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   BGH, 27.07.1990 - 2 StR 324/90   

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BGH, 27.07.1990 - 2 StR 324/90 (https://dejure.org/1990,2088)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1990 - 2 StR 324/90 (https://dejure.org/1990,2088)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1990 - 2 StR 324/90 (https://dejure.org/1990,2088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung einer Zeugenaussage und dem tatsächlichen Geschehen - Glaubhaftigkeit der Aussagen eines Mitangeklagten - Gründe für "vernünftige Zweifel" an einer Zeugenaussage - Indizien gegen die Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Modalitäten beim ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 603
  • StV 1990, 534
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.1990 - 2 StR 466/89

    Hohe Unwahrscheinlichkeit der Übereinstimmung zwischen Zeugenaussage und

    Auszug aus BGH, 27.07.1990 - 2 StR 324/90
    Der "vernünftige Zweifel" hat seine Grundlage in rationaler Argumentation, welche die Indizien, die zugunsten des Angeklagten sprechen, vollständig und in ihren sachverhaltsbedeutsamen Aspekten erfaßt (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; Beweiswürdigung 1; BGHR StGB § 177 Beweiswürdigung 5; BGH, Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89; Beschl. v. 6. April 1990 - 2 StR 627/89 und vom 18. April 1990 - 2 StR 99/90).

    Erweist sich, daß ein Zeuge, auf dessen Aussage die Verurteilung eines Angeklagten gestützt werden soll, den Angeklagten jedenfalls teilweise zu Unrecht belastet hat, dann ist das in der Regel zunächst ein gewichtiges Indiz gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen (vgl. auch BGH, Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89).

    Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang die Modalitäten beim Zustandekommen der falschen Aussage und der Umfang der bisherigen Falschbelastung, die erwiesenen oder zugunsten des Angeklagten anzunehmenden Gründe des Zeugen (Mitangeklagten) hierfür, insbesondere die Frage, ob die Falschbelastung vorsätzlich oder nur fahrlässig geschah, sowie die Umstände, unter denen eine Berichtigung der Aussage erfolgte (vgl. auch BGH, Beschl. v. 18. April 1990 - 2 StR 99/90; Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89).

  • BGH, 18.04.1990 - 2 StR 99/90

    Zur Glaubwürdigkeit der Einlassung eines Mitangeklagten - Vernünftige Zweifel in

    Auszug aus BGH, 27.07.1990 - 2 StR 324/90
    Der "vernünftige Zweifel" hat seine Grundlage in rationaler Argumentation, welche die Indizien, die zugunsten des Angeklagten sprechen, vollständig und in ihren sachverhaltsbedeutsamen Aspekten erfaßt (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; Beweiswürdigung 1; BGHR StGB § 177 Beweiswürdigung 5; BGH, Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89; Beschl. v. 6. April 1990 - 2 StR 627/89 und vom 18. April 1990 - 2 StR 99/90).

    Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang die Modalitäten beim Zustandekommen der falschen Aussage und der Umfang der bisherigen Falschbelastung, die erwiesenen oder zugunsten des Angeklagten anzunehmenden Gründe des Zeugen (Mitangeklagten) hierfür, insbesondere die Frage, ob die Falschbelastung vorsätzlich oder nur fahrlässig geschah, sowie die Umstände, unter denen eine Berichtigung der Aussage erfolgte (vgl. auch BGH, Beschl. v. 18. April 1990 - 2 StR 99/90; Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89).

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 27.07.1990 - 2 StR 324/90
    Der "vernünftige Zweifel" hat seine Grundlage in rationaler Argumentation, welche die Indizien, die zugunsten des Angeklagten sprechen, vollständig und in ihren sachverhaltsbedeutsamen Aspekten erfaßt (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; Beweiswürdigung 1; BGHR StGB § 177 Beweiswürdigung 5; BGH, Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89; Beschl. v. 6. April 1990 - 2 StR 627/89 und vom 18. April 1990 - 2 StR 99/90).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89

    Aussage gegen Aussage - Glaubwürdigkeit einer Aussage - Zeugenaussage -

    Auszug aus BGH, 27.07.1990 - 2 StR 324/90
    Der "vernünftige Zweifel" hat seine Grundlage in rationaler Argumentation, welche die Indizien, die zugunsten des Angeklagten sprechen, vollständig und in ihren sachverhaltsbedeutsamen Aspekten erfaßt (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; Beweiswürdigung 1; BGHR StGB § 177 Beweiswürdigung 5; BGH, Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89; Beschl. v. 6. April 1990 - 2 StR 627/89 und vom 18. April 1990 - 2 StR 99/90).
  • BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89

    Voraussetzung für richterliche Überzeugung neben der persönlichen Gewissheit des

    Auszug aus BGH, 27.07.1990 - 2 StR 324/90
    Der "vernünftige Zweifel" hat seine Grundlage in rationaler Argumentation, welche die Indizien, die zugunsten des Angeklagten sprechen, vollständig und in ihren sachverhaltsbedeutsamen Aspekten erfaßt (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; Beweiswürdigung 1; BGHR StGB § 177 Beweiswürdigung 5; BGH, Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89; Beschl. v. 6. April 1990 - 2 StR 627/89 und vom 18. April 1990 - 2 StR 99/90).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Dies gilt auch für belastende Angaben von Mitangeklagten (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 1 StR 438/18, NJW 2019, 945 Rn. 6; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 27. Juli 1990 - 2 StR 324/90, NStZ 1990, 603, wonach dem wechselnden Aussageverhalten eines Mitangeklagten sogar stärkere indizielle Bedeutung als dem eines Zeugen zukommen soll).
  • BGH, 04.07.1997 - 3 StR 520/96

    Verurteilung wegen des Brandanschlags in Solingen rechtskräftig

    Es genügt den erhöhten Anforderungen, die an die Beweisführung zu stellen sind, wenn die Feststellungen entscheidend auf die geständigen Angaben eines tatbeteiligten Mitangeklagten gestützt sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 1 und 2; BGH StV 1997, 172), zumal wenn diese abwechselnd widerrufen und bestätigt worden sind.
  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko

    Vernünftige Zweifel können besonders dann auftreten, wenn ein Angeklagter allein oder überwiegend durch Angaben eines Mitangeklagten belastet wird, zumal wenn es naheliegt, dass der Mitangeklagte sich durch die den anderen belastende Aussage selbst entlasten will (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 1988 - 1 StR 573/88, BGHR StPO Zeuge 5 [juris Rn. 3]; vom 27. Juli 1990 - 2 StR 324/90, BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 1 [juris Rn. 6]; vom 15. Januar 2003 - 1 StR 464/02, BGHSt 48, 161 [juris Rn. 19]; vom 25. November 2008 - 5 StR 491/08, StV 2009, 174 [juris Rn. 10]).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender

    In Anbetracht der sich mehrfach widersprechenden Angaben der Mitangeklagten, die sogar noch bei ihrer richterlichen Vernehmung am 03.03.2000 die eigenhändige Misshandlung ihres Kindes zunächst eingestanden hatte, und der eingeschränkten Aussagetüchtigkeit des geschädigten Mädchens ist die Beweislage bei der erneut vollumfänglich durchzuführenden Beweisaufnahme im Berufungsverfahren offen und wird bei erneuter Durchführung einer besonders sorgfältigen Abwägung durch die Strafkammer bedürfen (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 1, 3; Überzeugungsbildung 15; Identifizierung 4).
  • BGH, 25.11.2008 - 5 StR 491/08

    Beweiswürdigung bei überwiegender Belastung durch (frühere) Mitangeklagte

    Vernünftige Zweifel können besonders dann auftreten, wenn ein Angeklagter allein oder überwiegend durch Angaben eines Mitangeklagten belastet wird, zumal wenn es nahe liegt, dass der Mitangeklagte sich durch die den anderen belastende Aussage selbst entlasten will (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 1 und Zeuge 5; BGH StV 1990, 533; 1991, 452).
  • BGH, 04.04.2001 - 5 StR 44/01

    Überzeugungsbildung bei möglicher Motivation zur Falschaussage (Angebliche

    a) Mit Recht mißt das Landgericht der Frage nach einem möglichen Motiv für eine Falschbelastung der Angeklagten durch ihren ehemaligen Mitangeklagten S für die Bewertung seiner Aussage maßgebliche Bedeutung bei (vgl. BGHR StPO § 261 - Mitangeklagte 1; Überzeugungsbildung 15).
  • BGH, 29.11.1991 - 2 StR 504/91

    Beweiswürdigung - Zeugenbeweis - Polizeiliche Vernehmung - Widersprüchliche

    Die nicht fernliegende Möglichkeit, daß der Zeuge den Angeklagten nur deswegen weiter - auch der Einfuhr - bezichtigte, weil er von seinen insoweit falschen früheren Angaben nicht gänzlich abrücken wollte, ist nach den bisherigen Feststellungen nicht auszuschließen (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juli 1990 - 2 StR 324/90 = StV 1990, 534 = NStZ 1990, 603 = wistra 1990, 357 = BGHR StPO § 261 - Mitangeklagte 1).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 483/90

    Rechtsfolge der Nichterörterung von für und gegen den Angeklagten sprechenden

    Erweist sich, daß ein Zeuge, auf dessen Aussage die Verurteilung des Angeklagten gestützt werden soll, den Angeklagten jedenfalls teilweise zu Unrecht belastet hat, dann ist das in der Regel zunächst ein gewichtiges Indiz gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen (BGH, Urteil vom 27. Juli 1990 - 2 StR 324/90).
  • BGH, 07.06.1991 - 2 StR 175/91

    Widersprüchliche Aussagen - Zuverlässigkeit - Ungünstiger Sachverhalt -

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