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   BayObLG, 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89   

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https://dejure.org/1989,1549
BayObLG, 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89 (https://dejure.org/1989,1549)
BayObLG, Entscheidung vom 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89 (https://dejure.org/1989,1549)
BayObLG, Entscheidung vom 15. September 1989 - RReg. 1 St 126/89 (https://dejure.org/1989,1549)
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Aids III

§ 223a Abs. 1 StGB aF (§ 224 StGB nF), Zurechnung bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Strafbarkeit eines HIV-Infizierten, der mit einer Minderjährigen, die die Infizierung kennt, ungeschützten Geschlechtsverkehr ausübt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straflosigkeit; Sexualverkehr; Ungeschützt; HIV-Virusträger; Beteiligung; Eigenverantwortliche Selbstgefährdung; Minderjährige; Risiken; Aufgeklärt

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    HiV-Infektion - eigenverantwortliche Selbstschädigung

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 131
  • NStZ 1990, 81
  • StV 1989, 482
  • BayObLGSt 1989, 133
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BayObLG, 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89
    Ist eine Übertragung des Aids-Erregers nicht feststellbar, kommt Strafbarkeit wegen Versuchs in Betracht (BGH, NJW 1989, 781 [hier: III (328) 116 a-c]).

    Wer sich an einer solchen eigenverantwortlich gewollten Selbstgefährdung beteiligt, nimmt nämlich an einem Geschehen teil, das Ä soweit es um die Strafbarkeit wegen eines der genannten Delikte geht Ä keine Tat i. S. der §§ 25, 26, 27 Abs. 1 StGB darstellt (BGHSt 32, 262 ; BGH, NStZ 1984, 452 ; 1985, 25; 1986, 266; 1987, 406; BGH, NJW 1989, 781, 785 ..).

    In seiner Entscheidung vom 4.11.1988 (BGH, NJW 1989, 781/785 [hier: III (328) 116 a-c]) hat es der BGH allerdings offengelassen, ob die von ihm zur eigenverantwortlich gewollten und bewirkten Selbstgefährdung entwickelten Rechtsgrundsätze auf sexuellen Umgang mit HIV-Infizierten überhaupt anwendbar sind.

    Die Anwendung der Grundsätze uber die Mitwirkung an eigenverantwortlich gewollter und bewirkter Selbstgefährdung scheitert im vorl. Fall nicht etwa daran, daß der Angekl. kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt hätte als die sich selbst gefährdende Zeugin (BGH, NJW 1989, 781 /785).

  • BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84

    Garantenpflicht und Handlungspflicht nach Selbstgefährdung; Zumutbarkeit der

    Auszug aus BayObLG, 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89
    Wer sich an einer solchen eigenverantwortlich gewollten Selbstgefährdung beteiligt, nimmt nämlich an einem Geschehen teil, das Ä soweit es um die Strafbarkeit wegen eines der genannten Delikte geht Ä keine Tat i. S. der §§ 25, 26, 27 Abs. 1 StGB darstellt (BGHSt 32, 262 ; BGH, NStZ 1984, 452 ; 1985, 25; 1986, 266; 1987, 406; BGH, NJW 1989, 781, 785 ..).

    Davon geht ersichtlich auch der BGH aus, wenn er darauf hinweist, daß die Beteiligung an einer eigenverantwortlich gewollten Selbstverletzung keine Tat (auch) i. S. des § 25 StGB ist (vgl. BGH, NStZ 1984, 452 ).

  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 200/84

    Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns eines Selbstschädigers; Beteiligung

    Auszug aus BayObLG, 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89
    Wer sich an einer solchen eigenverantwortlich gewollten Selbstgefährdung beteiligt, nimmt nämlich an einem Geschehen teil, das Ä soweit es um die Strafbarkeit wegen eines der genannten Delikte geht Ä keine Tat i. S. der §§ 25, 26, 27 Abs. 1 StGB darstellt (BGHSt 32, 262 ; BGH, NStZ 1984, 452 ; 1985, 25; 1986, 266; 1987, 406; BGH, NJW 1989, 781, 785 ..).

    Hierfür ist erforderlich, daß sie nach ihren geistigen Fähigkeiten und ihrer sittlichen Reife im konkreten Fall in der Lage war, die Bedeutung der Handlung und ihrer möglichen Folgen zu erkennen und zu bewerten, insbesondere den Wert des gefährdeten Rechtsguts und die sittliche Bedeutung des Vorgangs zutreffend einzuschätzen (vgl. BGH, NStZ 1985, 25 /26).

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus BayObLG, 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89
    Wer sich an einer solchen eigenverantwortlich gewollten Selbstgefährdung beteiligt, nimmt nämlich an einem Geschehen teil, das Ä soweit es um die Strafbarkeit wegen eines der genannten Delikte geht Ä keine Tat i. S. der §§ 25, 26, 27 Abs. 1 StGB darstellt (BGHSt 32, 262 ; BGH, NStZ 1984, 452 ; 1985, 25; 1986, 266; 1987, 406; BGH, NJW 1989, 781, 785 ..).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 18/87

    Versuchter Totschlag teils durch Unterlassen, teils durch aktives Tun - Förderung

    Auszug aus BayObLG, 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89
    Wer sich an einer solchen eigenverantwortlich gewollten Selbstgefährdung beteiligt, nimmt nämlich an einem Geschehen teil, das Ä soweit es um die Strafbarkeit wegen eines der genannten Delikte geht Ä keine Tat i. S. der §§ 25, 26, 27 Abs. 1 StGB darstellt (BGHSt 32, 262 ; BGH, NStZ 1984, 452 ; 1985, 25; 1986, 266; 1987, 406; BGH, NJW 1989, 781, 785 ..).
  • LG Würzburg, 17.01.2007 - 1 Ks 901 Js 9131/05

    Strafbarkeit wegen ungeschütztem Geschlechtsverkehr im Einverständnis mit dem

    Ob insoweit bereits eine freie und eigenverantwortliche Selbstgefährdung (vgl. Bayerisches Oberstes Landgericht, 1. Strafsenat, Urteil vom 15.09.1989, Az.: RReg 1 St 126/89) vorliegt oder eine wirksame Einwilligung (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.1999 ­ 1 StR 417/99) ist insoweit nicht entscheidungserheblich.
  • OLG Naumburg, 25.03.1996 - 2 Ss 27/96

    Straftaten gegen das Leben: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen bei einem

    Dies gilt etwa für die fahrlässige Mitverursachung eines Selbstmordes (BGHSt 13, 162, 167; 24, 342; BGH NStZ 1987, 406 ), das Mitbewirken des Todes eines Rauschgiftkonsumenten durch den Verkauf oder die Überlassung von Drogen, durch deren Konsum sich jener bewußt selbst gefährdet (BGHSt 32, 262 ; BGH NStZ 1984, 410 m. Anm. Roxin; 1984, 452, 1985, 25; 1985, 319 f. m. Anm. Roxin) oder das Herbeiführen einer HIV-Infizierung eines anderen durch einverständlichen Sexualkontakt, wenn der andere um die Aids-Erkrankung seines Sexualpartners weiß (BayObLG NJW 1990, 131 ; offen gelassen von BGHSt 36, 1, 17).
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