Rechtsprechung
BayObLG, 10.07.1991 - RReg. 2 St 98/91 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Form; Öffentliche Zustellung; Berufung; Zustellung des Urteils; Hauptverhandlung; Revision
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 598
- StV 1992, 458
- StV 1992, 458 ?
- BayObLGSt 1991, 92
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 03.06.1994 - 1 Ws 337/94 Zuvor muß das Gericht mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln versuchen, den Aufenthaltsort des Verurteilten zu ermitteln, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist (BayObLG NStZ 1991, 598 ).
Rechtsprechung
OLG Celle, 18.06.1991 - 3 Ws 131/90 (I) |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1992, 176
- NStZ 1991, 598
- NStZ 1992, 347 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12
Anhörung des Sachverständigen und Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung bei …
Dass mit einem Erkenntnisgewinn dadurch zu rechnen ist, dass der Untergebrachte bei einem mehrere Wochen andauernden stationären Aufenthalt voraussichtlich nicht nur schweigen, sondern mit anderen Patienten, Pflegern und ggf. auch Ärzten reden wird, führt nicht zur Annahme der Zulässigkeit der Maßnahme; denn die Unterbringung würde insoweit letztlich in unstatthafter Weise mit dem Ziel der Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Betroffenen angeordnet (vgl. OLG Celle StV 1985, 224; 1991, 248; NStZ 1991, 598;… OLG Frankfurt a.M. aaO;… OLG Stuttgart aaO; OLG Düsseldorf StV 2005, 490, 491). - OLG Jena, 09.05.2007 - 1 Ws 180/07
Zwangsmaßnahmen
Die danach erforderliche vorherige Anhörung des Sachverständigen zur Unerlässlichkeit der stationären Aufnahme setzt regelmäßig voraus, dass der Sachverständige (1.) sich zuvor einen persönlichen Eindruck von dem Unterzubringenden verschafft hat und (2.) sich aufgrund dieses persönlichen Eindrucks schriftlich oder ausnahmsweise mündlich in Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten zum Erfordernis der Unterbringung und deren voraussichtlicher konkreter Dauer äußert (vgl. OLG Stuttgart StV 2004, 582; OLG Düsseldorf StV 1998, 638; OLG Celle NStZ 1991, 598 [= R & P 1991, 135]; OLG Karlsruhe StV 1984, 369).