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   OLG Düsseldorf, 19.10.1989 - VI 13/89   

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https://dejure.org/1989,3014
OLG Düsseldorf, 19.10.1989 - VI 13/89 (https://dejure.org/1989,3014)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.10.1989 - VI 13/89 (https://dejure.org/1989,3014)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Oktober 1989 - VI 13/89 (https://dejure.org/1989,3014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 460
  • NStZ 1990, 47
  • AnwBl 1990, 98
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 09.11.1989 - 1 Ws 441/89

    Bestellung eines ersten Pflichtverteidigers; Wünsche des Angeklagten; Erfordernis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.1989 - VI 13/89
    Zum angesprochenen Problemkreis vgl. auch OLG Stuttgart (Beschluß - 1 Ws 441/89 v. 9.11.89, in StV 1990, 55 ) und OLG Frankfurt (Beschluß - 3 Ws 166/89 - v. 8.3. 89, in StV 1989, 384 ): Beide Gerichte betonen übereinstimmend, daß in Beachtung der Vorschrift des § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO vor der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers der Angekl. zu hören ist.
  • OLG Frankfurt, 08.03.1989 - 3 Ws 166/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.1989 - VI 13/89
    Zum angesprochenen Problemkreis vgl. auch OLG Stuttgart (Beschluß - 1 Ws 441/89 v. 9.11.89, in StV 1990, 55 ) und OLG Frankfurt (Beschluß - 3 Ws 166/89 - v. 8.3. 89, in StV 1989, 384 ): Beide Gerichte betonen übereinstimmend, daß in Beachtung der Vorschrift des § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO vor der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers der Angekl. zu hören ist.
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.1989 - VI 13/89
    ... Den Bestimmungen der StPO (§ 142 Abs. 1 Satz 2 StPO ) und dem Verfassungsgebot des fairen Verfahrens ist damit genügt (BVerfGE 9, 36, 38).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.1989 - VI 13/89
    Das Recht, sich des Beistandes von drei gewählten Verteidigern zu bedienen (§ 137 Abs. 1 StPO ), verleiht einem Angekl. keine Befugnis, die Beiordnung eines zweiten Verteidigers seines Vertrauens und seiner Wahl zu verlangen, wenn er bereits über einen solchen Verteidiger verfügt (BVerfGE 39, 238, 243).
  • OLG Hamburg, 17.02.1997 - 2 Ws 26/97

    Anspruch eines Angeschuldigten auf Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers;

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  • OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 1 Ws 27/03

    Beschwerde gegen Entscheidungen des Vorsitzenden über Bestellung und Abbestellung

    Nur wenn der Verfahrensstoff so außergewöhnlich umfangreich und schwierig ist, dass er - auch nach Ausschöpfung aller Hilfsmittel - ausschließlich bei arbeitsteiligem Zusammenwirken zweier Verteidiger beherrscht werden kann, vermag die Beistandsfunktion die Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers zu gebieten (OLG Düsseldorf NStZ 1990, 47; OLG Hamburg StV 2000, 409, 410).
  • LG Köln, 13.08.2015 - 105 Qs 177/15

    Sicherungspflichtverteidiger, Beiordnung

    (OLG Celle StV 1988, 379; OLG Düsseldorf NStz 1990, 47).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2006 - 1 Ws 25/06

    Notwendige Verteidigung: Ablehnung der Beiordnung eines zweiten

    Dies bedeutet, dass die Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers einerseits dann erforderlich ist, wenn der Verfahrensstoff derart außergewöhnlich umfangreich und schwierig ist, dass er - auch nach Ausschöpfung aller Hilfsmittel - ausschließlich bei arbeitsteiligem Zusammenwirken zweier Verteidiger beherrscht werden kann (OLG Düsseldorf NStZ 1990, 47; OLG Hamburg StV 200, 409).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2000 - 2 Ws 102/00

    Zur Zulässigkeit der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (§§ 141, 142

    Die Auswahl des weiteren Pflichtverteidigers ist Sache des Gerichtsvorsitzenden, der nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet, ohne dass der Anwalt, der die Verteidigung führen will, seine Beiordnung durchsetzen könnte und ohne dass der Angeklagte einen Anspruch auf Beiordnung des von ihm vorgeschlagenen Rechtsanwalts hat (BVerfGE 39, 238, 242, 243; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 47 f).
  • OLG Köln, 03.11.2006 - 2 Ws 550/06

    Rechtsbehelf eines Angeklagten gegen die Bestellung eines anderen, weiteren

    Die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers kann insbesondere mit Rücksicht auf Umfang und Schwierigkeit der Sache, zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Verlaufs der Hauptverhandlung oder aus sonstigen Gründen prozessualer Fürsorge geboten sein (vgl. OLG Celle StV 1988, 379, 380; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 47; OLG Frankfurt StV 1991, 9;HansOLG Hamburg StV 2000, 409, 410; OLG Karlsruhe StV 2001, 557, 558; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 141, Rdn. 1).
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