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   BGH, 25.02.1992 - 5 StR 526/91   

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BGH, 25.02.1992 - 5 StR 526/91 (https://dejure.org/1992,5608)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1992 - 5 StR 526/91 (https://dejure.org/1992,5608)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 5 StR 526/91 (https://dejure.org/1992,5608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Bemessung einer Jugendstrafe - Rüge der mangelnden Auseinandersetzung mit dem Erziehungsgedanken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 277
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 657/91

    Tateinheit zwischen Waffendelikt und räuberischer Erpressung

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 526/91
    Jedoch läßt die Bemessung der Jugendstrafe jede Auseinandersetzung mit dem Erziehungsgedanken vermissen, der auch bei der Zumessung von Jugendstrafe gegen einen Heranwachsenden im Vordergrund zu stehen hat (§ 18 Abs. 2, § 105 Abs. 1 JGG; BGH StV 1982, 474 und 1988, 307; Senatsbeschluß vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91 -).
  • BGH, 23.08.1957 - 4 StR 342/57
    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 526/91
    Der Angeklagte wäre dann - bei schuldhaftem Handeln - wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchter Tötung zu bestrafen (BGH NJW 1957, 1643; BGH GA 1958, 109; BGH bei Holtz MDR 1979, 279 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 526/91
    Wie dagegen das Bezirksgericht - trotz sachverständiger Beratung - zu einem maximalen Tatzeitwert der Blutalkoholkonzentration von 2, 4 Promille gelangt ist, kann nicht nachvollzogen werden, da die für die Berechnung bedeutsamen Werte und die Berechnung selbst nicht in dem gebotenen Umfang (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 20 Rdn. 9 e; Meyer-Goßner NStZ 1988, 529, 534 je m.w.N.) mitgeteilt werden.
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 526/91
    Das führte bei einem etwaigen Körpergewicht von 60 kg (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts S. 3) und einem für magere Personen anzunehmenden hohen Reduktionsfaktor von 0, 8 zu einem Blutalkoholwert in der Größenordnung von 4, 2 Promille , also bei einem Abbau von 0, 1 Promille stündlich ab Trinkbeginn zu einer Blutalkoholkonzentration von etwa 3, 5 Promille um 22.00 Uhr; der Wert würde bei anderen körperlichen Konstitutionen des Angeklagten höher liegen (vgl. zum Ganzen BGHSt 37, 231, 238 und Grüner/Rentschler Manual zur Blutalkoholberechnung, 1976, insbesondere S. 70-72).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 526/91
    Wie dagegen das Bezirksgericht - trotz sachverständiger Beratung - zu einem maximalen Tatzeitwert der Blutalkoholkonzentration von 2, 4 Promille gelangt ist, kann nicht nachvollzogen werden, da die für die Berechnung bedeutsamen Werte und die Berechnung selbst nicht in dem gebotenen Umfang (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 20 Rdn. 9 e; Meyer-Goßner NStZ 1988, 529, 534 je m.w.N.) mitgeteilt werden.
  • BGH, 08.07.1959 - 2 StR 251/59
    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 526/91
    Letzterenfalls würden mehrere im selben Rausch begangene Taten nur eine Tat nach § 323 a StGB darstellen (BGHSt 13, 223, 225).
  • BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82

    Ausschluss der Prüfung, ob ein minderschwerer Fall des Totschlags vorliegt, bei

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 526/91
    Jedoch läßt die Bemessung der Jugendstrafe jede Auseinandersetzung mit dem Erziehungsgedanken vermissen, der auch bei der Zumessung von Jugendstrafe gegen einen Heranwachsenden im Vordergrund zu stehen hat (§ 18 Abs. 2, § 105 Abs. 1 JGG; BGH StV 1982, 474 und 1988, 307; Senatsbeschluß vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91 -).
  • BGH, 10.11.1987 - 1 StR 591/87

    Einbeziehung des Erziehungsgedankens in die Bemessung der Schuld - Besonderheiten

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 526/91
    Jedoch läßt die Bemessung der Jugendstrafe jede Auseinandersetzung mit dem Erziehungsgedanken vermissen, der auch bei der Zumessung von Jugendstrafe gegen einen Heranwachsenden im Vordergrund zu stehen hat (§ 18 Abs. 2, § 105 Abs. 1 JGG; BGH StV 1982, 474 und 1988, 307; Senatsbeschluß vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91 -).
  • RG, 10.06.1880 - 1184/80

    Sind die an einem neugeborenen Kinde zwecks Tötung desselben von der Mutter

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 526/91
    Indes kommt es für einen Tötungsversuch allein auf die Vorstellungen des Täters vom Leben des Opfers an (RGSt 1, 451).
  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Ein derartiges Abweichen von dem im Regelfall bei Männern anzusetzenden Faktor von 0, 7 kann bei mageren, schmalwüchsigen Personen in Betracht kommen, da der Reduktionsfaktor von der individuellen körperlichen Konstitution, insbesondere vom Fettgewebsanteil, abhängt (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2; BGH NStZ 1992, 277; Beschl. v. 25. Mai 1993 - 2 StR 153/93; Forster, Praxis der Rechtsmedizin (1986), S. 451; Schütz, Alkohol im Blut (1983), S. 59).
  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des

    Da nicht festgestellt werden konnte, ob der (nur von Körperverletzungsvorsatz getragene) erste Tatteil oder der (mit Tötungsvorsatz begangene) zweite Tatteil den Tod herbeigeführt hat, durfte nach dem Grundsatz "im Zweifel zugunsten des Angeklagten" der Todeseintritt keinem der beiden Tatteile zugerechnet werden (vgl. BGH NJW 1957, 1643 = GA 1958, 109 mit abl. Besprechung Peters GA 1958, 97; BGH NStZ 1992, 277, 278).

    Der Angeklagte wurde daher zu Recht wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Totschlag verurteilt (vgl. BGH bei Holtz MDR 1979, 279; NJW 1984, 1568; NStZ 1992, 277, 278; Hruschka JuS 1982, 317, 322 ff.; Tröndle StGB 48. Aufl. § 1 Rdn. 19 aE; aA Wolter MDR 1981, 441 ff.; Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Auflage § 1 Rdn. 99 m.w.N.).

  • BGH, 04.12.2008 - 4 StR 438/08

    Vollendeter und versuchter Totschlag; Körperverletzung mit Todesfolge

    Kann bei Tätern, die während ihrer Handlungen vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz übergehen, nicht ausgeschlossen werden oder steht fest, dass die zum Tod führenden Handlungen "lediglich" mit Körperverletzungsvorsatz ausgeführt wurden, scheidet eine Verurteilung wegen vollendeten Totschlags aus; vielmehr ist dann regelmäßig wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchtem Totschlag zu verurteilen (BGH NJW 1989, 596, 597; BGH NStZ 1992, 277, 278; BGH bei Holtz MDR 1977, 282).

    Hierbei ist ohne Bedeutung, ob Burkhard G. schon vor diesen Misshandlungen verstorben war (vgl. BGH NStZ 1992, 277, 278 m.w.N.).

  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 224/10

    Totschlag; Körperverletzung mit Todesfolge; Vorsatzwechsel; Koinzidenzprinzip

    Steht dagegen fest oder ist nicht auszuschließen, dass für den Todeseintritt bereits solche Handlungen ursächlich waren, die der Täter noch mit Körperverletzungsvorsatz vorgenommen hat, so kommt nur eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags in Betracht (BGH, NStZ 2009, 266; 1992, 277, 278; NJW 1989, 596, 597).
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