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   BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90   

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https://dejure.org/1990,2133
BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90 (https://dejure.org/1990,2133)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1990 - 3 StR 72/90 (https://dejure.org/1990,2133)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1990 - 3 StR 72/90 (https://dejure.org/1990,2133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auslieferung bei Nichtverlassen des Bundesgebietes innerhalb der Schonfrist nach einer Inhaftierung - Zulässigkeit einer über das Urteil verstreuten Sachdarstellung - Unklare und unübersichtliche Feststellungen im Urteil - Fehlende Unterscheidung zwischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 496
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.11.1978 - V R 22/73

    GmbH - Verlust der Selbständigkeit - Einzelkaufmann - Haftungsbescheid -

    Auszug aus BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90
    Für die Zusammenfassung mehrerer nebeneinander bestehender Gesellschaften oder einer Gesellschaft und einer natürlichen Person zu einer Unternehmereinheit war es erforderlich, daß diese bei wirtschaftlicher Betrachtung sich als unselbständige Teile eines Gesamtunternehmens darstellten (vgl. BFH, BStBl II 1979, 347, 348).

    Die innerhalb des Gesamtunternehmens bewirkten Umsätze wurden als nicht steuerbare Innenumsätze angesehen (vgl. BFH, BStBl II 1979, 347 f.; BStBl II 1979, 358, 360).

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90
    Er muß jeweils auf einen Gesamterfolg gerichtet sein und den späteren Verlauf der einzelnen Teilakte zumindest insoweit vorwegbegreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 36, 105 ff., BGH wistra 1989, 264, 265; 267; 301; 1990, 100).
  • BGH, 03.01.1990 - 3 StR 399/89

    Steuerhinterziehung - Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90
    Soweit der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Hinterziehungsbeträge nicht einräumt, muß das Urteil darüber hinaus auch die Berechnung der hinterzogenen Steuern nachvollziehbar darstellen (vgl. BGHR AO § 370 I Berechnungsdarstellung 2, 3, 4).
  • BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der

    Auszug aus BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90
    In welcher Höhe die verdeckte Gewinnausschüttung gegebenenfalls im Rahmen der Einkommensteuer 1980 beim Angeklagten J. zu berücksichtigen ist, insbesondere ob die Körperschaftsteuer nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu erfassen und gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG auf die Einkommensteuer anzurechnen ist oder ob die Anrechnung - z.B. nach § 36a EStG - ausgeschlossen ist (vgl. BFH, BStBl II 1987, 217), bedarf ebenfalls weiterer Aufklärung.
  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 55/89

    Steuerhinterziehung - Untreue - Bankrott - Konkurs - Konkursdelikte

    Auszug aus BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90
    Soweit der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Hinterziehungsbeträge nicht einräumt, muß das Urteil darüber hinaus auch die Berechnung der hinterzogenen Steuern nachvollziehbar darstellen (vgl. BGHR AO § 370 I Berechnungsdarstellung 2, 3, 4).
  • BFH, 22.02.1989 - I R 44/85

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt in der bei der Gesellschaft eingetretenen

    Auszug aus BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt sind, sich auf die Höhe des Einkommens auswirken und nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen (BFH, BStBl II 1989, 475, 854).
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

    Auszug aus BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90
    Soweit der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Hinterziehungsbeträge nicht einräumt, muß das Urteil darüber hinaus auch die Berechnung der hinterzogenen Steuern nachvollziehbar darstellen (vgl. BGHR AO § 370 I Berechnungsdarstellung 2, 3, 4).
  • BFH, 08.02.1979 - V R 114/74

    Rechtsfigur der Unternehmereinheit - Umsatzsteuersystem

    Auszug aus BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90
    Die innerhalb des Gesamtunternehmens bewirkten Umsätze wurden als nicht steuerbare Innenumsätze angesehen (vgl. BFH, BStBl II 1979, 347 f.; BStBl II 1979, 358, 360).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90
    Ist die verdeckte Gewinnausschüttung zugleich "andere Ausschüttung" nach § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG (vgl. BFH, BFH/NV 1990, 325), kann sich durch die Herstellung der Ausschüttungsbelastung von 36 % eine Minderung oder Erhöhung der Körperschaftsteuer ergeben (§ 23 Abs. 5, § 27 Abs. 1 KStG).
  • OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12

    Anforderungen an die Verurteilung wegen Landfriedensbruchs

    Das erfordert eine in sich geschlossene und vollständige Darstellung aller äußeren und inneren Tatsachen, damit erkennbar wird, auf welche tatsächliche Grundlage der Tatrichter seine rechtliche Beurteilung gestützt hat (BGH NStZ 1990, 496).
  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof Vereinfachungen in der Darstellung dann zugelassen, wenn der Angeklagte sachkundig und geständig ist (BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 3, 5, 8).
  • BGH, 06.08.2020 - 1 StR 198/20

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzung: Erfolgseintritt bei Steueranmeldungen,

    Diese Fallkonstellation ist von derjenigen zu unterscheiden, in der - anders als hier - sowohl die Betriebseinnahmen als auch die zugehörigen Betriebsausgaben in der Steuererklärung verschwiegen worden sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 31. Januar 1978 - 5 StR 458/77; Beschlüsse vom 19. Juli 2007 - 5 StR 251/07 Rn. 10 und vom 4. Mai 1990 - 3 StR 72/90 Rn. 10; Jäger in Klein, AO, 15. Aufl., § 370 Rn. 135; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 1 StR 12/19 Rn. 21 f.).
  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03

    Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters:

    Die vom Gericht vorzunehmende Rechtsanwendung kann nicht dadurch ersetzt werden, daß auf Betriebs- oder Fahndungsprüfungsberichte und diesen zugrundeliegende steuerrechtliche Beurteilungen der Finanzverwaltung verwiesen oder zurückgegriffen wird (BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 5, 9; vgl. auch Harms NStZ-RR 1998, 97 f., Harms/Jäger NStZ-RR 2000, 129; NStZ 2001, 181 jeweils m.N.; Harms in: Gedächtnisschrift für Ellen Schlüchter, 2002, S. 451).
  • OLG Dresden, 27.05.2004 - 1 Ss 48/04

    Graffiti sind nicht unbedingt Sachbeschädigung!

    Denn eine fehlende geschlossene Darstellung des erwiesenen Sachverhalts kann nicht durch verstreute Feststellungen tatsächlicher Art, die aus verschiedenen Teilen des Urteils entnommen werden müssen, ersetzt werden (BGH, NStZ 1990, 496).
  • BGH, 05.09.2019 - 1 StR 12/19

    Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Berücksichtigung von schwarz

    Bei der Ermittlung der Verkürzungsbeträge für die Körperschaft- und Gewerbesteuer sind - entgegen der Auffassung des Landgerichts - zumindest die von dem Angeklagten an seine Mitarbeiter gezahlten zusätzlichen "schwarzen' Löhne im Rahmen der Betriebskosten zu Gunsten des Angeklagten in Ansatz zu bringen (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2019 - 1 StR 44/19 Rn. 10; vom 19. Juli 2007 - 5 StR 251/07 Rn. 10 und vom 4. Mai 1990 - 3 StR 72/90 Rn. 10).
  • BGH, 19.07.2007 - 5 StR 251/07

    Steuerhinterziehung (Tatbestandsfeststellung: Gewinnermittlungsmethode bei der

    Hinsichtlich der Gewerbe- und Einkommensteuerhinterziehungen lässt sich wegen dieses Rechtsfehlers und des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen den vereinnahmten und anschließend weitergeleiteten Provisionszahlungen nicht ausschließen, dass bereits der tatbestandliche Hinterziehungserfolg entfällt (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 4 Satz 3 Einkommensteuer 3; BGH GA 1978, 307).
  • BGH, 15.05.1997 - 5 StR 45/97

    Verdeckte Gewinnausschüttungen - Hinterziehung von Körperschaftsteuer und

    Die Bezugnahme auf einen Bericht der Steuerfahndung oder einen Betriebsprüfungsbericht, aus dem sich die Berechnung der verkürzten Steuern ergeben soll, reicht nicht aus (BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 5 und 6); unzureichend ist auch die Bezugnahme auf die Aussage eines Finanzbeamten, der in der Hauptverhandlung (glaubhaft) bekundet, in welchem Umfang Steuern jeweils verkürzt worden seien.
  • BGH, 24.07.2019 - 1 StR 44/19

    Steuerhinterziehung (Berechnung des Steuerschadens: Kompensationsverbot,

    Bei der Ermittlung der Verkürzungsbeträge für die Einkommen- und Gewerbesteuer sind - entgegen der Auffassung des Landgerichts - die von dem Angeklagten an seine Mitarbeiter gezahlten zusätzlichen "schwarzen' Löhne im Rahmen der Schätzung der Betriebskosten zu Gunsten des Angeklagten in Ansatz zu bringen (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2007 - 5 StR 251/07 Rn. 10 und vom 4. Mai 1990 - 3 StR 72/90 Rn. 10).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00

    Steuerhinterziehung; Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit;

    Eine Berechnungsdarstellung ist ausnahmsweise nur dann entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern in der Lage ist, ein Geständnis abgelegt hat (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 5, 8, 9; BGH wistra 2001, 22).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 448/00

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung;

  • BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03

    Vollendete Steuerhinterziehung (Ausschluss durch Einleitung des

  • BayObLG, 11.05.1993 - 3 ObOWi 16/93

    Steuerstrafrecht; Verurteilung wegen leichtfertiger Steuerverkürzung

  • BGH, 15.03.2005 - 5 StR 592/04

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Schmuggel; besonderes persönliches Merkmal der

  • BGH, 03.08.1995 - 5 StR 63/95

    Bekundung einer Tatsache - Angabe - Abgabenordnung - Durchführung eines Geschäfts

  • BGH, 13.01.1993 - 5 StR 466/92

    Zulässigkeit einer ergebnishaften Mitteilung von durch Schwarzarbeit erworbenen

  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 229/91

    Erweiterung des Vorsatzes - Gesamtvorsatz - zulässigkeit -

  • FG Baden-Württemberg, 13.10.2017 - 13 K 1967/15

    Bemessungsgrundlage für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen nach § 235 AO -

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12

    Urteil, BtM, Besitz, Mindestfeststellungen

  • KG, 07.05.1998 - 1 Ss 100/98
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