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   BGH, 20.02.1991 - 2 StR 608/90   

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https://dejure.org/1991,2115
BGH, 20.02.1991 - 2 StR 608/90 (https://dejure.org/1991,2115)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1991 - 2 StR 608/90 (https://dejure.org/1991,2115)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90 (https://dejure.org/1991,2115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geständnis - Weitere Aufklärung - Gehilfe - Mittäter - Milderungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1
    Aufklärungsbeitrag hinsichtlich der eigenen Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1840
  • MDR 1991, 554
  • NStZ 1991, 290
  • StV 1991, 262
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 20.02.1991 - 2 StR 608/90
    Aus ihrer Beteiligung kann sich zwar eine Erkenntnisquelle für die Beurteilung des strafbaren Verhaltens des Angeklagten ergeben, eigenständige Bedeutung kommt ihr aber in diesem Zusammenhang nicht zu (vgl. BGHSt 32, 215 (216) [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 10. Aufl. StGB § 264 Anm. 4 und Fn. 13).
  • Drs-Bund, 23.10.1979 - BT-Drs 8/3291
    Auszug aus BGH, 20.02.1991 - 2 StR 608/90
    Dasselbe gilt für die Begründung des Vorschlags einer mit dem geltenden § 31 Nr. 1 BtMG wörtlich übereinstimmenden Regelung in dem - in der 8. Wahlperiode von Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten und nicht Gesetz gewordenen - "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes" vom 23. Oktober 1979, nach der "die Vergünstigung der Nummer 1 ... beschränkt (ist) auf die Offenbarung der prozessualen Tat, an der der Täter mitbeteiligt war" (BT-Drucks. 8/3291 S. 10).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Der "eigenständige" - weil von § 264 StPO losgelöste - Tatbegriff im Sinne von § 31 BtMG umfasst vielmehr auch die Betäubungsmitteltaten anderer Personen, die als rechtlich selbständig zu werten und nicht Gegenstand des anhängigen Verfahrens sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 1 unter Hinweis auf die Gesetzgebungsmaterialien; Beschluss vom 2. November 1993 - 1 StR 602/93, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2).

    (1) Diese von der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, aaO) seit jeher geforderte und seit dem 1. August 2013 auch von § 31 BtMG in der Fassung des 46. Strafrechtsänderungsgesetzes - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe - vom 10. Juni 2013 (BGBl. I S. 1497) ausdrücklich vorgesehene Einschränkung soll sicherstellen, dass die Privilegierung des "Kronzeugen" mit dem Grundsatz schuldangemessenen Strafens (§ 46 StGB) dadurch in einem nachvollziehbaren Einklang steht, dass der Bezug zwischen der offenbarten Tat und der Tat des "Kronzeugen" geeignet ist, zumindest mittelbar das Maß des Vorwurfs zu reduzieren, der dem "Kronzeugen" für dessen eigene Tat zu machen ist (vgl. dazu die Begründung zur Beschränkung von § 46b StGB, BT-Drucks. 17/9695 S. 6).

    (2) Ein solcher Zusammenhang, d.h. ein innerer und verbindender Bezug zwischen der eigenen und der offenbarten Tat (vgl. BT-Drucks. 17/9695 S. 8 rechte Spalte mwN) besteht, wenn der "Kronzeuge" das tatbestandliche Handeln eines Mittäters aufdeckt, wenn sich die aufgedeckte Tat als Teil einer fortgesetzten Handlung des Mittäters erweist, an der der "Kronzeuge" jedenfalls in anderen Handlungsabschnitten beteiligt war (BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, aaO) oder wenn es sich um weitere Geschäfte eines Betäubungsmittellieferanten des "Kronzeugen" handelt (BGH, Beschluss vom 2. November 1993 - 1 StR 602/93, aaO).

    Damit bilden die beiden Rauschgiftgeschäfte eine prozessuale Tat, was über die Anforderungen an den Zusammenhang sogar hinausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, aaO).

  • BGH, 14.09.2016 - 4 StR 212/16

    Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe bei Betäubungsmitteldelikten (kein

    Ein für § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG hinreichender Zusammenhang ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Taten eines Mittäters - wie hier - im Rahmen einer fortgesetzten Verkaufstätigkeit, an welcher der die Aufklärungshilfe leistende Angeklagte jedenfalls in Teilabschnitten beteiligt war, gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 21/15 aaO; Urteile vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619 f.; vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 1).
  • BGH, 10.04.2013 - 4 StR 90/13

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Tat im Sinne dieser Vorschrift ist ein geschichtlicher Vorgang, der das strafbare Verhalten des Angeklagten - als einen (Tat-)"Beitrag" - und strafrechtlich relevante Beiträge anderer Personen umfasst (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 1; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 31 Rn. 34 ff.).
  • BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13

    Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe

    Tat gemäß § 31 BtMG ist vielmehr der geschichtliche Vorgang, der das strafbare Verhalten des Angeklagten und strafrechtlich relevante Beiträge anderer Personen umfasst (BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, NStZ 1991, 290 f.).
  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 61/15

    Tatbestandliche Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Darüber hinaus hat das Landgericht nicht bedacht, dass wegen des "eigenständigen' - weil von § 264 StPO losgelösten - Tatbegriffs im Sinne von § 31 BtMG (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 1; Beschluss vom 2. November 1993 - 1 StR 602/93, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2) die Anwendung des § 31 BtMG möglicherweise auch für weitere abgeurteilte Taten in Betracht kam.
  • BGH, 05.08.2013 - 5 StR 327/13

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Strafrahmenwahl; vertypte

    Ein solcher Zusammenhang ist vorliegend gegeben, weil der Angeklagte seine fortlaufende Kurier- und Verkaufstätigkeit strikt im Auftrag und nach Anweisung nur eines Auftraggebers, nämlich des Bandenmitglieds S., verrichtet hat (vgl. BGH aaO, sowie Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 1).
  • LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19

    Selbstjustiz und Rache: Versuchter Mord und schwere Körperverletzung durch Schuss

    Ausreichend für die Anwendung des § 46b Abs. 1 S. 1 StGB ist insoweit, dass der Angeklagte zur Aufdeckung des tatbestandsmäßigen Handels eines Mittäters beigetragen hat (vgl. zu § 31 BtMG BGH NStZ 1991, 290) und dass es sich um eine versuchte Katalogstraftat handelt (vgl. BGHSt 59, 193, 195).
  • BGH, 15.03.1995 - 3 StR 77/95

    Rauschgifthandel - Fortgesetzte Tat - Hilfe bei der Aufdeckung - Tätige Reue -

    Ein solcher Zusammenhang ist im Hinblick auf die fortlaufende Kuriertätigkeit des Angeklagten, der im Auftrag und nach den Anweisungen nur eines Auftraggebers handelte, gegeben (vgl. BGH NStZ 1991, 290).
  • BGH, 09.11.1999 - 1 StR 555/99

    Überlassen im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 6 b BtMG; Strafzumessung bei Einsatz

    Hinsichtlich der Gesamtstrafe, die wegen der Aufhebung der Einsatzstrafe keinen Bestand hat, ist darauf hinzuweisen, daß das Landgericht im Rahmen ihrer Bildung dem Angeklagten Aufklärungshilfe gemäß § 31 BtMG zugute hält, ohne daß deutlich wird, ob die vom Angeklagten geleistete, über seinen Fall hinausgehende Aufklärungshilfe überhaupt im Zusammenhang mit den abgeurteilten Taten steht, was Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift wäre (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 1-3) und ohne daß Feststellungen dazu getroffen sind, worin der Aufklärungserfolg bestand und welches Gewicht er hatte,.
  • BGH, 05.11.1992 - 4 StR 517/92

    Berücksichtigung von Angaben zu Straftaten des Zeugen

    Die allein auf die Sachrüge gestützte Beanstandung, die Strafkammer habe zu Unrecht die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG nicht angenommen, greift unabhängig davon, ob die "Angaben zu Straftaten des Zeugen T." (UA 17) überhaupt den Zusammenhang aufweisen, der in § 31 Nr. 1 BtMG vorausgesetzt ist (vgl. dazu BGH NStZ 1988, 505, 506; 1991, 290 = StV 1991, 262, 263), deshalb nicht durch, weil der Tatrichter sich nicht die erforderliche Überzeugung hat verschaffen können, daß die "erst unmittelbar vor dem Ende der Hauptverhandlung gemacht(en)" Angaben des Angeklagten über die strafrechtliche Verstrickung des Zeugen zutreffen.
  • OLG Köln, 04.11.1997 - Ss 607/97

    Anwendbarkeit der Strafmilderung für Aufklärungshilfe trotz Tatvollendung;

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