Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.02.1992

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   BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90   

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BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90 (https://dejure.org/1991,879)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1991 - 1 StR 552/90 (https://dejure.org/1991,879)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90 (https://dejure.org/1991,879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung tatsächlich unzutreffender und rechtlich unhaltbarer Behauptungen

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen Untreue und Betrugs wegen Verstoßes gegen §§ 140 ff. Strafprozessordnung (StPO) - Rechtmäßigkeit der Bestellung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger trotz Entziehung des Mandats durch den Angeklagten wegen Fehlens des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 61 Nr. 2, §§ 64, 142, 265

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 292
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Es ist grundsätzlich zulässig, den bisherigen Wahlverteidiger als Pflichtverteidiger zu bestellen; das gilt auch dann, wenn der Wahlverteidiger das Mandat in der Hauptverhandlung unter Hinweis auf ein "gestörtes Vertrauensverhältnis" niedergelegt (BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2) oder der Angeklagte ihm das Mandat entzogen hatte (OLG Stuttgart NJW 1979, 559 [OLG Stuttgart 28.04.1978 - 3 Ss 3 73/78]).

    Bei dieser Sachlage kann nicht davon gesprochen werden, die Bestellung der Pflichtverteidiger sei rechtsfehlerhaft gewesen (vgl. BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 1 und 2).

  • BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85

    Reichweite eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 11, 18, 19; BGH NStZ 1984, 212, 213; BGH StV 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488) ist beim Übergang von Allein- zu Mittäterschaft grundsätzlich ein rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO erforderlich; ob dies auch gilt, wenn das Tatgericht wie hier nicht auf die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB abstellt, weil der Angeklagte - sei es auch im Zusammenhang mit anderen - in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale erfüllt hat, erscheint dagegen nicht unzweifelhaft, bedarf jedoch keiner Entscheidung.

    Auf dem Fehlen eines rechtlichen Hinweises bei Wechsel vom Vorwurf der Alleintäterschaft zum Vorwurf der Mittäterschaft beruht eine Verurteilung regelmäßig dann, wenn dem Angeklagten die eigenhändige Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsmerkmale nicht nachgewiesen werden kann und daher zur Feststellung seiner (Mit-)Täterschaft die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB herangezogen wird (vgl. BGH StV 1983, 403, 404; 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488).

  • BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84

    Verletzung der Hinweispflicht - Alleintäterschaft - Tat - Mittäterschaft -

    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 11, 18, 19; BGH NStZ 1984, 212, 213; BGH StV 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488) ist beim Übergang von Allein- zu Mittäterschaft grundsätzlich ein rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO erforderlich; ob dies auch gilt, wenn das Tatgericht wie hier nicht auf die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB abstellt, weil der Angeklagte - sei es auch im Zusammenhang mit anderen - in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale erfüllt hat, erscheint dagegen nicht unzweifelhaft, bedarf jedoch keiner Entscheidung.

    Auf dem Fehlen eines rechtlichen Hinweises bei Wechsel vom Vorwurf der Alleintäterschaft zum Vorwurf der Mittäterschaft beruht eine Verurteilung regelmäßig dann, wenn dem Angeklagten die eigenhändige Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsmerkmale nicht nachgewiesen werden kann und daher zur Feststellung seiner (Mit-)Täterschaft die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB herangezogen wird (vgl. BGH StV 1983, 403, 404; 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488).

  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Gekennzeichnet ist eine natürliche Handlungseinheit durch einen solchen unmittelbaren Zusammenhang zwischen mehreren menschlichen, strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen, daß sich das Gesamttätigwerden an sich auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun bei natürlicher Betrachtungsweise erkennbar macht (BGHSt 4, 219, 220; siehe auch BGHSt 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56] und 230; 26, 284; BGH StV 1987, 391).
  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 102/69

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 315b Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Aus dem Schweigen des Protokolls kann ebensowenig wie aus dem der Urteilsgründe in der Regel gefolgert werden, der Tatrichter habe die Frage der Nichtvereidigung eines Zeugen im Rahmen der Ermessensvorschrift des § 61 StPOübersehen oder nicht ausreichend geprüft (vgl. auch BGH, Urteile vom 2. April 1969 - 4 StR 102/69; 13. November 1970 - 1 StR 412/70; 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70).
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Gekennzeichnet ist eine natürliche Handlungseinheit durch einen solchen unmittelbaren Zusammenhang zwischen mehreren menschlichen, strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen, daß sich das Gesamttätigwerden an sich auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun bei natürlicher Betrachtungsweise erkennbar macht (BGHSt 4, 219, 220; siehe auch BGHSt 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56] und 230; 26, 284; BGH StV 1987, 391).
  • BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87

    Vereidigung nach berechtigter Zeugnisverweigerung während der Aussage

    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Zwar kann auch der bei einem Betrug Getäuschte, der selbst nicht Vermögensinhaber ist, Verletzter im Sinne des § 61 Nr. 2 StPO sein, wenn er durch die Tat des Angeklagten in die Gefahr gebracht wird, als Teilnehmer an seiner Tat verdächtigt zu werden (BGHSt 17, 248; BGHR StPO § 61 Nr. 2 Verletzter 1).
  • BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsleiters einer Bergbahn - Tödliche

    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Aus dem Schweigen des Protokolls kann ebensowenig wie aus dem der Urteilsgründe in der Regel gefolgert werden, der Tatrichter habe die Frage der Nichtvereidigung eines Zeugen im Rahmen der Ermessensvorschrift des § 61 StPOübersehen oder nicht ausreichend geprüft (vgl. auch BGH, Urteile vom 2. April 1969 - 4 StR 102/69; 13. November 1970 - 1 StR 412/70; 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70).
  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 11, 18, 19; BGH NStZ 1984, 212, 213; BGH StV 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488) ist beim Übergang von Allein- zu Mittäterschaft grundsätzlich ein rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO erforderlich; ob dies auch gilt, wenn das Tatgericht wie hier nicht auf die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB abstellt, weil der Angeklagte - sei es auch im Zusammenhang mit anderen - in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale erfüllt hat, erscheint dagegen nicht unzweifelhaft, bedarf jedoch keiner Entscheidung.
  • OLG Stuttgart, 28.04.1978 - 3 Ss (3) 73/78

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung; Verstoß gegen die prozessuale

    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Es ist grundsätzlich zulässig, den bisherigen Wahlverteidiger als Pflichtverteidiger zu bestellen; das gilt auch dann, wenn der Wahlverteidiger das Mandat in der Hauptverhandlung unter Hinweis auf ein "gestörtes Vertrauensverhältnis" niedergelegt (BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2) oder der Angeklagte ihm das Mandat entzogen hatte (OLG Stuttgart NJW 1979, 559 [OLG Stuttgart 28.04.1978 - 3 Ss 3 73/78]).
  • BGH, 03.09.1986 - 3 StR 355/86

    Pflichtverteidiger - Revisionsgericht - Verteidigung

  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83

    Voraussetzungen für die Überzeugung des Tatrichters vom Vorliegen eines

  • BGH, 14.07.1983 - 4 StR 355/83

    Erforderlichkeit eines Hinweises über die Veränderung des rechtlichen

  • BGH, 01.07.1971 - 1 StR 362/70
  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 123/87

    Wirkstoffgehalt von Cannabisharz

  • BGH, 22.05.1962 - 1 StR 156/62

    Fortgesetzte Überziehung von Bankkrediten als gemeinschaftlicher Betrug -

  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

  • BGH, 14.10.1987 - 2 StR 466/87

    Aufgabe des Wohnzwecks

  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen

  • BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen will als die unverändert zugelassene Anklage (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 1957 - 1 StR 318/57, BGHSt 11, 18, 19 und vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90, NStZ 1992, 292, 293; Beschlüsse vom 12. April 1984 - 4 StR 160/84, StV 1984, 368; vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90 Rn. 3, NStZ 1990, 449; vom 14. September 1994 - 5 StR 478/93, NStZ 1994, 46; vom 26. September 1995 - 1 StR 547/95, StV 1996, 82; vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11 Rn. 3, StV 2012, 710 (nur redaktioneller Leitsatz); vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13 StraFo 2013, 480 und vom 14. Juni 2016 - 3 StR 196/16 Rn. 4, StV 2016, 778 (nur redaktioneller Leitsatz)) bzw. der erteilte Hinweis.
  • BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen

    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind jedoch zugelassen worden (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6, 11, 12; BGH, Beschluß vom 13. September 2000 - 3 StR 342/00).
  • BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01

    Subsidiaritätsgrundsatz verlangt Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags -

    Kommt er dieser Pflicht etwa aus Unkenntnis nicht nach, so kann die Revision zwar als unzulässig verworfen werden, dies jedoch nur dann, wenn eine Korrektur der Entscheidung, die auf Grund eines dem Angeklagten nicht zurechenbaren Fehlers eines Justizangehörigen ergangen ist, durch die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - von Amts wegen oder auf Antrag - ermöglicht wird (vgl. zur Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsgesuchs in diesem Zusammenhang BGH, Urteil vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90 -, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6 Nachbesserung).
  • BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 854/15

    Strafvollzugsrecht (Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der

    Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedenfalls auch dann, wenn die Rechtsbeschwerde zwar nicht insgesamt unzulässig ist, die Verfahrensrüge aber wegen eines Fehlers der Justiz offensichtlich nicht in einer Weise ausgeführt wird, die den Anforderungen des § 118 Abs. 2 Satz 2 StVollzG genügt (vgl. zur ausnahmsweisen Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung zur Ausführung der Verfahrensrüge bei Verschulden des Rechtspflegers auch BGH, Urteil vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90 -, juris, Rn. 6).
  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 192/08

    Unbegründeter Antrag auf Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen

    Der Angeklagte macht zwar Schwierigkeiten bei der Protokollierung geltend - "ich (musste) quasi jeden Punkt gegenüber der Rechtspflegerin vertreten, erläutern und verteidigen" (Antragsschrift S. 6) - indes keine Umstände, die einen Anspruch auf Nachbesserung wegen Pflichtverletzung der Rechtspflegerin rechtfertigen könnten (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6; BGH NStZ 2006, 585).
  • BGH, 21.06.1996 - 3 StR 88/96

    Revisionsbegründung in Protokollform - Persönlich durch Angeklagten -

    Der Bundesgerichtshof hat von diesem Grundsatz Ausnahmen zugelassen, wenn etwa Akteneinsicht nicht rechtzeitig gewährt oder der Rechtspfleger bei der Protokollierung der Revisionsbegründung den Mangel verschuldet hat (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6).
  • BGH, 03.05.2006 - 2 StR 64/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (ergebnislose Vorführung vor dem

    Der Bundesgerichtshof hat von diesem Grundsatz Ausnahmen zugelassen, wenn etwa Akteneinsicht nicht rechtzeitig gewährt oder der Rechtspfleger bei der Protokollierung der Revisionsbegründung den Mangel verschuldet hat (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6).
  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 593/12

    Keine Nachholung oder Nachbesserung von unzulässigen Verfahrensrügen trotz

    b) Eine Wiedereinsetzung zur Nachholung oder Nachbesserung von Verfahrensrügen kommt nicht in Betracht, da keine Umstände vorgetragen oder sonst erkennbar sind, die einen Anspruch auf Nachbesserung wegen Pflichtverletzung der Rechtspflegerin rechtfertigen könnten (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6, 13).
  • BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96

    Beginn der Revisionsfrist bei Verkündung des Urteils unter Abwesenheit des

    Nach ständiger Rechtsprechung kann das Institut der Wiedereinsetzung nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung zu unterlaufen (Maul a.a.O. § 44 Rdn. 13; Pikart in KK a.a.O. § 345 Rdn. 26 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 4, 6).
  • BGH, 17.01.2023 - 2 StR 508/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Einstellung des Verfahrens bei

    Er kommt zwar in Betracht, wenn eine Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle nach § 345 Abs. 2 StPO zu Unrecht verweigert wird (vgl. BGH wistra 1992, 148).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 313/01

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag zur Vervollständigung von Verfahrensrügen;

  • OLG Rostock, 12.04.2000 - I Ws 118/00

    Unzulässige Protokollierung einer Rechtsmittelschrift durch Geschäftsstelle bei

  • BGH, 24.10.2012 - 5 StR 311/12

    Grundsätzlich keine Wiedereinsetzung bei nicht formgerecht angebrachten

  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95

    Revisionsbegründung zu Protokoll - Normale Dienststunden - Begrenzte personelle

  • OLG Rostock, 12.04.2000 - 2 Ss OWi 10/00

    Unzulässige Protokollierung einer Rechtsmittelschrift durch Geschäftsstelle bei

  • BGH, 19.10.1994 - 2 StR 336/94

    Veränderung der Anklage - Rechtlicher Hinweis - Allein- und Mittäterschaft

  • BGH, 26.09.1995 - 1 StR 547/95

    Übergang - Vorwurf der Alleintäterschaft - Vorwurf der Mittäterschaft - Hinweis

  • OLG Koblenz, 12.02.2001 - 1 Ss 293/00

    Bußgeldbescheid, Verjährung, Unterbrechung, Verjährungsunterbrechung, Hinweis,

  • OLG Hamm, 02.04.2002 - 3 Ss OWi 182/02

    Rechtsbeschwerdebegründung, Protokoll der Geschäftsstelle, Bezugnahme auf Anlage

  • BGH, 15.09.1992 - 4 StR 399/92

    Handlungseinheit - Unmittelbarer Zusammenhang - Sexualdelikt - Vergewaltigung -

  • BGH, 24.11.1993 - 4 StR 658/93

    Beschwer bei Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrages weil keine Frist versäumt

  • BGH, 10.08.1993 - 5 StR 430/93

    Antrag auf Nachbesserung wegen der Zulässigkeit einer Aufklärungsrüge

  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 152/93

    Wiedereinsetzung zum Zwecke der Nachholung oder Nachbesserung einer Rüge der

  • BGH, 15.12.1992 - 5 StR 633/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich einer nicht formgerecht

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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91   

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https://dejure.org/1992,1211
BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91 (https://dejure.org/1992,1211)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1992 - 5 StR 483/91 (https://dejure.org/1992,1211)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 5 StR 483/91 (https://dejure.org/1992,1211)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers - Vorliegen eines Verfahrensverstoßes im Rahmen der Auswahl und der Bestellung eines Pflichtverteidigers - Möglichkeit der Zurückweisung eines Pflichtverteidigers auf Grund einer Interessenkollision - Bestehen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StPO § 142 Abs. 1 S. 2
    Revisibilität der Verteidigerbestellung - Fürsorgepflicht des Vorsitzenden

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1841
  • NStZ 1992, 292
  • StV 1992, 406
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 456/91

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Bestellung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Verteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann(Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 -;vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - = MDR 1969, 904 bei Dallinger;vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -;vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - = NJW 1973, 1985;vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 -;vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Ein Verstoß gegen § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO vermag für sich allein aber die Revision nicht zu begründen (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 19.07.1960 - 5 StR 255/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Verteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann(Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 -;vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - = MDR 1969, 904 bei Dallinger;vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -;vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - = NJW 1973, 1985;vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 -;vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 15.07.1969 - 1 StR 244/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Verteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann(Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 -;vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - = MDR 1969, 904 bei Dallinger;vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -;vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - = NJW 1973, 1985;vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 -;vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Verteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann(Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 -;vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - = MDR 1969, 904 bei Dallinger;vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -;vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - = NJW 1973, 1985;vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 -;vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78

    Erfordernis an die richterliche Unterschrift unter die Urteilsgründe -

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Verteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann(Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 -;vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - = MDR 1969, 904 bei Dallinger;vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -;vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - = NJW 1973, 1985;vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 -;vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91
    Der durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1987 (StVÄG 1987) vom 27. Januar 1987 (BGBl. I S. 475) eingefügte § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO dient zwar dem Zweck, den verfassungsrechtlich begründeten Anspruch des Beschuldigten auf Beiordnung eines Anwalts seines Vertrauens als Verteidiger sicherzustellen (BT-Drucks. 10/1313 S. 20; vgl. auch BVerfGE 9, 36, 38; BVerfGE 39, 238, 243) [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75].
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91
    Der durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1987 (StVÄG 1987) vom 27. Januar 1987 (BGBl. I S. 475) eingefügte § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO dient zwar dem Zweck, den verfassungsrechtlich begründeten Anspruch des Beschuldigten auf Beiordnung eines Anwalts seines Vertrauens als Verteidiger sicherzustellen (BT-Drucks. 10/1313 S. 20; vgl. auch BVerfGE 9, 36, 38; BVerfGE 39, 238, 243) [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75].
  • BGH, 17.08.1971 - 1 StR 462/70

    Rüge der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und des sachlichen Rechts

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Verteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann(Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 -;vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - = MDR 1969, 904 bei Dallinger;vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -;vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - = NJW 1973, 1985;vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 -;vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13

    Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt

    Ebenso wie die Fürsorgepflicht gegenüber dem Beschuldigten dem Vorsitzenden regelmäßig verbietet, einen Pflichtverteidiger, der die Verteidigung wegen eines Interessenkonflikts möglicherweise nicht mit vollem Einsatz führen kann, überhaupt erst zu bestellen (BVerfG a. a. O.; BGH NJW 1992, 1841, in juris, dort Rz. 8), ist regelmäßig der Widerruf einer solchen Bestellung zulässig, im Einzelfall sogar geboten.
  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Zwar unterliegt die Verfügung des Vorsitzenden, durch die ein Verteidiger bestellt oder eine Verteidigerbestellung abgelehnt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht (BGHSt 43, 153, 154; BGH NStZ 1992, 292).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die ein Verteidiger bestellt wird, als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann (BGH NStZ 1992, 292; BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 3; Pikart in KK StPO 2. Aufl. § 336 Rdn. 4).

    Voraussetzung der Annahme eines wichtigen Grundes für die Ersetzung des Pflichtverteidigers ist in solchen Fällen, daß konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, daß eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, daß die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2 = StV 1988, 469 m. Anm. Barton StV 1989, 45; BGH bei Holtz MDR 1979, 108; BGH NStZ 1992, 292, 293; Kleinknecht/Meyer aaO § 143 Rdn. 5; Laufhütte in KK aaO § 142 Rdn. 9 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02

    Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum

    b) Ein absehbarer Interessenkonflikt in der Person eines als Pflichtverteidiger in Betracht gezogenen Rechtsanwalts kann, sofern deshalb eine mindere Effektivität seines Verteidigungseinsatzes zu befürchten ist, seiner Bestellung entgegenstehen (vgl. BVerfG - Kammer - NStZ 1998, 46; BGH NStZ 1992, 292; OLG Frankfurt NJW 1999, 1414, 1415).

    d) Zu beachten ist dabei, daß der Rechtsanwalt grundsätzlich allein für die Wahrung seiner Berufspflichten verantwortlich ist (vgl. BGH NStZ 1992, 292; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 352; OLG Frankfurt NJW 1999, 1414, 1415), hier speziell bezogen auf das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen (§ 43a Abs. 4 BRAO).

  • OLG Köln, 05.05.2021 - 3 Ws 14/21

    Ausschluss eines Verteidigers Tätigkeitsverbot des Rechtsanwalts als

    Der Senat schließt sich jedoch der überwiegenden Ansicht an, dass eine entsprechende Anwendung des § 156 Abs. 2 BRAO mangels Regelungslücke nicht in Betracht kommt und ein Verstoß gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 BRAO das Gericht nicht zu einer Zurückweisung des Rechtsanwalts berechtigt (BGH Beschluss v. 25.02.1992, NStZ 1992, 292; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 07.03.1991, 4 Ws 51/91; KG, Beschluss v. 04.10.1994, 4 Ws 6060/94, NJW-RR 1995, 762; KG Berlin, Beschluss v. 21.05.1999, 13 WF 4024/99, NJW-RR 2000, 799; OLG Koblenz, Beschluss v. 11.01.2002, 2 W 767/01, MDR 2002, 1025; Kleine-Cosack in Kleine-Cosack, BRAO, 8. Aufl., § 45 Rdn. 56; Kilian in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 45 Rdn. 51; Johnigk in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 156 BRAO Rdn. 1; Deckenbrock, AnwBl. 2010, 221 (224)).

    Den Fällen des Interessenwiderstreits außerhalb des § 146 StPO muss der Verteidiger unter Berücksichtigung des anwaltlichen Standesrechts und des § 356 StGB selbst gerecht werden (BGH, Beschluss v. 25.02.1992, NStZ 1992, 292).

  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 483/97

    Aussetzung des Verfahrens: Ablehnung eines mit "Terminschwierigkeiten" des

    Eine Verletzung von § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO könnte - die Richtigkeit des Revisionsvorbringens unterstellt - jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für sich allein genommen die Revision nicht begründen (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 = StV 1992, 406; Beschluß vom 25. Februar 1992 - 5 StR 483/91 = StV 1992, 406 f.).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

    Die Fürsorgepflicht gegenüber dem Beschuldigten wird es dem Vorsitzenden regelmäßig verbieten, einen Pflichtverteidiger zu bestellen, der die Verteidigung wegen eines Interessenkonflikts möglicherweise nicht mit vollem Einsatz führen kann (vgl. BGH, StV 1992, 406 f.).
  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 345/01

    Voraussetzungen für ausnahmsweise Gewährung von Wiedereinsetzung hinsichtlich

    Die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Gewährung von Wiedereinsetzung hinsichtlich nicht angebrachter oder nicht ordnungsgemäß ausgeführter Verfahrensrügen (vgl. BGH NStZ 1984, 418; 1985, 492 f.; 1992, 292 f.; Beschluß des Senats vom 08. -August 2001 - 2 StR 313/01) liegen nicht vor.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2010 - 91 HB 1.08

    Berufsrechtliche Rüge; Zurückweisung von Prozessbevollmächtigten; Verbot der

    Das Verbot der Mehrfachverteidigung gemäß § 146 StPO soll den Beschuldigten, auch gegen seinen Willen, davor schützen, dass der Verteidiger in einen Interessenwiderstreit gerät und dadurch seine Beistandsfunktion beeinträchtigt wird (BVerfGE 45, 354; Meyer-Großner, a.a.O., § 146 Rn. 1), mit der Folge, dass er die Verteidigung wegen eines Interessenkonflikts möglicherweise nicht mit vollem Einsatz führen kann (vgl. BGH, NJW 1992, 1841).
  • BVerwG, 10.08.1993 - 2 WDB 5.93

    Wehrdisziplinarrecht - Mehrfachverteidigung

    Der Gesetzgeber will mit dem Verbot der Mehrfachverteidigung verhindern, daß ein Verteidiger in einen Interessenwiderstreit gerät und dadurch seine Beistandsfunktion beeinträchtigt wird, daß er die Verteidigung wegen eines Interessenkonflikts möglicherweise nicht mit vollem Einsatz führen kann (vgl. BGH Beschluß vom 25. Februar 1992 - 5 StR 483/91 <NJW 1992, 1841>; Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., § 146 RdNr. 1; Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 146 RdNr. 1 und 2; KMR, StPO, § 146 RdNr. 2).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 1 Ws 125/00

    Interessenkonflikt bei Verteidigung mehrerer Angeklagter durch Mitglieder einer

  • OLG Hamm, 24.06.1998 - 2 Ss 660/98

    Pflichtverteidiger, Beiordnung, schlüssiges Verhalten des Vorsitzenden,

  • OLG Rostock, 18.12.2001 - I Ws 548/01

    Reduzierung des dem Vorsitzenden zustehenden Auswählermessens auf Null bei der

  • OLG Frankfurt, 02.07.1999 - 3 Ws 591/99

    Strafprozeßrecht: Wichtiger Grund gegen Pflichtverteidigerbestellung, Mehrere

  • OLG Köln, 04.04.2002 - 2 Ws 146/02
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