Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.11.1990

Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1990 - 4 StR 531/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1149
BGH, 12.12.1990 - 4 StR 531/90 (https://dejure.org/1990,1149)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1990 - 4 StR 531/90 (https://dejure.org/1990,1149)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - 4 StR 531/90 (https://dejure.org/1990,1149)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1149) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Autozusammenstöße

§ 315b StGB, Gefährdung von Tatbeteiligten

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Absprache eines Autounfalls - Fingierter Unfall - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 315b Abs. 1, 3
    Gefährdung lediglich der Tatteilnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1120
  • MDR 1991, 360
  • NStZ 1991, 183
  • NZV 1991, 157
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen

    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - 4 StR 531/90
    Diese Alternative des § 315 b Abs. 1 StGB kann aber wie der Senatim Urteil vom 9. November 1989 - 4 StR 342/89 (=NZV 90, 77 = VRS 78, 207, 209) dargelegt hat - nur in Betracht kommen, wenn erst die Beschädigung die Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs und die Gefahr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB begründet.
  • BGH, 24.06.1954 - 4 StR 159/54
    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - 4 StR 531/90
    Eine Anwendung des § 315 b StGB muß daher ausscheiden, wenn mangels anderer Feststellungen - wie hier - lediglich die Tatteilnehmer und ihre Sachen gefährdet worden sind (vgl. BGHSt 6, 100, 102; 6, 232, 235; OLG Karlsruhe NJW 1967, 2321, 2322 [OLG Karlsruhe 17.08.1967 - 1 Ss 125/67]; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 30. Aufl. § 315 b StGB Rdn. 4; Hillenkamp JuS 1977, 166, 171).
  • OLG Karlsruhe, 17.08.1967 - 1 Ss 125/67
    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - 4 StR 531/90
    Eine Anwendung des § 315 b StGB muß daher ausscheiden, wenn mangels anderer Feststellungen - wie hier - lediglich die Tatteilnehmer und ihre Sachen gefährdet worden sind (vgl. BGHSt 6, 100, 102; 6, 232, 235; OLG Karlsruhe NJW 1967, 2321, 2322 [OLG Karlsruhe 17.08.1967 - 1 Ss 125/67]; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 30. Aufl. § 315 b StGB Rdn. 4; Hillenkamp JuS 1977, 166, 171).
  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 671/53
    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - 4 StR 531/90
    Eine Anwendung des § 315 b StGB muß daher ausscheiden, wenn mangels anderer Feststellungen - wie hier - lediglich die Tatteilnehmer und ihre Sachen gefährdet worden sind (vgl. BGHSt 6, 100, 102; 6, 232, 235; OLG Karlsruhe NJW 1967, 2321, 2322 [OLG Karlsruhe 17.08.1967 - 1 Ss 125/67]; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 30. Aufl. § 315 b StGB Rdn. 4; Hillenkamp JuS 1977, 166, 171).
  • BGH, 14.05.1970 - 4 StR 131/69

    Zechkameraden - § 315c StGB, Einwilligung; § 226a StGB aF (§ 228 StGB nF),

    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - 4 StR 531/90
    Da der Angeklagte und der andere Fahrzeugführer einverständlich gehandelt haben, sie somit beide den "Unfall" selbst herbeiführten und keiner von ihnen dadurch überrascht wurde, die Verkehrsgefahr also nicht vom Zufall bestimmt wurde (vgl. BGHSt 23, 261, 265), konnte durch diese Zusammenstöße die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht gefährdet werden.
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 47/20

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Anderer:

    Soweit aus dem Schutzbereich des § 315c StGB, der die Gefährdung eines "anderen Menschen' verlangt, solche Verhaltensweisen ausgeschieden werden, die lediglich Gefahren für Tatbeteiligte begründen, ist hierfür maßgeblich, dass in diesen Fällen das geschützte Rechtsgut - die Sicherheit des Straßenverkehrs - nicht verletzt ist und regelmäßig die Beteiligten mit ihrer Gefährdung einverstanden sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40, 43; Beschlüsse vom 12. Dezember 1990 - 4 StR 531/90, NJW 1991, 1120; vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 435/12, NStZ 2013, 167; Lackner/ Kühl/Heger, aaO, § 315c Rn. 25; SSW-StGB/Ernemann, aaO, § 315c Rn. 24 je mwN).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97

    Auto-Surfen - § 315b, §§ 230 StGB aF, § 226a StGB aF (§ 229 StGB nF, § 228 StGB

    Das gilt jedoch dann nicht, wenn die gefährdeten Fahrzeuginsassen Teilnehmer des gefährlichen Eingriffs sind (BGHSt 6, 100, 232; BGH NJW 1991, 1120; Schönke/Schröder/Cramer a.a.O., § 315 c Rn 36 a, Rn 12 vor § 12).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Mangels Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs scheidet eine Anwendung des § 315 b StGB aus, wenn bei einem absichtlich herbeigeführten Unfall lediglich die Tatteilnehmer und ihre Sachen gefährdet worden sind (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 1).
  • BGH, 26.08.1997 - 4 StR 350/97

    Rechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den

    Zu § 315 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist anerkannt, daß, wenn die Beschädigung schon die Realisierung der durch die Tathandlung verursachten Gefahr darstellt, diese Tatbestandsalternative ausscheidet; sie kommt nur dann in Betracht, wenn die Beschädigung die Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs und die Gefahr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB begründet (BGH NZV 1990, 77; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 1).
  • BGH, 25.05.1994 - 4 StR 90/94

    Einverständliche Beschädigung - Versicherungsbetrug - Parkende Fahrzeuge

    Allerdings hat die Strafkammer in beiden Fällen das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 315 b Abs. 1 StGB insoweit zutreffend verneint, als lediglich die Teilnehmer und ihre Sachen gefährdet oder verletzt bzw. beschädigt worden sind (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 1).

    Deren Beschädigung muß mithin das Mittel der Gefährdung gebildet haben, muß dieser also zeitlich und ursächlich vorausgehen (st. Rspr.; BGH NZV 1990, 77; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 1 m.w.Nachw.).

  • BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98

    Verfolgungsverjährung bei vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den

    Bei einvernehmlich absichtlich herbeigeführten ("gestellten") Unfällen kommt eine Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nämlich nicht in Betracht, soweit sich die Gefährdung und der Gefährdungsvorsatz auf die Beschädigung der beteiligten Fahrzeuge beschränken, weil dann eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs nicht gegeben ist (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 1, 2).
  • BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98
    Diese setzt voraus, daß die Sicherheit des Straßenverkehrs durch die Beschädigung usw. der Fahrzeuge beeinträchtigt worden ist; deren Beschädigung muß mithin das Mittel der Gefährdung sein, dieser also zeitlich und ursächlich vorausgehen (vgl. BGH NJW 1991, 1120 ).
  • BGH, 09.01.1997 - 4 StR 656/96

    Anforderungen an die Annahme eines in Tatmehrheit zu einer gemeinschädlichen

    Damit scheidet mangels konkreter Gefährdung der nicht an dem absichtlich herbeigeführten "Unfall" beteiligten Businsassin eine Verurteilung wegen vollendeten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aus; denn für eine konkrete Gefährdung anderer unbeteiligter Personen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert gibt es keine Anhaltspunkte (BGH NStZ 1992, 233 [BGH 16.01.1992 - 4 StR 509/91]; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 1; vgl. auch Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1990 - 4 StR 502/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2990
BGH, 20.11.1990 - 4 StR 502/90 (https://dejure.org/1990,2990)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1990 - 4 StR 502/90 (https://dejure.org/1990,2990)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1990 - 4 StR 502/90 (https://dejure.org/1990,2990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Strafausspruchs hinsichtlich einer lebenslangen Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis - Rechtfertigung einer Maßregel - Persönliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen - Darlegung der Gründe, warum eine befristete Sperre für die Erteilung einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 183
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 417/90

    Voraussetzungen für die Festsetzung der Länge der Sperre für die Erteilung einer

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 4 StR 502/90
    Die Schwere der Tatschuld ist insoweit nur von Bedeutung, als sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Angeklagten und auf den Grad seiner Ungeeignetheit zu geben vermag, auf die es für die Zulässigkeit der Sicherungsmaßnahme ankommt (BGH VRS 7, 301, 303; BGHSt 15, 393, 397; BGHR StGB § 69 a I Dauer 1; BGH, Beschlüsse vom 11. August 1987 - 1 StR 578/85 - bei Holtz MDR 1987, 979 sowie vom 22. Mai 1990 - 1 StR 224/90 -, vom 12. Juni 1990 - 1 StR 209/90 - und vom 25. September 1990 - 4 StR 417/90, zum Abdruck vorgesehen in BGHR StGB § 69 a I Dauer 2).
  • BGH, 10.02.1961 - 4 StR 546/60

    Geraten eines Fahrers auf die Gegenfahrbahn - Berücksichtigung der Unrechtsfolgen

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 4 StR 502/90
    Die Schwere der Tatschuld ist insoweit nur von Bedeutung, als sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Angeklagten und auf den Grad seiner Ungeeignetheit zu geben vermag, auf die es für die Zulässigkeit der Sicherungsmaßnahme ankommt (BGH VRS 7, 301, 303; BGHSt 15, 393, 397; BGHR StGB § 69 a I Dauer 1; BGH, Beschlüsse vom 11. August 1987 - 1 StR 578/85 - bei Holtz MDR 1987, 979 sowie vom 22. Mai 1990 - 1 StR 224/90 -, vom 12. Juni 1990 - 1 StR 209/90 - und vom 25. September 1990 - 4 StR 417/90, zum Abdruck vorgesehen in BGHR StGB § 69 a I Dauer 2).
  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 578/85

    Aufhebung eines Strafurteils - Entzug der Fahrerlaubnis - Vorliegen einer Sperre

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 4 StR 502/90
    Die Schwere der Tatschuld ist insoweit nur von Bedeutung, als sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Angeklagten und auf den Grad seiner Ungeeignetheit zu geben vermag, auf die es für die Zulässigkeit der Sicherungsmaßnahme ankommt (BGH VRS 7, 301, 303; BGHSt 15, 393, 397; BGHR StGB § 69 a I Dauer 1; BGH, Beschlüsse vom 11. August 1987 - 1 StR 578/85 - bei Holtz MDR 1987, 979 sowie vom 22. Mai 1990 - 1 StR 224/90 -, vom 12. Juni 1990 - 1 StR 209/90 - und vom 25. September 1990 - 4 StR 417/90, zum Abdruck vorgesehen in BGHR StGB § 69 a I Dauer 2).
  • BGH, 22.05.1990 - 1 StR 224/90

    Aufhebung eines Urteils im Ausspruch über die Dauer der Sperre für die Erteilung

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 4 StR 502/90
    Die Schwere der Tatschuld ist insoweit nur von Bedeutung, als sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Angeklagten und auf den Grad seiner Ungeeignetheit zu geben vermag, auf die es für die Zulässigkeit der Sicherungsmaßnahme ankommt (BGH VRS 7, 301, 303; BGHSt 15, 393, 397; BGHR StGB § 69 a I Dauer 1; BGH, Beschlüsse vom 11. August 1987 - 1 StR 578/85 - bei Holtz MDR 1987, 979 sowie vom 22. Mai 1990 - 1 StR 224/90 -, vom 12. Juni 1990 - 1 StR 209/90 - und vom 25. September 1990 - 4 StR 417/90, zum Abdruck vorgesehen in BGHR StGB § 69 a I Dauer 2).
  • BGH, 12.06.1990 - 1 StR 209/90

    Voraussichtliche Ungeeignetheit des Täters zum Führen eines Kraftfahrzeugs als

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 4 StR 502/90
    Die Schwere der Tatschuld ist insoweit nur von Bedeutung, als sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Angeklagten und auf den Grad seiner Ungeeignetheit zu geben vermag, auf die es für die Zulässigkeit der Sicherungsmaßnahme ankommt (BGH VRS 7, 301, 303; BGHSt 15, 393, 397; BGHR StGB § 69 a I Dauer 1; BGH, Beschlüsse vom 11. August 1987 - 1 StR 578/85 - bei Holtz MDR 1987, 979 sowie vom 22. Mai 1990 - 1 StR 224/90 -, vom 12. Juni 1990 - 1 StR 209/90 - und vom 25. September 1990 - 4 StR 417/90, zum Abdruck vorgesehen in BGHR StGB § 69 a I Dauer 2).
  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 454/87

    Anforderungen an die Bemessung der Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 4 StR 502/90
    Die Schwere der Tatschuld ist insoweit nur von Bedeutung, als sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Angeklagten und auf den Grad seiner Ungeeignetheit zu geben vermag, auf die es für die Zulässigkeit der Sicherungsmaßnahme ankommt (BGH VRS 7, 301, 303; BGHSt 15, 393, 397; BGHR StGB § 69 a I Dauer 1; BGH, Beschlüsse vom 11. August 1987 - 1 StR 578/85 - bei Holtz MDR 1987, 979 sowie vom 22. Mai 1990 - 1 StR 224/90 -, vom 12. Juni 1990 - 1 StR 209/90 - und vom 25. September 1990 - 4 StR 417/90, zum Abdruck vorgesehen in BGHR StGB § 69 a I Dauer 2).
  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 176/87

    Anforderungen an Fortsetzungszusammenhang bei mehreren Teilakten - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 4 StR 502/90
    Die Schwere der Tatschuld ist insoweit nur von Bedeutung, als sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Angeklagten und auf den Grad seiner Ungeeignetheit zu geben vermag, auf die es für die Zulässigkeit der Sicherungsmaßnahme ankommt (BGH VRS 7, 301, 303; BGHSt 15, 393, 397; BGHR StGB § 69 a I Dauer 1; BGH, Beschlüsse vom 11. August 1987 - 1 StR 578/85 - bei Holtz MDR 1987, 979 sowie vom 22. Mai 1990 - 1 StR 224/90 -, vom 12. Juni 1990 - 1 StR 209/90 - und vom 25. September 1990 - 4 StR 417/90, zum Abdruck vorgesehen in BGHR StGB § 69 a I Dauer 2).
  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 514/22

    Verursachen einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen durch die

    Eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 2 StGB kann nur angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der vom Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 1997 - 4 StR 271/97, juris Rn. 9; Beschluss vom 20. November 1990 - 4 StR 502/90, juris Rn. 2).

    Die Schwere der Tatschuld ist dabei nur insoweit von Bedeutung, als sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Täters und den Grad seiner Ungeeignetheit zu geben vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 1990 - 4 StR 502/90, juris Rn. 2).

  • BGH, 22.10.2002 - 4 StR 339/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Charakter der Maßregel; grundsätzlich erforderliche

    Ihre Verhängung und Dauer hängen daher nicht von der Schwere der Tatschuld, sondern ausschließlich von der Ungeeignetheitsprognose ab (BGHSt 15, 393, 397; BGHR StGB § 69 a Abs. 1 Dauer 2 und 3).
  • LG Augsburg, 16.11.2023 - 1 KLs 600 Js 128210/22

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Verbotene Kraftfahrzeugrennen, Einlassung des

    Die Schwere der Tatschuld ist dabei nur insoweit von Bedeutung, als sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Täters und den Grad seiner Ungeeignetheit zu geben vermag (vgl. BGH, Beschl. vom 20.11.1990 - 4 StR 502/90).
  • BGH, 27.02.1991 - 3 StR 476/90

    Anordnung der Sperrfrist - Dauer der Sperrfrist - Abgrenzung - Ungeeignetheit des

    Diese ist jedoch von Bedeutung, soweit sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Täters und den Grad seiner Ungeeignetheit zu geben vermag (vgl. BGHSt 15, 393 (397); BGH bei Holtz MDR 1987, 979; BGH, Beschluß vom 20. November 1990 - 4 StR 502/90).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht