Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 05.11.1991 - 1 Ws 1015/91 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 206
Wird zitiert von ... (34)
- BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92
Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht - …
Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. MDR 1990, 78; NStZ 1992, 206) noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219). - BGH, 09.04.2003 - 2 ARs 91/03
Bindende Abgabe an das Wohnsitzgericht (Willkür)
Die Annahme von Willkür kommt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NStZ 1992, 206; MDR 1994, 503) nicht schon in Betracht, wenn besondere Gründe fehlen, die für die Zweckmäßigkeit der Abgabe an das Wohnsitzgericht sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1993, 200; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 2 ARs 206/95). - OLG Düsseldorf, 20.07.1998 - 1 Ws 346/98 Das ist aber nicht bereits der Fall, wenn keine besonderen Gründe die Abgabe zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1992, 399 ; 1993, 200 u. 230; Senatsbeschluß vom 16. Februar 1994, VRS 87, 38 ), sondern nur dann, wenn für die Abgabe kein einziger vertretbarer sachlicher Grund angeführt werden kann (Senatsbeschluß aaO. sowie Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 1994, VRS 88, 208 = JMB1 NW 1995, 79 = wistra 1995, 200 , vom 5. November 1991, VRS 82, 200 = NStZ 1992, 206 , vom 29. Januar 1997 - 1 Ws 51/97 und vom 3. September 1997 - 1 Ws 532 und 722/97 jeweils m.w.N.).
Hierzu hat die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme u.a. ausgeführt: "Ungeachtet der Frage, ob es an einem solchen sachlichen Grund fehlt, wenn das abgebende (erkennende) Gericht wegen der Art der Auflagen und/oder Weisungen und/oder der nur geringen Entfernung die Bewährungsüberwachung - wie hier - ebensogut vornehmen kann (zu vgl. Senatsbeschluß vom 5. November 1991, NStZ 1992, 206 ), liegt hier ein weiterer Grund für die Abgabe an das Amtsgericht Düsseldorf vor.
- OLG Düsseldorf, 02.02.2005 - 2 Ws 15/05 Von Willkür ist indessen nur auszugehen, wenn die Entscheidung bei Anwendung oder Auslegung einer Zuständigkeitsregelung auf sachfremden, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und bei verständiger Würdigung unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint und deshalb offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45, 49; BGHSt 29, 216, 219; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NStZ 1992, 206, 207; 3. Strafsenat, NStZ 1990, 292, 293, OLGSt Nr. 13 zu § 462 a StPO mwN;… Meyer-Goßner, aaO, § 16 GVG Rdnr. 6 mwN).
- OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 2 Ws 110/03
Gerichtszuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen im Rahmen der …
Von Willkür ist auszugehen, wenn die Abgabeentscheidung auf sachfremden, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und bei verständiger Würdigung unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint und deshalb offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45, 49; BGHSt 29, 216, 219, OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NStZ 1992, 206, 207; 3. Strafsenat, OLGSt Nr. 13 zu § 462 a StPO mwN). - OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 3 Ws 81/03
Willkürlichkeit einer Abgabeentscheidung eines Gerichts bezüglich nachträglicher …
Insbesondere kann daraus, dass nach dem Gesetz lediglich eine Abgabemöglichkeit und keine Abgabepflicht besteht, nicht gefolgert werden, der Gesetzgeber habe der Bewährungsüberwachung durch das erkennende Gericht im Normalfall den Vorzug geben und eine Abgabe an das Wohnsitzgericht nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulassen wollen (so aber OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - VRS Bd. 86 S. 187; NStZ 1992, 206 jeweils unter Berufung auf BGH NJW 1958, 560). - BGH, 09.04.2003 - 2 AR 56/03
Voraussetzungen der Annahme von Willkür im Rahmen der Bindungswirkung der Abgabe …
Die Annahme von Willkür kommt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NStZ 1992, 206; MDR 1994, 503) nicht schon in Betracht, wenn besondere Gründe fehlen, die für die Zweckmäßigkeit der Abgabe an das Wohnsitzgericht sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1993, 200; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 2 ARs 206/95). - OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 2 Ws 213/02
Keine Bindung an Abgabe der Nachtragsentscheidung über die Strafaussetzung bei …
Eine Bindungswirkung tritt nur dann nicht ein, wenn die Abgabeentscheidung auf sachfremden, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und bei verständiger Würdigung unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint und deshalb offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45, 49; BGHSt 29, 216, 219, OLG Düsseldorf [1. Senat] NStZ 1992, 206, 207 und [3. Senat] OLGSt StPO § 462 a Nr. 13 sowie Beschluss vom 15.08.02, 3 Ws 287/02). - BGH, 26.07.1995 - 2 ARs 206/95
Abgabe - Bindung - Willkür
Die Annahme von Willkür kommt entgegen der Ansicht des OLG Düsseldorf (NStZ 1992, 206; MDR 1994, 503) nicht schon dann in Betracht, wenn besondere Gründe fehlen, die für die Zweckmäßigkeit der Abgabe an das Wohnsitzgericht sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1993, 200, zuletzt BGH, Beschl. v. 30. Juni 1995 - 2 ARs 159/95). - BGH, 30.06.1995 - 2 ARs 159/95
Fehlerhafte Abgabe - Willkür - Bindung - Bindungswirkung
Die Annahme von Willkür kommt entgegen der Ansicht des OLG Düsseldorf (NStZ 1992, 206) nicht schon dann in Betracht, wenn besondere Gründe fehlen, die für die Zweckmäßigkeit der Abgabe an das Wohnsitzgericht sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1993, 200, zuletzt BGH, Beschl. v. 26. Mai 1995 - 2 ARs 136/95). - BGH, 14.09.1994 - 2 ARs 284/94
Überpfügung einer Abgabe einer Stafsache an das Wohnsitzgericht
- BGH, 24.02.1995 - 2 ARs 26/95
Bindung - Bindungswirkung - Willkür - Unzweckmäßige Abgabe
- BGH, 25.01.1995 - 2 ARs 467/94
Abgabe - Bindung - Bindungswirkung - Willkür
- BGH, 25.01.1995 - 2 ARs 468/94
Abgabe - Bindung - Bindungswirkung - Willkür
- BGH, 17.08.1994 - 2 ARs 262/94
- BGH, 31.05.1996 - 2 ARs 154/96
Abgabe der Sache an das Wohnsitzgericht
- BGH, 21.02.1996 - 2 ARs 28/96
Erklärung der Zuständigkeit eines Gerichts bei Abgabe trotz fehlens wichtiger …
- BGH, 22.11.1995 - 2 ARs 377/95
Erklärung für zuständig nach Abgabe an ein Gericht
- BGH, 26.05.1995 - 2 ARs 136/95
Willkür - Willkürliche Abgabe - Zweckmäßigkeit
- OLG Düsseldorf, 21.10.1994 - 1 Ws 740/94
- OLG Düsseldorf, 29.01.1997 - 1 Ws 51/97
- BGH, 14.09.1994 - 2 ARs 285/94
Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts für die Bewährungsaufsicht
- BGH, 05.02.1993 - 2 ARs 21/93
Bindungswirkung der Abgabe der Sache an ein Gericht
- BGH, 14.10.1992 - 2 ARs 453/92
Annahme von Willkür hinsichtlich einer Verfahrensabgabe
- BGH, 14.10.1992 - 2 ARs 455/92
Annahme von Willkür hinsichtlich einer Verfahrensabgabe
- BGH, 14.07.1995 - 2 ARs 196/95
Bindung - Bindungswirkung - Willkür - Willkürliche Abgabe - Verfahrensabgabe - …
- BGH, 10.11.1993 - 2 ARs 371/93
Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts für Entscheidungen über die …
- BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 362/92
Voraussetzungen der Annahme von Willkür bei Weiterverweisung an ein anderes …
- BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 367/92
Abgabe der Sache an das Wohnsitzgericht
- OLG Düsseldorf, 21.10.1998 - 1 Ws 539/98
- OLG Düsseldorf, 07.10.1998 - 1 Ws 561/98
- OLG Düsseldorf, 06.10.1998 - 1 Ws 579/98
- OLG Düsseldorf, 03.09.1997 - 1 Ws 532/97
- BGH, 04.11.1992 - 2 ARs 479/92
Zuständigkeitserklärung eines Amtsgerichts nach Abgabe der Sache
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 12.12.1991 - 1 Ws 371/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 206
- StV 1992, 237
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 18.01.1984 - 1 Ws 33/84
Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.1991 - 1 Ws 371/91
Es ist anerkannt, daß ein Untersuchungsgefangener die Unterbrechungsgenehmigung nicht anfechten kann, weil sie für ihn wegen des Vorranges der Strafvollstreckung vor der Untersuchungshaft keinen Nachteil mit sich bringt (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 236 ).
- KG, 16.11.1995 - 5 Ws 372/95 Bei der Neubescheidung wird zu beachten sein, daß der Beschwerdeführer entsprechend dem Vollstreckungsplan für das Land Berlin in der JVA Tegel untergebracht war, daß sich das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) folgende Gebot des Vertrauensschutzes auch auf den Ort der Strafvollstreckung bezieht (vgl. BVerfG NJW 1993, 3191 ; Kruis/Cassardt NStZ 1995, 521, 522) und daß eine erneute Entscheidung für die Verlegung des Beschwerdeführers in die JVA Moabit konkrete Tatsachen erkennen lassen müßte, warum die Strafhaft letztlich nur dort vollstreckt werden könnte (vgl. OLG Hamburg ZfStrVo 1992, 200, 201).