Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 24.06.1991

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   OLG Stuttgart, 19.09.1991 - 3 Ws 162/91   

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OLG Stuttgart, 19.09.1991 - 3 Ws 162/91 (https://dejure.org/1991,2228)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.09.1991 - 3 Ws 162/91 (https://dejure.org/1991,2228)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. September 1991 - 3 Ws 162/91 (https://dejure.org/1991,2228)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 398
  • NStZ 1992, 101
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 07.11.1980 - 3 Ws 292/80

    Führungsaufsicht kraft Gesetzes auch bei vollständiger Vollstreckung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.1991 - 3 Ws 162/91
    »Führungsaufsicht nach § 68 f StGB im Anschluß an eine vollverbüßte Gesamtfreiheitssstrafe setzt eine in der Gesamtstrafe enthaltene Einzelstafe von mindestens zwei Jahren wegen einer Vorsatztat voraus (unter Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung: vgl. NJW 1981, 2710).«.
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - 4 Ws 229/01

    Führungsaufsicht ; Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln; Handeltreiben mit

    Nach inzwischen wohl überwiegender Auffassung "(so Lackner/Kühl, StGB, 23. Aufl. 1999, § 68 f Rz. 1 m.w.N.) ist demgegenüber zu verlangen, dass mindestens wegen einer Vorsatztat das Mindestmaß von 2 Jahren als Einzelstrafe verwirkt wurde (OLG Bamberg, NStZ-RR 2000, 81ff; KG, NStZ-RR 1999, 138 (Ls); OLG Köln, 2. Strafsenat, unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung, NStZ-RR 1997, 4f; OLG Hamm, 3. Strafsenat, unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung NStZ-RR 1996, 31; 4. Strafsenat, unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, NStZ 1996, 407; NStZ-RR 1998, 61; OLG Naumburg, MDR 1995, 102 = Neue Justiz 1995, 102; OLG Stuttgart, NStZ 1992, 101; OLG Zweibrücken, StV 1986, 541; Schönke-Schröder-Stree, StGB, 26. Aufl. 2001, § 68f Rdnr. 4; derselbe eingehend in Festschrift für Jürgen Baumann, 1992, 281ff; LK-Hanack, StGB, 10. Aufl. 1985, § 68 f Rdnr. 14).

    Damit hat die Führungsaufsicht eine Doppelfunktion (OLG Zweibrücken StV 1986, 541), wobei beide Zwecke gleichwertig nebeneinander stehen (OLG Stuttgart, NStZ 1992, 101).

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - 4 Ws 230/01

    Führungsaufsicht ; Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln; Handeltreiben mit

    Nach inzwischen wohl überwiegender Auffassung "(so Lackner/Kühl, StGB, 23. Aufl. 1999, § 68 f Rz. 1 m.w.N.) ist demgegenüber zu verlangen, dass mindestens wegen einer Vorsatztat das Mindestmaß von 2 Jahren als Einzelstrafe verwirkt wurde (OLG Bamberg, NStZ-RR 2000, 81ff; KG, NStZ-RR 1999, 138 (Ls); OLG Köln, 2. Strafsenat, unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung, NStZ-RR 1997, 4f; OLG Hamm, 3. Strafsenat, unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung NStZ-RR 1996, 31; 4. Strafsenat, unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, NStZ 1996, 407; NStZ-RR 1998, 61; OLG Naumburg, MDR 1995, 102 = Neue Justiz 1995, 102; OLG Stuttgart, NStZ 1992, 101; OLG Zweibrücken, StV 1986, 541; Schönke-Schröder-Stree, StGB, 26. Aufl. 2001, § 68f Rdnr. 4; derselbe eingehend in Festschrift für Jürgen Baumann, 1992, 281ff; LK-Hanack, StGB, 10. Aufl. 1985, § 68 f Rdnr. 14).

    Damit hat die Führungsaufsicht eine Doppelfunktion (OLG Zweibrücken StV 1986, 541), wobei beide Zwecke gleichwertig nebeneinander stehen (OLG Stuttgart, NStZ 1992, 101).

  • OLG Zweibrücken, 23.02.2005 - 1 Ws 48/05

    Jugendstrafrecht: Voraussetzungen der Führungsaufsicht nach vollständiger

    Im Bereich des Erwachsenenstrafrechts hat der Senat bereits in der Vergangenheit entschieden, dass bei vollständiger Verbüßung einer Gesamtfreiheitsstrafe Führungsaufsicht nach § 68 f Abs. 1 StGB nur dann eintritt, wenn dieser mindestens eine Einzelstrafe von wenigstens zwei Jahren wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zugrunde liegt (Senat, MDR 1986, 870; ebenso OLG Bamberg, NStZ-RR 2000, 81; KG NStZ-RR 1999, 138; OLG Hamm, NStZ 1996, 407; OLG Köln, NStZ-RR 1997, 4; OLG Naumburg, MDR 1995, 85; OLG Stuttgart, NStZ 1992, 101; S-S-Stree, StGB 26. Aufl., § 68 f Rdnr. 4; LK-Hannack, StGB 11. Aufl., § 68 f Rdnr. 14 jew. m. n. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.06.1991 - 1 Vollz (Ws) 3/91   

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OLG Zweibrücken, 24.06.1991 - 1 Vollz (Ws) 3/91 (https://dejure.org/1991,8625)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.06.1991 - 1 Vollz (Ws) 3/91 (https://dejure.org/1991,8625)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Juni 1991 - 1 Vollz (Ws) 3/91 (https://dejure.org/1991,8625)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 101
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 12.07.2004 - 1 Ws 259/04

    Aufrechnung der Landesjustizkasse mit dem Eigengeldanspruch eines

    Auf die Frage, ob es sich um Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung überhaupt oder gegen eine bestimmte Vollstreckungsmaßnahme handelt (dann wäre nach h.M. das Vollstreckungsgericht berufen, Entscheidung des Senats ZfStrVO 1986, 379f) oder ob die behauptete Rechtsverletzung in einer von der Anstalt zu verantwortenden Handlung gesehen wird (dann gelten die §§ 109ff. StVollzG und die Strafvollstreckungskammer hätte über den Antrag des Gefangenen zu entscheiden), kommt es somit vorliegend nicht an (zum Ganzen Matzke in Schwind/Böhm StVollzG 3.Aufl. § 52 Rn 5 m.w.N.; BGH NStZ 1990, 605; HansOLG ZfStrVo 1996, 182; OLG Celle ZfStrVo 1980, 253f und OLG Hamm ZfStrVo 1988, 115ff; Entscheidung des Senats NStZ 1992, 101; das OLG Frankfurt, StV 1994, 384ff. hält die §§ 109ff StVollzG generell für gegeben, KG Berlin ZfStrVo 2003, 302, 303 bzgl., der Aufrechnung der Anstalt mit zivilrechtl.
  • KG, 27.02.2017 - 5 Ws 38/17

    Geltendmachung eines Auskunftsanspruch eines Strafgefangenen gegenüber dem Leiter

    Es ist ferner obergerichtlich entschieden, dass es sich bei Mitteilungen und vergleichbaren Auskünften um Wissenserklärungen handelt, die nicht unter den Anwendungsbereich des § 109 Abs. 1 StVollzG fallen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. Juni 1991 - 1 Vollz [Ws] 3/91 -, juris Rdnr. 10 [Mitteilung über Vorliegen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses]; KG, Beschluss vom 1. August 2014 - 5 Ws 259/14 Vollz -, juris Rdnr. 8 [Auskunftsverlangen]; jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Nürnberg, 20.01.1993 - Ws 1419/92
    Denn für die Nachprüfung von Einwendungen gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ist gemäß § 766 ZPO das zuständige Amtsgericht als Vollstreckungsgericht berufen, vgl. OLG Zweibrücken, 1 Vollz (Ws) 3/91, vom 24.06.1991, OLG Hamm, ZfStrVO, 1985, 319.
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