Rechtsprechung
LG Stuttgart, 12.10.1990 - 14 Qs 122/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 304
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1991, 470
- NStZ 1991, 204
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 04.02.1987 - 3 Ws 22/87
Auszug aus LG Stuttgart, 12.10.1990 - 14 Qs 122/90
So sind - selbst versehentlich - unterlassene Nebenentscheidungen im Zusammenhang mit einem Urteil oder Beschluß, etwa über Kosten und Haftentschädigung, für die Anfechtung wie - inzident ergangene - ablehnende Entscheidungen zu behandeln (OLG Hamm, JMBl NRW 1981, 69, 70; entsprechende Fälle lagen den Entscheidungen BayObLG, NJW 1958, 1693; OLG Düsseldorf, MDR 1988, 164 ; LG Braunschweig, NJW 1973, 210 zugrunde). - LG Braunschweig, 05.09.1972 - 11 Qs 181/72
Auszug aus LG Stuttgart, 12.10.1990 - 14 Qs 122/90
So sind - selbst versehentlich - unterlassene Nebenentscheidungen im Zusammenhang mit einem Urteil oder Beschluß, etwa über Kosten und Haftentschädigung, für die Anfechtung wie - inzident ergangene - ablehnende Entscheidungen zu behandeln (OLG Hamm, JMBl NRW 1981, 69, 70; entsprechende Fälle lagen den Entscheidungen BayObLG, NJW 1958, 1693; OLG Düsseldorf, MDR 1988, 164 ; LG Braunschweig, NJW 1973, 210 zugrunde).
- OLG Dresden, 20.06.2005 - 2 Ws 182/05
Zur Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft im Eröffnungsverfahren bei …
Das Beschwerdegericht ist in seiner Aufgabenstellung nach der Strafprozessordnung grundsätzlich - wie ausgeführt - nur zur rechtlichen Überprüfung von Sachentscheidungen berufen, nicht zur Dienstaufsicht (zutreffend LG Stuttgart NStZ 1991, 204). - OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 987/01
Verzögerung der Eröffnungsentscheidung in Strafsachen: Zulässigkeit der …
Zwar ist der Strafprozeßordnung eine reine Untätigkeitsbeschwerde fremd, weil in der bloßen Untätigkeit keine sachliche Entscheidung liegt, nur eine solche aber Gegenstand der Überprüfung durch das Beschwerdegericht sein kann (vgl. RGSt 19, 333, 337;… Plöd, KMR, Stand April 2001, Rdnr. 3 vor § 304 StPO; LG Stuttgart, Beschluss vom12.10.90,14Qs 122/90,NStZ 1991,204). - OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 986/01
Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft: Zulässigkeit bei Nichtbescheidung …
Zwar ist der Strafprozessordnung eine reine Untätigkeitsbeschwerde fremd, weil in der bloßen Untätigkeit keine sachliche Entscheidung liegt, nur eine solche aber Gegenstand der Überprüfung durch dasBeschwerdegericht sein kann (vgl. RGst 19, 333, 337;… Plöd, KMR, Stand April 2001, Rdnr. 3 vor § 304 StPO; LG Stuttgart, Beschluss vom 12.10.90, 14 Qs 122/90, NStZ 1991, 204). - BGH, 22.12.1992 - 3 BJs 960/91
Unanfechtbarkeit der Verfahrentrennung durch OLG
Denn der Strafprozeßordnung ist eine reine Untätigkeitsbeschwerde fremd (vgl. dazu RGSt 19, 332, 337/338;… OLG Hamm und OLG Düsseldorf jeweils aaO.; LG Osnabrück NStZ 1991, 204;… Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 304 Rdn. 3). - BGH, 22.12.1992 - StB 15/92
Zulässigkeit einer Verfahrenstrennung durch ein erstinstanzlich tätiges …
Denn der Strafprozeßordnung ist eine reine Untätigkeitsbeschwerde fremd (vgl. dazu RGSt 19, 332, 337/338;… OLG Hamm und OLG Düsseldorf jeweils aaO; LG Osnabrück NStZ 1991, 204;… Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 304 Rdn. 3).
Rechtsprechung
LG Bonn, 28.11.1990 - 35 Qs 11/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 204