Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.10.1990

Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89   

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https://dejure.org/1990,1868
BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89 (https://dejure.org/1990,1868)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1990 - 1 StR 726/89 (https://dejure.org/1990,1868)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1990 - 1 StR 726/89 (https://dejure.org/1990,1868)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur Bestechung - Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten - Vereinbarung erheblicher Preisnachlässe - Zuwendung einer kostenlosen Wohnungsausstattung - Täuschungshandlungen im Verschweigen eines Grundstückskaufvertrages - Strafbarkeit wegen versuchten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 143
  • StV 1991, 149
  • BB 1991, 98
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81

    Betrug - Vermögensschaden - Staatskasse - Investitionszulagengesetz -

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Durch Fehlleitung zweckgebundener Mittel kann aber der Staat einen Schaden erleiden (BGHSt 19, 37, 45; 31, 93, 95).
  • BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63

    Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk-GmbH in private Hand -

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Durch Fehlleitung zweckgebundener Mittel kann aber der Staat einen Schaden erleiden (BGHSt 19, 37, 45; 31, 93, 95).
  • BGH, 17.09.1986 - 3 StR 214/86

    Abgrenzung zwischen Betrug und Subventionsbetrug - Annahme eines Betrugsversuch

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Damit kann er wegen versuchten Betruges bestraft werden, wenn - wie hier - dessen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGHR StGB § 264 Konkurrenzen 1; vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 264 Rdn. 39).
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Sollte die neu entscheidende Strafkammer zu dem Ergebnis kommen, daß der Beamte an der Baugemeinschaft beteiligt wurde, um ihm auf diese Weise Vorteile für begangene und künftig zu begehende Dienstpflichtverletzungen zukommen zu lassen, so wäre im Wege eines Gesamtvergleiches zu prüfen, wieviel S. bei seinem Hausbau infolge einer auch dem Angeklagten zuzurechnenden Unrechtsvereinbarung insgesamt erspart hat (vgl. BGHSt 31, 264, 279 f. [BGH 10.03.1983 - 4 StR 3745/82]; BGH NStZ 1985, 497, 499 rechte Spalte Mitte).
  • BGH, 18.06.1953 - 5 StR 184/53
    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Zwar ist eine Protokollstelle, wenn ihr Sinn zweifelhaft ist, der Auslegung zugänglich (BGHSt 4, 140, 141 f.; 13, 53, 59; 31, 39; st. Rspr.), und zur Auslegung können neben anderen Quellen grundsätzlich auch die Urteilsgründe herangezogen werden (BGH, Urteile vom 18. Juni 1953 - 5 StR 184/53 und vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 382/53; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 885; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 274 Rdn. 7; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 274 Rdn. 5).
  • BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Zwar ist eine Protokollstelle, wenn ihr Sinn zweifelhaft ist, der Auslegung zugänglich (BGHSt 4, 140, 141 f.; 13, 53, 59; 31, 39; st. Rspr.), und zur Auslegung können neben anderen Quellen grundsätzlich auch die Urteilsgründe herangezogen werden (BGH, Urteile vom 18. Juni 1953 - 5 StR 184/53 und vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 382/53; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 885; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 274 Rdn. 7; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 274 Rdn. 5).
  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Einer ausdrücklichen Begründung, warum das Präsidium eine solche "Überbesetzung" für erforderlich hält, bedurfte es nicht; die Gründe liegen auf der Hand (vgl. hierzu BVerfGE 17, 294, 300; 18, 344, 349).
  • BGH, 13.10.1964 - 1 StR 312/64

    Vertreter des Vorsitzenden einer Kammer als ständiges Mitglied dieser Kammer -

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Ständiges Kammermitglied ist nur der Richter, welcher der Kammer zur ständigen Dienstleistung zugeteilt ist (BGHSt 20, 61, 63).
  • BGH, 30.04.1953 - 3 StR 12/53
    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Zwar ist eine Protokollstelle, wenn ihr Sinn zweifelhaft ist, der Auslegung zugänglich (BGHSt 4, 140, 141 f.; 13, 53, 59; 31, 39; st. Rspr.), und zur Auslegung können neben anderen Quellen grundsätzlich auch die Urteilsgründe herangezogen werden (BGH, Urteile vom 18. Juni 1953 - 5 StR 184/53 und vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 382/53; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 885; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 274 Rdn. 7; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 274 Rdn. 5).
  • BGH, 02.11.1989 - 1 StR 354/89

    Regelung der Zuständigkeit - Missbrauch - Geschäftsverteilung

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Das hat der Senat in anderer Sache bereits am 2. November 1989 (NStZ 1990, 138) entschieden.
  • BGH, 05.01.1965 - 1 StR 506/64

    Verfahrensmangel im Strafverfahren wegen personeller Überbesetzung der

  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86

    Verlesbarkeit einer schriftlichen Erklärung eines die Auskunft nach § 55

  • BGH, 20.04.1982 - 1 StR 833/81

    Entfallen der formelle Beweiskraft eines mehrdeutigen Protokollvermerks eines

  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Schweigt das Protokoll über die Einnahme eines Augenscheins, so gilt dieser wegen der Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO als nicht erfolgt (BGH, NStZ 1991, 143, 144).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 9 und 11; ständ. Rspr.).
  • OLG Jena, 27.09.2004 - 1 Ss 112/04

    Die Einholung eines Sachverständigengutachtens für die Beurteilung von

    Da es sich bei einer derartigen Beweiserhebung um eine für die Hauptverhandlung vorgeschriebene Förmlichkeit im Sinne des §§ 274 Satz 1, 273 Abs. 1 StPO handelt (vgl. BGH NStZ 1991, 143, 144; KK-Engelhardt, StPO , 5. Aufl., § 273 , Rn. 4; siehe auch Senatsbeschluss vom 18.10.2000, Az.: 1 Ss 109/00), ist gemäß §§ 274 Satz 1 StPO , § 71 Abs. 1 OWiG davon auszugehen, dass eine solche Inaugenscheinnahme nicht stattgefunden hat.
  • BGH, 07.07.1995 - 3 StR 196/95

    Entschuldigender Notstand - Mittäterschaft - Täterschaft - Beteiligung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Beurteilung, ob Mittäterschaft oder Beihilfe vorliegt, aufgrund aller von der Vorstellung der Beteiligten umfaßten Gesichtspunkte in wertender Betrachtung vorzunehmen (vgl. BGHSt 37, 289, 291 ff.; BGHR StGB § 25 II Mittäter 8, 9, 10).
  • BGH, 06.11.1990 - 1 StR 718/89

    Ablehnung eines Beweismittels wegen Bedeutungslosigkeit - Betrug durch

    Zu den Besetzungsrügen wird auch auf das gegen Hans S. ergangene Urteil vom 6. November 1990 (1 StR 726/89) hingewiesen.
  • OLG Celle, 09.12.2008 - 322 SsRs 284/08

    Bedeutung der Beweiskraft des Protokolls für die Rüge der Verletzung über das

    Das Messfoto konnte nur durch Einnahme des Augenscheins, der ebenfalls zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört (BGH NStZ 1991, 143, 144), eingeführt worden.
  • BGH, 06.04.1994 - 2 StR 736/93

    Beleidigung - Täter - Zorn - Minder schwerer Fall

    Wesentliche Anhaltspunkte sind der Umfang der Tatbeteiligung, das eigene Interesse am Taterfolg und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille hierzu (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 9 m.w.N.).
  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 686/92

    Zulässigkeit der Entfernung eines Angeklagtenvertreters aus der Hauptverhandlung

    Mittäterschaft scheitert nicht daran, daß eine Unrechtsvereinbarung zwischen anderen Beteiligten bereits getroffen war, als der Angeklagte hinzutrat, selber Vorteile gewährte und die Vereinbarung für sich nutzte (vgl. Senatsurteil in dieser Sache vom 6. November 1990 - 1 StR 726/89).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90   

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https://dejure.org/1990,3083
BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90 (https://dejure.org/1990,3083)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1990 - 1 StR 435/90 (https://dejure.org/1990,3083)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1990 - 1 StR 435/90 (https://dejure.org/1990,3083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ladung zur Hauptverhandlung - Folgeleisten des Zeugen - Unerreichbarkeit - Erschöpfende Sachaufklärung - Bedeutung der Zeugenaussage - Schnelle Verfahrensdurchführung - Abwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 143
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.1988 - 3 StR 476/87

    Freies Geleit zu Gunsten eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90
    Eine generelle Ablehnung solcher Ersuchen ist jedenfalls nicht belegt (vgl. BGHSt 35, 216, 217) [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87].

    Das Landgericht durfte daraus den Schluß ziehen, selbst bei einer Zusicherung freien Geleits, die jeweils nur bestimmte Taten betreffen kann (vgl. 295 StPO; BGHSt 35, 216, 217) [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87], könne "bei zusammenfassender Betrachtung der Situation ... mit einem Erscheinen des Zeugen im Falle seiner Ladung keinesfalls gerechnet werden".

    Eine generelle Ablehnung solcher Ersuchen ist jedenfalls nicht belegt (vgl. BGHSt 35, 216, 217) [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87].

    Das Landgericht durfte daraus den Schluß ziehen, selbst bei einer Zusicherung freien Geleits, die jeweils nur bestimmte Taten betreffen kann (vgl. 295 StPO; BGHSt 35, 216, 217) [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87], könne "bei zusammenfassender Betrachtung der Situation ... mit einem Erscheinen des Zeugen im Falle seiner Ladung keinesfalls gerechnet werden".

  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 350/87

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags - Rügerecht hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90
    Im Hinblick auf die Unbegründetheit der in der Sache übereinstimmenden Verfahrensrügen beider Beschwerdeführer braucht nicht entschieden zu werden, ob die Staatsanwaltschaft die Ablehnung des vom Angeklagten K. gestellten Beweisantrages mit der Verfahrensrüge nach 244 Abs. 3 StPO überhaupt angreifen konnte, nachdem ihr Sitzungsvertreter in der Hauptverhandlung beantragt hatte, den Beweisantrag zurückzuweisen (vgl. hierzu Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 870 ff.; RG JW 1932, 2729; BGH bei Holtz MDR 1979, 807; BGH, Urt. vom 18. September 1987 - 2 StR 350/87).

    Im Hinblick auf die Unbegründetheit der in der Sache übereinstimmenden Verfahrensrügen beider Beschwerdeführer braucht nicht entschieden zu werden, ob die Staatsanwaltschaft die Ablehnung des vom Angeklagten K. gestellten Beweisantrages mit der Verfahrensrüge nach 244 Abs. 3 StPO überhaupt angreifen konnte, nachdem ihr Sitzungsvertreter in der Hauptverhandlung beantragt hatte, den Beweisantrag zurückzuweisen (vgl. hierzu Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 870 ff.; RG JW 1932, 2729; BGH bei Holtz MDR 1979, 807; BGH, Urt. vom 18. September 1987 - 2 StR 350/87).

  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 220/85

    Nichtvereidigung eines Verletzten - Verletzung durch eine andere prozessuale Tat

    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90
    Hier war eine solche Maßnahme trotzdem nicht statthaft, weil es sich bei den beiden Fällen um ein nur schwer trennbares Gesamtgeschehen handelt (vgl. BGH StV 1986, 283; Pelchen in KK 2. Aufl. 59 Rdn. 4 m.w.Nachw.): Beide nur einen Tag auseinanderliegenden Transporte wurden mit untereinander zusammenhängenden Pkw-Käufen und -Verkäufen kaschiert.

    Hier war eine solche Maßnahme trotzdem nicht statthaft, weil es sich bei den beiden Fällen um ein nur schwer trennbares Gesamtgeschehen handelt (vgl. BGH StV 1986, 283; Pelchen in KK 2. Aufl. § 59 Rdn. 4 m.w.Nachw.): Beide nur einen Tag auseinanderliegenden Transporte wurden mit untereinander zusammenhängenden Pkw-Käufen und -Verkäufen kaschiert.

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90
    Bei ungewisser Aussicht, ob ein Zeuge einer späteren Ladung zur Hauptverhandlung Folge leisten werde, sind bei der Beurteilung der Unerreichbarkeit unter Beachtung der Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung ( 244 Abs. 2 StPO) die Bedeutung der Sache und die Wichtigkeit der Zeugenaussage einerseits sowie das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits gegeneinander abzuwägen (BGHSt 22, 118, 120).

    Bei ungewisser Aussicht, ob ein Zeuge einer späteren Ladung zur Hauptverhandlung Folge leisten werde, sind bei der Beurteilung der Unerreichbarkeit unter Beachtung der Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung ( 244 Abs. 2 StPO) die Bedeutung der Sache und die Wichtigkeit der Zeugenaussage einerseits sowie das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits gegeneinander abzuwägen (BGHSt 22, 118, 120).

  • BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89

    Aussetzung der Hauptverhandlung zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90
    Ist das Gericht nach gewissenhafter Prüfung der maßgebenden Umstände davon überzeugt, daß der Zeuge einer Vorladung zur Hauptverhandlung keine Folge leisten werde, so ist es nicht verpflichtet, vor Ablehnung eines Beweisantrags den aussichts- und zwecklosen Versuch einer Ladung zu unternehmen (Senatsentscheidung vom 6. Dezember 1989, NStZ 1990, 245; vgl. auch Herdegen in KK 2. Aufl. 244 Rdn. 79, 80; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 629).

    Ist das Gericht nach gewissenhafter Prüfung der maßgebenden Umstände davon überzeugt, daß der Zeuge einer Vorladung zur Hauptverhandlung keine Folge leisten werde, so ist es nicht verpflichtet, vor Ablehnung eines Beweisantrags den aussichts- und zwecklosen Versuch einer Ladung zu unternehmen (Senatsentscheidung vom 6. Dezember 1989, NStZ 1990, 245; vgl. auch Herdegen in KK 2. Aufl. 244 Rdn. 79, 80; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 629).

  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Auf die Ladung kann jedoch verzichtet werden, wenn sie zwecklos erscheint (BGH NStZ 1991, 143).
  • BGH, 25.02.2003 - 1 StR 15/03

    Beweisantrag (Ablehnungsbegründung; offensichtliches Versehen; Unerreichbarkeit:

    Damit bewertet es den Zeugen E. hier zu Recht - auch angesichts der Bedeutung der Beweisfragen - als unerreichbares Beweismittel (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 11).
  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92

    Anforderungen an die Annahme ein Zeuge sei unerreichbar - Unerreichbarkeit eines

    Auch andere Umstände können Bedeutung gewinnen - so insbesondere seine Bereitschaft, in der Hauptverhandlung zu erscheinen und auszusagen (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 9, 11, 12; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 79, 80).
  • OLG Köln, 11.05.1995 - Ss 210/95

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer kommissarischen Vernehmung eines Zeugen in

    Danach darf die kommissarische Vernehmung eines im Ausland wohnenden Zeugen unterbleiben, falls von vornherein abzusehen ist, daß nur die Vernehmung vor dem erkennenden Gericht Beweiswert hätte und zur Aufklärung beitragen könnte (vgl. BGHSt 22, 118, 122; BGH NStZ 1991, 143; StV 1992, 548; BGHR StPO § 244 Abs. 3 S. 2 "Unerreichbarkeit" Nr. 15; Herdegen a.a.O.).
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