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   OLG Karlsruhe, 30.08.1989 - 1 Ws 60/89   

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OLG Karlsruhe, 30.08.1989 - 1 Ws 60/89 (https://dejure.org/1989,2801)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.08.1989 - 1 Ws 60/89 (https://dejure.org/1989,2801)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. August 1989 - 1 Ws 60/89 (https://dejure.org/1989,2801)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 82
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.1985 - 2 StR 383/85

    Verwirklichung des Untreuetatbestandes durch einen Rechtsanwalt bei Zurückhaltung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.1989 - 1 Ws 60/89
    Eine Aufspaltung in ein Tätigwerden nach außen als eine nach § 266 StGB strafbewehrte Treuepflicht und eine die alsbaldige Auskehr erhaltener Gelder an seinen Mandanten umfassende bloße Schuldnerpflicht ist in derartigen Fällen nicht möglich (Einschränkung von BGH, NStZ 1986, 361 = NStE Nr. 1 zu § 266 StGB ).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Vielmehr sei unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob die Betroffenen mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen hätten, der Eintritt eines Schadens also nahe liegend sei, so dass der Vermögenswert aufgrund der Verlustgefahr bereits gegenwärtig gemindert werde (vgl. nur BGHSt 48, 354 ; 51, 100 ; 52, 182 ; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 4 StR RR 4/95 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. April 1999 - 2 Ws 71/99 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. August 1989 - 1 Ws 60/89 -, NStZ 1990, S. 82 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. August 1970 - 1 Ss 318/70 -, NJW 1971, S. 64; weitere Nachweise bei Fischer, Strafgesetzbuch, 57. Aufl. 2010, § 266 Rn. 150 ff.; Kindhäuser, a.a.O., § 266 Rn. 110).
  • KG, 23.03.2007 - 1 Ss 186/05

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Weiterleitung von für einen Mandanten in Empfang

    a) Nach ganz überwiegender Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 54; wistra 1988, 191 f; BGHSt 15, 342, 344; RGSt 73, 283, 284 f; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 82, 83), der der Senat folgt, macht sich ein Rechtsanwalt, der Gelder für einen Mandanten in Empfang nimmt und nicht einem Anderkonto zuführt, sondern anderweitig verwendet, grundsätzlich wegen Untreue (Treubruchtatbestand) strafbar, weil jeder Verstoß gegen das zivilrechtliche Gebot auf Auskehrung des empfangenen Geldes (§§ 667, 675 BGB) zugleich einen Verstoß gegen die aus dem Anwaltsvertrag resultierende Treuepflicht im Sinne des § 266 StGB bedeutet.

    Von dieser Rechtsprechung abweichend soll zwar nach der Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 1985 (NStZ 1986, 361; kritisch OLG Karlsruhe NStZ 1990, 82, 83 f) der Verstoß eines Rechtsanwalts gegen seine Verpflichtung, für einen Mandanten empfangenes Geld rechtzeitig herauszugeben, nur als zivilrechtlicher Vertragsbruch und nicht als Verletzung einer spezifischen Untreuepflicht im Sinne des § 266 StGB zu qualifizieren sein.

  • OLG Köln, 30.04.2019 - 1 RVs 51/19

    Bestimmungsgemäßer Umgang mit Fremdgeldern auf Rechtsanwaltskonto mit nicht

    Ab diesem Zeitpunkt bestand für den Angeklagten keine Vermögensbetreuungspflicht mehr, er war lediglich schuldrechtlich zur Rückzahlung des von der Geschädigten erhaltenen Geldes verpflichtet, ohne dass diese Pflicht als solche zur Vermögensbetreuung strafbewehrt gewesen wäre (BGH NStZ 1986, 361; Schönke/Schröder- Perron , StGB, 30. Auflage 2019, § 266 Rz. 34; soweit das OLG Karlsruhe [NStZ 1990, 82] diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs "einschränken" will, waren die Mandatsverhältnisse in dem dort zugrundeliegenden Fall jedenfalls nicht erkennbar beendet).
  • OLG Köln, 09.01.1998 - Ss 670/97

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Untreue; Treuepflichten eines

    Die Treuepflicht des Rechtsanwalts umfaßt die Verpflichtung, empfangene Zahlungen umgehend an seine Auftraggeber weiterzuleiten (vgl. BGH LM Nr. 35 zu § 266 StGB; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 82 = NStE Nr. 25 zu § 266 StGB).
  • OLG Hamm, 20.01.2000 - 2 Ss 1293/99

    Untreue des Rechtsanwalts

    Selbst wenn man mit dem OLG Karlsruhe (NStZ 1990, 82) eine Differenzierung zwischen der Treuepflicht einerseits und der bloßen Schuldnerpflicht andererseits nicht vornehmen würde, lassen die Feststellungen nicht erkennen, ob der Zeuge B Kenntnis von dem Umfang seiner Schadensersatzansprüche oder der Angeklagte ihm eine Abrechnung erteilt hatte.
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