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   BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89   

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https://dejure.org/1990,1166
BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89 (https://dejure.org/1990,1166)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1990 - 3 StR 448/89 (https://dejure.org/1990,1166)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - 3 StR 448/89 (https://dejure.org/1990,1166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterstützung der "Revolutionären Zellen" bei der Vorbereitung eines Bombenanschlags - Bereitstellung eines Weckers zum Bau einer Bombe an politisch motivierte Gewalttätern - Fehler der Beweiswürdigung - Kenntnis vom Ziel eines Bombenanschlags - Unzureichende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht, 21.05.1990)

    Strafrecht: Erst mal wegschließen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Ingrid Strobl

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 501
  • StV 1990, 247
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 176/83

    Einbeziehung rechtlich anerkannter Strafzwecke in den Strafrahmen -

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89
    Diese Konkretisierung genügte für den Gehilfenvorsatz (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 176/83 (S) S. 12 f.; Roxin in LK, 10. Aufl. § 27 Rdn. 28 und 30; Gramer in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 27 Rdn. 19).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 661/85

    Anforderungen an Anstiftervorsatz

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89
    Die Frage, ob an die Bestimmtheit der Tat in der Vorstellung des Anstifters ein strengerer Maßstab anzulegen wäre (vgl. BGHSt 34, 63 mit kritischer Anm. von Roxin in JZ 1986, 908 und von Herzberg in JuS 1987, 617), stellt sich nicht.
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89
    Insoweit entfernen sich die vom Tatrichter gezogenen Schlußfolgerungen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur einen Verdacht, nicht aber die zur Verurteilung erforderliche Überzeugung zu begründen vermögen (vgl. hierzu BGH NStZ 1982, 478; BGHR StPO § 261 Vermutung 1-4; Herdegen in KK StPO § 244 Rdn. 4 und NStZ 1987, 193, 199).
  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89
    Zur Tatzeit sind zahlreiche terroristische Anschläge von ad hoc gebildeten Kleinstgruppen und Einzeltätern im Sinne einer "guerilla diffusa" begangen worden, die nicht zu den "Revolutionären Zellen" gehörten und auch sonst nicht die für eine terroristische Vereinigung erforderliche Verbandsstruktur (vgl. hierzu BGHSt 31, 239) aufwiesen (UA S. 117, 198).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel -

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89
    Insoweit entfernen sich die vom Tatrichter gezogenen Schlußfolgerungen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur einen Verdacht, nicht aber die zur Verurteilung erforderliche Überzeugung zu begründen vermögen (vgl. hierzu BGH NStZ 1982, 478; BGHR StPO § 261 Vermutung 1-4; Herdegen in KK StPO § 244 Rdn. 4 und NStZ 1987, 193, 199).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Soweit der Bundesgerichtshof - auch der Senat - in mehreren Entscheidungen beiläufig und für das jeweilige Ergebnis nicht tragend die "Unrechtsdimension" der Tat angesprochen hat (BGHSt 42, 135, 139; BGH NStZ 1990, 501; NJW 1997, 265, 266; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9), lässt sich hieraus Abweichendes nicht herleiten.

    Selbst wenn der Gehilfe seine Tatbeiträge etwa nicht erbracht hätte, wenn er sich des gesamten Umfangs der geplanten Haupttaten bewusst gewesen wäre, ihm dieser also letztlich unerwünscht war, stünde das seiner Verurteilung nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 1990, 501; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 8).

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Der Hilfeleistende muss die zentralen Merkmale der Haupttat, namentlich den wesentlichen Unrechtsgehalt und die wesentliche Angriffsrichtung, im Sinne bedingten Vorsatzes zumindest für möglich halten und billigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 1990 - 3 StR 448/89, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 6; vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400; vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; vom 28. November 2017 - 3 StR 272/17, juris Rn. 34 f.).
  • KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Anforderungen an die tatrichterlichen

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. hierzu BGH StV 1995, 453; NStZ 1990, 501; Gericke a.a.O.; Senat, Beschluss vom 14. März 2007 - (3) 1 Ss 76/07 (29/07) - m.w.N.).
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