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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91   

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BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91 (https://dejure.org/1992,2415)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1992 - 2 StR 297/91 (https://dejure.org/1992,2415)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - 2 StR 297/91 (https://dejure.org/1992,2415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit der Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 249
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67

    Unterbleiben eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Anstaltsunterbringung

    Auszug aus BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91
    Da eine die rechtlichen Grenzen des Hauptverfahrens bestimmende und dieses Verfahren gestaltende Prozeßhandlung vorliegt, die den Grundsatz des rechtlichen Gehörs sichern soll, muß dieser Hinweis, wenn er nicht bereits sachgerecht vorher erfolgt ist (z.B. in der Anklage, im Eröffnungs- oder Verweisungsbeschluß), durch eine Erklärung des erkennenden Gerichts erfolgen (vgl. BGHSt 22, 29 f; BGH NJW 1964, 459; BGH, Urt. v. 14. Juni 1983 - 1 StR 82/83; v. 8. März 1988 - 1 StR 14/88).

    Der Hinweis kann weder durch die Begründung einer anderen Zwecken dienenden Zwischenentscheidung des Gerichts (vgl. BGHSt 22, 29 f) noch dadurch ersetzt werden, daß Verfahrensbeteiligte die Frage einer Unterbringung ansprechen (BGH StV 1988, 329; BGH bei Dallinger MDR 1952, 532; 1973, 19, 20).

    Die Entscheidung BGHSt 22, 29 steht dem nicht entgegen, da in jenem Fall mit den Gründen eines Beschlusses über die Haftfortdauer ein anderer Sachverhalt vorlag und zu beurteilen war.

  • BGH, 29.07.1986 - 1 StR 379/86

    Ablehnung einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verneinung einer günstigen

    Auszug aus BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91
    Angesichts ihrer Feststellungen war die Strafkammer auch nicht gehalten, sich eingehend damit auseinanderzusetzen, ob Auflagen und Weisungen in Betracht kommen, die die weitere Entwicklung des Angeklagten positiv beeinflußen könnten und geeignet wären, der Rückfallgefahr zu begegnen (vgl. dazu BGH StV 1987, 63; 1991, 424).
  • BGH, 01.08.1989 - 1 StR 323/89

    Strafvollzugsaussetzung aufgrund günstiger Sozialprognose und bereits erlittenem

    Auszug aus BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91
    Das Landgericht hat bei der Beurteilung einer günstigen Sozialprognose zutreffend auf den Zeitpunkt der Hauptverhandlung abgestellt und hat unter Berücksichtigung des langen Zeitraums zwischen Tat und Hauptverhandlung der günstigen Veränderung der Lebensverhältnisse, vor allem der Tatsache, daß es nicht zu weiteren Straftaten gekommen war, besonderes Gewicht beigemessen (vgl. dazu BGHR § 56 Abs. 1 StGB Sozialprognose 8 und 11; BGH, Urt. v. 3. September 1991 - 1 StR 455/91).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91
    Da eine die rechtlichen Grenzen des Hauptverfahrens bestimmende und dieses Verfahren gestaltende Prozeßhandlung vorliegt, die den Grundsatz des rechtlichen Gehörs sichern soll, muß dieser Hinweis, wenn er nicht bereits sachgerecht vorher erfolgt ist (z.B. in der Anklage, im Eröffnungs- oder Verweisungsbeschluß), durch eine Erklärung des erkennenden Gerichts erfolgen (vgl. BGHSt 22, 29 f; BGH NJW 1964, 459; BGH, Urt. v. 14. Juni 1983 - 1 StR 82/83; v. 8. März 1988 - 1 StR 14/88).
  • BGH, 14.06.1983 - 1 StR 82/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Rüge der

    Auszug aus BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91
    Da eine die rechtlichen Grenzen des Hauptverfahrens bestimmende und dieses Verfahren gestaltende Prozeßhandlung vorliegt, die den Grundsatz des rechtlichen Gehörs sichern soll, muß dieser Hinweis, wenn er nicht bereits sachgerecht vorher erfolgt ist (z.B. in der Anklage, im Eröffnungs- oder Verweisungsbeschluß), durch eine Erklärung des erkennenden Gerichts erfolgen (vgl. BGHSt 22, 29 f; BGH NJW 1964, 459; BGH, Urt. v. 14. Juni 1983 - 1 StR 82/83; v. 8. März 1988 - 1 StR 14/88).
  • BGH, 21.05.1963 - 1 StR 131/63

    Fehlender gerichtlicher Hinweis in der Hauptverhandlung auf die Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91
    Da eine die rechtlichen Grenzen des Hauptverfahrens bestimmende und dieses Verfahren gestaltende Prozeßhandlung vorliegt, die den Grundsatz des rechtlichen Gehörs sichern soll, muß dieser Hinweis, wenn er nicht bereits sachgerecht vorher erfolgt ist (z.B. in der Anklage, im Eröffnungs- oder Verweisungsbeschluß), durch eine Erklärung des erkennenden Gerichts erfolgen (vgl. BGHSt 22, 29 f; BGH NJW 1964, 459; BGH, Urt. v. 14. Juni 1983 - 1 StR 82/83; v. 8. März 1988 - 1 StR 14/88).
  • BGH, 01.03.1988 - 1 StR 584/87

    Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung des ermächtigten Wahlverteidigers -

    Auszug aus BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91
    Das Landgericht hat bei der Beurteilung einer günstigen Sozialprognose zutreffend auf den Zeitpunkt der Hauptverhandlung abgestellt und hat unter Berücksichtigung des langen Zeitraums zwischen Tat und Hauptverhandlung der günstigen Veränderung der Lebensverhältnisse, vor allem der Tatsache, daß es nicht zu weiteren Straftaten gekommen war, besonderes Gewicht beigemessen (vgl. dazu BGHR § 56 Abs. 1 StGB Sozialprognose 8 und 11; BGH, Urt. v. 3. September 1991 - 1 StR 455/91).
  • BGH, 03.09.1991 - 1 StR 455/91

    Verwerfung der Revision - Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten

    Auszug aus BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91
    Das Landgericht hat bei der Beurteilung einer günstigen Sozialprognose zutreffend auf den Zeitpunkt der Hauptverhandlung abgestellt und hat unter Berücksichtigung des langen Zeitraums zwischen Tat und Hauptverhandlung der günstigen Veränderung der Lebensverhältnisse, vor allem der Tatsache, daß es nicht zu weiteren Straftaten gekommen war, besonderes Gewicht beigemessen (vgl. dazu BGHR § 56 Abs. 1 StGB Sozialprognose 8 und 11; BGH, Urt. v. 3. September 1991 - 1 StR 455/91).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91
    Sie sind aber in einem vom Tatrichter zu bestimmenden Umfang auf die Vollstreckung anzurechnen (vgl. §§ 58 Abs. 2 Satz 2, 55, 56 f Abs. 3 StGB; BGHSt 36, 378).
  • BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91
    Der Hinweis kann weder durch die Begründung einer anderen Zwecken dienenden Zwischenentscheidung des Gerichts (vgl. BGHSt 22, 29 f) noch dadurch ersetzt werden, daß Verfahrensbeteiligte die Frage einer Unterbringung ansprechen (BGH StV 1988, 329; BGH bei Dallinger MDR 1952, 532; 1973, 19, 20).
  • BGH, 30.03.1988 - 3 StR 78/88

    Revision hinsichtlich des Strafausspruchs und Maßregelausspruchs - Erfordernis

  • BGH, 08.10.1990 - 4 StR 426/90

    Voraussetzungen der Ablehnug der Strafaussetzung zur Bewährung im

  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 311/09

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts (Sicherungsverwahrung; Hinweis auf die in

    Allerdings kann auch in der gerichtlichen Anordnung, ein Gutachten zur Frage der Unterbringung anzuordnen, ein solcher Hinweis liegen (BGH NStZ 2009, 468 (Anordnung im Eröffnungsbeschluss); NStZ 1992, 249 (zu § 63 StGB)).
  • BGH, 08.01.2009 - 4 StR 568/08

    Hinweispflicht bei Anordnung der Sicherungsverwahrung (Erfordernis eines

    In dem Eröffnungsbeschluss hat die Strafkammer allerdings auch die Untersuchung des Angeklagten durch einen psychiatrischen Sachverständigen angeordnet zu der Frage, "ob aus medizinischer Sicht bei ihm zur Zeit der ihm zur Last gelegten Straftaten eine Einschränkung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) vorgelegen habe und ob die Voraussetzungen für Maßregeln zur Besserung und Sicherung (§§ 63, 64, 66 StGB) gegeben sind." Zwar kann in der gerichtlichen Anordnung, ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit und einer eventuellen Unterbringung einzuholen, ein nach § 265 Abs. 1 und 2 StPO erforderlicher Hinweis liegen (vgl. BGH NStZ 1992, 249).
  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02

    Hinweispflicht (Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Er kann daher nicht dadurch ersetzt werden, daß Verfahrensbeteiligte die Frage einer Unterbringung ansprechen (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 4 m.N.).
  • BGH, 22.08.2012 - 1 StR 343/12

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Aussetzung zur Bewährung (besondere Umstände;

    Auf diesem Mangel kann die Entscheidung beruhen, weil nicht auszuschließen ist, dass das Tatgericht dem erstmalig zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Angeklagten, dessen letzte festgestellte Tat schon zum Zeitpunkt des angefochtenen Urteils mehr als anderthalb Jahre zurücklag (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1992 - 2 StR 297/91), eine günstige Kriminalprognose gestellt und - bei Würdigung dieses Gesichtspunktes im Rahmen des § 56 Abs. 2 StGB - die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt hätte.
  • OLG Hamm, 14.03.2019 - 4 RVs 14/19

    Rechtlicher Hinweis auf Anordnung einer Maßregel nach vorangegangenem

    Es wäre hingegen bloße Förmlichkeit, würde die Beweisanordnung nur dann als ausreichend angesehen, wenn sie durch einen ausdrücklichen Zusatz dahingehend, dass dies auch ein Hinweis gemäß § 265 StPO sei, ergänzt worden wäre (vgl. BGH, Urteil v. 15. Januar 1992 - 2 StR 297/91 -, bei juris Rn. 10).
  • BGH, 19.05.1992 - 4 StR 207/92

    Anrechnung von Zahlungen eines Angeklagten auf eine als Bewährungsauflage

    Dabei hat sie jedoch übersehen, daß Zahlungen eines Angeklagten auf eine als Bewährungsauflage festgesetzte Geldbuße in aller Regel den Strafausspruch nicht berühren; sie sind im Falle der nachträglichen Gesamtstrafenbildung in einem vom Tatrichter zu bestimmenden Umfang auf die Vollstreckung anzurechnen (vgl. §§ 58 Abs. 2 Satz 2, 56 f Abs. 3 Satz 2 StGB; BGHSt 36, 378; BGH, Beschluß vom 15. Januar 1992 - 2 StR 297/91).
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  • NStZ 1992, 249
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   LG Stuttgart, 19.11.1991 - 14 Qs 61/91   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2646
  • MDR 1992, 598
  • NStZ 1992, 249
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Halle, 06.10.1999 - 22 Qs 28/99

    Gebot des Einsatzes des mildesten Mittels bei Zwangsmaßnahmen; Ermessen der

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  • LG Bonn, 07.10.2020 - 27 Qs 12/20
    In Fällen, in denen Banken die Herausgabe von Kontounterlagen verweigern, sind die Ermittlungsbehörden auch im Falle einer Durchsuchung auf die Mitwirkung der Bank zum Auffinden der Unterlagen angewiesen wären (so bereits LG Stuttgart, Beschl. v. 19.11.1991 - 14 Qs 61/91, abgedr. In: NJW 1992, 2646 (2647)), sodass eine Beschlagnahme untunlich ist.
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