Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 27.11.1990

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1378/90   

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https://dejure.org/1990,2087
BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1378/90 (https://dejure.org/1990,2087)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.1990 - 2 BvR 1378/90 (https://dejure.org/1990,2087)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 (https://dejure.org/1990,2087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 2; StPO § 145a
    Fristbeginn für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde - Formlose Bekanntgabe der anzufechtenden Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Formlos - Übersendung - Verfassungsbeschwerde - Frist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2623
  • NStZ 1991, 190
  • StV 1991, 241
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.03.1989 - 2 BvR 247/89
    Auszug aus BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1378/90
    Der Umstand, daß § 35 Abs. 2 StPO in seiner geänderten Fassung die förmliche Zustellung von Revisionsurteilen nicht mehr zwingend vorsieht (vgl. hierzu BRDrucks. 546/83, S. 17 f.), legt es nahe, der Mitteilung von Revisionsurteilen nunmehr die gleiche Wirkung beizulegen (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. März 1989 - 2 BvR 247/89 -).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1378/90
    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1961 ( 1 BvR 9/57 = BVerfGE 12, 113 [123]) veranlaßt keine andere Beurteilung.
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Dabei kann der Verteidiger zudem in ein Dilemma geraten, wenn er dem Angeklagten ein Rechtsmittel selbst dann empfehlen soll, wenn die Beteiligten den Rechtsmittelverzicht vor dem Urteil abgesprochen haben ("Gleichklang der Interessen", vgl. Terhorst GA 2002, sen", vgl. Terhorst GA 2002, 600, 606; Weider StV 1991, 241; Kölbel NStZ 2003, 232; Salditt StraFo 2004, 60).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Im Hinblick auf den vielfach geschilderten Gleichklang der Interessen von Staatsanwalt, Richter und Verteidiger an einer schnellen Erledigung des Verfahrens (vgl. aus der Sicht eines Richters hierzu nur Terhorst GA 2002, 600, 606; aus der Sicht des Verteidigers Weider StV 1991, 241; ebenso Kölbel NStZ 2003, 232) bestehen zudem Zweifel daran, ob der Verteidiger zu dieser Entscheidung stets die optimale Beratung zu geben in der Lage ist.
  • BVerfG, 12.06.2014 - 2 BvR 1004/13

    Begründung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen auch

    Da diese Unterrichtung von Amts wegen vorzunehmen ist (vgl. auch Nr. 108 RiStBV) und der Verteidiger eine Abschrift der Entscheidung enthält, stellt sie eine formlose Mitteilung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG dar und ist daher geeignet, die Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1351/03 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1351/03

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Versäumung der Einlegungsfrist -

    Diese Frist beginnt mit der formlosen Mitteilung des in Abwesenheit des Beschwerdeführers verkündeten Revisionsurteils an die Verteidiger (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 1989 - 2 BvR 247/89 -, veröffentlicht in JURIS; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 - abgedruckt in NStZ 1991, S. 190; Maul, in: Karlsruher-Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 35 Rn. 16).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 386/06

    Frist für die Begründung der Verfassungsbeschwerde (Fall des Beginns mit

    Durch die formlose Übersendung an den Verteidiger begann die Monatsfrist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde zu laufen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 1989 - 2 BvR 247/89 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 -, veröffentlicht NJW 1991, S. 2623).
  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 428/18

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Darlegungen zur Fristwahrung

    Auch dies stellt eine formlose Mitteilung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG dar und ist daher geeignet, die Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1351/03 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 9).
  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 171/20

    Einspruch gegen einen Strafbefehl (Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

    Auch dies stellt eine formlose Mitteilung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG dar und ist daher geeignet, die Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1351/03 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 7).
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 28/09

    Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde; Zeitpunkt des Zugangs formlos

    Denn maßgeblich für die Fristbestimmung ist dann, wenn der Beschluss sowohl der Beschwerdeführerin selbst, als auch ihrem Verteidiger formlos mitgeteilt wird, der jeweils frühere Eingang (wie hier Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. November 1990, 2 BvR 1378/90; NJW 1991, 2623 zu § 93 Abs. 1 BVerfGG).
  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 496/18

    Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen

    Auch dies stellt eine formlose Mitteilung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG dar und ist daher geeignet, die Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1351/03 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 9).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.11.1990 - 2 ObOWi 279/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2736
BayObLG, 27.11.1990 - 2 ObOWi 279/90 (https://dejure.org/1990,2736)
BayObLG, Entscheidung vom 27.11.1990 - 2 ObOWi 279/90 (https://dejure.org/1990,2736)
BayObLG, Entscheidung vom 27. November 1990 - 2 ObOWi 279/90 (https://dejure.org/1990,2736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids für einen fahrlässigen Abstandsverstoß im Straßenverkehr; Unerläßlichkeit der Anordnung des persönlichen Erscheinens zur Aufklärung des Sachverhalts in einem ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1070
  • NStZ 1991, 190
  • NZV 1991, 123
  • BayObLGSt 1990, 128
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung des Betroffenen im

    nicht zugemutet werden, da deren Anreise mit Mühen und Kosten verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen (so auch BayObLG, NJW 1991, 1070 ff zur Einsichtnahme einer polizeilichen Videoaufzeichnung).
  • LG Augsburg, 18.02.2020 - J Qs 51/20

    Akteneinsichtsrecht: kein Mitgabeverbot

    Denn ist das Vorspielen der Ton- und/oder Filmaufnahmen zur Informationsvermittlung nicht ausreichend, hat der Verteidiger einen Anspruch auf Herstellung einer amtlich gefertigten Kopie des Video- oder Tonbandes oder des Films (OLG Frankfurt am Main StV 2001, 611; Köllner StraFo 1995, 50 m.w.N.; Beulke/Witzigmann StV 2013, 75 in der Anm. zu OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742; vgl. auch BayObLG NJW 1991, 1070 und OLG Koblenz NStZ 2001, 584).
  • OLG Köln, 30.05.2023 - 1 RBs 288/22

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Messdaten, Umfang der Einsicht, Messreihe,

    Die Zugänglichmachung der Daten der gesamten Messreihe begegnet vorliegend weder unter dem Gesichtspunkt der verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der anderen Verkehrsteilnehmer noch aus Gründen des Datenschutzes Bedenken (vgl. BayObLG, Beschluss v. 27.11.1990, 2 Ob OWi 279/90, NJW 1991, 1070; Thüringer OLG, Beschluss v. 17.03.2021, 1 OLG 331 SsBs 23/20, SVR 2021, 186; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 29.03.2023, 1 ORbs, 35 Ss 72/23, BeckRS 2023, 9523; LG Köln, Beschluss v. 08.12.2020, 323 Qs 109/20, BeckRS 2020, 36839; LG Trier, Beschluss v. 14.09.2017, 1 Qs 46/17, DAR 2017, 721; AG Kassel, Beschluss v. 23.12.2015, 381 OWi 315/15, BeckRS 2016, 1593; AG Zossen, Beschluss v. 31.01.2018, 11 OWi 16/18, BeckRS 2018, 760; AG Köln, Beschluss v. 22.10.2018, 814 OWi 210/18 [b], BeckRS 2018, 28101; AG Schleiden, Beschluss v. 09.04.2019, 13 OWi 34/19 (b), BeckRS 2019, 10264; AG Gummersbach, Beschluss v. 20.11.2019, 85 OWi - 932 Js 9226/19 - 269/19, BeckRS 2019, 54303; Cierniak, zfs 2012, 664 (676); Niehaus in Messungen im Straßenverkehr, 6. Aufl., Rdn. 190).
  • OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 1 Orbs 34 Ss 468/23

    Einsicht, Messunterlagen, Umfang, Bußgeldverfahren

    Eine Reise dorthin nur zu dem Zweck, die gesamte Messreihe einzusehen, kann dem ggf. ortsfremden Verteidiger des Betroffenen, bzw. dem von diesem beauftragten Sachverständigen, nicht zugemutet werden, da deren Anreise mit Mühen und Kosten verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen (Senat, Beschluss vom 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23 unter Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021- 4 Rb 12 Ss 1094/20 -, juris; siehe auch BayObLG, NJW 1991, 1070 ff zur Einsichtnahme einer polizeilichen Videoaufzeichnung).
  • LG Ellwangen/Jagst, 14.12.2009 - 1 Qs 166/09

    Akteneinsicht, Umfang, Bußgeldverfahren

    Eine Reise nach Heidenheim nur zu dem Zweck, das Original der Bedienungsanleitung des Messgeräts einzusehen, kann dem Verteidiger des Betroffenen nicht zugemutet werden, da die weite Reise von Hamburg mit Mühen und Kosten verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen (so auch BayObLG NJW 1991, 1070 ff zur Einsichtnahme einer polizeilichen Videoaufzeichnung; unter Bezugnahme darauf auch AG Kleve, VRR 2008, 357).
  • OLG Jena, 28.10.2004 - 1 Ss 65/04

    Ordnungswidrigkeit, Verfahren

    Die faktische Verweigerung der nachgesuchten Akteneinsicht kommt als genügender Entschuldiggrund i.S.d. § 74 Abs. 2 OWiG in Betracht (Anschluss an BayObLG NJW 1990, 3222; 1991, 1070 f).

    Dies war indes geboten, weil die faktische Verweigerung der nachgesuchten Akteneinsicht durchaus als genügender Entschuldigungsgrund i.S.d. § 74 Abs. 2 OWiG in Betracht kommt (siehe BayObLG NJW 1990, 3222; 1991, 1070 f).

  • OLG Koblenz, 17.01.2000 - 2 Ss 4/00

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Einsicht in Videoaufnahmen

    Vielmehr wurde er mehrfach auch auf die Möglichkeit hingewiesen, nach Übersendung einer Leerkassette von der Verkehrsdirektion in Sch. eine Kopie des über den dem Betroffenen zur Last gelegten Verkehrsverstoß erstellten und von dem Recht auf Akteneinsicht mitumfassten (vgl. BayObLG in NJW 1991, 1070; Kurz in Karlsruher Kommentar, OWiG, § 60 Rdnr. 97) Videofilmabschnitts zu erhalten, wobei die Überlassung des Originalbandes schon wegen der damit einhergehenden Gefahr des Verlustes des Beweismittels zu Recht versagt wurde (vgl. BayObLG, a.a.O.).

    Dem steht der von der Verteidigung zur Begründung des Zulassungsantrags angeführte Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27. November 1990 (abgedruckt in NJW 1991, 1070) nicht entgegen.

  • OLG Karlsruhe, 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23

    Bußgeldverfahren: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung zum Erhalt der

    Eine Reise dorthin nur zu dem Zweck, die gesamte Messreihe einzusehen, kann dem ortsfremden Verteidiger des Betroffenen, bzw. dem von diesem beauftragten Sachverständigen (vorliegend aus dem über 350 km und über vier Fahrstunden entfernten ...), nicht zugemutet werden, da deren Anreise mit Mühen und Kosten verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021- 4 Rb 12 Ss 1094/20 -, juris unter Verweis auf BayObLG, NJW 1991, 1070 ff zur Einsichtnahme einer polizeilichen Videoaufzeichnung).
  • AG Peine, 13.03.2008 - 2 OWi 2/08

    Anspruch eines Betroffenen auf Erhalt von Videoaufzeichnung eines

    Die im Schriftsatz vom 06.03.2008 zitierte Rspr. BayObLG NStZ 1991, 190 und AG Ludwigslust, DAR 2004, 44 [AG Ludwigslust 05.11.2003 - 1 OWi 478/03] bzw. 112 betrifft nicht vergleichbare Fallgestaltungen, in denen überhaupt kein Videomaterial zur Verfügung gestellt worden ist.
  • AG Senftenberg, 26.04.2011 - 59 OWi 93/11

    Akteneinsichtsrecht des vom Rechtsanwalt unterbevollmächtigten Sachverständigen

    Dabei beschränkt sich das Akteneinsichtsrecht jedoch nicht, wie die Zentrale Bußgeldstelle meint, auf Einsicht in die Originaldateien in den Räumen der zentralen Bußgeldstelle( LG Ellwangen, wie oben und BayObLG, Beschluss vom 27.11.1990, 2 Ob OWi 279/90, NJW 1991, 1070).
  • AG Halle/Westfalen, 13.01.2012 - 6 OWi 885/11

    Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht im Rahmen eines Bußgeldverfahrens beim

  • LG Stuttgart, 20.09.2011 - 19 Qs 101/11

    Recht eines Verteidigers auf Akteneinsicht bzgl. Schriftstücke, Bildaufnahmen,

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