Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 20.04.1990

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   BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90   

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BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90 (https://dejure.org/1990,1026)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1990 - 3 StR 57/90 (https://dejure.org/1990,1026)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1990 - 3 StR 57/90 (https://dejure.org/1990,1026)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4; StPO § 244 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 395
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90
    Zwar erfordern es die Bestimmung des Schuldumfangs und insbesondere der Nachweis der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, daß entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Betäubungsmittels getroffen werden oder daß von der für den Angeklagten günstigsten Qualität ausgegangen wird, die nach den Umständen in Frage kommt (BGHSt 33, 8, 15).
  • BGH, 16.08.1989 - 3 StR 225/89

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs,

    Auszug aus BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90
    Bei lediglich durchschnittlicher Qualität kommen THC-Werte von 5 % (BGHR BtMG § 29 I 1 Erwerb 1) oder 6 % (BGH, Beschluß vom 16. Februar 1990 - 3 StR 390/89 zum Abdruck in BGHR BtMG § 29 III 4 Menge 6 vorgesehen) in Betracht.
  • BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen -

    Auszug aus BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90
    Eine solche Aussage ist auch dem rechtlichen Hinweis der vom Generalbundesanwalt angeführten Entscheidung des 4. Strafsenats nicht zu entnehmen (insoweit nicht in BGHR StGB § 21 Sachverständiger 4 abgedruckt).
  • BGH, 16.02.1990 - 3 StR 390/89

    Voraussetzung der Einstufung einer Tat als versuchte schwere räuberische

    Auszug aus BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90
    Bei lediglich durchschnittlicher Qualität kommen THC-Werte von 5 % (BGHR BtMG § 29 I 1 Erwerb 1) oder 6 % (BGH, Beschluß vom 16. Februar 1990 - 3 StR 390/89 zum Abdruck in BGHR BtMG § 29 III 4 Menge 6 vorgesehen) in Betracht.
  • BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88

    Zur Bestimmung des Schuldumfanges bei einer fortgesetzten Handlung -

    Auszug aus BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90
    Von genaueren Feststellungen darf ausnahmsweise aber dann abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, daß eine genaue Angabe des Wirkstoffgehaltes das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (BGHR BtMG § 29 I 1 Schuldumfang 1; § 29 III 1 Schuldumfang 2).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2019 - Ss 114/18

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Fehlende Feststellungen zum

    Von genauen Feststellungen kann aber ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, dass eine genaue Angabe des Wirkstoffgehalts das Strafmaß zugunsten des Angeklagten hätte beeinflussen können (vgl. BGH NStZ 1990, 395; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23, 24; Thüringer OLG, Beschl. v. 29.08.2005 - 1 Ss 156/05, juris Rn. 23; OLG Hamm, Beschl. v. 04.04.2017 - 1 RVs 23/17, juris Rn. 6; Beschl. v. 08.11.2018 - III-4 RVs 150/18, juris Rn. 10; Senatsbeschluss vom 21. März 2007 - Ss 13/2007 (9/07) - Patzak, a. a. O., § 29 Teil 29 Rn. 33; vgl. zum Handeltreiben mit Ecstasy-Tabletten auch: BGH StraFo 2005, 42; NJW 2005, 1589 ff.).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei

    Stehen tatbestandliche Voraussetzungen - wie die "nicht geringe Menge" im Sinn von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht in Frage, hat das in der Regel keine Auswirkungen auf den Schuldspruch und kann u. U. ausnahmsweise auch der Strafausspruch Bestand behalten (vgl. z. B. BGH bei Schoreit, NStZ 1988, 351, 1990, 331 und 1991, 328; BGH NStZ 84, 460; NStZ 90, 395; NJW 1992, 380; NStZ 96, 498, StV 2000, 613; StV 2001, 461; BGH R BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8).

    Von genauen Feststellungen darf ausnahmsweise abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, daß diese das Strafzumaß zu Gunsten des Angeklagten beeinflussen können (z. B. BGH NStZ 1990, 395).

  • OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung der Betäubungsmitteleigenschaft,

    Von genauen Feststellungen darf ausnahmsweise nur abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, dass diese die Rechtsfolgen zu Gunsten des Angeklagten beeinflussen können (BGH NStZ 1990, 395 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 2).
  • KG, 12.01.2017 - 121 Ss 197/16

    Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch im Strafverfahren wegen

    Von genaueren Feststellungen zum Wirkstoffgehalt eines Betäubungsmittels darf ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn tatbestandliche Voraussetzungen - wie das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht in Frage stehen und wenn es ausgeschlossen ist, dass eine genaue Angabe des Wirkstoffgehaltes das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 57/90 -, juris Rn. 4; OLG Hamburg, Urteile vom 12. Juni 2002 - II - 19/02 - 1 Ss 25/02 -, juris Rn. 11, und 23. März 2007 - 3 - 4/07 (REV) - 1 Ss 5/07 -, juris Rn. 19 -).

    b) Von genaueren Feststellungen darf ausnahmsweise aber dann abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, dass eine genaue Angabe des Wirkstoffgehaltes das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 57/90 -, juris Rn. 4; OLG Hamburg, Urteile vom 12. Juni 2002 - II - 19/02 - 1 Ss 25/02 -, juris Rn. 11, und 23. März 2007 - 3 - 4/07 (REV) - 1 Ss 5/07 -, juris Rn. 19; KG, Beschluss vom 25. September 2012 - [4] 161 Ss 180/12 [238/12] - ).

  • BGH, 31.05.2022 - 6 StR 117/22

    Bestimmung von Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und Schuld des Täters durch

    Von genaueren Feststellungen kann aber ausnahmsweise abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, dass eine genaue Angabe des Wirkstoffgehaltes das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 1990 - 3 StR 57/90, …
  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens

    Auf den Wirkstoffgehalt kommt es neben Art und Menge der gehandelten Betäubungsmittel nicht nur für die Bestimmung einer nicht geringen Menge, sondern auch für die Strafrahmenwahl und die Strafzumessung im engeren Sinne an, weil dadurch der Schuldumfang der Tat und die Schuld des Täters maßgeblich bestimmt werden (vgl. BGH, Urteile vom 3. April 2008 - 3 StR 60/08 Rn. 4; vom 25. April 1990 - 3 StR 57/90, …
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 3 RVs 154/11

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung; Feststellung des

    Von genaueren Feststellungen zu dem für den Schuldumfang maßgeblichen Wirkstoffgehalt darf nur dann abgesehen werden, wenn auszuschließen ist, dass eine genaue Angabe des Wirkstoffgehaltes das Strafmaß beeinflussen kann (vgl. BGH NStZ 1990, 395; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 "Erwerb 1" und "Schuldumfang 1"; OLG Köln StV 1999, 440).

    Soweit konkrete Feststellungen zum Wirkstoffgehalt nicht mehr getroffen werden können, muss der Tatrichter von der für den Angeklagten günstigsten Qualität ausgehen, die nach den Umständen in Frage kommt (vgl. BGHSt 33, 8, 15; BGH NStZ 1990, 395; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 "Menge 5" und "Menge 8"; BayObLGSt 1997, 95, 96 f.).

  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

    Ausgeschlossen werden kann, daß die fehlende genaue Angabe des Wirkstoffgehalts der von "G." bezogenen 110 bis 120 Gramm Kokain, das jedenfalls so gut war, um über Monate hin vom Angeklagten selbst konsumiert zu werden, das Strafmaß nachteilig beeinflußt hat (vgl. BGHR BtMG § 29 III 4 Schuldumfang 1).
  • BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90

    Erforderlichkeit der Heranziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit konkreter

    Der Senat vermag - anders als in dem Sachverhalt, der dem Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 57/90 (NStZ 1990, 395) zugrunde lag - nicht auszuschließen, daß eine genaue Angabe des Wirkstoffgehalts das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflußt hätte, zumal auch die Ausführungen zur Mindestmenge des gehandelten Heroins nicht widerspruchsfrei sind.
  • OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04

    Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln und Strafzumessung

    Von genauen Feststellungen darf ausnahmsweise abgesehen werden, wenn ausgeschlossen ist, daß diese das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten beeinflussen können (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.1990 - 3 StR 57/90).
  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
  • OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04

    Strafzumessung: Mitteilung von Vorstrafen, Angabe des Wirkstoffgehalts bei

  • OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 499/03

    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch einen Aufklärungsgehilfen

  • KG, 15.12.2021 - 5 Ss 48/21

    Anforderungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 29 Abs.

  • OLG Frankfurt, 05.03.2015 - 1 Ss 8/15

    Handel mit Betäubungsmitteln: Notwendigkeit der Feststellung der genauen

  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - II-19/02

    Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung ; Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß;

  • OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ss 68/08

    Urteilsbegründung: mögliche Berücksichtigung eines Auskunftsverweigerungsrechts

  • BGH, 18.03.1992 - 3 StR 40/92

    Bestimmung des Schuldumfangs durch Ermittlung der Menge und Qualität des

  • BGH, 05.06.1991 - 3 StR 80/91

    Wirkstoffgehalt - Anhaltspunkte - Heroin - Strafmilderung - Urteilsgründe -

  • OLG Jena, 29.08.2005 - 1 Ss 156/05

    Strafprozessrecht: Verbot der reformatio in peius im Berufungsverfahren;

  • OLG Frankfurt, 30.07.2010 - 1 Ss 173/10

    Beweiswürdigung: Notwendigkeit der Belegung der Feststellungen zum

  • OLG Köln, 30.09.2003 - Ss 399/03
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2000 - 2a Ss 272/00

    Feststellung der Qualität des Betäubungsmittels

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12

    Urteil, BtM, Besitz, Mindestfeststellungen

  • KG, 21.02.2012 - 121 Ss 32/12

    Angaben zu Handelsmengen und Wirkstoffgehalt

  • OLG Celle, 30.06.2009 - 32 Ss 28/09
  • OLG Köln, 07.04.2009 - 81 Ss 3/09
  • OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 1 Ss 253/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Crack

  • BayObLG, 20.09.1990 - RReg. 4 St 113/90

    Regelbeispiel; Nicht geringe Menge; Betäubungsmittel; dolus eventualis

  • BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93

    Betäubungsmittel; Menge; Schwere; Verstoß; Wirkstoffgehalt; Gefahren; Körperlich;

  • OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 2 Ss 393/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Eigenverbrauch und zum Zweck des

  • OLG Köln, 14.10.2003 - Ss 396/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Betäubungsmitteleigenschaft psilocybinhaltiger Pilze,

  • OLG Frankfurt, 29.04.1993 - 1 Ss 121/93
  • BayObLG, 13.11.2002 - 4St RR 114/02

    Betäubungsmittel: Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung; Konkurrenz zwischen

  • OLG Jena, 03.06.2005 - 1 Ss 110/05

    Verfahren

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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.04.1990 - RReg. 4 St 18/90   

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https://dejure.org/1990,2845
BayObLG, 20.04.1990 - RReg. 4 St 18/90 (https://dejure.org/1990,2845)
BayObLG, Entscheidung vom 20.04.1990 - RReg. 4 St 18/90 (https://dejure.org/1990,2845)
BayObLG, Entscheidung vom 20. April 1990 - RReg. 4 St 18/90 (https://dejure.org/1990,2845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 395
  • StV 1990, 356
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1990 - RReg. 4 St 18/90
    Zwischen Besitz und Verbrauchsüberlassung ist bei der gegebenen Fallgestaltung (der Angeklagte P. verblieb auch nach Injektion und Verbrauchsüberlassung im Besitz der Restmenge des Heroinbriefchens) Tateinheit anzunehmen (BayObLGSt 1988, 62 [64 m.w.N.]).
  • BayObLG, 03.09.1985 - RReg. 4 St 176/85

    Betäubungsmittel; Anhaftungen; Utensilien; Geringe Menge; Konsum; Besitz;

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1990 - RReg. 4 St 18/90
    Die Entscheidung des Senats vom 3.9.1985 (StV 1986, 145 ) hinsichtlich des Besitzes bei für sich allein nicht verwertbaren Betäubungsmittelanhaftungen, auf die in der Revisionsbegründung des Angeklagten R. hingewiesen wurde, betrifft somit keinen vergleichbaren Sachverhalt.
  • BayObLG, 08.08.1983 - RReg. 4 St 166/83

    Rauschgift; Betäubungsmittel; Sofortiger; Genuß; Verbrauch; Verfügungsmacht;

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1990 - RReg. 4 St 18/90
    Er übergibt es nicht, damit der andere mit dem Rauschgift verfahre, wie es diesem beliebt, der Empfänger hat keine Möglichkeit, mit dem Betäubungsmittel nach Belieben, das heißt wie ein Eigentümer, zu verfahren, insbesondere es etwa weiter zu veräußern (Senatsbeschluß v. 8.8.1983 RReg. 4 St 166/83; OLG Frankfurt StV 1989, 20 ; OLG Hamm StV 1989, 438 ; OLG Köln OLGSt zu § 11 BetMG a.F.; Körner § 29 Rdn.518; vgl. auch die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes BT-Drucks VI/1877 zu § 10 Abs. 1 Nr. 7 des Entwurfs [Seite 9 und 10]; zur Frage des Besitzes in einem solchen Falle Bay0bLG StV 1988, 206 ).
  • OLG Hamm, 15.12.1988 - 4 Ss 1275/88

    Heroinkonsum

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1990 - RReg. 4 St 18/90
    Er übergibt es nicht, damit der andere mit dem Rauschgift verfahre, wie es diesem beliebt, der Empfänger hat keine Möglichkeit, mit dem Betäubungsmittel nach Belieben, das heißt wie ein Eigentümer, zu verfahren, insbesondere es etwa weiter zu veräußern (Senatsbeschluß v. 8.8.1983 RReg. 4 St 166/83; OLG Frankfurt StV 1989, 20 ; OLG Hamm StV 1989, 438 ; OLG Köln OLGSt zu § 11 BetMG a.F.; Körner § 29 Rdn.518; vgl. auch die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes BT-Drucks VI/1877 zu § 10 Abs. 1 Nr. 7 des Entwurfs [Seite 9 und 10]; zur Frage des Besitzes in einem solchen Falle Bay0bLG StV 1988, 206 ).
  • BGH, 18.03.1981 - 3 StR 68/81

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch - Beachtung von

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1990 - RReg. 4 St 18/90
    Im vorliegenden Falle kommt Erwerb auf Seiten des Angeklagten R. darüber hinaus deshalb nicht in Betracht, weil sich der Angeklagte, als er von der Polizei überrascht wurde, noch im Stadium der Überlegung befand, ob er die Heroinlösung behalten sollte (BGH Urteil v. 18.3.1981 - 3 StR 68/81, zustimmend zitiert bei Pfeil/Hempel/Schiedermaier/Slotty Betäubungsmittelrecht - Stand Januar 1987 § 29 BtMG Rdn. 132).
  • OLG Frankfurt, 22.01.1988 - 1 Ss 309/87
    Auszug aus BayObLG, 20.04.1990 - RReg. 4 St 18/90
    Er übergibt es nicht, damit der andere mit dem Rauschgift verfahre, wie es diesem beliebt, der Empfänger hat keine Möglichkeit, mit dem Betäubungsmittel nach Belieben, das heißt wie ein Eigentümer, zu verfahren, insbesondere es etwa weiter zu veräußern (Senatsbeschluß v. 8.8.1983 RReg. 4 St 166/83; OLG Frankfurt StV 1989, 20 ; OLG Hamm StV 1989, 438 ; OLG Köln OLGSt zu § 11 BetMG a.F.; Körner § 29 Rdn.518; vgl. auch die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes BT-Drucks VI/1877 zu § 10 Abs. 1 Nr. 7 des Entwurfs [Seite 9 und 10]; zur Frage des Besitzes in einem solchen Falle Bay0bLG StV 1988, 206 ).
  • BayObLG, 02.04.1987 - RReg. 4 St 75/87

    Betäubungsmittel; Besitz; Genuß; Konsum; Sofort; Einstichstellen; Urinbefund

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1990 - RReg. 4 St 18/90
    Er übergibt es nicht, damit der andere mit dem Rauschgift verfahre, wie es diesem beliebt, der Empfänger hat keine Möglichkeit, mit dem Betäubungsmittel nach Belieben, das heißt wie ein Eigentümer, zu verfahren, insbesondere es etwa weiter zu veräußern (Senatsbeschluß v. 8.8.1983 RReg. 4 St 166/83; OLG Frankfurt StV 1989, 20 ; OLG Hamm StV 1989, 438 ; OLG Köln OLGSt zu § 11 BetMG a.F.; Körner § 29 Rdn.518; vgl. auch die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes BT-Drucks VI/1877 zu § 10 Abs. 1 Nr. 7 des Entwurfs [Seite 9 und 10]; zur Frage des Besitzes in einem solchen Falle Bay0bLG StV 1988, 206 ).
  • OLG Hamburg, 23.11.2007 - 1 Ss 129/07

    Betäubungsmittelstrafrecht: Abgrenzung zwischen Erwerb und Besitz einerseits und

    Mangels Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines solchen Herrschaftsverhältnisses liegen noch kein Erwerb oder Besitz vor, wenn der Täter das Betäubungsmittel in verbrauchsgerechter Menge von einem Dritten zum sofortigen Verbrauch erhält und es auch sofort zu sich nimmt (vgl. BGH in StV 1992, 66 -Leitsatz-; BayObLG in NStZ 1990, 395 und StV 1988, 206 ; OLG Nürnberg in StraFo 2006, 122 ; OLG München in NStZ 2006, 579 ; Körner, a.a.O., Rdn. 1394; Weber, a.a.O., § 29 Rdn. 596, 835).
  • OLG Nürnberg, 10.01.2006 - 2 St OLG Ss 277/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Abgrenzung zwischen Erwerb und Konsum

    Damit liegt kein Erwerb im Sinn von § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vor (vgl. BGH StV 1993, 132 ; BayObLG NStZ 1990, 395 m.w.N.; StV 2002, 263 ; Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rn. 985; Weber BtMG 2. Aufl. § 29 Rn.721).

    Auch eine Strafbarkeit wegen Besitzes nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG kommt nicht in Betracht (BayObLG NStZ 1990, 395 ; Weber a.a.O § 29 Rn. 835 m.w.N).

  • KG, 03.12.1990 - 1 Ss 217/90
    Dem Tatbestand des unerlaubten Verabreichens entspricht auf der Empfängerseite keine gesetzliche Strafbestimmung, wie dies etwa bei dem Erwerb und der Abgabe von Betäubungsmitteln der Fall ist (vgl. Bay0bLG NStZ 1990, 395 [396]).

    Denn beide Alternativen wären nur denn erfüllt, wenn die Angeklagte über das Rauschgift ein bewußtes tatsächliches Herrschaftsverhältnis ausgeübt hätte, das sowohl objektiv für einen jedenfalls nennenswerten Zeitraum eine tatsächliche Sachherrschaft der Täterin über das betreffende Betäubungsmittel als auch subjektiv einen diese Sachherrschaft tragenden Herrschaftswillen umfaßt hätte (vgl. Bay0bLG NStZ 1990, 395 ; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 415 ; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ; Beschluß des Senats vom 24.September 1990 - (4) 1 Ss 183/90 (84/90); KG GA 1979, 427 ).

  • KG, 08.07.1991 - 1 Ss 85/91

    Besitz; Rauschgift; Heroin; Herrschaftsverhältnis; Sachherrschaft; Spritze

    Wenn also wie im vorliegenden Fall Rauschgift nur in verbrauchsgerechter Menge zum sofortigen Verbrauch an Ort und Stelle übergeben wird, fehlt es mangels Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt in aller Regel an dem Merkmal des Besitzes (vgl. Bay0bLG NStZ 1990, 395 ; Senat in JR 1991, 169 ).
  • OLG Nürnberg, 05.08.2008 - 2 St OLG Ss 101/08

    Revisionsangriffe gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung; "Besitzloser" Konsum

    Entscheidend für die Frage der Strafbarkeit ist, wie schon vom Landgericht zutreffend hervorgehoben hat, ob der Angeklagte objektiv eine tatsächliche Sachherrschaft für einen nennenswerten Zeitraum und subjektiv einen die Sachherrschaft tragenden Herrschaftswillen hatte (BGHSt 27, 380 ff; BGH NStZ-RR 1998, 148 ; NStZ 1993, 191 ; BayObLG NStZ 1990, 395 ; StV 2002, 263 ).
  • OLG München, 26.05.2008 - 4St RR 77/08

    Fehlende Feststellungen zum Mindestschuldumfang in Betäubungsmittelverfahren

    Er bestimmt, ob und inwieweit das Betäubungsmittel für den Genuss bereitgestellt wird (vgl. BayObLG NStZ 1990, 395 ).
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