Rechtsprechung
BGH, 23.07.1991 - 3 StE 6/91 - 3 AK 29/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Untersuchungshaft - Überlastung - Aufrechterhaltung - Spruchkörper
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StPO § 121
Keine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft bei nicht nur kurzfristiger Überlastung des zuständigen Spruchkörpers - rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 121
Papierfundstellen
- BGHSt 38, 43
- NJW 1991, 3042
- MDR 1992, 67
- NStZ 1991, 546
- StV 1991, 475
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 06.08.1990 - 2 BvR 918/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft über …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 86/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer von Untersuchungshaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66
Kommando 1005
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05
Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige …
An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind aber umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (vgl. BGHSt 38, 43 ; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. August 1982 - 1 Ws 607/82 -, StV 1982, S. 531 ;… Beschluss vom 1. Februar 1991 - 2 Ws 632-633/90 -, StV 1991, S. 308;… Beschluss vom 10. August 1992 - 2 Ws 312/92 -, StV 1992, S. 586;… Beschluss vom 25. März 1996 - 2 Ws 86/96 -, StV 1996, S. 496; KG…, Beschluss vom 30. Juni 1999 - (3) 1 HEs 299/98 -, StV 2000, S. 36 ).Es verlangt auch rechtzeitige Maßnahmen auf gerichtsorganistorischem Gebiet (vgl. BGHSt 38, 43 ).
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06
Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache); …
An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (…Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 -, StV 2006, S. 81 ; vgl. auch BGHSt 38, 43 ; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. August 1982 - 1 Ws 607/82 -, StV 1982, S. 531 ;… Beschluss vom 1. Februar 1991 - 2 Ws 632-633/90 -, StV 1991, S. 308;… Beschluss vom 10. August 1992 - 2 Ws 312/92 -, StV 1992, S. 586;… Beschluss vom 25. März 1996 - 2 Ws 86/96 -, StV 1996, S. 496; KG…, Beschluss vom 30. Juni 1999 - (3) 1 HEs 299/98 -, StV 2000, S. 36 ). - BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über …
An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (vgl. BGHSt 38, 43 ; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. August 1982 - 1 Ws 607/82 -, StV 1982, S. 531 ;… Beschluss vom 1. Februar 1991 - 2 Ws 632-633/90 -, StV 1991, S. 308;… Beschluss vom 10. August 1992 - 2 Ws 312/92 -, StV 1992, S. 586;… Beschluss vom 25. März 1996 - 2 Ws 86/96 -, StV 1996, S. 496; KG…, Beschluss vom 30. Juni 1999 - (3) 1 HEs 299/98 -, StV 2000, S. 36 ).
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht …
An einen zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei um so strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft bereits andauert (vgl. BGHSt 38, 43 ; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. August 1982 - 1 Ws 607/82 -, StV 1982, S. 531 ;… Beschluss vom 1. Februar 1991 - 2 Ws 632-633/90 -, StV 1991, S. 308;… Beschluss vom 10. August 1992 - 2 Ws 312/92 -, StV 1992, S. 586;… Beschluss vom 25. März 1996 - 2 Ws 86/96 -, StV 1996, S. 496; KG…, Beschluss vom 30. Juni 1999 - 1 HEs 299/98 -, StV 2000, S. 36 ). - BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen …
Auch wenn sich für den in Haftsachen zulässigen zeitlichen Abstand zwischen Eröffnungsbeschluss und Beginn der Hauptverhandlung starre Grenzen nur schwer festlegen lassen, weil es insoweit jeweils auf die gesamten Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. August 1982 - 1 Ws 607/82 -, StV 1982, S. 531 ), sind an einen zügigen Fortgang des Verfahrens um so strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft bereits andauert (vgl. BGHSt 38, 43 ; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. August 1982 - 1 Ws 607/82 -, StV 1982, S. 531 ;… Beschluss vom 1. Februar 1991 - 2 Ws 632-633/90 -, StV 1991, S. 308;… Beschluss vom 10. August 1992 - 2 Ws 312/92 -, StV 1992, S. 586;… Beschluss vom 25. März 1996 - 2 Ws 86/96 -, StV 1996, S. 496; KG…, Beschluss vom 30. Juni 1999 - 1 HEs 299/98 -, StV 2000, S. 36 ). - KG, 11.03.2019 - 4 HEs 5/19
Untersuchungshaft über 6 Monate: Haftbefehlsaufhebung wegen unzureichender …
Dies gilt namentlich für die Personalausstattung und die Geschäftsverteilung (vgl. BVerfGK 6, 384; BGHSt 38, 43 ff. [zur Justizgewährungspflicht]; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Bremen StV 1992, 426; OLG Celle StV 2002, 150; OLG Frankfurt NJW 1996, 1487).Die dadurch eingetretene Überlastung der Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte kann die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus aber in der Regel nur dann rechtfertigen, wenn sie nur kurzfristig ist und - insbesondere weil nicht oder kaum voraussehbar - für Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und Justizverwaltung unvermeidbar war (vgl. BVerfGE 36, 264, 270 ff.; BVerfG NJW 1991, 2821; 1994, 2081; 2003, 2895; 2006, 668, 672, 677; 2018, 2948; NStZ 1994, 93; StV 1997, 535; 1999, 328; 2003, 30; 2015, 39; BGHSt 38, 43; KG StV 1985, 116; 1992, 523; OLG Bamberg StV 1991, 169; OLG Braunschweig NJW 1967, 1290; OLG Bremen StV 2016, 824; 1992, 480; 1994, 326; OLG Celle …
Von dem Präsidium sind - unabhängig von den allgemeinen Entlastungsgrundsätzen, die allein die "vorbeugende" Entlastung zur Vermeidung einer nicht nur kurzfristigen allgemeinen Überlastung der Kammer betreffen können - umgehend die notwendigen (entlastenden) Maßnahmen zu treffen (vgl. BVerfG StraFo 2007, 18; NJW 2006, 668, 672, 677; StV 1997, 535; BGHSt 38, 43; KG StV 1985, 116; 1992, 523; OLG Celle StV 1995, 425; 2002, 150; NdsRpfl.
- BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 971/07
Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen …
An einen zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft bereits andauert (vgl. BGHSt 38, 43 ; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. August 1982 - 1 Ws 607/82 -, StV 1982, S. 531 ;… Beschluss vom 1. Februar 1991 - 2 Ws 632-633/90 -, StV 1991, S. 308;… Beschluss vom 10. August 1992 - 2 Ws 312/92 -, StV 1992, S. 586;… Beschluss vom 25. März 1996 - 2 Ws 86/96 -, StV 1996, S. 496; KG…, Beschluss vom 30. Juni 1999 - 1 HEs 299/98 -, StV 2000, S. 36 ).An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft bereits andauert (vgl. nur BGHSt 38, 43 ).
- OLG Köln, 06.10.1998 - HEs 129/98 Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. u.a. BGH NStZ 91, 546; SenE MDR 91, 662, 663 und ständige Rechtsprechung des Senats; OLG Düsseldorf MDR 91, 663; zuletzt etwa erneut OLG Düsseldorf NJW 96, 2587, 2588) und von dem Bundesverfassungsgericht gerade in neuerer Zeit nochmals nachhaltig betont wurde (BVerfG StV 91, 307 = NStZ 91, 397; NStZ 91, 397, 398 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 46, 194, 195), ist jede Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft nur dann zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann.
Versäumnisse der Strafrechtspflege dürfen selbst dann nicht zu Lasten eines Beschuldigten gehen, wenn dieser schwerer Straftaten dringend verdächtig ist (vgl. BGH NStZ 91, 546; Senat StV 92, 524; OLG Düsseldorf NJW 96, 2588).
Dabei folgt aus dem grundrechtlichen Schutz des einem nicht verurteilten Beschuldigten - auch wenn er dringend tatverdächtig ist - zustehenden Freiheitsrechts aus Art. 2 Abs. 2 GG sowie aus der Geltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der der Untersuchungshaft auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt, die Notwendigkeit, daß die Vorschrift des § 121 Abs. 1 StPO als Ausnahmevorschrift grundsätzlich eng auszulegen ist (BVerfG StV 92, 123; BGH NStZ 91, 546, 547; vgl. auch BVerfGE 20, 45, 50; 36, 264, 271) und daß an die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und an die Zügigkeit der Bearbeitung mit zunehmender Verfahrensdauer strengere Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfGE 53, 152, 159; OLG Düsseldorf NJW 96, 2587).
- BGH, 25.03.2015 - 5 StR 70/15
Besetzungsrüge (Änderung der Geschäftsverteilung im laufenden Geschäftsjahr; …
Dies versteht sich schon daraus, dass die Frist die verfassungsrechtlich gebotene Zügigkeit in Haftsachen gewährleisten soll, die unter Umständen zu frühzeitigem Eingreifen der Gerichtsorganisation sogar zwingen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1991 - AK 29/91, BGHSt 38, 43, 46; vgl. auch Urteil vom 8. Dezember 1999 - 3 StR 267/99, NJW 2000, 1580, 1582). - OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
Untersuchungshaft auf Grund eines Betrugsverdachts; Rechtfertigung der Fortdauer …
Der Begriff "anderer wichtiger Grund" in § 121 Abs. 1 StPO ist angesichts der Bedeutung des Beschleunigungsgebotes bei der Behandlung von Haftsachen eng auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1991, 689 und 2821; NStZ 1991, 397 , jeweils m.w.N.; BGH NStZ 1991, 546 ).Danach sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß ein Urteil noch zu einem Zeitpunkt ergehen könnte, der insgesamt gesehen der Bedeutung des Verfahrens als Haftsache angemessen wäre (vgl. BGH NStZ 1991, 546 f).
Vielmehr haben die Gerichte alle organisatorischen Maßnahmen auszuschöpfen, um sicherzustellen, daß die bei ihnen schwebenden Haftsachen innerhalb einer angemessenen Frist erledigt werden können (…vgl. BVerfG a.a.O.; BGH NStZ 1991, 546 ; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1982, 531; 1990, 503; 1991, 308; KG Strafverteidiger 1985, 116; OLG Schleswig Strafverteidiger 1985, 115; OLG Bamberg Strafverteidiger 1991, 169 ).
- BGH, 08.12.1999 - 3 StR 267/99
Bildung einer Hilfsstrafkammer bei Überlastung einer als Schwurgericht tätigen …
- OLG Köln, 15.10.1996 - HEs 190/96
- OLG Köln, 21.09.1999 - HEs 165/99
Haftbefehl; Verhältnismäßigkeit; Überlastungsanzeige
- OLG Köln, 04.10.2002 - HEs 190/02
Haftgrund Wiederholungsgefahr bei Sexualdelikten - Fortdauer der …
- OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 71/20
Pandemiebedingte Quarantäne eines Richters: Aussetzung der Hauptverhandlung und …
- OLG Bremen, 20.05.2016 - 1 HEs 2/16
Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen wenn später als sechs Monate …
- OLG Bremen, 05.03.1992 - BL 248/91
Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls gegen den Angeschuldigten i.R.d. diesem zur Last …
- OLG Köln, 11.02.2003 - HEs 14/03
Strafprozessrecht: Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über …
- OLG Köln, 28.04.2000 - HEs 55/00
Haftbefehl; Verweisung; Verhältnismäßigkeit
- OLG Koblenz, 27.09.1996 - 4420 BL - III - 94/96
Zulässigkeit der Untersuchungshaftüber einen Zeitraum von sechs Monaten; …
- OLG Köln, 23.03.1993 - HEs 35/93
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei Nichtfestlegung der …
- OLG Bremen, 20.01.1992 - BL 4/92
Anforderungen an das Vorliegen eines Haftgrundes (hier: Fluchtgefahr) für eine …
- OLG Köln, 11.08.2011 - 2 Ws 411/11
Wirksamkeit einer durch die geschäftsplanmäßig nicht zuständige Strafkammer …
- OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
Kriterien zur Auslegung des Begriffs "derselben Tat" i.S.d. § 121 StPO; …
- OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21
Corona-Schutzmaßnahmen in Justizvollzugsanstalt verlängern Untersuchungshaft
- OLG Celle, 12.01.2018 - 1 Ws 3/18
Geltung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen auch nach Erlass des nicht …
- VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 39/07
Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch mangelnde Begründungstiefe bei …
- OLG Düsseldorf, 16.09.2009 - 3 Ws 362/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen
- OLG Naumburg, 18.07.2008 - 1 Ws 420/08
Verfahrensverzögerung bei Anberaumung des Beginns der Hauptverhandlung für einen …
- OLG Naumburg, 02.12.2008 - 1 Ws 674/08
Einheitliche Einordung aller den Gegenstand eines Haftbefehls darstellenden …
- OLG Köln, 23.02.2002 - HEs 126/02
Strafprozessrecht: Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über …
- OLG Celle, 10.12.2001 - 32 HEs 18/01
Tragweite des strafrechtlichen Beschleunigungsgebots in Haftsachen betreffend die …
- OLG Celle, 12.01.2018 - 1 Ws 4/18
Geltung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen auch nach Erlass des nicht …
- OLG Jena, 25.08.1997 - 1 HEs 63/97
Rechtfertigender wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft; …
- OLG Köln, 08.07.2009 - 2 Ws 303/09
Fortdauer der Untersuchungshaft bis zu sechs Monaten; Ausschöpfung der …
- OLG Naumburg, 24.01.2008 - 1 Ws 35/08
Vermeidbare Verzögerungen
- OLG Bremen, 29.04.1993 - BL 86/93
Anforderungen an die Haftfortdauer ; Vollzug der Untersuchungshaft wegen …
- OLG Bremen, 19.08.1992 - BL 173/92
Aufhebung von Haftbefehlen; Sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft
- BGH, 04.09.1991 - AK 35/91
- OLG Naumburg, 19.03.2009 - 1 Ws 171/09
Geltung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen auch nach Erlass des Urteils; …
- OLG Naumburg, 03.09.2007 - 1 Ws 457/07
Verstoß gegen Beschleunigungsgebot
- OLG Jena, 12.06.2002 - 1 HEs 21/01
Beschleunigungsgebot in Haftsachen
- OLG Bremen, 25.10.1996 - BL 200/96
- OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 1 Ws 448/96
- OLG Jena, 12.06.2002 - 1 HEs 21/02
Verstoß gegen das strafprozessuale Beschleunigungsgebot als Aufhebungsgrund für …
- OLG Naumburg, 19.05.2008 - 1 Ws 294/07
- OLG Hamm, 28.09.1998 - 3 BL 239/98
Wichtiger Grund, Kompensation, Fehler hat sich nicht ausgewirkt, BtM, Eröffnung, …
Rechtsprechung
BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit einer Schöffenwahl - Wirksamkeit einer Schöffenwahl bei fehlerhafter Besetzung des Wahlausschusses - Erfordernis der Behandlung einer Beweisbehauptung als wahr nach erfolgter ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 546
- StV 1991, 503
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79
Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des …
Auszug aus BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91
Ungültig ist eine Schöffenwahl nur dann, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. BVerfGE 31, 181, 183; BGHSt 29, 283, 287; 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]; 33, 126, 127; 33, 261, 268 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 197/85]; 35, 190, 193).Dagegen ist die Wahl - trotz eines Verstoßes gegen das Gesetz - als wirksam angesehen worden, wenn der Schöffenwahlausschuß fehlerhaft besetzt war (BGHSt 26, 206, 207; 29, 283, 287; BGH Urteil vom 19. März 1985 - 5 StR 210/84 - S. 5; insofern überholt BGHSt 20, 37, 40), wenn die Vorschlagsliste einer einzelnen Gemeinde fehlte (BGKSt 33, 290, 292) oder wenn die Schöffen für die großen und kleinen Strafkammern getrennt gewählt wurden (…BGH GA 1976, 141).
- BGH, 04.12.1979 - 5 StR 337/79
Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Fehlerhafte Wahl und Teilnahme von …
Auszug aus BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91
Eine Wahl von Personen aus einer anderen Liste ist ungültig (BGHSt 26, 393, 395; 29, 144, 148) [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79].Jede Einzelwahl eines Schöffen durch den Schöffenwahlausschuß ist eine für sich zu betrachtende Entscheidung (BGH Urteil vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 475/74 - S. 5 f; BGHSt 29, 144, 148 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79], dort Ziff. 3).
- BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 114/71
Keine Schöffenwahl, solange nicht alle Vertrauenspersonen bestellt sind
Auszug aus BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91
Ungültig ist eine Schöffenwahl nur dann, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. BVerfGE 31, 181, 183; BGHSt 29, 283, 287; 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]; 33, 126, 127; 33, 261, 268 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 197/85]; 35, 190, 193).
- BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84
Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame …
Auszug aus BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91
Ungültig ist eine Schöffenwahl nur dann, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. BVerfGE 31, 181, 183; BGHSt 29, 283, 287; 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]; 33, 126, 127; 33, 261, 268 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 197/85]; 35, 190, 193). - BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64
Besetzung des Schwurgerichts mit richterlichen Beisitzern - Zustandekommen der …
Auszug aus BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91
Dagegen ist die Wahl - trotz eines Verstoßes gegen das Gesetz - als wirksam angesehen worden, wenn der Schöffenwahlausschuß fehlerhaft besetzt war (BGHSt 26, 206, 207; 29, 283, 287; BGH Urteil vom 19. März 1985 - 5 StR 210/84 - S. 5; insofern überholt BGHSt 20, 37, 40), wenn die Vorschlagsliste einer einzelnen Gemeinde fehlte (BGKSt 33, 290, 292) oder wenn die Schöffen für die großen und kleinen Strafkammern getrennt gewählt wurden (…BGH GA 1976, 141). - BGH, 30.07.1991 - 5 StR 250/91
Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste nach dem Zufallsprinzip
Auszug aus BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91
Jedoch würde dies die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichtes nicht in Frage stellen; denn die beschriebene Verfahrensweise wäre nicht derart fehlerhaft, daß sie als unverständlich, unhaltbar und auf sachfremden Erwägungen beruhend erschiene (Senatsurteil vom 30. Juli 1991 - 5 StR 250/91 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Vorschlagslisten für Schöffen …
Auszug aus BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91
Dagegen ist die Wahl - trotz eines Verstoßes gegen das Gesetz - als wirksam angesehen worden, wenn der Schöffenwahlausschuß fehlerhaft besetzt war (BGHSt 26, 206, 207; 29, 283, 287; BGH Urteil vom 19. März 1985 - 5 StR 210/84 - S. 5; insofern überholt BGHSt 20, 37, 40), wenn die Vorschlagsliste einer einzelnen Gemeinde fehlte (BGKSt 33, 290, 292) oder wenn die Schöffen für die großen und kleinen Strafkammern getrennt gewählt wurden (…BGH GA 1976, 141). - BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75
Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen - …
Auszug aus BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91
Dagegen ist die Wahl - trotz eines Verstoßes gegen das Gesetz - als wirksam angesehen worden, wenn der Schöffenwahlausschuß fehlerhaft besetzt war (BGHSt 26, 206, 207; 29, 283, 287; BGH Urteil vom 19. März 1985 - 5 StR 210/84 - S. 5; insofern überholt BGHSt 20, 37, 40), wenn die Vorschlagsliste einer einzelnen Gemeinde fehlte (BGKSt 33, 290, 292) oder wenn die Schöffen für die großen und kleinen Strafkammern getrennt gewählt wurden (…BGH GA 1976, 141). - BGH, 19.01.1988 - 1 StR 577/87
Vorauswahl von Schöffen durch Fraktionen eines Kreistags
Auszug aus BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91
Ungültig ist eine Schöffenwahl nur dann, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. BVerfGE 31, 181, 183; BGHSt 29, 283, 287; 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]; 33, 126, 127; 33, 261, 268 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 197/85]; 35, 190, 193). - BGH, 16.01.1985 - 2 StR 717/84
Fehler bei der Schöffenwahl; Anfechtbarkeit des Urteils; Präklusion der …
Auszug aus BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91
Ungültig ist eine Schöffenwahl nur dann, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. BVerfGE 31, 181, 183; BGHSt 29, 283, 287; 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]; 33, 126, 127; 33, 261, 268 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 197/85]; 35, 190, 193). - BGH, 07.09.1976 - 1 StR 511/76
Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub sowie wegen versuchten schweren …
- BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74
Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Billigung der …
- BGH, 19.06.1985 - 2 StR 98/85
Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
- BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR …
dd) Daß auch zwei Personen gewählt wurden, die im Hinblick auf ihr Alter möglicherweise nicht hätten gewählt werden dürfen, macht die Wahl der übrigen ehrenamtlichen Richter nicht unwirksam (BGH NStZ 1991, 546). - BGH, 04.11.1994 - BLw 47/94
Berufung von ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichtern; Berechnung der …
a) Für den Bereich der Strafgerichtsbarkeit ist anerkannt, daß eine Schöffenwahl nur dann ungültig ist, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (st. Rspr. vgl. BGH, Urt. v. 13. August 1991, 5 StR 263/91, BGHR GVG § 42 Abs. 1 - Schöffenwahl m.w.N.).Denn jede Einzelwahl eines Schöffen ist eine für sich zu betrachtende Entscheidung (BGH, Urt. v. 13. August 1991, 5 StR 263/91 aaO.).
- BayObLG, 29.11.1996 - 2St RR 177/96
Dauer der Auslegung von Vorschlagslisten für die Schöffenwahl
Als schwerwiegender Mangel ist dagegen nicht anzusehen: Wenn der Schöffenwahlausschuß fehlerhaft zusammengesetzt ist (BVerfG NJW 1982, 2368; BGHSt 26, 206/210; 29, 283/287), wenn im gleichen Wahltermin auch solche Personen gewählt werden, die nicht auf einer Vorschlagsliste im Sinne von § 42 Abs. 1 GVG stehen und deshalb nicht gewählt werden dürfen (BGH NStZ 1991, 546), wenn die Vorschlagsliste nach § 39 Abs. 1 Satz 1 GVG nicht im einzelnen darauf überprüft wurde, ob die in ihr aufgeführten Personen als Schöffen wählbar sind, oder wenn die Vorschlagsliste den Ausschußmitgliedern so spät ausgehändigt wurde, daß sie keine ausreichende Gelegenheit hatten, sich über die zur Wahl stehenden Personen zu unterrichten (BGHSt 33, 261/268 f.); schließlich liegt ein schwerwiegender Fehler selbst darin nicht, daß bei der Schöffenwahl die Vorschlagsliste einer Gemeinde fehlte (BGHSt 33, 29O/292 ff.; BGH NStZ 1986, 565).
- BGH, 13.06.2017 - 3 StR 48/17
Wahrunterstellung bei nicht ausreichend konkretisiertem Beweisvorbringen …
Die Auslegung des Beweisvorbringens (zu dem hieran anzulegenden Maßstab vgl. etwa BGH, Urteile vom 13. August 1991 - 5 StR 263/91, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 23;… vom 15. November 1994 - 1 StR 550/94, BGHR StPO § 244 Abs. 3 5 6 Satz 2 Wahrunterstellung 27;… Beschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 549/07, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 39) ergibt, dass das Landgericht dieses nicht in unzulässiger Weise eingeengt oder verändert hat. - BGH, 20.10.1993 - 5 StR 635/92
Anstiftung zu Veruntreuung von Parteigeldern (PDS) - Unrechtmäßige Beschränkung …
Dies hat der Senat bereits zweimal - ebenfalls in Berliner Sachen - ausgesprochen (BGHSt 38, 47 und BGH NStZ 1991, 546). - BGH, 22.12.2011 - 2 StR 483/11
Unzulässig erhobene Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung (Durchführung einer …
Der Senat kann folglich nicht erkennen, ob die mitwirkenden Schöffen von dem behaupteten Mangel betroffen sein konnten (vgl. Senat…, Beschluss vom 16. Juli 2008 - 2 StR 83/08, BGHR GVG § 36 Abs. 1 Vorschlagliste 2; BGH, Urteil vom 13. August 1991 - 5 StR 263/91, NStZ 1991, 546). - BGH, 20.04.1994 - 3 StR 45/94
Revision - Fehlerhaftigkeit - Zusammensetzung - Schöffenwahlausschuß
Im übrigen schließt sich der Senat der Meinung des 5. Strafsenats an (Urteil vom 13. August 1991, BGHR GVG § 42 Abs. 1 Schöffenwahl 2), daß die in BGHSt 20, 37, 40 vertretene Auffassung überholt sei.