Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.05.1991

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1991 - 3 StR 468/90   

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BGH, 25.04.1991 - 3 StR 468/90 (https://dejure.org/1991,1165)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1991 - 3 StR 468/90 (https://dejure.org/1991,1165)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1991 - 3 StR 468/90 (https://dejure.org/1991,1165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2716
  • MDR 1991, 1078
  • NStZ 1991, 448
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03

    Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben

    Die von Amts wegen gebotene Überprüfung der Verfahrensvoraussetzung einer ordnungsgemäßen Anklage (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 2, 3 und 18) deckt ein Verfahrenshindernis nicht auf.
  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94

    Kollision von Hausrecht und Grundsatz der Öffentlichkeit im Augenscheinstermin

    2 St 96/52">BayObLGSt 1953, 1; BGH NJW 1970, 904 f. unter Hinweis auf BGH, Urt. vom 2. Februar 1960 - 5 StR 19/60; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 2, 3).
  • BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95

    Anklage - Anforderungen an Anklageschrift - Konkrete Lebenssachverhalte -

    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 3, 4, 7, 8, 10; Anklagesatz 4; BGH, Beschl. vom 26. Juni 1993 - 4 StR 315/93).

    Der Versuch einer Konkretisierung der Einzelfälle im Rahmen der Hauptverhandlung und der in diesem Zusammenhang ergangene rechtliche Hinweis nach § 265 StPO vermochte den festgestellten Mangel hier nicht zu heilen (vgl. auch BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 8; Rieß in Löwe/Rosenberg Kommentar zur StPO 24. Aufl. § 200 Rdn. 57).

  • BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93

    Kognitionspflicht des Rechtsmittelgerichts bei nicht erschöpfter Anklage

    Die Strafkammer, die die Handlungen des Angeklagten nicht als fortgesetzte Tat, sondern zutreffend als selbständige Straftaten beurteilt hat, hätte eine Verurteilung wegen dieses Sachverhalts nur vornehmen dürfen, wenn in der Hauptverhandlung eine Nachtragsanklage erhoben worden wäre (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 2; StGB vor § 1 fH Auswirkung, nachteilige 9).
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Denn in der Anklage sind weitere Einzeltaten nicht in konkretisierbarer Weise gemäß § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO geschildert, so daß es für weitere Haschischkurierfahrten aus Hamburg sowie Kokain- und Heroinkurierfahrten aus Amsterdam und für weitere Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Haschisch an der Verfahrensvoraussetzung der erhobenen Anklage fehlt (BGH NStZ 1991, 448; BGHR StPO § 20 I 1 Tat 1 - 4; der Hinweis des Generalbundesanwalts auf BG NStZ 1994, 350 ist nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen mißverständlich).
  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94

    Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung

    Da Anklage und Eröffnungsbeschluß lediglich die Mindestzahl von 13 Einzelakten nennen und mit Ausnahme der Abholorte sowie des Tatortes auf der Wiese keine weiteren zur Identifizierung geeignete Umstände mitteilen, können ohne Nachtragsanklage gemäß § 266 StPO nur 13 selbständige Taten dieser angeklagten Art in dem genannten Zeitraum Gegenstand der Hauptverhandlung sein (BGH NStZ 1991, 448; BGHR StPO § 200 I 1 Tat 2 - 4).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 169/93

    Möglichkeit der Verteidigung des Angeklagten nach erheblicher Veränderung des

    Da diese Taten weder nach Anzahl noch nach Begehungszeit oder in einer sonst konkretisierbaren Weise geschildert sind, fehlt es insoweit an der Verfahrensvoraussetzung der erhobenen Anklage (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92

    Tatbeteiligte Zeugen - Belastungszeuge - Abschieben der Schuld - Geständnis -

    Die Anklage weist nicht derartige Mängel im Sinne zu ungenauer Kennzeichnung der Tatvorwürfe auf, daß sie nicht Grundlage für das Hauptverfahren sein könnte (vgl. dazu BGH NStZ 1984, 229 (230) und 1985, 464 (465); NJW 1991, 2716).
  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Individualisierung der Tat - Abgrenzung der

    Es hätte insoweit einer Nachtragsanklage bedurft (BGH NStZ 1991, 448; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 2).
  • BGH, 08.08.1996 - 4 StR 344/96

    Inhaltliche Anforderungen an die Darstellung des Tatgeschehens in der

    In diesem Zusammenhang ist ohne Belang, daß das gesamte Tatgeschehen trotz der gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen gerichteten Einzelhandlungen in Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß (fälschlich) als eine fortgesetzte Handlung bewertet worden ist; denn auch bei der Annahme einer fortgesetzten Handlung entsprechend der vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) geltenden Rechtsprechung mußten die einzelnen Teilakte nach Zeit, Ort und individualisierenden Merkmalen beschrieben werden (BGH aaO; vgl. auch BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1 und 4).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 2 Ss 124/03

    Unwirksamkeit einer Anklage mangels hinreichender Konkretisierung und

  • OLG Köln, 20.09.2016 - 1 RVs 203/16

    Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses bei unklarem Tattag

  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

  • BGH, 07.09.1994 - 3 StR 217/94

    Erfordernis der Schilderung der angeklagten Taten in konkretisierbarer Weise -

  • BGH, 23.04.1993 - 3 StR 130/93

    Feststellung des Schuldumfangs einer fortgesetzten Handlung - Anforderungen an

  • OLG Zweibrücken, 08.08.1994 - 1 Ss 120/94

    Rechtliche Anforderungen an Anklage und Eröffnungsbeschluss im Falle des Vorwurfs

  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 315/93

    Anforderungen an eine wirksame Anklage - Unbestimmtheit getroffener

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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3331
BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91 (https://dejure.org/1991,3331)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1991 - 2 StR 68/91 (https://dejure.org/1991,3331)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 2 StR 68/91 (https://dejure.org/1991,3331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die ein Sachverständiger in seinem vorläufigen Gutachten und in der Hauptverhandlung macht - Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung - Verlauf des Schusskanals im Kopfe des Getöteten - Umfang der gerichtlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3290
  • MDR 1992, 69
  • NStZ 1991, 448
  • StV 1991, 500
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89

    Gegensätzliche Beurteilung des Vorliegens einer endogenen Psychose schizophrenen

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91
    Das Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die eine Beweisperson bei mehreren Gelegenheiten gemacht hat, ist vom Bundesgerichtshof schon wiederholt betont worden, so in Fällen unterschiedlicher Bekundungen desselben Zeugen (BGH StV 1989, 423 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 6; BGH, Urt. v. 24. April 1991 - 5 StR 10/91; vgl. auch BGH StV 1981, 165; 1987, 91), aber auch für den Fall, daß zwischen dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen und seinen gutachtlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung ein erklärungsbedürftiger Widerspruch hervortritt (BGH StV 1990, 339 = NStZ 1990, 243 [BGH 18.01.1990 - 4 StR 616/89]).
  • BGH, 24.04.1991 - 5 StR 10/91

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes und Diebstahls - Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91
    Das Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die eine Beweisperson bei mehreren Gelegenheiten gemacht hat, ist vom Bundesgerichtshof schon wiederholt betont worden, so in Fällen unterschiedlicher Bekundungen desselben Zeugen (BGH StV 1989, 423 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 6; BGH, Urt. v. 24. April 1991 - 5 StR 10/91; vgl. auch BGH StV 1981, 165; 1987, 91), aber auch für den Fall, daß zwischen dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen und seinen gutachtlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung ein erklärungsbedürftiger Widerspruch hervortritt (BGH StV 1990, 339 = NStZ 1990, 243 [BGH 18.01.1990 - 4 StR 616/89]).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91
    Das Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die eine Beweisperson bei mehreren Gelegenheiten gemacht hat, ist vom Bundesgerichtshof schon wiederholt betont worden, so in Fällen unterschiedlicher Bekundungen desselben Zeugen (BGH StV 1989, 423 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 6; BGH, Urt. v. 24. April 1991 - 5 StR 10/91; vgl. auch BGH StV 1981, 165; 1987, 91), aber auch für den Fall, daß zwischen dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen und seinen gutachtlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung ein erklärungsbedürftiger Widerspruch hervortritt (BGH StV 1990, 339 = NStZ 1990, 243 [BGH 18.01.1990 - 4 StR 616/89]).
  • BGH, 14.03.1989 - 1 StR 19/89

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht durch das Gericht - Vorhalten einer

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91
    Das Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die eine Beweisperson bei mehreren Gelegenheiten gemacht hat, ist vom Bundesgerichtshof schon wiederholt betont worden, so in Fällen unterschiedlicher Bekundungen desselben Zeugen (BGH StV 1989, 423 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 6; BGH, Urt. v. 24. April 1991 - 5 StR 10/91; vgl. auch BGH StV 1981, 165; 1987, 91), aber auch für den Fall, daß zwischen dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen und seinen gutachtlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung ein erklärungsbedürftiger Widerspruch hervortritt (BGH StV 1990, 339 = NStZ 1990, 243 [BGH 18.01.1990 - 4 StR 616/89]).
  • BGH, 27.11.1986 - 4 StR 654/86

    Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Wechselnde Zeugenaussagen

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91
    Das Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die eine Beweisperson bei mehreren Gelegenheiten gemacht hat, ist vom Bundesgerichtshof schon wiederholt betont worden, so in Fällen unterschiedlicher Bekundungen desselben Zeugen (BGH StV 1989, 423 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 6; BGH, Urt. v. 24. April 1991 - 5 StR 10/91; vgl. auch BGH StV 1981, 165; 1987, 91), aber auch für den Fall, daß zwischen dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen und seinen gutachtlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung ein erklärungsbedürftiger Widerspruch hervortritt (BGH StV 1990, 339 = NStZ 1990, 243 [BGH 18.01.1990 - 4 StR 616/89]).
  • BGH, 05.02.1981 - 1 StR 603/80

    Wiederholtes Wiedererkennen von Zeugen - Unzulässiges Absehen vom Anhören eines

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91
    Das Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die eine Beweisperson bei mehreren Gelegenheiten gemacht hat, ist vom Bundesgerichtshof schon wiederholt betont worden, so in Fällen unterschiedlicher Bekundungen desselben Zeugen (BGH StV 1989, 423 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 6; BGH, Urt. v. 24. April 1991 - 5 StR 10/91; vgl. auch BGH StV 1981, 165; 1987, 91), aber auch für den Fall, daß zwischen dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen und seinen gutachtlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung ein erklärungsbedürftiger Widerspruch hervortritt (BGH StV 1990, 339 = NStZ 1990, 243 [BGH 18.01.1990 - 4 StR 616/89]).
  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Hieran fehlte es; nach der Wiedergabe des Gutachtens in den Urteilsgründen setzten sich die von dem Sachverständigen Dr. W. angesprochenen Fehler vielmehr im mündlichen Gutachten fort und führten darüber hinaus zu neuen Widersprüchen (vgl. BGHSt 23, 176, 185; BGH NStZ 1990, 244; 1991, 448; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 244 Rdn. 76 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92

    Steuerlich erhebliche Umstände im Beitreibungsverfahren - Erörterung

    Der Senat läßt offen, ob und wieweit einer neueren Rechtsprechung gefolgt werden kann, die schon aus dem Schweigen der Urteilsgründe dazu schließt, ein Vorhalt zur Aufklärung eines Widerspruchs sei nicht erfolgt (vgl. BGH NStZ 1991, 448), oder ob an den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 17, 351, 352 f [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]estzuhalten ist, nach denen eine solche Rüge unzulässig ist, es sei denn, das Urteil habe selbst ausdrücklich erkennen lassen, daß ein derartiger Vorhalt unterblieben ist.

    Die Entscheidung BGH NStZ 1991, 448 betraf einen Sonderfall, in dem die entscheidende Feststellung zum Tatablauf auf dem Gutachten des in der Hauptverhandlung gehörten Sachverständigen beruhte.

  • BGH, 13.09.2006 - 2 StR 268/06

    Alternativrüge (Aufklärungspflicht; Erörterungsmangel; hilfsweise erhobene

    Die Entscheidung des Senats vom 29. Mai 1991 (NStZ 1991, 448) betraf zum einen eine etwas andere Fallkonstellation, zum anderen ist sie durch die Änderung der Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Alternativrüge überholt.
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2004 - 1 Ss 91/03

    Strafverfahren: Beweisantrag auf Einholung eines weiteren

    Mit dieser völlig gegensätzlichen Beurteilung des Sachverständigen hätte sich die Strafkammer bei Ablehnung des Beweisantrages aber auseinandersetzen müssen, indem sie etwa diese Divergenz mit dem angehörten Sachverständigen aufzuklären suchte (BGH NStZ 1990, 244; 91, 448; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage 2003, § 244 Rn. 76).
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