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   OLG Düsseldorf, 10.05.1990 - 2 Ss 71/90 - 19/90 III   

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https://dejure.org/1990,2566
OLG Düsseldorf, 10.05.1990 - 2 Ss 71/90 - 19/90 III (https://dejure.org/1990,2566)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.1990 - 2 Ss 71/90 - 19/90 III (https://dejure.org/1990,2566)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 1990 - 2 Ss 71/90 - 19/90 III (https://dejure.org/1990,2566)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 506
  • StV 1991, 11
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92

    Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung;

    Da dem erneuten (wiederholten) Wiedererkennen wegen der regelmäßig nicht auszuschließenden Möglichkeit einer unbewußten Beeinflussung des Zeugen durch das vorangegangene Wiedererkennen nach anerkannter und richtiger Ansicht im allgemeinen nur ein eingeschränkter Beweiswert zukommt (vgl. BGH NStZ 1987, 288 = StV 1987, 235; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Frankfurt StV 1988, 10 und 290; OLG Düsseldorf StV 1991, 11; jeweils mwN.), sind nähere Angaben dazu, auf welchen Wiedererkennungsakt der Tatrichter seine Beweiswürdigung stützt, jedenfalls dann erforderlich, wenn es - wie hier nach dem Inbegriff der sonstigen Feststellungen naheliegt, daß der Zeuge den Angekl. auch schon vor der Hauptverhandlung identifiziert haben könnte (vgl. OLG Frankfurt StV 1988, 290).
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 2 Ss 594/03

    Widererkennen, Anforderungen an die Urteilsgründe, Wiedererkennungsakt;

    lassen die Urteilsgründe nicht hinreichend deutlich erkennen, dass sich das Amtsgericht des beschränkten Beweiswertes eines solchen wiederholten Wiedererkennens bewusst war (vgl. BGHSt 16, 204; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, 506; OLG Köln, StV 1994, 67 f.; OLG Hamm - 1 Ss 1018/01 -).
  • OLG Köln, 28.03.1996 - Ss 438/95

    Anforderungen an einen Beweisermittlungsantrag im Strafverfahren; Ablehnung von

    Die "relative" Ungeeignetheit des Beweismittels genügt nicht (vgl. BGH StV 1984, 232; KG StV 1993, 120; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 244 Rn. 58 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 01.11.1993 - Ss 340/93

    Wiederkennen in Hauptverhandlung; Beweiswert; Kriminalistischer Erfahrenssatz;

    Der Eindruck der belastenden Zeugen in der Hauptverhandlung, der Angeklagte sei der Verkehrsdeliquent gewesen, kann durch das vergleichen des Erscheinungsbildes des Angeklagten mit dem aus dem früheren Wiedererkennen anläßlich der polizeilichen Lichtbildvorlage überlagert und beeinflußt gewesen sein (vgl. BGHSt 16, 204 ; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506 ; StV 1991, 509; Odenthal, Die Gegenüberstellung im Strafverfahren, 2. Aufl., S. 53 - 55, 105 - 108).
  • OLG Köln, 26.07.1994 - Ss 289/94
    Die "relative" Ungeeignetheit des Beweismittels genügt dagegen nicht (vgl. BGH NJW 1983, 404; StV 1983, 7; 1984, 232; KG StV 1993, 120; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506; BayObLG MDR 1981, 338).
  • OLG Rostock, 29.03.1996 - 2 Ss 217/95
    Die Einzelheiten des Nachvollzugs anhand der konkreten Umstände müssen im Urteil so umfassend dargestellt werden, daß dem Revisionsgericht die Nachprüfung ermöglicht wird, ob der Tatrichter aufgrund rechtsfehlerfreier Erwägungen zu seiner Bewertung des Beweisergebnisses gelangt ist (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 90, 506, 507 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 18.04.2007 - 3-14/07
    In diesen Fällen besteht die nahe liegende Gefahr, dass ein Angeklagter nicht mit der zum Tatzeitpunkt wahrgenommenen Person, sondern lediglich mit der nicht notwendigerweise damit identischen Person auf einer Wahllichtbildvorlage verglichen wird ( BGHSt 16, 204, 205 f., BGH NStZ 1987, 288; 1997, 355; 1996, 266; OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507; OLG Hamm VRS 107, 111, 112; OLG Köln StV 1986, 12).
  • KG, 24.09.1999 - 1 Ss 242/99
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