Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 06.12.1989

Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1990 - 5 StR 187/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1345
BGH, 25.09.1990 - 5 StR 187/90 (https://dejure.org/1990,1345)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1990 - 5 StR 187/90 (https://dejure.org/1990,1345)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1990 - 5 StR 187/90 (https://dejure.org/1990,1345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Silo-Begasung

§ 222 StGB, Sorgfaltsmaßstab, normierte und ungeschriebene Sorgfaltspflichten, Pflichten des Geschäftsführers

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Durchführung überflüssiger Untersuchungen

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - Verletzung der Aufklärungspflicht - Anforderungen an die Bestimmung der Sorgfaltspflicht - Anforderungen an den ursächlichen Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schadenseintritt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15 § 222

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 184
  • NJW 1991, 501
  • MDR 1991, 67
  • NStZ 1991, 30
  • NStZ 1991, 31
  • NStZ 1991, 501
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65

    Fahrlässige Tötung beim Übungsschießen der Bundeswehr - Verletzung der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 26.01.1988 - 5 StR 659/87

    Ursächlichkeit von Pflichtverstößen bei fahrlässigen Tötungsdelikten -

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 05.05.1977 - 1 StR 857/76

    Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung - Verstoß gegen die Pflicht

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 20.04.1977 - 2 StR 85/77

    Sicherheitsbestimmungen für Autorennen - Auswirkung der Unkenntnis von noch nicht

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • RG, 04.05.1943 - 1 D 58/43

    Der Aufsichtsbeamte eines Bahnhofes, der zugleich die Weichen zu stellen hat,

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    (2) Zwar kann im Einzelfall die Sorgfaltspflicht bestehen, die den Vorstrafen des Verurteilten zu Grunde liegende Kriminalität über das in den genannten Vorschriften gebotene Maß hinaus aufzuklären (vgl. zu Anforderungen bei besonderen Gefahrenlagen BGH, Urteil vom 25. September 1990 - 5 StR 187/90, BGHSt 37, 184, 189 mwN).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Ausgangspunkt ist jeweils das Maß der Gefahr mit der Folge, dass die Sorgfaltsanforderungen umso höher sind, je größer bei erkennbarer Gefährlichkeit einer Handlung die Schadenswahrscheinlichkeit und Schadensintensität sind (BGH, NJW 2009, 240 ff.; ferner zur Abhängigkeit zwischen dem Maß der Gefahr und der Sorgfaltspflicht BGHSt 37, 184, 187; 47, 224, 230 f.; Landau, Das strafrechtliche Risiko der am Bau Beteiligten, wistra 1999, 47, 49).

    Auszuwerten sind hierfür insbesondere die tatsächlichen Umstände des konkreten Einzelfalls, wobei den Ausgangspunkt jeweils das Maß der Gefahr mit der Folge darstellt, dass die Sorgfaltsanforderungen umso höher sind, je größer bei erkennbarer Gefährlichkeit einer Handlung die Schadenswahrscheinlichkeit und Schadensintensität sind (vgl. etwa BGH, MDR 2008, 971; BGH, NJW 2009, 240 ff.; BGHSt 37, 184, 187; BGHSt 47, 224, 230 f.).

  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01

    Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben

    Schon mit Blick auf die außerordentlich hohe Gefährlichkeit der Kralle im Schienenbereich der Schwebebahn (zur Abhängigkeit zwischen dem Maß der Gefahr und Sorgfaltspflicht vgl. auch BGHSt 37, 184, 187) traf die Angeklagten W. und Wi. jedenfalls die Verpflichtung, sich durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern, ob auch L. und S. die ihnen nach den bisher getroffenen Feststellungen im Wege interner Arbeitsteilung überlassene Entfernung der vierten Kralle ordnungsgemäß vorgenommen hatten.
  • BGH, 13.11.2008 - 4 StR 252/08

    Strafverfahren wegen tödlichen Bauunglücks rechtskräftig abgeschlossen

    Ausgangspunkt dafür ist jeweils das Maß der Gefahr mit der Folge, dass die Sorgfaltsanforderungen umso höher sind, je größer bei erkennbarer Gefährlichkeit einer Handlung die Schadenswahrscheinlichkeit und Schadensintensität sind (zur Abhängigkeit zwischen dem Maß der Gefahr und der Sorgfaltspflicht BGHSt 37, 184, 187; 47, 224, 230 f.; Landau, Das strafrechtliche Risiko der am Bau Beteiligten, wistra 1999, 47, 49).
  • OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und

    Je größer das Risiko einer Gefährdung des geschützten Rechtsgutes erscheint, desto höher sind die Sorgfaltsanforderungen zu bestimmen (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.1990, 5 StR 187/90, NJW 1991, 501).
  • OLG Oldenburg, 04.08.2015 - 2 Ss OWi 142/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob auch ohne reale Anhaltspunkte ein

    Je größer das Risiko einer Gefährdung und je schützenswerter das Rechtsgut ist, desto höher sind die Sorgfaltsanforderungen (vgl. BGH NJW 1991, 501; OLG Bremen NStZ-RR 2014, 257).
  • AG Kassel, 04.05.2015 - 263 Ls 1660 Js 41854/13

    Garantenstellung der Eltern für ihre Kinder, Abgrenzung von Tun und Unterlassen

    Maßstabgebend ist hierbei dasjenige Verhalten, das von einem gewissenhaften und besonnenen Angehörigen des konkret betroffenen Verkehrskreises erwartet werden kann (vgl. statt vieler BGH NStZ 1991, S. 30; Kühl, Strafrecht Allgemeiner Teil, 3. Auflage, § 17, Randnummer 26; Kretschmar, Jura 2000, S. 267 ff.).
  • OLG Bamberg, 05.07.2007 - 3 Ws 44/06

    Klageerzwingungsverfahren gegen einen Sicherheitsoffizier der Bundeswehr wegen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 14.10.2014 - 3 Ws (B) 375/14

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis: Fahrlässige

    Je größer das Risiko einer Gefährdung und je schützenswerter das Rechtsgut ist, desto höher sind die Sorgfaltsanforderungen (vgl. BGH NJW 1991, 501; OLG Bremen NStZ-RR 2014, 257).
  • BGH, 31.05.2005 - 5 StR 184/05

    Sofortige Beschwerde (Kostenentscheidung im Sicherungsverfahren; ergänzender

    Unter diesen Umständen hat der Senat das Urteil im Ausspruch über die Kosten und Auslagen betreffend die medizinische Begutachtung aufzuheben und die Sache insoweit zu neuer Entscheidung an den Tatrichter zurückzuverweisen (BGHSt 26, 29; BGHR StPO § 464 Abs. 3 Zuständigkeit 4).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 777/97

    Tateinheitliche Verwirklichung mehrerer Strafgesetze

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 1 Ws 475/04

    Klageerzwingungsverfahren zur Feststellung der Strafbarkeit eines

  • LG Wuppertal, 05.06.2003 - 30 KLs 411 Js 553/99
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1215
BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89 (https://dejure.org/1989,1215)
BVerfG, Entscheidung vom 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89 (https://dejure.org/1989,1215)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - 2 BvR 1741/89 (https://dejure.org/1989,1215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Geständnis einer Straftat in einem anderen Ermittlungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unschuldsvermutung - Geständnis - Anderes Verfahren - Ermittlungsverfahren - Widerrufsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 30
  • NStZ 1991, 30
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89
    Die nach diesem Maßstab ergangene Rechtsprechung, die nahezu einhellig vom Schrifttum gebilligt wird, ist deshalb auch verfassungsrechtlich nicht beanstandet worden (BVerfG NStZ 1988, 21 m.w.N.; a.A. Vogler, zuletzt in Festschrift für Herbert Tröndle zum 70. Geburtstag, 1989, S. 423 f.).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89
    Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 74, 358 [372] m.w.N.).
  • BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung ohne ausreichende

    Die Frage, inwieweit sich aus der Unschuldsvermutung weitergehende Anforderungen an die Feststellung einer während der Bewährungszeit begangenen weiteren Straftat ergeben könnten (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts NJW 1988, 1715 , NStZ 1991, 30 und NJW 1994, 377 ), ist vorliegend nicht entscheidungserheblich.
  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04

    Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit

    Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 74, 358 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1989 - 2 BvR 1741/89 -, NStZ 1991, S. 30 , und vom 21. April 1993 - 2 BvR 1706/92 -, NJW 1994, S. 377).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92

    Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer

    Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 74, 358 [372] m.w.N.; BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NStZ 1991, 30 ).

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob es im Falle eines Widerrufs gemäß § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB , worauf der Beschwerdeführer abstellt, von Verfassungs wegen geboten ist, die rechtskräftige Verurteilung wegen einer neuen Straftat abzuwarten (vgl. dazu OLG Celle, StV 1990, 504; OLG Schleswig, StV 1991, 173; OLG München, StV 1991, 174 ), oder ob es ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung hinreicht, daß das Gericht aufgrund eigenständiger Beurteilung erneutes strafbares Verhalten feststellt und hierauf für die Widerrufsentscheidung bestimmte Folgerungen zieht (vgl. BVerfG, NStZ 1991, 30 ; NJW 1988, 1715 [1716]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht