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   BVerfG, 12.11.1991 - 2 BvR 281/91   

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BVerfG, 12.11.1991 - 2 BvR 281/91 (https://dejure.org/1991,1656)
BVerfG, Entscheidung vom 12.11.1991 - 2 BvR 281/91 (https://dejure.org/1991,1656)
BVerfG, Entscheidung vom 12. November 1991 - 2 BvR 281/91 (https://dejure.org/1991,1656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kosten - Strafverfahren - Ordnungswidrigkeit - Schuldspruch - Unschuldsvermutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 23
  • NStZ 1992, 238
  • NStZ 1992, 239
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1991 - 2 BvR 281/91
    Für die Feststellung des verbleibenden Tatverdachtes gilt das gleiche wie für die in einem prozeßordnungsgemäßen Verfahren zustande gekommene Schuldfeststellung: In beiden Fällen dürfen keine Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen (BVerfGE 18, 85 >93<; st.Rspr.).

    Daneben dürfen die Feststellungen nicht mit Mängeln in der Rechtsanwendung oder im eingeschlagenen Verfahren behaftet sein, die die Annahme der tatbestandlichen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen lassen, so daß sich der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 18, 85 >96<; 74, 102 >127< m.w.N.).

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1991 - 2 BvR 281/91
    Daneben dürfen die Feststellungen nicht mit Mängeln in der Rechtsanwendung oder im eingeschlagenen Verfahren behaftet sein, die die Annahme der tatbestandlichen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen lassen, so daß sich der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 18, 85 >96<; 74, 102 >127< m.w.N.).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1991 - 2 BvR 281/91
    Angesichts der getroffenen Feststellungen ist es nicht nachvollziehbar und objektiv willkürlich (vgl. BVerfGE 71, 122 >135 f.<), daß das Gericht sich nicht mit der naheliegenden Möglichkeit auseinandersetzt, die fotografischen Arbeiten des Beschwerdeführers könnten Ausfluß eines solchen Berufes sein.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1991 - 2 BvR 281/91
    Allerdings muß aus der Begründung hervorgehen, daß es sich nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder -zuweisung handelt, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (vgl. BVerfGE 82, 106 >117<).
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1991 - 2 BvR 281/91
    Eine solche Prüfung war hier zwingend, weil es sich dabei um eine mittels Fotografien hergestellte Fotomontage handelte, die als Collage der Kunstfreiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG unterfallen kann (vgl. BVerfGE 81, 278 >293<).
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1991 - 2 BvR 281/91
    Tätigkeiten sind, auch wenn sie im Berufsbild eines Handwerks aufgeführt sind, dann nicht von der Handwerksordnung erfaßt, wenn sie nicht als stehendes Gewerbe, sondern als "freier Beruf" (vgl. BVerfGE 10, 354 >364<) ausgeübt werden (vgl. Siegert/Musielak, Das Recht des Handwerks, 1983, § 1 Anm. C I a; Eyermann/Fröhler/Honig, Handwerksordnung , 3. Aufl., § 1 Rdnr. 8; Kübler/Aberle/Schubert, Die deutsche Handwerksordnung , Stand November 1990, § 1 Anm. 5).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 2 BvR 705/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verstoß gegen § 258 StPO

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1991 - 2 BvR 281/91
    Die Beweisaufnahme wurde nicht beendet und dem anwesenden Beschwerdeführer war nicht das letzte Wort nach § 258 StPO i.V.m. § 71 OWiG (vgl. BVerfGE 54, 140 >141<) erteilt worden.
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1991 - 2 BvR 281/91
    Die Unschuldsvermutung schützt den Betroffenen vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatlich prozeßordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung vorausgegangen ist (vgl. BVerfGE 74, 358 >371<).
  • BVerfG, 14.01.1960 - 2 BvR 243/60

    Keine allein auf die EMRK gestützte Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1991 - 2 BvR 281/91
    Sie kann indes auf eine Verletzung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten nicht gestützt werden (BVerfGE 10, 271 >274<; st.Rspr.).
  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Sie schließt es indes aber nicht aus, in einem Zivilprozessverfahren einen Tatverdacht festzustellen und zu bewerten und dies bei der Entscheidung des Zivilgerichts zu berücksichtigen ( BVerfG , NJW 1990, Seite 2742; BVerfG , NStZ 1992, Seite 238; BGH , NJW 1999, Seiten 2895 f.; OLG Celle , OLG-Report 2000, Seiten 195 ff; OLG Köln , OLG-Report 2002, Seiten 197 f.; OLG Köln , FamRZ 1991, Seiten 580 f.; OLG Koblenz , AnwBl. 1990, Seiten 215 ff.; LG Potsdam , Urteil vom 27.07.2000, Az.: 3 S 26/00 ).
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 11/97 R

    Künstlersozialabgabe - Lichtbildner - Pressefotograf - Kunsthandwerk -

    Ein Fotograf in seiner Betätigung als "künstlerischer Fotograf" ist hingegen Künstler und nicht Handwerker (vgl BVerfG, Beschluß vom 12. November 1991 - 2 BvR 281/91 - NStZ 1992, 238 = GewArch 1992, 133).
  • VG Koblenz, 01.07.2021 - 5 L 475/21

    Das Anbieten von Brautfrisuren stellt ein zulassungspflichtiges Handwerk dar

    Sie wird deshalb - anders als bei der Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit höherer Art (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 1991 - 2 BvR 281/91 -, juris Rn. 14) - grundsätzlich vom Geltungsbereich der Handwerksordnung erfasst.

    Von Bedeutung ist des Weiteren, ob - was für eine handwerkliche Tätigkeit spricht - bei der Ausübung der Tätigkeit die korrekte Ausführung der Technik im Vordergrund steht und damit eher wenig Raum für eine künstlerische Freiheit bleibt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 5 Bf 146/17.Z -, juris Rn. 28) oder ob der Schwerpunkt auf einer eigenschöpferischen, dem eigenen künstlerischen Empfinden entspringenden Tätigkeit liegt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 1991 - 2 BvR 281/91 -, juris Rn. 16).

  • VG Mainz, 09.12.2021 - 1 K 952/20

    Kunst und Handwerk

    Es kann damit offenbleiben, ob die Kläger ein stehendes Gewerbe im Sinne des § 18 Abs. 1 HwO betreiben (dazu vgl. VGH BW, Urteil vom 27. Februar 2020 - 6 S 2901/18 -, juris, Rn. 25 ff.) oder ob sie als Künstler einen freien Beruf ausüben und nicht gewerblich in diesem Sinne tätig sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 1991 - 2 BvR 281/91 -, juris, Rn. 14).

    Kunst-Fotografie gibt eine eigenschöpferische, dem eigenen künstlerischen Empfinden entspringende Darstellung wieder (vgl. OVG HH, a.a.O., Rn. 28; BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 1991 - 2 BvR 281/91 -, juris, Rn. 16).

  • OVG Hamburg, 17.07.2018 - 5 Bf 146/17

    Pflichtmitgliedschaft von Fotografen in der Handwerkskammer

    aa) Tätigkeiten, die als stehendes Gewerbe ausgeübt werden, unterfallen der Handwerksordnung, nicht dagegen als "freie Berufe" ausgeübte Tätigkeiten, welche insbesondere die (im Bereich der Fotografie als Alternative zum Handwerk vornehmlich in Betracht kommende) künstlerische Betätigung umfassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.1991, 2 BvR 281/91, GewArch 1992, 133, juris Rn. 14).

    Demgegenüber kann die Tätigkeit als künstlerisch anzusehen sein, wenn die Fotografie eine eigenschöpferische, seinem eigenen künstlerischen Empfinden entspringende Darstellung wiedergibt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.1991, a. a. O, Rn. 16).

  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 15/96

    Künstlereigenschaft eines Musikinstrumentenbauers

    Wann (noch) Handwerk oder (schon) Kunst vorliegt, läßt sich allenfalls nach dem Kriterium der eigenschöpferischen Leistung beurteilen (vgl BVerfG, GewArch 1992, 133; Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, OVGE Münster/Lüneburg 42, 455).
  • AG Brandenburg, 19.12.2022 - 34 C 20/20

    Friseur - Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen: Haare chlorieren

    Sie schließt es indes aber nicht aus, in einem Zivilprozessverfahren einen Tatverdacht festzustellen und zu bewerten und dies bei der Entscheidung des Zivilgerichts zu berücksichtigen ( BVerfG , NJW 1990, Seite 2742; BVerfG , NStZ 1992, Seite 238; BGH , NJW 1999, Seiten 2895 f.; OLG Celle , OLG-Report 2000, Seiten 195 ff; OLG Köln , OLG-Report 2002, Seiten 197 f.; OLG Köln , FamRZ 1991, Seiten 580 f.; OLG Koblenz , AnwBl. 1990, Seiten 215 ff.; LG Potsdam , Urteil vom 27.07.2000, Az.: 3 S 26/00; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ).
  • BVerfG, 05.05.2001 - 2 BvR 413/00

    Zu den Auswirkungen der Unschuldsvermutung auf die Auslagenentscheidung gemäß

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat unter diesen Maßstäben wiederholt beanstandet, dass strafprozessuale Entscheidungen über Kosten, Auslagen oder Entschädigungsansprüche mit Feststellungen zur Schuld begründet waren, obwohl das Verfahren nicht bis zur Schuldspruchreife - also bis zum letzten Wort des Angeklagten - gediehen war (BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. August 1987 - 2 BvR 815/84 -, NStZ 1988, S. 84; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1991 - 2 BvR 281/91 -, NStZ 1992, S. 238; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1991 - 2 BvR 1056/90 -, NJW 1992, S. 2011; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1590/89 und 2 BvR 1542/90 -, NJW 1992, S. 1611, 1612).
  • VerfG Brandenburg, 25.10.2002 - VfGBbg 75/02

    Amtsgerichtliche Versagung der Auslagenerstattung bei Einstellung eines

    Im Grundgesetz findet die Unschuldsvermutung, die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet (vgl. BVerfGE 19, 342, 347; 74, 358, 370) wird, Anwendung nicht nur auf im Straf-, sondern auch im Bußgeldverfahren  (BVerfG, Beschluss vom 12. November 1991  - 2 BvR 281/91 - NStZ 1992, 238).

    Es verstößt gegen die Unschuldsvermutung, wenn Entscheidungen über Kosten, Auslagen oder Entschädigungsansprüche im Straf- oder Bußgeldverfahren mit Feststellungen zur Schuld begründet werden, obwohl das Verfahren nicht bis zur Schuldspruchreife gediehen war (vgl. zur entsprechenden Rechtslage nach dem GG: Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 74, 358, 373; 82, 106, 121 f.; NStZ 1988, 84; 1992, 238; NJW 1992, 2011; NJW 1992, 1611 f.).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 2 BvR 2059/05

    Kostenentscheidung bei Einstellung eines Strafverfahrens

    Daneben dürfen die Feststellungen nicht mit Mängeln in der Rechtsanwendung oder im eingeschlagenen Verfahren behaftet sein, die die Annahme der tatbestandlichen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen lassen, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1991 - 2 BvR 281/91 -, NStZ 1992, S. 238).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - L 11 KR 5550/08

    Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft - Fotografin

  • VG Köln, 16.02.2006 - 1 K 2683/04

    Notwendigkeit einer Eintragung in die Handwerksrolle für die Ausübung des

  • BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 1609/02

    Berücksichtigung von Mitverschulden im Entschädigungsverfahren gem § 5 Abs 2

  • VerfGH Saarland, 08.01.2014 - Lv 14/13

    Verfahrenseinstellung und die notwendigen Auslagen des Betroffenen

  • LG Neuruppin, 18.12.2020 - 11 Qs 95/20

    Bußgeldverfahren - Auslagenerstattung bei Verfahrenseinstellung wegen

  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 20/96

    Pflichtversicherung eines Künstlers nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

  • VG Sigmaringen, 04.08.1994 - 6 K 297/92

    Untersagung der Fortsetzung der Ausübung des Fotografen-Handwerks wegen

  • OLG Hamm, 02.05.1995 - 2 Ss 1440/94

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verschleppungsabsicht, Einstellungim

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