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   KG, 21.02.1991 - (4) 1 Ss 180/90 (78/90)   

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https://dejure.org/1991,7841
KG, 21.02.1991 - (4) 1 Ss 180/90 (78/90) (https://dejure.org/1991,7841)
KG, Entscheidung vom 21.02.1991 - (4) 1 Ss 180/90 (78/90) (https://dejure.org/1991,7841)
KG, Entscheidung vom 21. Februar 1991 - (4) 1 Ss 180/90 (78/90) (https://dejure.org/1991,7841)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 287
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 526/81

    Revisionsgrund der Falschbewertung mehrerer Vergehen als selbstständige Taten und

    Auszug aus KG, 21.02.1991 - 1 Ss 180/90
    Ein strafbares Einbehalten wurde erst dann verneint, wenn die Parteien ausdrücklich "Schwarzarbeit" verabredet hatten (vgl. etwa BGH wistra 1982, 111, wonach aber Betrug in Betracht kommen kann).
  • BGH, 17.11.1981 - 1 StR 557/81

    Berechnung des Umfangs der vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile der

    Auszug aus KG, 21.02.1991 - 1 Ss 180/90
    Das Schöffengericht kann seine abweichende Ansicht auf Schönke/Schröder/Lenckner, StGB 23. Aufl., Rdn. 9; Lackner, StGB 18. Aufl., Anm. 3 b aa; jeweils zu § 266 a sowie auf die einhellige Rechtsprechung zu den Vorläufervorschriften des § 266 a StGB stützen (vgl. etwa RGSt 40, 43 und BGH MDR 1982, 245 [BGH 17.11.1981 - 1 StR 557/81] f).
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 278/83

    Arbeitnehmerüberlassung - Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen - Strafbarkeit

    Auszug aus KG, 21.02.1991 - 1 Ss 180/90
    Das aber beruhte offenbar darauf, daß unter der Geltung des alten Rechts der Zweck der nebenstrafrechtlichen Vorschriften in dem Schutz des Arbeitnehmers davor gesehen wurde, daß Teile seines Arbeitseinkommens, zu deren Zahlung an die Sozialversicherung der Arbeitgeber - ähnlich wie ein Treuhänder - verpflichtet ist, nicht abgeführt, also veruntreut wurden (BGHSt 32, 236, 240).
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

    bb) Für die entgegengesetzte Auffassung, die Verwirklichung des Tatbestandes des § 266 a Abs. 1 StGB setze keine Auszahlung des Lohns an die Arbeitnehmer voraus, wird vor allem angeführt (vgl. aus der Rechtsprechung: KG, NStZ 1991, 287; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1448 sowie NJW-RR 1998, 689; OLG Celle, NStZ 1998, 303; aus dem Schrifttum vgl. z.B. Samson in SK, StGB, Rdn. 20 zu § 266 a StGB; Groß, ZGR 1998, 551, 558; Holzkämper, BB 1996, 2142, 2143; Martens, wistra 1986, 154, 156; Mitsch, JZ 1994, 877, 888; Tag, BB 1997, 1115, 1118; Wegner, wistra 1998, 283, 286 f.): .
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1991 - 3 M 64/91

    Entlassung; Polizeibeamter; Beamter auf Probe; Rassenhaß

    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hob das Urteil des Landgerichts im Hinblick auf den Antragsteller durch Urteil vom 27. August 1990 - 1 Ss 180/90 - mit den Feststellungen auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Lübeck zurück.
  • OLG Celle, 04.06.1997 - 2 Ss 68/97
    a) Nach der durch die Einführung des § 266 a StGB entstandenen Gesetzeslage ist Strafbarkeit auch in den Fällen gegeben, in denen der Arbeitgeber - wie in dem hier zu entscheidenden Fall - keinerlei Lohn an seine Arbeitnehmer auszahlt; KG NStZ 1991, 287 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1448; Senatsentscheidung vom 20.02.1996 - 2 Ss 13/96 - ; Tröndle, StGB , 48. Aufl., § 266 a Rz 11; a.A. Schönke/Schröder/Lenckner, StGB , 25. Aufl., § 266 a Rz 9; Lackner/Kühl, StGB , 22. Aufl., § 266 a Rz 8. Im Gegensatz zu den Vorläuferbestimmungen u.a. des AFG und der RVO erfaßt § 266 a Abs. 1 StGB das schlichte Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber der Einzugsstelle; vgl. dazu §§ 23 Abs. 1, 28 h , 28 i SGB IV .
  • OLG Hamburg, 08.09.1999 - 8 U 93/99
    Der Senat schließt sich insoweit der obergerichtlichen Rechtsprechung zu dieser Frage an, nach der jegliche nicht rechtzeitige Abführung der Arbeitnehmerbeiträge bereits den objektiven Tatbestand des § 266a Abs. 1 StGB erfüllt, ohne daß es darauf ankommt, ob der Arbeitgeber den Lohn ganz oder teilweise auszahlt ( KG NStZ 1991, 287 f. [KG Berlin 21.02.1991 - (4) 1 Ss 180/90 (78/90)]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1448 [OLG Düsseldorf 18.06.1993 - 22 U 9/93] ; OLG Celle JR 1997, 478, 479).
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