Rechtsprechung
BGH, 25.09.1990 - 5 StR 187/90 |
Silo-Begasung
§ 222 StGB, Sorgfaltsmaßstab, normierte und ungeschriebene Sorgfaltspflichten, Pflichten des Geschäftsführers
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Beschwerde wegen Durchführung überflüssiger Untersuchungen
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - Verletzung der Aufklärungspflicht - Anforderungen an die Bestimmung der Sorgfaltspflicht - Anforderungen an den ursächlichen Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schadenseintritt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 15 § 222
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 37, 184
- NJW 1991, 501
- MDR 1991, 67
- NStZ 1991, 30
- NStZ 1991, 31
- NStZ 1991, 501
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65
Fahrlässige Tötung beim Übungsschießen der Bundeswehr - Verletzung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.01.1988 - 5 StR 659/87
Ursächlichkeit von Pflichtverstößen bei fahrlässigen Tötungsdelikten - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.05.1977 - 1 StR 857/76
Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung - Verstoß gegen die Pflicht …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.04.1977 - 2 StR 85/77
Sicherheitsbestimmungen für Autorennen - Auswirkung der Unkenntnis von noch nicht …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 04.05.1943 - 1 D 58/43
Der Aufsichtsbeamte eines Bahnhofes, der zugleich die Weichen zu stellen hat, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18
BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung …
(2) Zwar kann im Einzelfall die Sorgfaltspflicht bestehen, die den Vorstrafen des Verurteilten zu Grunde liegende Kriminalität über das in den genannten Vorschriften gebotene Maß hinaus aufzuklären (vgl. zu Anforderungen bei besonderen Gefahrenlagen BGH, Urteil vom 25. September 1990 - 5 StR 187/90, BGHSt 37, 184, 189 mwN). - LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14
Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren
Ausgangspunkt ist jeweils das Maß der Gefahr mit der Folge, dass die Sorgfaltsanforderungen umso höher sind, je größer bei erkennbarer Gefährlichkeit einer Handlung die Schadenswahrscheinlichkeit und Schadensintensität sind (BGH, NJW 2009, 240 ff.; ferner zur Abhängigkeit zwischen dem Maß der Gefahr und der Sorgfaltspflicht BGHSt 37, 184, 187; 47, 224, 230 f.; Landau, Das strafrechtliche Risiko der am Bau Beteiligten, wistra 1999, 47, 49).Auszuwerten sind hierfür insbesondere die tatsächlichen Umstände des konkreten Einzelfalls, wobei den Ausgangspunkt jeweils das Maß der Gefahr mit der Folge darstellt, dass die Sorgfaltsanforderungen umso höher sind, je größer bei erkennbarer Gefährlichkeit einer Handlung die Schadenswahrscheinlichkeit und Schadensintensität sind (vgl. etwa BGH, MDR 2008, 971; BGH, NJW 2009, 240 ff.; BGHSt 37, 184, 187; BGHSt 47, 224, 230 f.).
- BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01
Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben
Schon mit Blick auf die außerordentlich hohe Gefährlichkeit der Kralle im Schienenbereich der Schwebebahn (zur Abhängigkeit zwischen dem Maß der Gefahr und Sorgfaltspflicht vgl. auch BGHSt 37, 184, 187) traf die Angeklagten W. und Wi. jedenfalls die Verpflichtung, sich durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern, ob auch L. und S. die ihnen nach den bisher getroffenen Feststellungen im Wege interner Arbeitsteilung überlassene Entfernung der vierten Kralle ordnungsgemäß vorgenommen hatten.
- BGH, 13.11.2008 - 4 StR 252/08
Strafverfahren wegen tödlichen Bauunglücks rechtskräftig abgeschlossen
Ausgangspunkt dafür ist jeweils das Maß der Gefahr mit der Folge, dass die Sorgfaltsanforderungen umso höher sind, je größer bei erkennbarer Gefährlichkeit einer Handlung die Schadenswahrscheinlichkeit und Schadensintensität sind (zur Abhängigkeit zwischen dem Maß der Gefahr und der Sorgfaltspflicht BGHSt 37, 184, 187; 47, 224, 230 f.; Landau, Das strafrechtliche Risiko der am Bau Beteiligten, wistra 1999, 47, 49). - OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13
Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und …
Je größer das Risiko einer Gefährdung des geschützten Rechtsgutes erscheint, desto höher sind die Sorgfaltsanforderungen zu bestimmen (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.1990, 5 StR 187/90, NJW 1991, 501). - OLG Oldenburg, 04.08.2015 - 2 Ss OWi 142/15
Vorlage an den BGH zur Frage, ob auch ohne reale Anhaltspunkte ein …
Je größer das Risiko einer Gefährdung und je schützenswerter das Rechtsgut ist, desto höher sind die Sorgfaltsanforderungen (vgl. BGH NJW 1991, 501; OLG Bremen NStZ-RR 2014, 257). - AG Kassel, 04.05.2015 - 263 Ls 1660 Js 41854/13
Garantenstellung der Eltern für ihre Kinder, Abgrenzung von Tun und Unterlassen …
Maßstabgebend ist hierbei dasjenige Verhalten, das von einem gewissenhaften und besonnenen Angehörigen des konkret betroffenen Verkehrskreises erwartet werden kann (vgl. statt vieler BGH NStZ 1991, S. 30;… Kühl, Strafrecht Allgemeiner Teil, 3. Auflage, § 17, Randnummer 26;… Kretschmar, Jura 2000, S. 267 ff.). - OLG Bamberg, 05.07.2007 - 3 Ws 44/06
Klageerzwingungsverfahren gegen einen Sicherheitsoffizier der Bundeswehr wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 14.10.2014 - 3 Ws (B) 375/14
Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis: Fahrlässige …
Je größer das Risiko einer Gefährdung und je schützenswerter das Rechtsgut ist, desto höher sind die Sorgfaltsanforderungen (vgl. BGH NJW 1991, 501; OLG Bremen NStZ-RR 2014, 257). - BGH, 31.05.2005 - 5 StR 184/05
Sofortige Beschwerde (Kostenentscheidung im Sicherungsverfahren; ergänzender …
Unter diesen Umständen hat der Senat das Urteil im Ausspruch über die Kosten und Auslagen betreffend die medizinische Begutachtung aufzuheben und die Sache insoweit zu neuer Entscheidung an den Tatrichter zurückzuverweisen (BGHSt 26, 29; BGHR StPO § 464 Abs. 3 Zuständigkeit 4). - BGH, 12.02.1998 - 1 StR 777/97
Tateinheitliche Verwirklichung mehrerer Strafgesetze
- OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 1 Ws 475/04
Klageerzwingungsverfahren zur Feststellung der Strafbarkeit eines …
- LG Wuppertal, 05.06.2003 - 30 KLs 411 Js 553/99
Rechtsprechung
BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Geständnis einer Straftat in einem anderen Ermittlungsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unschuldsvermutung - Geständnis - Anderes Verfahren - Ermittlungsverfahren - Widerrufsverfahren
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 07.09.1989 - 32 Js 744/86
- OLG Hamm, 10.10.1989 - 4 Ws 461/89
- BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89
Papierfundstellen
- NStZ 1990, 30
- NStZ 1991, 30
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur …
Auszug aus BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89
Die nach diesem Maßstab ergangene Rechtsprechung, die nahezu einhellig vom Schrifttum gebilligt wird, ist deshalb auch verfassungsrechtlich nicht beanstandet worden (BVerfG NStZ 1988, 21 m.w.N.;… a.A. Vogler, zuletzt in Festschrift für Herbert Tröndle zum 70. Geburtstag, 1989, S. 423 f.). - BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
Auszug aus BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89
Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 74, 358 [372] m.w.N.).
- BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95
Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung ohne ausreichende …
Die Frage, inwieweit sich aus der Unschuldsvermutung weitergehende Anforderungen an die Feststellung einer während der Bewährungszeit begangenen weiteren Straftat ergeben könnten (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts NJW 1988, 1715 , NStZ 1991, 30 und NJW 1994, 377 ), ist vorliegend nicht entscheidungserheblich. - BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04
Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit …
Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 74, 358 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1989 - 2 BvR 1741/89 -, NStZ 1991, S. 30 , …und vom 21. April 1993 - 2 BvR 1706/92 -, NJW 1994, S. 377). - BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92
Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer …
Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 74, 358 [372] m.w.N.; BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NStZ 1991, 30 ).Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob es im Falle eines Widerrufs gemäß § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB , worauf der Beschwerdeführer abstellt, von Verfassungs wegen geboten ist, die rechtskräftige Verurteilung wegen einer neuen Straftat abzuwarten (vgl. dazu OLG Celle, StV 1990, 504; OLG Schleswig, StV 1991, 173; OLG München, StV 1991, 174 ), oder ob es ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung hinreicht, daß das Gericht aufgrund eigenständiger Beurteilung erneutes strafbares Verhalten feststellt und hierauf für die Widerrufsentscheidung bestimmte Folgerungen zieht (vgl. BVerfG, NStZ 1991, 30 ; NJW 1988, 1715 [1716]).
- BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08
Zur Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs (§ 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB) wegen …
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist von Verfassungs wegen der Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen Straftat jedenfalls dann ohne deren rechtskräftige Aburteilung zulässig und widerstreitet nicht der Unschuldsvermutung, wenn der Beschuldigte die neue Straftat glaubhaft gestanden hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Dezember 1989 - 2 BvR 1741/89 -, NStZ 1991, S. 30;… BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 -, NStZ 2005, S. 204, und vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 -, nicht veröffentlicht). - OLG Bremen, 10.12.2019 - 1 Ws 124/19
Widerruf der Aussetzung bei ohne Unterbringung nicht durchführbarer Maßregel
Auch ohne rechtskräftige Aburteilung wird der Widerruf der Aussetzung zur Bewährung aber auch dann zulässig sein, wenn der Verurteilte die neue Straftat glaubhaft gestanden hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89, juris Rn. 4, NStZ 1991, 30;… Beschluss vom 09.12.2004, a.a.O., Rn. 4;… Beschluss vom 23.04.2008 - 2 BvR 572/08, juris Rn. 2;… Beschluss vom 12.08.2008, a.a.O., Rn. 13) und dieses Geständnis nachfolgend nicht widerrufen wurde (siehe hierzu auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 17.10.2017 - 1 Ws 118/17, juris Rn. 10, OLGSt StGB § 56f Nr. 64, m.w.N.). - OLG Bremen, 17.10.2017 - 1 Ws 118/17
Zu den Voraussetzungen eines Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit …
Dagegen soll der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen Straftat auch ohne deren rechtskräftige Aburteilung zulässig sein, wenn der Verurteilte die neue Straftat glaubhaft gestanden hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89, juris Rn. 4, NStZ 1991, 30;… Beschluss vom 09.12.2004, a.a.O., Rn. 4;… Beschluss vom 23.04.2008 - 2 BvR 572/08, juris Rn. 2;… Beschluss vom 12.08.2008, a.a.O., Rn. 13). - OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04
Widerruf der Strafrestaussetzung wegen erneuter Straftatbegehung: …
Bei Vorliegen eines Geständnisses wird daher als Ausnahmefall weiterhin ein Widerruf im Sinne dieser Vorschrift für zulässig erachtet (…vgl. EuGH a.a.O. 45; so schon BVerfG NStZ 1991, 30 und EuGH StV 1992, 282, 283). - OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 1 Ws 150/07
Maßregel: Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen …
Die Begehung einer rechtswidrigen Tat muss dabei - ebenso wie die Begehung einer Straftat im Rahmen des parallel gelagerten § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB - zur Überzeugung des Widerrufsgerichts feststehen (…vgl. Tröndle-Fischer, StGB, 54. A., § 67g Rn. 2, § 56f Rn. 4), ein bloßer Verdacht reicht nicht aus (BVerfG NStZ 1987, 118; BVerfGE 74, 358, 370; BVerfG NStZ 1991, 30). - OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09
Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung bei Tatbegehung in der Zeit …
Entsprechende (fach-)gerichtliche Entscheidungen haben sowohl der Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1991, 30; NStZ 2005, 204) wie der des EGMR (StV 1992, 282; StV 2003, 82) standgehalten. - LG Aurich, 04.12.2019 - 13 Qs 39/19 Nach Rechtsprechung des BVerfG ist der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen Straftat auch ohne deren rechtskräftige Aburteilung zulässig, wenn der Verurteilte die neue Straftat glaubhaft gestanden hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89, juris Rn. 4, NStZ 1991, 30;… Beschluss vom 09.12.2004, a.a.O., Rn. 4;… Beschluss vom 23.04.2008 - 2 BvR 572/08, juris Rn. 2;… Beschluss vom 12.08.2008, a.a.O., Rn. 13).
- LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03
- OLG Koblenz, 15.07.2022 - 4 Ws 326/22
Widerruf der Strafaussetzung bei Geständnis des Verurteilten
- VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 136-IV-09
- OLG Hamburg, 15.10.1991 - 2 Ws 296/91
- VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 2/96
Strafvollstreckungsrecht; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Wiedereinsetzung; …
- OLG Düsseldorf, 12.08.1994 - 1 Ws 431/94
- OLG Zweibrücken, 07.07.2000 - 1 Ws 324/00
Konkurs; Steuerhinterziehung; Bewährungszeit; Bewährung; Strafaussetzung; …
- OLG Karlsruhe, 07.02.1996 - 1 Ws 19/96
- OLG Düsseldorf, 27.01.1995 - 1 Ws 70/95
Widerruf der Strafaussetzung; Ablauf der Bewährungszeit; Nachträgliche …
- KG, 10.02.1999 - 5 Ws 71/99
Strafvollstreckung: Anordnung von Sicherungshaft bei drohendem Widerruf der …
- KG, 10.08.1995 - 5 Ws 287/95
- OLG Koblenz, 18.02.1997 - 1 Ws 86/97
- OLG Hamm, 28.09.1999 - 2 Ws 262/99
Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, neue Straftat, noch nicht …