Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.12.1989

Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.03.1989 - 1 Ss 41/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2416
OLG Celle, 14.03.1989 - 1 Ss 41/89 (https://dejure.org/1989,2416)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.03.1989 - 1 Ss 41/89 (https://dejure.org/1989,2416)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. März 1989 - 1 Ss 41/89 (https://dejure.org/1989,2416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verwertung einer zur Operationsvorbereitung entnommenen Blutprobe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Blutprobe - Entnahme lediglich zur Operationsvorbereitung

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 385
  • NStZ 1990, 245 (Ls.)
  • NZV 1989, 485
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1971 - 3 StR 189/70

    Blutabnahme durch Medizinalassistent - § 81a StPO, kein Verwertungsverbot, wenn

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.1989 - 1 Ss 41/89
    Das ist in der Rechtspr. im Rahmen des § 81 a StPO anerkannt (BGHSt 24, 125, 128) und muß auch hier gelten.
  • OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93

    Blutprobe - Entnahme lediglich zur Operationsvorbereitung

    Es ist dabei dem Oberlandesgericht Celle (NStZ 1989, 385 ) gefolgt, das in einem dem vorliegenden ähnlichen Sachverhalt ein aus § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO herzuleitendes Verwertungsverbot verneint hat (so auch Kleinknecht/Meyer, a.a.O. § 81a Rdn. 33; Ranft a.a.O.).

    Die dagegen geäußerte Kritik (Wohlers NStZ 1990, 245 ; Mayer JZ 1989, 908 ) vermag nicht zu überzeugen.

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

    Die Erhebung der Beweise hätte nämlich auch durch eine Anordnung gem. § 81 a StPO erreicht werden können (BGHSt 24, 125, 130), weshalb auch die Vorschrift des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO der Verwertung nicht entgegensteht (OLG Celle NStZ 1989, 385; OLG Zweibrücken NJW 1994, 810 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 246 f.; im Ergebnis auch OLG Hamm NJW 1967, 1524; KK-Senge zu § 81 a Rn. 14).
  • BGH, 03.09.1996 - 1 StR 475/96

    Fahrlässige Tötung - Strafmilderung - Absehen von Strafe

    Die besonderen Umstände des vorliegenden Falles hätten jedoch zu dieser Erörterung gedrängt (vgl. Hirsch in LK 11. Aufl. § 60 Rdn. 47 m.w.Nachw.; OLG Celle NStZ 1989, 385, 386).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1419
BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89 (https://dejure.org/1989,1419)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1989 - 1 StR 559/89 (https://dejure.org/1989,1419)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - 1 StR 559/89 (https://dejure.org/1989,1419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Antrags auf Mitteilung der Wohnanschriften sämtlicher geladener Zeugen und Aussetzung der Hauptverhandlung - Ermessensmissbrauch bei der Beschlussfassung über einen Aussetzungsantrag - Beschlussfassung über einen Aussetzungsantrag im Sinne eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO (1975) § 246 Abs. 2, 3, 4, § 222 Abs. 1
    Aussetzung der Hauptverhandlung zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1124
  • MDR 1990, 353
  • NStZ 1990, 245
  • StV 1990, 196
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.1951 - 4 StR 29/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89
    Es kommt vielmehr darauf an, ob der Beschluß über den Aussetzungsantrag (§ 246 StPO) auf Rechtsirrtum beruht oder ob ein Ermessensmißbrauch vorliegt (so schon BGHSt 1, 284; BGH StV 1982, 457; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 222 Rdn. 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.03.1979 - 4 StR 691/78

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit der Zeugen (Ausland) -

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89
    Ist das Gericht nach gewissenhafter Prüfung der maßgebenden Umstände davon überzeugt, daß der Zeuge einer Vorladung zur Hauptverhandlung keine Folge leisten werde, so ist es nicht verpflichtet, vor der Ablehnung eines Beweisantrages den aussichts- und zwecklosen Versuch einer Ladung zu unternehmen (BGH NJW 1979, 1788; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 629).
  • BGH, 10.06.1987 - 3 StR 119/87

    Begriff der Einfuhr; Einfuhr in Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89
    einerseits zur wahrscheinlichen Aussichtslosigkeit, den Zeugen selbst bei gelungener Ladung zu einer Reise in die Bundesrepublik zu veranlassen (er hatte mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe zu rechnen; zur Frage eines Rechts auf freies Geleit vgl. BGHSt 35, 216 ff. [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87]) oder gar hier eine Aussage zu erreichen (§ 55 StPO) und andererseits zu dem Umstand, daß selbst bei glaubhafter Bestätigung des Beweisthemas durch den Zeugen, die Verurteilung auch in diesem Punkt noch möglich gewesen wäre, weil die Einfuhr von Betäubungsmitteln kein eigenhändiges Delikt ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4; BGH NStZ 1989, 436).
  • BGH, 24.02.1988 - 3 StR 476/87

    Freies Geleit zu Gunsten eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89
    einerseits zur wahrscheinlichen Aussichtslosigkeit, den Zeugen selbst bei gelungener Ladung zu einer Reise in die Bundesrepublik zu veranlassen (er hatte mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe zu rechnen; zur Frage eines Rechts auf freies Geleit vgl. BGHSt 35, 216 ff. [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87]) oder gar hier eine Aussage zu erreichen (§ 55 StPO) und andererseits zu dem Umstand, daß selbst bei glaubhafter Bestätigung des Beweisthemas durch den Zeugen, die Verurteilung auch in diesem Punkt noch möglich gewesen wäre, weil die Einfuhr von Betäubungsmitteln kein eigenhändiges Delikt ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4; BGH NStZ 1989, 436).
  • BGH, 04.01.1989 - 3 StR 415/88

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit -

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89
    Die Beurteilung, insbesondere "angesichts der verwandtschaftlichen Beziehungen" komme es auf den persönlichen Eindruck des Zeugen an, stand im pflichtgemäßen - hier nicht verletzten - Ermessen des Tatrichters (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 7).
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88

    Verfall der sichergestellten Geldbeträge - Gesamtgewinn - Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89
    einerseits zur wahrscheinlichen Aussichtslosigkeit, den Zeugen selbst bei gelungener Ladung zu einer Reise in die Bundesrepublik zu veranlassen (er hatte mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe zu rechnen; zur Frage eines Rechts auf freies Geleit vgl. BGHSt 35, 216 ff. [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87]) oder gar hier eine Aussage zu erreichen (§ 55 StPO) und andererseits zu dem Umstand, daß selbst bei glaubhafter Bestätigung des Beweisthemas durch den Zeugen, die Verurteilung auch in diesem Punkt noch möglich gewesen wäre, weil die Einfuhr von Betäubungsmitteln kein eigenhändiges Delikt ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4; BGH NStZ 1989, 436).
  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R

    Keine Geltung der Reichsversicherungsgesetze für Ghettoarbeit im

    Sofern das LSG eine persönliche Vernehmung der Zeuginnen vor ihm selbst als erforderlich angesehen hat (vgl dazu BGH NJW 1990, 3088 f), durfte es zwar die Beweisaufnahme durch ein israelisches Gericht (vgl § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 363 der Zivilprozeßordnung ) für ungeeignet halten; es hätte dann jedoch zunächst versuchen müssen, die Zeuginnen zu einem eigenen Gerichtstermin in Deutschland zu laden, bevor es zu der Überzeugung kommen konnte, die Beweismittel seien gänzlich untauglich, da der Vernehmung tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstünden (vgl dazu BGH BGHR StPO § 244 Abs. 2 - Auslandszeuge 2; BGH NJW 1990, 1124; 1992, 1768; Damrau in Münchener Komm zur ZPO, 2. Aufl, § 377 RdNr 5; Chr.
  • BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Ablehnung von Beweisanträgen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (BGHSt 22, 118 (120); NJW 1979, 1788; NStZ 1985, 375; NJW 1990, 1124 (1125)).

    Der Einwand ist unbegründet, weil derartige Maßnahmen in einem fremden Staat nicht geboten waren (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 9).

  • BGH, 05.04.1990 - 1 StR 68/90

    Aussetzung der Hauptverhandlung wegen fehlender Bekanntgabe des Wohnortes eines

    Auf die Verletzung der sich aus § 222 Abs. 1 Satz 1 StPO ergebenden Mitteilungspflicht kann, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 1, 284, 285; BGH StV 1982, 457; BGH JZ 1990, 200).

    In seinem schon angeführten Urteil vom 6. Dezember 1989 - 1 StR 559/89 (JZ 1990, 200) hat der Senat darauf hingewiesen, daß sich § 246 Abs. 2, Abs. 3 StPO nur auf Umstände von verfahrenserheblicher Bedeutung bezieht und daß hierüber nach freiem Ermessen zu entscheiden ist (§ 246 Abs. 4 StPO).

  • BGH, 01.11.2022 - 6 StR 219/22

    BGH; Ablehnung von Beweisanträgen (Unerreichbarkeit des Beweismittels:

    1 St 106/79">NJW 1979, 1788; vom 6. Dezember 1989 - 1 StR 559/89, NJW 1990, 1124, 1125).
  • BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90

    Ladung zur Hauptverhandlung - Folgeleisten des Zeugen - Unerreichbarkeit -

    Ist das Gericht nach gewissenhafter Prüfung der maßgebenden Umstände davon überzeugt, daß der Zeuge einer Vorladung zur Hauptverhandlung keine Folge leisten werde, so ist es nicht verpflichtet, vor Ablehnung eines Beweisantrags den aussichts- und zwecklosen Versuch einer Ladung zu unternehmen (Senatsentscheidung vom 6. Dezember 1989, NStZ 1990, 245; vgl. auch Herdegen in KK 2. Aufl. 244 Rdn. 79, 80; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 629).

    Ist das Gericht nach gewissenhafter Prüfung der maßgebenden Umstände davon überzeugt, daß der Zeuge einer Vorladung zur Hauptverhandlung keine Folge leisten werde, so ist es nicht verpflichtet, vor Ablehnung eines Beweisantrags den aussichts- und zwecklosen Versuch einer Ladung zu unternehmen (Senatsentscheidung vom 6. Dezember 1989, NStZ 1990, 245; vgl. auch Herdegen in KK 2. Aufl. 244 Rdn. 79, 80; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 629).

  • OLG Stuttgart, 16.02.1990 - 1 Ss 649/89

    Zur Frage einer fehlerhaften Ablehnung eines staatsanwaltschaftlichen

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  • BGH, 26.01.1990 - 3 StR 428/89

    Mitteilung der Anschrift eines Zeugen durch das Gericht

    Dagegen besteht weder eine derartige Verpflichtung noch hat das Gericht Anlaß, einem Antrag nach § 246 Abs. 2 StPO stattzugeben, wenn, wie hier, ein solches Interesse der Verteidigung an einer Kenntnis der Wohnanschrift des Zeugen nicht deutlich gemacht, sondern lediglich die Erfüllung eines (zu Unrecht) in Anspruch genommenen formalen Auskunftsrechts geltend gemacht wird; mit der Notwendigkeit einer Kenntnis der Anschrift läßt sich ein berechtigtes Bedürfnis, Zeit für Erkundigungen im Sinne dieser Vorschrift zu gewinnen, dann nicht begründen (vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 1989 - 1 StR 559/89 - unter I 2).
  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92

    Anforderungen an die Annahme ein Zeuge sei unerreichbar - Unerreichbarkeit eines

    Auch andere Umstände können Bedeutung gewinnen - so insbesondere seine Bereitschaft, in der Hauptverhandlung zu erscheinen und auszusagen (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 9, 11, 12; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 79, 80).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2021 - 6 StS 5/20

    Kriegsverbrechen eines in Deutschland lebenden Syrers; Revolutionärer

    Denn der Senat ist - wie ausgeführt - nicht zu Maßnahmen verpflichtet, die von einem anderen Staat - hier Syrien - als Beeinträchtigung seiner Hoheitsrechte angesehen werden könnten (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 1 StR 559/89, juris Rn. 14).
  • OLG Stuttgart, 03.12.1990 - 1 Ws 252/90

    Gerichtsverfassungsrecht: Verhängung von Ordnungsgeld wegen Ungebühr vor Gericht

    einer Entscheidung vom 06. Dezember 1989 (StV 1990, 196 ) darauf hin, das Gesetz spreche nur vom "Wohnort", geht jedoch im weiteren von der "Kenntnis der Wohnanschrift" (NStZ 1990, 244 ) bzw. von einer "sonstigen ladungsfähigen Anschrift" (NStZ 1990, 352 ) aus.
  • BGH, 03.03.1993 - 2 StR 328/92

    Unerreichbarkeit eines im Ausland lebenden Zeugen - Umfang der Bemühungen des

  • BVerwG, 12.05.1992 - 9 B 293.91

    Voraussetzungen für die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anforderungen

  • BGH, 24.03.1992 - 1 StR 161/91

    Ablehnung des auf Vernehmung eines in der Türkei wohnenden Türken gerichteten

  • OLG Jena, 10.05.2007 - 1 Ss 54/07

    Verfahren

  • OLG Jena, 10.05.2007 - 1 Ws 54/07

    Verfahren

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