Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 03.09.1990

Rechtsprechung
   BGH, 10.10.1990 - StB 19/90   

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https://dejure.org/1990,5859
BGH, 10.10.1990 - StB 19/90 (https://dejure.org/1990,5859)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1990 - StB 19/90 (https://dejure.org/1990,5859)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1990 - StB 19/90 (https://dejure.org/1990,5859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 406e Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Unanfechtbarkeit der richterlichen Entscheidung über Ablehnung bzw. Gewährung von Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung der Akteneinsicht - Anfechtbarkeit der richterlichen Entscheidung - Geltung

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 95
  • StV 1991, 198
  • AnwBl 1991, 160
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Der Beschuldigte hat (offenbar), aus welchen Gründen auch immer (etwa zunächst versagtes rechtliches Gehör kann nachgeholt werden, vgl. BGH NStZ 1991, 95), den zulässigen Rechtsbehelf nicht ergriffen.
  • BGH, 18.02.2014 - KRB 12/13

    Kartellrechtliches Bußgeldverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Wie der Bundesgerichtshof - allerdings noch unter Geltung der Vorgängerregelung - bereits entschieden hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1989 - KRB 4/89, BGHSt 36, 338; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 1990 - StB 19/90, NStZ 1991, 95), ist die Beschwerde durch diese Vorschrift indessen nur insoweit eröffnet, als einem Verfahrensbeteiligten durch die (teilweise) Verweigerung der Akteneinsicht die sachgerechte Interessenwahrnehmung in dem Straf- bzw. Bußgeldverfahren erschwert wird.
  • LG Aachen, 11.10.2019 - 60 KLs 12/19

    Akteneinsicht, Nebenkläger, vorherige Anhörung Angeklagter

    Soweit in der Rechtsprechung ohne nähere Begründung davon ausgegangen wird, dass zunächst versagtes rechtliches Gehör nachgeholt (so BGH, Beschl. v. 11.01.2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519, 1520; für die Gewährung von Akteneinsicht durch das mit der Sache befasste Gericht vgl. BGH, Beschl. v. 10.10.1990 - 1 StE 9/88, NStZ 1991, 95) und ein Verstoß gegen die Anhörungspflicht dadurch geheilt werden kann (so LG Stralsund, Beschl. v. 10.01.2005 - 22 Qs 475/04, juris Rn. 11), vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • OVG Sachsen, 01.08.2000 - 1 B 58/99

    Erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorliegen eines

    Die in der Ehe des Berichterstatters mit der - zunächst - zuständigen Rechtsreferentin des Prozessbevollmächtigten liegende nahe persönliche Beziehung (zu dieser Fallgruppe vgl. HessVGH, Beschl. v. 13.9.1990, AnwBl. 1991, 160 f.; LSG Rh.-Pf. [3. Senat], Beschl. v. 4.6.1998, NJW-RR 1998, 1765 f.; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 42 RdNr. 12) zum Beklagten ist aus der Sicht eines verständigen Verfahrensbeteiligten geeignet, ein solches Mißtrauen zu begründen.

    Vielmehr ist § 41 ZPO - neben § 54 Abs. 2 VwGO - entsprechend der Gesetzessystematik als abschließende Aufzählung anzusehen (vgl. Kopp/Schenke, aaO, § 54 RdNr. 5 m.w.N.) und eine im Eheverhältnis begründete persönliche Nähe zwischen Richter und Partei (bzw. deren Prozessvertretung) nach den allgemein geltenden Befangenheitsregelungen in § 54 Abs. 1. i.V.m. §§ 41 bis 49 ZPO für den jeweiligen Einzelfall zu beurteilen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 13.9.1990, AnwBl. 1991, 160 [161]; ThürOLG, Urt. v. 25.8.1999, OLG-NL 1999, 222 [224]).

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 03.09.1990 - Ws 108/90   

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https://dejure.org/1990,3650
OLG Bremen, 03.09.1990 - Ws 108/90 (https://dejure.org/1990,3650)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03.09.1990 - Ws 108/90 (https://dejure.org/1990,3650)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03. September 1990 - Ws 108/90 (https://dejure.org/1990,3650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 95
  • StV 1991, 57
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus OLG Bremen, 03.09.1990 - Ws 108/90
    Nach der Rechtspr. des BGH ist ein Richter, der an einer vom Revisionsgericht aufgehobenen Entscheidung mitgewirkt hat, nach Zurückverweisung der Sache weder kraft Gesetzes von der Mitwirkung an der neuen Entscheidung ausgeschlossen, noch rechtfertigt seine Mitwirkung an der früheren Entscheidung für sich allein seine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (BGHSt 24, 336, 337).

    Eine andere Beurteilung ist jedoch geboten, wenn sich nach dem Inhalt der Urteilsgründe abträgliche Werturteile über die Person des Angekl. oder sein Verhalten vor oder nach der Tat in rechtlich unzulässiger Weise nachteilig auf die erkannten Rechtsfolgen ausgewirkt haben können (BGHSt 24, 336, 338).

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aufgrund ihrer Äußerungen in den früheren Urteilen wäre nur dann begründet, wenn diese Äußerungen nach der Sachlage unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten hätten (vgl. BGHSt 24, 336, 338; OLG Bremen StV 1991, 57, 58 f.; OLG Celle NJW 1990, 1308; OLG Karlsruhe StV 1981, 616; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 24 Rdn. 33).
  • OLG Hamm, 19.08.2014 - 2 Ws 169/14

    Ablehnung; erfolglos; sofortige Beschwerde; erkennender Richter; Zurückverweisung

    Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum vereinzelt die Auffassung vertreten wird, die Eigenschaft als erkennender Richter werde im Hauptverfahren erst mit Terminsanberaumung begründet (vgl. OLG Bremen, NStZ 1991, 95; Löwe/Rosenberg-Wendisch, StPO; 24. Aufl., § 28 Rdnr. 12), vermag sich der Senat dieser Mindermeinung nicht anzuschließen.
  • OLG Bamberg, 24.04.2007 - 1 W 35/07

    Gesetzlicher Richter; Zuständigkeit; Ablehnungsgrund

    Dies entspricht zum einen nicht der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung (LG Würzburg Beschluss vom 07.06.1978, Az. SA III 22/78; OLG Bremen in NStZ 1991, 95: Befangenheit verneinend nach Aufhebung und Zurückverweisung im Strafprozess; OLG Zweibrücken in Rpfleger 2000, 236: Befangenheit verneinend bei Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses durch den zugleich als Ermittlungsrichter tätigen Zivilrichter; BGH NJW 1979, 2160: Befangenheit verneinend für den in einem früheren Strafverfahren als Staatsanwalt tätigen Strafrichter bei Gesamtstrafenbildung) und Literatur (Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Auflage, § 42 Rdnr. 15; Thomas/Putzo, ZPO 26. Auflage, § 42 Rdnr. 13), zum anderen steht die zum Teil vertretene gegenteilige Auffassung (so wohl Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 65. Auflage, § 42 Rdnr. 24 und Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Auflage, § 42 Rdnr. 11) in Widerspruch zur Gesetzessystematik von Ausschluss- und Ablehnungsgründen in den §§ 41 ff. ZPO.
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 3 Ws 27/13

    Begriff des erkennenden Richters im Ablehnungsverfahren; Richter der

    4.Der Gegenansicht (HansOLG Bremen NStZ 1991, 95; LR-Siolek a. a. O. § 28 Rdn. 22), wonach im Berufungsverfahren die nach der Geschäftsverteilung zur Mitwirkung berufenen Mitglieder des Spruchkörpers als "erkennende Richter i. S. d. § 28 Abs. 2 S. 2 StPO erst mit dem Zeitpunkt der Terminsbestimmung anzusehen sind, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Karlsruhe, 12.01.1998 - 3 Ws 5/98

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ; Erkennende Richter im

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