vom "Wohnort", geht jedoch im weiteren von der "Kenntnis der Wohnanschrift" (NStZ 1990, 244 ) bzw. von einer "sonstigen ladungsfähigen Anschrift" (NStZ 1990, 352 ) aus.

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Rechtsprechung
   BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1436
BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89 (https://dejure.org/1989,1436)
BGH, Entscheidung vom 29.12.1989 - 4 StR 630/89 (https://dejure.org/1989,1436)
BGH, Entscheidung vom 29. Dezember 1989 - 4 StR 630/89 (https://dejure.org/1989,1436)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gegensätzliche Beurteilung des Vorliegens einer endogenen Psychose schizophrenen Typs beim Angeklagten durch einen Sachverständigen in einem schriftlichen Gutachten und der Begutachtung in der Hauptverhandlung - Erfordernis der Auseinandersetzung des Gerichts mit einer ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 244
  • StV 1990, 339
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89
    Zwar bereitet das schriftliche Gutachten die Begutachtung in der Hauptverhandlung nur vor; maßgeblich ist das in dieser erstattete mündliche Gutachten des Sachverständigen (vgl. BGHSt 23, 176, 185; BGH, Urteil vom 22. November 1979 - 4 StR 513/79, bei Pfeiffer NStZ 1981, 296).
  • BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79

    Gefährliche Körperverletzung - Ablehnung des Antrags auf Zuziehung eines

    Auszug aus BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89
    Zwar bereitet das schriftliche Gutachten die Begutachtung in der Hauptverhandlung nur vor; maßgeblich ist das in dieser erstattete mündliche Gutachten des Sachverständigen (vgl. BGHSt 23, 176, 185; BGH, Urteil vom 22. November 1979 - 4 StR 513/79, bei Pfeiffer NStZ 1981, 296).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Maßgeblich sind allein die gutachterlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung (vgl. BGH NStZ 1990, 244).
  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Hieran fehlte es; nach der Wiedergabe des Gutachtens in den Urteilsgründen setzten sich die von dem Sachverständigen Dr. W. angesprochenen Fehler vielmehr im mündlichen Gutachten fort und führten darüber hinaus zu neuen Widersprüchen (vgl. BGHSt 23, 176, 185; BGH NStZ 1990, 244; 1991, 448; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 244 Rdn. 76 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Hinzu kommt, dass der von der Revision behauptete Widerspruch mit der Entfernung des Lymphknotens keinen entscheidenden Punkt betrifft (so verlangt bei BGH, NStZ 1990, 244, 245; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. März 2004 - 1 Ss 91/03 -, zitiert nach juris Rn. 6), der sich zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat.
  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum);

    Allerdings beanstandet die Beschwerdeführerin zu Recht, daß es im Urteil an der grundsätzlich gebotenen Darlegung zu den Ausführungen des Sachverständigen (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1, 2, 5; BGH NStZ 2000, 550, 551) fehlt, der sich abweichend von der Auffassung der Jugendkammer für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf den Angeklagten ausgesprochen hat.
  • BGH, 24.04.2012 - 5 StR 95/12

    Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bei spontaner

    In diesem Zusammenhang weist er auf Folgendes hin: Das Landgericht hat sich - was der Senat aufgrund einer entsprechenden zulässigen Aufklärungsrüge zu überprüfen hatte - bei der Feststellung der Reife des Angeklagten nicht mit dem der Beurteilung durch den Sachverständigen in der Hauptverhandlung entgegenstehenden schriftlich erstellten Gutachten vom 12. Oktober 2010 desselben Sachverständigen auseinandergesetzt; dies wäre indes erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Dezember 1989 - 4 StR 630/89, NStZ 1990, 244).
  • BGH, 05.02.2020 - 5 StR 390/19

    Beweiswürdigung (Widerspruch zwischen schriftlichem und mündlichem

    a) Sind nach den Urteilsgründen zwischen schriftlichem (vorbereitendem) und in der Hauptverhandlung mündlich erstattetem Sachverständigengutachten in entscheidenden Punkten Widersprüche aufgetreten, so muss sich das Gericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hiermit im Einzelnen auseinandersetzen; es hat dann nachvollziehbar darzulegen, warum es das eine Ergebnis für zutreffend, das andere (im vorbereitenden Gutachten) für unzutreffend erachtet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Dezember 1989 - 4 StR 630/89, NStZ 1990, 244, 245; vom 13. Juli 2004 - 4 StR 120/04, NStZ 2005, 161, 162; LRStPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 90; KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 114, jeweils mwN).
  • BGH, 11.02.2016 - 2 StR 458/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Das Gericht muss sich mit diesem Widerspruch auseinandersetzen und in den Urteilsgründen nachvollziehbar darlegen, warum es das eine Ergebnis für zutreffend, das andere für unzutreffend erachtet (BGH, Beschluss vom 29. Dezember 1989 - 4 StR 630/89, NStZ 1990, 244, 245; Beschluss vom 13. Juli 2004 - 4 StR 120/04, NStZ 2005, 161).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2004 - 1 Ss 91/03

    Strafverfahren: Beweisantrag auf Einholung eines weiteren

    Mit dieser völlig gegensätzlichen Beurteilung des Sachverständigen hätte sich die Strafkammer bei Ablehnung des Beweisantrages aber auseinandersetzen müssen, indem sie etwa diese Divergenz mit dem angehörten Sachverständigen aufzuklären suchte (BGH NStZ 1990, 244; 91, 448; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage 2003, § 244 Rn. 76).

    Widerspricht das mündliche Gutachten jedoch dem Vorbereitendem in einem entscheidenden Punkt, so muss sich das Gericht mit dieser Divergenz auseinandersetzen und zumindest in den Urteilsgründen nachvollziehbar darlegen, warum es die eine Bewertung für zutreffend, die andere für unzutreffend hält (BGH NStZ 1990, 244 f.; LK-Gollwitzer, 1998, § 244 Rn. 73, 314).

  • BGH, 13.07.2004 - 4 StR 120/04

    Beweiswürdigung (sexueller Missbrauch; Widerspruch von schriftlichem

    Die Widersprüche müssen eine Erklärung und Lösung finden, die Zweifel an der Richtigkeit des angenommenen Ergebnisses beseitigt (BGH NStZ 1990, 244, 245; vgl. auch Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 31).
  • OLG Hamm, 16.06.2000 - 2 Ss OWi 537/00

    lückenhafte Feststellungen, Sachverständigengutachten, Anknüpfungstatsachen,

    Stützt der Tatrichter den Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten, so ist in den Urteilsgründen eine verständliche in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich (BGH R StPO, § 267 Abs. 1 Satz 1, Beweisergebnis 2 [= StV 1987, 516]; § 261 Sachverständiger 2 [= StV 1990, 339]; OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.1998 - 3 Ss 820/98; Beschluss vom 30.04.1999 - 3 Ss 385/99).
  • BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91

    Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die ein

  • OLG Hamm, 22.01.2019 - 3 Ws 524/18

    Eröffnung; Sicherungsverfahren; hinreichender Tatverdacht

  • OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 Ss 710/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe,

  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97

    Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von

  • OLG Hamm, 06.10.2004 - 2 Ss OWi 555/04

    Messverfahren; Messfehler; standardisiertes Messverfahren; Urteilsgründe;

  • BGH, 06.04.1994 - 3 StR 439/93

    Beweisantrag - Konkretisierung - Beweisbehauptung - Beweisermittlungsantrag -

  • OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss OWi 508/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe, Mitteilung der

  • OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss 508/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe, Mitteilung der

  • BGH, 06.04.1994 - 3 StR 439/92

    Unbegründete Revision

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