Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.06.1991

Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1991 - 1 StR 316/91   

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https://dejure.org/1991,1048
BGH, 09.07.1991 - 1 StR 316/91 (https://dejure.org/1991,1048)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1991 - 1 StR 316/91 (https://dejure.org/1991,1048)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1991 - 1 StR 316/91 (https://dejure.org/1991,1048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 73c Abs. 1 S. 2 StGB
    Verfallserklärung bei Vermögen, das zur Schuldentilgung verwendet wurde

  • Wolters Kluwer

    Verkaufserlös aus Rauschgiftgeschäft - Vermögen des Täters - Tilgung von Verbindlichkeiten - Bankverbindlichkeit - Verfallsanodnung - Absehen des Gerichts von Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 73c Abs. 1 Satz 2
    Wert des Erlangten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 23
  • NJW 1991, 2714
  • MDR 1992, 68
  • NStZ 1991, 529
  • NStZ 1992, 326
  • NJ 1991, 515
  • StV 1991, 515
  • BB 1991, 1893
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.04.1985 - VII ZR 309/84

    Fehlgeleitete Überweisung - Wegfall der Bereicherung - Überweisung auf ein im

    Auszug aus BGH, 09.07.1991 - 1 StR 316/91
    Daß im Bereicherungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs anerkannt ist, die Befreiung von einer Verbindlichkeit stelle allgemein eine fortbestehende Bereicherung dar (vgl. BGH NJW 1985, 2700), steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 121/81

    Ordnungsgemäße Anordnung des Verfalls - Anwendung des Bruttoprinzips

    Auszug aus BGH, 09.07.1991 - 1 StR 316/91
    Damit kann darauf Rücksicht genommen werden, auf welche Weise der Verfallsbetroffene das Erlangte ausgegeben oder sonst verloren hat, ob er es etwa "in 'Massagesalons' und Bars verbracht" (BGH NJW 1982, 774) oder aber "in Notlage verbraucht" (Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 73c Rdn. 3) hat.
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    aa) Das angefochtene Urteil unterliegt hinsichtlich des Ausspruchs über den Verfall schon deshalb der Aufhebung, weil das Landgericht keine Feststellungen zu den Vermögensverhältnissen des Angeklagten J getroffen und damit auch nicht geprüft hat, ob und inwieweit das Erlangte wertmäßig noch im Vermögen des Angeklagten J vorhanden ist (BGHR StGB § 73c Wert 1, 2).
  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Dies diente mittelbar der Entschuldung der Grundstücke und legt nahe, dass ein den Wert des Erlangten entsprechendes Vermögen des Angeklagten noch vorhanden ist, das nicht ohne jeden denkbaren Bezug zu den Straftaten des Angeklagten ist (vgl. BGHSt 38, 23 (25); BGHSt 48, 40 (42 f.)).
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der

    Die Anwendbarkeit der Ermessensvorschrift des § 73 c Abs. 1 Satz 2 1. Alt. StGB wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der Verfallsanordnung noch über Vermögen verfügt, das wertmäßig dem Verfallsbetrag zumindest entspricht, aber in keinem denkbaren Zusammenhang zu den verfallsbegründenden Straftaten steht (im Anschluß an BGHSt 38, 23).

    Da, wie das Landgericht zu Recht ausführt, "im Hinblick auf das anzuwendende Bruttoprinzip jede gestandene Einzeltat direkten Bezug zu der jeweiligen Höhe des Verfallsbetrages gewinnt" (UA 23), könnte der generelle Ausschluß der Berücksichtigung dieses Umstandes im Rahmen der Ermessensentscheidung in maßgeblicher Weise einer Geständnisbereitschaft von Betäubungsmittelstraftätern und damit einer im öffentlichen Interesse liegenden effektiven Aufklärung einschlägiger Straftaten entgegenwirken (vgl. auch BGHSt 38, 23, 26).

    Doch ist das nicht mehr als eine widerlegbare Vermutung, die in Fällen greifen kann, in denen etwa im Zusammenhang mit Grundeigentum das aus Straftaten erlangte Geld zur Entschuldung des noch vorhandenen Grundstücks verwendet wurde (vgl. BGHSt 38, 23, 25; BGHR aaO).

  • BGH, 07.09.2016 - 2 StR 352/15

    Anordnung des Verfalls (Vermögensmehrung bei einem Unternehmen, für das der Täter

    Sollte das neue Tatgericht abermals eine Verfallsentscheidung oder eine Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO treffen, wird es im Rahmen seiner Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB näher in den Blick zu nehmen haben, dass Geld, das zur allgemeinen Schuldentilgung verwendet wird, wertmäßig im Vermögen des Täters oder verfallsbeteiligten Dritten ebensowenig enthalten ist, wie solches, das für verbrauchbare Sachen ausgegeben wurde (BGH, Urteil vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481; BGH, Urteil vom 9. Juli 1991 - 1 StR 316/91, BGHSt 38, 23, 25).
  • BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08

    Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der

    Hierbei können etwa das "Verprassen" der erlangten Mittel oder ihre Verwendung für Luxus und zum Vergnügen gegen die Anwendung der Härtevorschrift sprechen; andererseits kann ihr Verbrauch in einer Notlage oder zum notwendigen Lebensunterhalt des Betroffenen und seiner Familie als Argument für eine positive Ermessensentscheidung dienen (BGHSt 38, 23, 25; BGH NStZ-RR 2005, 104, 105).
  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04

    Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung;

    So können etwa das "Verprassen" der erlangten Mittel sowie ihre Verwendung für Luxus und zum Vergnügen insoweit gegen die Anwendung der Härtevorschrift sprechen; ihr Verbrauch in einer Notlage für den Lebensunterhalt hingegen kann als Argument für eine entsprechende Ermessensentscheidung herangezogen werden (vgl. BGHSt 38, 23, 25; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 73 c Rdn. 5; Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 c Rdn.11 f.).
  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

    Es handelt sich dabei gerade nicht um eine Verwendung zur allgemeinen Schuldentilgung, die nicht zu einem wertmäßigen Fortbestand des Erlangten im Vermögen führt (vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 1991, 1 StR 316/91, BGHSt 38, 23, 25).
  • BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99

    Anwendung der Härtevorschrift beim Verfall

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das aus den Straftaten erlangte Geld zur Entschuldung eines noch vorhandenen Grundstücks verwendet wurde (vgl. BGHSt 38, 23, 25 = NJW 1991, 2714).
  • BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14

    Vorwegvollzug (Berechnung der vorweg zu vollziehenden Haftstrafe bei Bildung

    So können etwa das "Verprassen" der erlangten Mittel sowie ihre Verwendung für Luxus und Vergnügen insoweit gegen die Anwendung der Härtevorschrift sprechen; ihr Verbrauch in einer Notlage für den Lebensunterhalt hingegen kann als Argument für eine entsprechende Ermessensentscheidung herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04, NStZ-RR 2005, 104, 105; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Juli 1991 - 1 StR 316/91, BGHSt 38, 23, 25; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08, wistra 2009, 23).
  • BGH, 07.03.2018 - 2 StR 127/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Das "Verprassen" der erlangten Mittel sowie ihre Verwendung für Luxus und zum Vergnügen kann dabei gegen die Anwendung der Härtevorschrift sprechen (vgl. BGHSt 30, 314, 317); ihr Verbrauchen in einer Notlage für den Lebensunterhalt kann hingegen als Argument für eine entsprechende Ermessensentscheidung herangezogen werden (vgl. BGHSt 38, 23, 25).

    Dabei kann eine Rolle spielen, welcher Art diese Verbindlichkeiten war (vgl. BGHSt 38, 23, 25).

  • KG, 07.09.2020 - 5 Ws 105/19

    Darlegungs- und Beweislast des Einziehungsadressaten für einen behaupteten

  • BGH, 07.11.2002 - 4 StR 247/02

    Verfall von Wertersatz (Absehen nach § 73c Abs. 1 Satz 2); Zulässigkeit der

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 52/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Wertersatzverfalls (keine hinreichenden

  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00

    Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des

  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 184/04

    Tateinheit (Teilidentität der Handlungen); Verfall von Wertersatz (Bruttoprinzip;

  • OLG Oldenburg, 03.02.1995 - Ss 1/95

    Pflichtwidrigkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes, wenn bereits zuvor auf Grund

  • BGH, 21.12.2016 - 2 StR 313/16

    Verfall (Absehen von der Anordnung, weil das Erlangte nicht mehr im Vermögen des

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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1991 - 3 StR 145/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1898
BGH, 26.06.1991 - 3 StR 145/91 (https://dejure.org/1991,1898)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1991 - 3 StR 145/91 (https://dejure.org/1991,1898)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - 3 StR 145/91 (https://dejure.org/1991,1898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eingreifen des Revisionsgerichts bei der Strafhöhenbemessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 529
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 26.06.1991 - 3 StR 145/91
    Für die Entscheidung, ob der Strafrahmen des § 250 Abs. 2 StGB Anwendung finden kann, gilt, daß sie auf Grund einer Gesamtwürdigung aller für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommender Umstände danach zu treffen ist, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweicht, daß der Regelstrafrahmen nicht mehr angemessen ist (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. u.a. BGHSt 26, 97, 98; BGHR StGB vor § 1/mF Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1 und Gesamtwürdigung 6, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.03.1991 - 3 StR 418/90

    Folgen einer Ablehung eines minder schweren Falles - Begehung einer räuberischen

    Auszug aus BGH, 26.06.1991 - 3 StR 145/91
    Auch dem Maß des Begründungsaufwands nach bestimmen sich die sachlichrechtlichen Anforderungen, die an die Entscheidung der Frage eines minder schweren Falles zu stellen sind, danach, ob die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens sich aufdrängt, lediglich vertretbar erscheint oder sich gar als nur nicht ganz fernliegend darstellt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. März 1991 - 3 StR 418/90).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Fall besonders schwer, wenn er sich nach dem Gewicht von Unrecht und Schuld vom Durchschnitt vorkommender Fälle so abhebt, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (vgl. BGHSt 28, 318, ; BGH, Urteil vom 26. Juni 1991 - 3 StR 145/91 -, NStZ 1991, S. 529 ); für das Vorliegen eines minder schweren Falls ist zu prüfen, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maß abweicht, dass die Anwendung des milderen Strafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2000 - 5 StR 349/00 -, NJW 2000, S. 3580; Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02 -, NJW 2003, S. 1679 ; Beschluss vom 26. August 2008 - 3 StR 316/08 -, NStZ 2009, S. 37).
  • BGH, 26.02.2015 - 1 StR 574/14

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer Affekttat:

    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Urteile vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268; vom 29. Juni 1991 - 3 StR 145/91, BGHR StGB § 1, Gesamtwürdigung 7; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 5 StR 530/07, NStZ-RR 2008, 310 f.; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 46 Rn. 146 mwN).
  • BGH, 09.03.2023 - 3 StR 246/22

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit (minder schwerer Fall: Gesamtwürdigung aller

    Die Entscheidung über die Anwendung des Regel- oder des Sonderstrafrahmens ist ein Vorgang tatrichterlicher Wertung; dabei kommt es darauf an, ob der Fall insgesamt - nicht allein die Tat - minder schwer wiegt (s. BGH, Urteil vom 26. Juni 1991 - 3 StR 145/91, NStZ 1991, 529, 530 mwN).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    In die vorzunehmende Gesamtbetrachtung sind alle wesentlichen be- und entlastenden Umstände einzubeziehen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, Urteil vom 19.03.1975 - 2 StR 53/75 - NJW 1975, 1174; BGH, Urteil vom 26.06.1991 - 3 StR 145/91 - NStZ 1991, 529).
  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 473/05

    Erpresserischer Menschenraub (stabile Zwischenlage beim Sich-Bemächtigen im

    Das vom Landgericht gefundene Ergebnis hält sich innerhalb des ihm zukommenden Ermessensspielraums (BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 7).
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 508/07

    Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung beim minder schweren Fall;

    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 7).

    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 7).

  • OLG Braunschweig, 06.11.2023 - 1 ORs 40/23

    Strafzumessung, BtM-Verfahren, minder schweren Fall, Nemo-tenetur

    Das Revisionsgericht kann daher - wie bei der Strafhöhenbemessung - nur eingreifen, wenn die durch das Tatgericht vorgenommene Beurteilung Rechtsfehler erkennen lässt, etwa, weil die maßgeblichen Erwägungen rechtlich anerkannten Strafzumessungsgrundsätzen zuwiderlaufen, in sich widersprüchlich oder in einem Sinne lückenhaft sind, dass naheliegende, sich aufdrängende Gesichtspunkte nicht erkennbar bedacht sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 01.03.2011- 3 StR 28/11, NStZ-RR 2011, 284; Urteil vom 26.06.1991 - 3 StR 145/91, NStZ 1991, 529).
  • BGH, 01.03.2011 - 3 StR 28/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall; Beihilfe);

    Das Revisionsgericht kann daher - wie bei der Strafhöhenbemessung - nur eingreifen, wenn die durch das Tatgericht vorgenommene Beurteilung Rechtsfehler erkennen lässt, etwa weil die maßgeblichen Erwägungen rechtlich anerkannten Strafzumessungsgrundsätzen zuwider laufen, in sich widersprüchlich oder in dem Sinne lückenhaft sind, dass naheliegende, sich aufdrängende Gesichtspunkte nicht erkennbar bedacht sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. Juni 1991 - 3 StR 145/91, NStZ 1991, 529).
  • BGH, 06.11.2003 - 4 StR 296/03

    Minder schwerer Totschlag bei Kindestötung

    Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (BGHR StGB vor § 1/msF Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; BGH NStZ 1991, 529 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG Schwerin, 18.03.2021 - 33 KLs 15/20
    Bei der anzustellenden Gesamtwürdigung sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (ständ. Rspr., vgl.: BGH, Urteil vom 19.03.1975, 2 StR 53/75; BGH, Urteil vom 26.06.1991, 3 StR 145/91; BGH, Urteil vom 26.07.2006, 1 StR 150/06, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 28.08.2012 - 5 StR 391/12

    Schwerer Raub; rechtsfehlerhafte Verneinung eines minder schweren Falles

  • BGH, 25.05.1994 - 3 StR 209/94

    Minder schwerer Fall des Raubes - Objektive Gefährdung - Schreckschußrevolver -

  • BGH, 18.12.2007 - 5 StR 530/07

    Minder schwerer Fall des Totschlages (Strafzumessung); Beurteilung der

  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93

    Gesamtbetrachtung - Minder schwerer Fall - Schwerer Raub - Hangtäter -

  • OLG Rostock, 20.11.2000 - 1 Ss 316/99
  • BGH, 29.10.2008 - 5 StR 382/08

    Minder schwerer Fall des Totschlages

  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97

    Konkurrenzverhältnis zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem

  • BGH, 24.02.2010 - 5 StR 3/10

    Strafzumessung (geringe Gefährlichkeit einer Waffe; kopfloses Handeln; geringe

  • BGH, 17.04.1996 - 2 StR 57/96

    Nicht angeklagte Straftaten - Abzuurteilender Vorwurf - Findung der gerechten

  • OLG Hamm, 20.03.2012 - 1 RVs 2/12

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem minder schweren

  • LG Kiel, 08.01.2016 - 35 KLs 2/14
  • BGH, 16.09.1994 - 3 StR 379/94

    Voraussetzung eines minder schweren Falls nach § 250 Abs. 2 Strafgesetzbuch

  • BGH, 26.05.1993 - 3 StR 119/93

    Annahme eines minder schweren Falles bei Verwendung einer Scheinwaffe - Folgen

  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 97/95

    Aussetzung der Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafen zur Bewährung -

  • OLG München, 25.05.2007 - 4St RR 76/07

    Handeltreiben "als verwerflichste Variante des § 29a Abs. 1 S. 2 BtMG und

  • OLG München, 03.05.2007 - 4St RR 74/07

    Fehlende Feststellungen zum Mindestschuldumfang in Betäubungsmittelverfahren

  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 97/96
  • BGH, 02.02.1993 - 1 StR 862/92

    Zusätzliche Minderung des Strafrahmens bei einem minder schweren Fall der

  • KG, 15.05.2000 - 1 Ss 76/00

    Rechtsmittel: Beschränkung - Wirkung - neue Feststellungen

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