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   OLG Düsseldorf, 24.09.1990 - IV 5/90   

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https://dejure.org/1990,6135
OLG Düsseldorf, 24.09.1990 - IV 5/90 (https://dejure.org/1990,6135)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.09.1990 - IV 5/90 (https://dejure.org/1990,6135)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. September 1990 - IV 5/90 (https://dejure.org/1990,6135)
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    StrEG § 2 Abs. 1, 2 Nr. 4, § 5 Abs. 2, §§ 8, 9

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 141
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 29.01.2020 - 4 Ws 3/20

    Entscheidung über mögliche Entschädigung wegen Strafverfolgung erst im Zeitpunkt

    Dies ist darin begründet, dass bei der Behandlung von Strafverfolgungsmaßnahmen der Grundsatz der Verfahrenseinheit gilt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1982, 252, NStZ 1991, 141; OLG Koblenz NStZ-RR 1999, 52; MüKoStPO aaO).

    Anders liegt der Fall nur dann, wenn beispielsweise bei verschiedenen prozessualen Taten nach § 264 StPO eine eindeutige Ausscheidbarkeit im Sinne einer klaren Zuordnung der Maßnahme zu dem Verfahrensteil, der die Teileinstellung betrifft, möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 141; Kunz, StrEG 4. Aufl. § 4 Rn. 8).

  • OLG Hamm, 15.01.2008 - 3 Ws 702/07

    Entschädigung; Teilfreispruch; Untersuchungshaft; Verfahrensidentität

    Allerdings ist § 2 StrEG nur dann einschlägig, wenn sich die Strafverfolgungsmaßnahme völlig isoliert auf den Verfahrensteil bezogen hat, der mit einem Freispruch beendet wurde (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28.01.2002, 4 Ws 62/00, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NStZ 1991, 141).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1995 - 1 Ws 884/95
    Dies gilt auch, wenn die eingeleiteten Strafverfolgungsmaßnahmen gleichzeitig für mehrere Verfahren erfolgt sind (vgl. OLG Düsseldorf, 4. Strafsenat, NStZ 1991, 141 und OLG Düsseldorf, 5. Strafsenat, NStZ 1982, 252 ; OLG Schleswig in SchlHA 1977, 197 sowie Meyer, StrEG , 3. Aufl., Rdn. 12 ff zu § 8).
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