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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90   

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BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90 (https://dejure.org/1991,1122)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1991 - 1 StR 737/90 (https://dejure.org/1991,1122)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90 (https://dejure.org/1991,1122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision - Anforderungen an Glaubhaftmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO §§ 44, 45
    Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 295
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.1988 - 3 StR 395/88

    Verständigungsschwierigkeiten mit Rechtsanwalt auf Grund eines erheblichen

    Auszug aus BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90
    Der Angeklagte behauptet nicht etwa, daß er seinen Verteidiger mit der Einlegung der Revision beauftragt hatte und sich darauf verlassen konnte, dieser werde dem rechtzeitig entsprechen (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1988 - 3 StR 395/88).
  • BGH, 18.12.1987 - 2 StR 614/87

    Voraussetzungen eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90
    Der Antrag muß Angaben nicht nur über die versäumte Frist und den Hinderungsgrund, sondern auch über den Zeitpunkt des Wegfalles des Hindernisses enthalten (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1987 - 2 StR 614/87).
  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 402/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90
    Der Angeklagte war daher nicht ohne eigenes Verschulden gehindert, die Wochenfrist des § 341 Abs. 1 StPO einzuhalten (vgl. auch BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1988 - 1 StR 402/88).".
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Glaubhaftmachung des Zeitpunkts, zu dem

    "Der Antrag enthält keine Angaben dazu, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, wegfiel (Senat, Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 30/03; BGH NStZ 2006, 54, 55; BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2, 7; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 45 Rn. 5).
  • BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05

    (Keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren

    Es fehlt an dem zur Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO erforderlichen Tatsachenvortrag über den Hinderungsgrund und den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7; Meyer-Goßner aaO m.w.N.).
  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 522/19

    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (Mitteilung über den Wegfall des

    Jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (Senat, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15, juris; BGH, Beschluss vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 mwN; BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10 mwN).
  • BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Jedenfalls in den Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (BGH, Beschluss vom 8. Januar 1997 - 3 StR 539/96; BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 m.w.N.).
  • BGH, 03.02.2016 - 4 StR 448/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung des Antrags: Zeitpunkt des

    Der innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO anzubringende und zu begründende Wiedereinsetzungsantrag muss nicht nur Angaben zur versäumten Frist und zum Hinderungsgrund, sondern auch zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7; vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54 f.; vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541).
  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen

    Jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass die Antragstellerin mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 mwN, vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10, NStZ-RR 2010, 378 mN, und vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277 mwN).
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung: Angaben über den

    Jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (BGH, Beschluss vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90 -, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10 m.w.N.).
  • BGH, 05.07.2022 - 4 StR 157/22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen:

    Jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15; Beschluss vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 mwN; Beschluss vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10 Rn. 3).
  • OLG Bamberg, 15.09.2021 - 1 Ws 561/21

    Einhaltung der Ladungsfrist bei Anordnung des persönlichen Erscheinens des

    Da alle Tatsachen aktenkundig sind, ist deren Glaubhaftmachung nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 26.02.1991 - 1 StR 737/90 = NStZ 1991, 295 = BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7).
  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 245/13

    Unzulässiger Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2, 6 und 7; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12).
  • BGH, 23.04.1996 - 1 StR 99/96

    Substantiierung eines Wiedereinsetzungsgesuchs - Verhandlungsunfähigkeit des

  • BGH, 01.09.2009 - 1 StR 412/09

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

  • BGH, 10.12.2003 - 2 StR 463/03

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung (erforderlicher Tatsachenvortrag über

  • BGH, 24.07.2012 - 1 StR 341/12

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag

  • BGH, 22.04.2009 - 1 StR 131/09

    Unzulässige Revision infolge mangelnder Revisionsanträge (Auslegungsgebot und

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 233/19

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

  • BGH, 22.09.2003 - 5 StR 418/03

    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • BGH, 01.02.2000 - 4 StR 593/99

    Unzulässigkeit des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach

  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 388/09

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen

  • OLG Hamm, 18.10.2007 - 4 Ss 450/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Darlegung des Wegfalls des Hindernisses,

  • BGH, 21.04.1998 - 4 StR 103/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Anbringung

  • BGH, 31.01.1996 - 3 StR 455/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Revision - Revisionsbegründungsfrist -

  • BGH, 31.10.1995 - 3 StR 456/95

    Mangelhafter Wiedereinsetzungsantrag - Fristversäumung - Verteidiger -

  • BGH, 27.01.2014 - 4 StR 376/13

    Erforderlichkeit von Angaben zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses im

  • OLG Köln, 07.08.2001 - Ss 325/01
  • OLG Hamm, 31.07.2001 - 5 Ss OWi 633/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Glaubhaftmachung, fehlerhafte

  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 97/95

    Frist - Fristversäumnis - Fristablauf - Rechtsmittel - Revision -

  • KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist durch Strafgefangenen und

  • KG, 20.07.2005 - 3 Ws (B) 342/05

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags

  • OLG Koblenz, 28.07.2003 - 1 Ws 463/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Glaubhaftmachung, Erklärung des

  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 288/09
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1999 - 1 Ws 333/99
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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90   

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https://dejure.org/1991,1608
BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90 (https://dejure.org/1991,1608)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1991 - 1 StR 624/90 (https://dejure.org/1991,1608)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1991 - 1 StR 624/90 (https://dejure.org/1991,1608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kindlicher Zeuge - Belehrungspflicht - Richter - Sachverständiger - Übertragung der Belehrungspflicht - Sexualstraftat - Verwertungsverbot

  • rechtsportal.de

    StPO (1975) § 52 Abs. 3 Satz 1
    Belehrung durch den Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2432
  • MDR 1991, 553
  • NStZ 1991, 295
  • StV 1991, 289
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.09.1967 - 5 StR 456/67

    Belehrung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90
    Dies wäre erforderlich gewesen, weil nach dem eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 3 StPO neben dem gesetzlichen Vertreter auch der Zeuge selbst zu belehren ist (BGHSt 21, 303; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 2 und 5).

    Bei der Belehrung, die auch den Hinweis umfassen muß, daß der Zeuge trotz der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters nicht aussagen muß (BGHSt 14, 359 [BGH 14.06.1960 - 1 StR 638/59]; 21, 303, 306), wird insbesondere bei kindlichen Zeugen deren wohlverstandenes Interesse an einer ungestörten Entwicklung zu beachten sein.

  • BGH, 20.02.1987 - 2 StR 40/87

    Verurteilung wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes -

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90
    Derartige Tatsachen dürfen grundsätzlich nur dann in die Hauptverhandlung eingeführt werden, wenn der Betroffene, über dessen Angaben der Sachverständige als Zeuge berichtet, zuvor über ein ihm zustehendes Zeugnisverweigerungsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist (vgl. Mayr in KK StPO 2. Aufl. § 252 Rdn. 18; Paulus in KMR, Stand Januar 1990, § 252 Rdn. 27, 29; BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1 und 2).
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90
    Dabei handelte es sich nicht um sogenannte Befundtatsachen, welche die Sachverständige nur aufgrund ihrer Sachkunde machen konnte, sondern um Zusatztatsachen, die sie im Rahmen der Exploration des Kindes mit Mitteln erfuhr, deren sich auch das nichtfachkundige Gericht hätte bedienen können (BGHSt 13, 1, 3) [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58].
  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 1/89

    Zeugnisverweigerungsrecht einer Stieftochter

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90
    Dies wäre erforderlich gewesen, weil nach dem eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 3 StPO neben dem gesetzlichen Vertreter auch der Zeuge selbst zu belehren ist (BGHSt 21, 303; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 2 und 5).
  • BGH, 23.07.1986 - 2 StR 370/86

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Gutachters über die ihm von dem jetzt seine

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90
    Derartige Tatsachen dürfen grundsätzlich nur dann in die Hauptverhandlung eingeführt werden, wenn der Betroffene, über dessen Angaben der Sachverständige als Zeuge berichtet, zuvor über ein ihm zustehendes Zeugnisverweigerungsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist (vgl. Mayr in KK StPO 2. Aufl. § 252 Rdn. 18; Paulus in KMR, Stand Januar 1990, § 252 Rdn. 27, 29; BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1 und 2).
  • BGH, 13.07.1990 - 3 StR 228/90

    Verwertung der Angaben eines Angehörigen bei unterbliebener Belehrung über das

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90
    Dies wäre erforderlich gewesen, weil nach dem eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 3 StPO neben dem gesetzlichen Vertreter auch der Zeuge selbst zu belehren ist (BGHSt 21, 303; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 2 und 5).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Es soll gewährleisten, daß der zur Zeugnisverweigerung Berechtigte bis zur Hauptverhandlung frei entscheiden kann, ob seine frühere, vielleicht voreilige oder unbedachte Aussage verwertet werden darf (BGHSt 10, 77; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Belehrung 4).
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 445/02

    Zur Verwertbarkeit von richterlichen Zeugenvernehmungen bei bewußt

    Das Zeugnisverweigerungsrecht soll nur gewährleisten, daß der zur Zeugnisverweigerung Berechtigte bis zur Hauptverhandlung frei entscheiden kann, ob seine frühere, vielleicht voreilige oder unbedachte, Aussage verwertet werden darf (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Belehrung 4).
  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 185/04

    Beweiserhebungsverbot und Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO

    Das in § 252 StPO enthaltene Beweisverwertungsverbot soll gewährleisten, daß der zur Zeugnisverweigerung Berechtigte bis zur Hauptverhandlung frei entscheiden kann, ob seine frühere, vielleicht voreilige oder unbedachte Aussage verwertet werden darf (vgl. BGHSt 10, 77, 78; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Belehrung 4).
  • BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94

    Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht

    Zwar ist ein verstandesunreifes Kind auch darüber zu belehren, daß es trotz der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters zu seiner Vernehmung nicht aussagen muß (BGHSt 21, 303, 306; 23, 221, 223; BGH NStZ 1994, 43; BGH NStZ 1991, 295 f.).

    Art und Umfang der Zeugenbelehrung stehen vielmehr auch hier im pflichtgemäßen Ermessen des Richters (BGH NStZ 1991, 295, 296).

  • OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14

    Ablehnung eines Sachverständigen im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit

    Auch der verstandesunreife Zeuge entscheidet mithin autonom darüber, ob er aussagen will (BGH NJW 1979, 1722; 91, 2432).

    Dabei kommt erschwerend hinzu, dass die Sachverständige das Kind sogar selbst - wenn auch rechtlich unwirksam (vgl. BGH NJW 1991, 2432; NJW 1996, 206; NStZ 1997, 349) - vor Beginn der Untersuchung noch auf sein Recht hingewiesen hat, keine Angaben machen zu müssen, was belegt, dass der Gutachterin das Zeugnisverweigerungsrecht ihrer Probandin sehr wohl bewusst gewesen ist.

  • OLG Rostock, 06.01.2015 - 126 Js 16621/12

    Befangenheit eines Sachverständigen bei Nichtbeachtung der Aussageunwilligkeit

    Auch der verstandesunreife Zeuge entscheidet mithin autonom darüber, ob er aussagen will (BGH NJW 1979, 1722; 91, 2432).

    Dabei kommt erschwerend hinzu, dass die Sachverständige das Kind sogar selbst - wenn auch rechtlich unwirksam (vgl. BGH NJW 1991, 2432 ; NJW 1996, 206 ; NStZ 1997, 349 ) - vor Beginn der Untersuchung noch auf sein Recht hingewiesen hat, keine Angaben machen zu müssen, was belegt, dass der Gutachterin das Zeugnisverweigerungsrecht ihrer Probandin sehr wohl bewusst gewesen ist.

  • BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98

    Überschreitung der Zehntagesfrist des § 229 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) in

    Das war rechtlich fehlerhaft, wie sich aus § 52 Abs. 2 und 3 StPO ergibt (vgl. BGHSt 21, 303, 305; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Nr. 1 Verletzung 2 und 5; BGH NStZ 1991, 295).
  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 158/91

    Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen: Belehrung eines Kindes

    Denn abgesehen davon, daß das Landgericht infolge seines Versehens gar nicht geprüft hat, ob die Zustimmung der Ehefrau des Angeklagten als gesetzlicher Vertreterin der Zeugin Sarah O. nach § 52 Abs. 2 StPO erforderlich ist, enthebt die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht von der Verpflichtung, auch den kindlichen Zeugen selbst über sein Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren und darauf dessen Aussagebereitschaft zu erkunden (vgl. BGHSt 21, 303; BGHSt 23, 221 [BGH 27.01.1970 - 1 StR 591/69]; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 2; BGH Urteil vom 22. Januar 1991 - 1 StR 624/90).
  • BGH, 08.11.1995 - 2 StR 531/95

    Nichtrichterliche Vernehmungspersonen - Hauptverhandlung - Zeugnisverweigerung -

    Erst wenn sich nach Belehrung herausgestellt hätte, daß diese das Bewußtsein der Kinder überhaupt nicht erreicht, hätte die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ausgereicht (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Belehrung 4).
  • BGH, 04.12.1996 - 2 StR 430/96
    Selbst wenn die Kinder nicht das notwendige Verständnis im Sinne von § 52 Abs. 2 StPO dafür hatten, daß die Beschuldigten etwas Unrechtes getan haben könnten und ihre Aussage und Untersuchung zu einer Bestrafung beitragen könnten, durften sie doch selbst darüber entscheiden, ob sie aussagen wollten oder nicht (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Belehrung 4).
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