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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89   

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https://dejure.org/1990,1917
BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89 (https://dejure.org/1990,1917)
BayObLG, Entscheidung vom 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89 (https://dejure.org/1990,1917)
BayObLG, Entscheidung vom 28. August 1990 - RReg. 4 St 250/89 (https://dejure.org/1990,1917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leerspielen; Geldautomaten; System; Computerprogramm; Tabellarisch aufgebaut; Betriebsgeheimnis

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 438
  • MDR 1990, 1139
  • GRUR 1991, 694
  • NStZ 1990, 595
  • NStZ 1991, 343 (Ls.)
  • StV 1991, 210
  • JR 1991, 298
  • BayObLGSt 1990, 88
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89
    In der Rechtspr. und im Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß Geheimnis auch eine Tatsache sein kann, die der Betriebsinhaber nicht kennt; in einem solchen Falle genügt es für die Beurteilung als Betriebsgeheimnis, wenn der Unternehmer die Tatsache bei erlangter Kenntnis als Geheimnis behandelt haben würde (BGH, GRUR 1955, 402, 403 - Anreißgerät; GRUR 1977, 539, 540 - Prozeßrechner; Baumbach/Hefermehl, § 17 UWG Rdn. 12, von Gamm, Kapitel 50 Rdn. 18; Harte-Bavendamm, § 43 Rdn. 11).
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53

    Anreißgerät

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89
    In der Rechtspr. und im Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß Geheimnis auch eine Tatsache sein kann, die der Betriebsinhaber nicht kennt; in einem solchen Falle genügt es für die Beurteilung als Betriebsgeheimnis, wenn der Unternehmer die Tatsache bei erlangter Kenntnis als Geheimnis behandelt haben würde (BGH, GRUR 1955, 402, 403 - Anreißgerät; GRUR 1977, 539, 540 - Prozeßrechner; Baumbach/Hefermehl, § 17 UWG Rdn. 12, von Gamm, Kapitel 50 Rdn. 18; Harte-Bavendamm, § 43 Rdn. 11).
  • BGH, 15.03.1955 - I ZR 111/53

    - Möbelpaste -, Betriebsgeheimnis, Vertragsstrafe, Ersatz des weitergehenden

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89
    Unter einem Geschäfts - oder Betriebsgeheimnis ist jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache zu verstehen, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers, der auf einem ausreichenden wirtschaftlichen Interesse beruht, geheimgehalten werden soll (BGH, GRUR 1955, 424 - Möbelpaste; RGZ 149, 329 - Stiefeleisenpresse).
  • OLG Celle, 11.04.1989 - 1 Ss 287/88
    Auszug aus BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsauffassung des OLG Celle in dessen Urteil vom 11.4.1989 (NStZ 1989, 367 = wistra 1989, 355 = CR 1989, 1002 mit Anmerkung Etter, aaO., S. 1006).
  • RG, 05.06.1905 - 27/05

    1. Unter welchen Voraussetzungen erfüllt das Entgehen eines Gewinnes im

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89
    Wie groß die Zahl der eingeweihten Personen sein muß, um dem Geheimnis seine Eigenschaft als solches zu nehmen, ist im wesentlichen Tat - und Beweisfrage (RGSt 38, 108, 110; 42, 394, 396; Baumbach/Hefermehl, § 17 Rdn. 3; Harte-Bavendamm, § 43 Rdn. 10).
  • RG, 02.07.1909 - V 441/09

    1. Was ist im Sinne von § 18 Abs. 1 des Gesetzes, betr. das Urheberrecht an

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89
    Wie groß die Zahl der eingeweihten Personen sein muß, um dem Geheimnis seine Eigenschaft als solches zu nehmen, ist im wesentlichen Tat - und Beweisfrage (RGSt 38, 108, 110; 42, 394, 396; Baumbach/Hefermehl, § 17 Rdn. 3; Harte-Bavendamm, § 43 Rdn. 10).
  • RG, 22.11.1935 - II 128/35

    1. Was ist unter dem Betriebsgeheimnis im Sinne des § 17 Abs. 2 UnlWG. zu

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89
    Unter einem Geschäfts - oder Betriebsgeheimnis ist jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache zu verstehen, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers, der auf einem ausreichenden wirtschaftlichen Interesse beruht, geheimgehalten werden soll (BGH, GRUR 1955, 424 - Möbelpaste; RGZ 149, 329 - Stiefeleisenpresse).
  • OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18

    Betrug: Bezahlung an einem Selbstbedienungsterminal mit dem elektronischen

    Nach einer weiten Auslegung des Merkmals "unbefugt" ist jede Datenverwendung unbefugt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des über die Daten Verfügungsberechtigten widerspricht (vgl. BayObLG, Urteil vom 28.08.1990, Az. RReg 4 St 250/89; BGH, Beschluss vom 10.11.1994, Az. 1 StR 157/94, jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 194/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Dabei wird der Geheimnischarakter nicht dadurch aufgehoben, dass die Geräte vom Hersteller veräußert wurden (vgl. BayObLG, Urteil vom 28. August 1990 - RReg 4 St 250/89, NStZ 1990, 595 ff.).
  • OLG Köln, 09.07.1991 - Ss 624/90

    Entnahme von Geld aus einem Geldautomaten durch die unbefugte Verwendung einer

    Er verstößt nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (so auch: BayObLG NJW 1991, 438; Lackner, Festschrift für Tröndle, S. 58; Otto JR 1987, 224; a. A.: Kleb/Braun JA 1986, 259; Ranft wistra 1987, 83; Thaeter JA 1988, 551; zweifelnd: LG Köln NJW 1987, 667, 669).

    Wenn die neuen Feststellungen zur Tat vom April 1988 zur Annahme eines Computerbetrugs führen, so wird die Anwendung des § 246 StGB bezüglich der Zueignung des Geldes durch § 263 a StGB als lex specialis ausgeschlossen (vgl. BayObLG NJW 1987, 636; 1987, 665; 1991, 438; Schönkel Scbröder-Cramer StGB, 23. Aufl., § 263 a Rdn. 18, 41).

  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 153/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Dabei wird der Geheimnischarakter nicht dadurch aufgehoben, dass die Geräte vom Hersteller veräußert wurden (vgl. BayObLG, Urteil vom 28. August 1990 - RReg 4 St 250/89, NStZ 1990, 595 ff.).
  • BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
    Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28.August 1990 (RReg. 4 St 250/89) läßt eine Dateneingabe durch das Drücken der Stop- oder Risiko-Taste erkennen, als unrichtig oder unvollständig können diese Daten aber nicht bezeichnet werden, als "unbefugtes Einwirken" wird der Ablauf ebensowenig beeinflußt, lediglich die unbefugte Verwendung von Daten erscheint gegeben, die jedoch nicht unmittelbar auf den Ablauf einwirken, sondern lediglich Grundlage für das folgende menschliche Handeln sind.

    Die Verurteilung wegen "Verrats von Geschäftsgeheimnissen" nach § 17 Abs. 2 UWG ist, entgegen der Meinung der Verteidigung, nicht zu beanstanden (BayObLGSt 1990, 88/91/94; OLG Celle NStZ 1989, 367 ; OLG Hamm RDV 1991, 268).

    Der Senat hat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 28.8.1990 (BayObLGSt 1990, 88 ff. = NJW 1991, 438 = …

  • OLG Stuttgart, 12.05.2016 - 4 Ss 73/16

    Computerbetrug: Einsatz überlegenen Sonderwissens durch Ausnutzen eines

    Das Steuerungsprogramm eines Geldspielautomaten kann ein Betriebsgeheimnis darstellen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 28. August 1990 - RReg 4 St 250/89, NJW 1991, 438).
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 203/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Dabei wird der Geheimnischarakter nicht dadurch aufgehoben, dass die Geräte vom Hersteller veräußert wurden (vgl. BayObLG, Urteil vom 28. August 1990 - RReg 4 St 250/89, NStZ 1990, 595 ff.).
  • LG Karlsruhe, 05.08.2011 - 14 O 42/10

    Wettbewerbswidrige Verletzung von Betriebsgeheimnissen

    Mit dieser Abspeicherung wendeten die Beklagten Ziff. 1 und 2 technische Mittel im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 a) UWG an, da hierzu auch der Einsatz von Computern gehört (BayObLG GRUR 1991, 694).
  • VG Mainz, 13.07.2017 - 1 K 125/16

    Informationsfreiheitsrecht; Anspruch auf Herausgabe von Kostenkalkulationen im

    In diesem Fall ist eine Offenkundigkeit auszuschließen (Kloepfer/Greve, a.a.O.; BayObLG, Urteil vom 28. August 1990 - RReg 4 St 250/89 -, NJW 1991, 438 ).
  • LG Bonn, 18.06.1999 - 32 Qs 144/99

    Mobilfunkcodekarte - § 263a StGB, betrugsnahe Auslegung, Verstoß gegen

    Nach alledem kann das Argument der StA und des BayObLG (NJW 1991, 438) nicht mehr von entscheidender Bedeutung sein.
  • AG Leipzig, 05.11.2018 - 206 Ls 390 Js 34/16

    Computerbetrug gemäß § 263a Abs. 1 Var. 2 StGB im Affiliate-Marketing durch

  • BayObLG, 25.09.2000 - 4St RR 114/00

    Strafbarkeit der unbefugten Verwertung von Anzeigenaufträgen vor Erscheinen einer

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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.07.1990 - 2 ObOWi 148/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1827
BayObLG, 05.07.1990 - 2 ObOWi 148/90 (https://dejure.org/1990,1827)
BayObLG, Entscheidung vom 05.07.1990 - 2 ObOWi 148/90 (https://dejure.org/1990,1827)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Juli 1990 - 2 ObOWi 148/90 (https://dejure.org/1990,1827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde zur Aufhebung eines Bußgeldbescheids wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Voraussetzungen für eine Einspruchsverwerfung in einem ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verfahren; Anforderungen an die Identifizierung ...

  • rechtsportal.de

    OWiG § 74 Abs. 2 S. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßnahmen; Vorbereitung; Hauptverhandlung; Verteidiger; Betroffener; Ausbleiben; Urteil; Einspruch; Verwerfung

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3222
  • NStZ 1990, 595 (Ls.)
  • NStZ 1991, 43
  • NZV 1990, 443
  • BayObLGSt 1990, 76
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 31.07.1980 - 2 ObOWi 169/80

    Vermutung der Verteidigungsmacht eines Rechtsanwalts bei erteilter und

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1990 - 2 ObOWi 148/90
    Nur bei Zweifeln ist es notwendig, einen schriftlichen Verteidigerauftrag zu verlangen (BayObLGSt 1980, 69).
  • OLG Jena, 28.10.2004 - 1 Ss 65/04

    Ordnungswidrigkeit, Verfahren

    Die faktische Verweigerung der nachgesuchten Akteneinsicht kommt als genügender Entschuldiggrund i.S.d. § 74 Abs. 2 OWiG in Betracht (Anschluss an BayObLG NJW 1990, 3222; 1991, 1070 f).

    Dies war indes geboten, weil die faktische Verweigerung der nachgesuchten Akteneinsicht durchaus als genügender Entschuldigungsgrund i.S.d. § 74 Abs. 2 OWiG in Betracht kommt (siehe BayObLG NJW 1990, 3222; 1991, 1070 f).

  • OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen

    Ausgehend von dem Sachvortrag des Betroffenen ist das Amtsgericht seiner Verpflichtung, im Verwerfungsurteil Entschuldigungsgründe, die ihm bekannt oder erkennbar geworden sind, mitzuteilen und so zu erörtern, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung überprüfen kann, in hinreichendem Maße nachgekommen (vgl. dazu BayObLG DAR 2001, 83 = NStZ 2001, 585 [K]; BayObLG NJW 1990, 3222 = VRS 79, 442; KG VRS 100, 136 [137] = NZV 2001, 356; OLG Düsseldorf NZV 1994, 44 [45] = VRS 86, 142 [143] u. VRS 88, 293 [294]; OLG Hamm DAR 1991, 394; OLG Koblenz VRS 73, 51 [52]; OLG Stuttgart NZV 1992, 462; SenE v. 28.01.1997 - Ss 517/96 - = VRS 93, 186 [187]; SenE v. 04.06.1999 - Ss 217/99 B - = NStZ-RR 1999, 337 = VRS 97, 370 [371]).
  • OLG Köln, 28.01.1997 - Ss 517/96
    Daher muß der Tatrichter eventuelle Entschuldigungsgründe, die ihm bekannt oder erkennbar sind, im Urteil mitteilen und erörtern; das Verwerfungsurteil ist so zu begründen, daß das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt wird, die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung zu überprüfen (BayObLG NJW 1990, 3222 = VRS 79, 442; OLG Düsseldorf VRS 68, 470; 74, 284; 78, 138; 80, 46; 88, 293; 88, 462; OLG Hamm DAR 1991, 394; OLG Koblenz VRS 73, 51; OLG Stuttgart NZV 1992, 462; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 65, 287; 67, 454; SenE VRS 72, 442; 75, 113; 83, 444; SenE vom 22.10.1996 - Ss 531/96 (B) - und vom 14.01.1997 - Ss 662/96 (B) -).
  • KG, 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19

    Einspruchsverwerfung, Fürsorgepflicht, Terminsverlegung

    Unter Berücksichtigung dessen kann auch das Nichterscheinen des Betroffenen selbst im Sinne des § 74 Abs. 2 OWiG genügend entschuldigt sein, wenn eine sachgerechte Terminvorbereitung durch Maßnahmen des Amtsgerichts verhindert worden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. Juli 1990 - 2 Ob OWi 148/90 -, juris) oder eine beantragte Akteneinsicht faktisch verweigert worden ist (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Ss 65/04 --, juris).
  • OLG Köln, 18.07.1996 - Ss 31/96

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Gesuch um Ablehnung eines Richters

    Daher muß der Tatrichter eventuelle Entschuldigungsgründe, die ihm bekannt oder erkennbar sind, im Urteil mitteilen und erörtern; das Verwerfungsurteil ist so zu begründen, daß das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt wird, die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung zu überprüfen (BayObLG NJW 1990, 3222 = VRS 79, 442; OLG Düsseldorf, VRS 68, 470; 74, 284; 78, 138; 80, 46; 88, 293; 88, 462; OLG Hamm DAR 1991, 394; OLG Koblenz, VRS 73, 51; OLG Stuttgart NZV 1992, 462; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 65, 287; 67, 454; Senatsentsch.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2629
BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90 (https://dejure.org/1990,2629)
BGH, Entscheidung vom 12.09.1990 - 3 StR 270/90 (https://dejure.org/1990,2629)
BGH, Entscheidung vom 12. September 1990 - 3 StR 270/90 (https://dejure.org/1990,2629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Schuldumfang - Fortgesetzte Handlung - Mitteilung - Urteilsgründe - Tat des Gehilfen - Besonders schwerer Fall - Milderungsmöglichkeit

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 595
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.1982 - 3 StR 19/82

    Vorliegen von Regelbeispielen beim Gehilfen aufgrund der Verwirklichung dieser

    Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90
    Entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Gehilfe 2; BGH NStZ 1982, 206).
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82

    Auslegung einer Rechtsmittelerklärung - Vorraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90
    Von genaueren Feststellungen darf nur insoweit abgesehen werden, als sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne Angabe der Zahl der Einzelakte entnehmen läßt und es ausgeschlossen ist, daß die Angabe der Zahl der Einzelakte und der Rauschgiftmenge das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (BGH NStZ 1983, 326).
  • BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf

    Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90
    Bejaht der Tatrichter das Vorliegen eines besonders schweren Falles, so hat er bei der Anwendung der Milderungsmöglichkeit nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB für das Revisionsgericht erkennbar zu prüfen, ob er trotz Verwirklichung des Regelbeispieles sich der rechtlichen Möglichkeit bewußt ist, daß er entweder wegen dieses Milderungsgrundes allein oder in Zusammenhang mit anderen Umständen den besonders schweren Fall verneinen und den Strafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG zugrunde legen (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 7; BGH NStZ 1986, 368) oder aber den Strafrahmen des § 29 Abs. 3 BtMG gemäß §§ 27 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB mildern kann.
  • BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88

    Beihilfe ausschlaggebend als schwerer Fall für die Bewertung der Tat des Gehilfen

    Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90
    Entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Gehilfe 2; BGH NStZ 1982, 206).
  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verneinung eines besonders schweren Falls

    Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90
    Bejaht der Tatrichter das Vorliegen eines besonders schweren Falles, so hat er bei der Anwendung der Milderungsmöglichkeit nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB für das Revisionsgericht erkennbar zu prüfen, ob er trotz Verwirklichung des Regelbeispieles sich der rechtlichen Möglichkeit bewußt ist, daß er entweder wegen dieses Milderungsgrundes allein oder in Zusammenhang mit anderen Umständen den besonders schweren Fall verneinen und den Strafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG zugrunde legen (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 7; BGH NStZ 1986, 368) oder aber den Strafrahmen des § 29 Abs. 3 BtMG gemäß §§ 27 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB mildern kann.
  • BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88

    Zur Bestimmung des Schuldumfanges bei einer fortgesetzten Handlung -

    Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90
    Bei einer fortgesetzten Handlung ist der Schuldumfang in der Weise zu bestimmen, daß in den Urteilsgründen mitgeteilt wird, wieviele Einzelakte der Angeklagte mindestens begangen hat und mit welcher Menge Rauschgift der Angeklagte zu tun hatte (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Schuldumfang 4 = NStE Nr. 21 zu § 267 StPO).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2016 - 1 Ss 80/16

    Grenze der Geringwertigkeit einer Sache

    Bejaht der Tatrichter einen besonders schweren Fall trotz des Vorliegens eines vertypten Strafmilderungsgrunds, so müssen seine Darlegungen grundsätzlich erkennen lassen, dass ihm bewusst ist, dass er wegen dieses Milderungsgrundes - allein oder in Zusammenspiel mit anderen Umständen - entweder den besonders schweren Fall verneinen oder aber den Strafrahmen des besonders schweren Falls gemäß § 49 StGB mildern kann (BGH, Urt. v. 13.08.2009 - 3 StR 224/09, juris [Rn. 13] = BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Sichverschaffen 2; BGH NStZ 1990, 595 [BGH 12.09.1990 - 3 StR 270/90] ).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 224/09

    Unerlaubtes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Möglichkeit und Willen zu

    Bejaht der Tatrichter einen besonders schweren Fall trotz des Vorliegens eines vertypten Strafmilderungsgrunds, so müssen seine Darlegungen dem Revisionsgericht grundsätzlich erkennbar machen, dass er sich bewusst ist, trotz Verwirklichung des Regelbeispieles wegen dieses Milderungsgrundes - allein oder in Zusammenhang mit anderen Umständen - entweder den besonders schweren Fall verneinen oder aber den Strafrahmen des besonders schweren Falls gemäß § 49 StGB mildern zu können (BGH NStZ 1990, 595; StV 1999, 490).
  • OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00

    Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung

    Führt ein vertypter Milderungsgrund allein oder in Zusammenhang mit sonstigen Umständen zur Entkräftung der Regelwirkung, so ist zu entscheiden, ob unter Verneinung eines besonders schweren Falles der Strafrahmen des Grundtatbestandes (hier: § 242 StGB) zugrunde gelegt oder aber der Strafrahmen für den besonders schweren Fall (hier: § 243 Abs. 1 StGB) nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 7; BGH NStZ 1986, 368; BGH StV 1986, 342; BGH NStZ 1990, 595).

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass sich der Tatrichter der Möglichkeit einer Entkräftung der Regelwirkung durch einen vertypten Milderungsgrund (BGH MDR 1993, 202 f. [Schmidt]; BGH MDR 1993, 1151 [Schmidt]) und der Wahlmöglichkeit (BGH [12.09.90] NStZ 1990, 595; Tröndle/Fischer a.a.O. Rdnr. 43b) bewusst gewesen ist (SenE v. 14.07.2000 - Ss 295/00 - SenE v. 08.09.2000 - Ss 364/00 -).

  • BGH, 31.07.1992 - 3 StR 329/92

    Maßstab bei Bewertung einer Beihilfe als besonders schweren Fall -

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich die Beihilfe unter Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat im Rahmen der umfassenden Würdigung und Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht (vgl. BGHR StGB vor § 1/besonders schwerer Fall, Gesamtwürdigung, fehlende 1 m.w.N.) als besonders schwerer Fall darstellt (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 2; BGH, Beschlüsse vom 12. September 1990 - 3 StR 270/90 und vom 30. Oktober 1991 - 3 StR 368/91 -, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91

    Täterschaft - Teilnahme - Rauschgifthandel - Telefonüberwachung - Einbringung in

    Für die neue Verhandlung wird auf folgendes hingewiesen: Für die Bewertung der Tat eines Gehilfen, insbesondere für die Festlegung des insoweit zugrunde zu legenden Strafrahmens - hier § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG -, kommt es nicht in erster Linie auf die Haupttat an; entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (BGHSt 29, 239 (244); BGH NStZ 1990, 595).
  • BayObLG, 15.12.1999 - 4St RR 246/99

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Erwerb zum

    Bejaht der Tatrichter das Vorliegen eines besonders schweren Falles, so hat er bei der Anwendung des Milderungsgrundes nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB für das Revisionsgericht erkennbar zu prüfen, ob er trotz der Verwirklichung des Regelbeispiels sich der rechtlichen Möglichkeit bewußt war, entweder wegen dieses Milderungsgrundes allein oder im Zusammenhang mit anderen Umständen den besonders schweren Fall zu verneinen und den Strafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG anzuwenden oder aber den Strafrahmen des § 29 Abs. 3 BtMG zu mildern (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 2 Strafrahmen 7; BGH NStZ 1990, 595 ; Körner Rn. 1203).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.07.1990 - RReg. 1 St 164/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3868
BayObLG, 20.07.1990 - RReg. 1 St 164/90 (https://dejure.org/1990,3868)
BayObLG, Entscheidung vom 20.07.1990 - RReg. 1 St 164/90 (https://dejure.org/1990,3868)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juli 1990 - RReg. 1 St 164/90 (https://dejure.org/1990,3868)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2833
  • MDR 1990, 1134
  • NStZ 1990, 595 (Ls.)
  • NZV 1990, 400
  • BayObLGSt 1990, 78
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1990 - RReg. 1 St 164/90
    "Der vom BGH im Beschluß vom 28.6.1990 (NZV 1990, 357) neu festgelegte Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit gilt grundsätzlich auch für Strafverfahren, die im Zeitpunkt der Änderung der Rechtsprechung noch anhängig sind.«.
  • BayObLG, 07.06.1991 - RReg. 1 St 34/91
    Dieser Entscheidung folgt der Senat (vgl. BayObLG v. 20.7.1990 - RReg. 1 St 164/90 = NZV 1990, 400 = NJW 1990, 2833 = MDR 1990, 1134 = DAR 1990, 470 = VRS 79, 431).
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