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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91   

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https://dejure.org/1991,420
BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91 (https://dejure.org/1991,420)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1991 - 3 StR 30/91 (https://dejure.org/1991,420)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1991 - 3 StR 30/91 (https://dejure.org/1991,420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anordnung der Unterbringung - Sachrüge - Überprüfung durch das Revisionsgericht - Revision des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 Abs. 1
    Revisionsrichterliche Überprüfung unterbliebener Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 33
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.09.1990 - 1 StR 449/90

    Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Versorgung mit

    Auszug aus BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91
    Anlaß hierfür wird allerdings nur dann bestehen, wenn es nach den Urteilsfeststellungen naheliegt, daß die Voraussetzungen für eine Unterbringungsanordnung gegeben sind, eine Prüfung sich insoweit für den Tatrichter daher aufdrängt (vgl. BGHSt a.a.O. S. 9; BGH, Beschluß vom 18. Juli 1990 - 1 StR 317/90 und vom 27. September 1990 - 1 StR 449/90).
  • BGH, 18.07.1990 - 1 StR 317/90

    Ablehnung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt -

    Auszug aus BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91
    Anlaß hierfür wird allerdings nur dann bestehen, wenn es nach den Urteilsfeststellungen naheliegt, daß die Voraussetzungen für eine Unterbringungsanordnung gegeben sind, eine Prüfung sich insoweit für den Tatrichter daher aufdrängt (vgl. BGHSt a.a.O. S. 9; BGH, Beschluß vom 18. Juli 1990 - 1 StR 317/90 und vom 27. September 1990 - 1 StR 449/90).
  • BGH, 03.09.1991 - 4 StR 346/91

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt -

    Auszug aus BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91
    Ob von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Recht abgesehen worden ist, kann vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin überprüft werden, auch wenn nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH, Beschluß vom 3. September 1991 - 4 StR 346/91).
  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 625/90

    Verminderung der Schuldfähigkeit wegen Drogenabhängigkeit - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91
    Ob von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Recht abgesehen worden ist, kann vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin überprüft werden, auch wenn nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH, Beschluß vom 3. September 1991 - 4 StR 346/91).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91
    Ob von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Recht abgesehen worden ist, kann vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin überprüft werden, auch wenn nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH, Beschluß vom 3. September 1991 - 4 StR 346/91).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Trotz dieser "Zweispurigkeit" zeigt aber die Praxis, daß häufig auf eine mildere Strafe erkannt wird, wenn gleichzeitig die Unterbringung angeordnet wird, vor allem dann, wenn ein teilweiser Vorwegvollzug der Strafe gemäß § 67 Abs. 2 StGB in Betracht kommt (vgl. BGHSt 37, 10; BGHR StGB § 64 Ablehnung 2, 3, 5; BGH NStZ 1992, 33; BGH, Beschluß vom 28. April 1992 - 1 StR 181/92).
  • BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Der Senat kann schon nicht ausschließen, dass die Freiheitsstrafe niedriger ausgefallen wäre, hätte die Strafkammer die Voraussetzungen des § 64 StGB bejaht und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet (vgl. BGHSt 37, 5, 10; BGH NStZ 1992, 33).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Ob von einer Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Recht abgesehen worden ist, kann vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin überprüft werden, auch wenn - wie hier - nur der Angeklagte Revision eingelegt und die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht vom Revisionsangriff ausgenommen hat (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5).
  • BGH, 28.06.2001 - 1 StR 209/01

    Fehlerhaft unterbliebene Erörterung der Unterbringung in einer

    Ob von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Recht abgesehen worden ist, kann vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin überprüft werden, auch wenn nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5).

    Anlaß hierfür wird allerdings nur dann bestehen, wenn es nach den Urteilsfeststellungen nahe liegt, daß die Voraussetzungen für eine Unterbringungsanordnung gegeben sind, eine Prüfung sich insoweit für den Tatrichter daher aufdrängt (BGHSt 37, 5, 9; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5).

  • BGH, 29.01.2003 - 1 StR 500/02

    Fehlerhaft unterbliebene Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Ob von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Recht abgesehen worden ist, kann vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin überprüft werden, auch wenn nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5).

    Anlass hierfür besteht dann, wenn es nach den Urteilsfeststellungen nahe liegt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringungsanordnung gegeben sind, eine Prüfung sich "insoweit" (also) "für den Tatrichter aufgedrängt hat (BGHSt 37, 5, 9; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5).

  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 246/00

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Dies ist vom Senat auf die Sachrüge hin zu berücksichtigen, obwohl allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3 und 5); denn dieser hat das Unterbleiben der Unterbringungsanordnung nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).

    Eine Prüfung dieser Frage - unter Zuziehung eines ärztlichen Sachverständigen (§ 246 a StPO) - mußte sich dem Tatrichter daher aufdrängen (vgl. BGHSt 37, 5, 9; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5).

  • KG, 31.10.2018 - 121 Ss 175/18

    Absehen von der Anordnung nach § 64 StGB nur in Ausnahmefällen

    Ob von einer solchen Anordnung zu Recht abgesehen worden ist, kann das Revisionsgericht auf die Sachrüge hin überprüfen, auch wenn - wie vorliegend - nur der Angeklagte Revision eingelegt und die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht vom Revisionsangriff ausgenommen hat (ständige Rspr., z. B. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - 4 StR 636/11 -, juris Rdnr. 3, 27. September 1991 - 3 StR 30/91 -, juris Rdnr. 3; KG, Beschluss vom 2. Dezember 2014 - [4] 121 Ss 165/14 [259/14] - Senat, a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).

    Anlass für diese Prüfung besteht allerdings nur dann, wenn es nach den Urteilsfeststellungen nahe liegt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringungsanordnung gegeben sind (BGH, Beschluss vom 27. September 1991, a. a. O., juris Rdnr. 3; KG, a. a. O.; Senat, a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).

  • OLG München, 24.10.2006 - 4St RR 187/06
    Ob von einer Unterbringung in einer Erziehungsanstalt zu recht abgesehen wurde, kann vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin überprüft werden, auch wenn nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (BGH NStZ 1992, 33 ); im Übrigen macht der Angeklagte gerade diesen Gesichtspunkt zum Gegenstand seiner Revision.

    Der Senat schließt aus, dass im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung auf eine mildere Strafe erkannt worden wäre, falls gleichzeitig die Unterbringung des Angeklagten angeordnet worden wäre (BGHSt 37, 5/10; BGH NStZ 1992, 33 ).

  • BayObLG, 12.12.1994 - 5St RR 154/94
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Aufhebung des angefochtenen Urteils jedenfalls dann geboten, wenn - wie hier - aufgrund eines Rechtsfehlers davon abgesehen wurde, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen, und den Urteilsgründen zu entnehmen ist, daß die neue Verhandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Unterbringung führen wird (BGHSt 37, 5/9; BGH NStZ 1992, 33 ; 1994, 280).

    Da nicht auszuschließen ist, daß die zuerkannte Strafe niedriger ausgefallen wäre, wenn zugleich die vom Gesetz vorgeschriebene Unterbringung angeordnet worden wäre, kann auch der Strafausspruch nicht bestehen bleiben (BGHSt 37, 5/10; BGH NStZ 1992, 33 ).

  • BGH, 27.04.2006 - 5 StR 104/06

    Fehlerhaft unterbliebene Unterbringung des Angeklagten in einer

    Bei dieser Sachlage musste das Motiv der Tat eingehender erörtert und gegebenenfalls die Frage einer Unterbringung nach § 64 StGB im Urteil abgehandelt werden (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 5).
  • BGH, 03.02.2005 - 5 StR 587/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erörterungsmangel)

  • BGH, 07.10.2003 - 4 StR 329/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum Alkoholmissbrauch)

  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 267/92

    Reformatio in peius - Bindung des Untergerichts - Unterbringung - Revision auf

  • BGH, 01.04.2008 - 5 StR 140/08

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung einer Unterbringung in einer

  • BGH, 08.08.2001 - 1 StR 139/01

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Aufdrängung einer

  • BGH, 25.04.2001 - 2 StR 146/01

    Pflicht zur Anordnung der Maßregel

  • OLG Schleswig, 15.01.2015 - 1 Ss 4/15

    Berufungsbeschränkung in Strafsachen: Unwirksamkeit der Beschränkung auf die

  • BGH, 15.05.1992 - 2 StR 186/92

    Verminderung der Schuldfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit -

  • OLG Koblenz, 04.11.2009 - 2 Ss 122/09

    Strafurteil gegen betäubungsmittelabhängigen Straftäter: Notwendige Begründung

  • BGH, 18.10.1994 - 2 StR 244/94

    Unterbringungsanordnung - Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte - Vorliegen der

  • BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94

    Fehlerhafte Begründung der Nichtanordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 12.08.1999 - 3 StR 303/99

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang; Betäubungsmittel

  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 134/96

    Anforderugen an die Feststellung der eingeschränkten Schuldfähigkeit

  • BGH, 12.01.1994 - 2 StR 699/93

    Unterbringung - Revision - Ablehnung - Rechtsfehler - Therapie -

  • BGH, 17.12.1993 - 2 StR 645/93

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Betäubungsmittelabhängigkeit

  • BGH, 04.03.1992 - 3 StR 20/92

    Strafrechliche Wirkungen eines gestohlenen echten Schlüssels - Voraussetzungen

  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 583/96

    Pflicht bei erheblichem Drogenkonsum zu prüfen, ob eine Anordnung der

  • BGH, 29.06.1993 - 1 StR 352/93

    Anforderungen an das unmittelbare Ansetzen zu einem Raubüberfall -

  • BGH, 31.07.1992 - 3 StR 329/92

    Maßstab bei Bewertung einer Beihilfe als besonders schweren Fall -

  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 4 Ss 316/03

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,

  • BGH, 15.10.1996 - 1 StR 595/96

    Unterlassene gerichtliche Prüfung einer eventuellen Unterbringung in einer

  • BGH, 13.09.1996 - 2 StR 423/96

    Aufhebung eines Schuldspruchs wegen der Nichtanordnung einer notwendigen

  • BGH, 30.08.1996 - 3 StR 312/96

    Fehlende Erörterung einer eventuellen Anordnung zur Unterbringung

  • BGH, 26.04.1996 - 2 StR 138/96

    Strafbarkeit wegen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne

  • BGH, 17.04.1996 - 2 StR 128/96

    Versäumung der Bildung einer Gesamtstrafe durch ein Strafgericht -

  • BGH, 27.04.1994 - 3 StR 93/94

    Revision - Nachholung der Unterbringungsanordnung - Zurückverweisung

  • BGH, 16.04.1993 - 3 StR 95/93

    Strafmilderung - Heroinkäufer - Betäubungsmittel - Kriminalpolizei - Kenntnis -

  • KG, 10.10.2019 - 3 Ss 70/19

    Revision des Angeklagten: Überprüfung der Nichtanordnung der Unterbringung in

  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 4 Ss 512/08

    Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch; Unterbringung in einer

  • BGH, 17.07.1997 - 4 StR 314/97

    Voraussetzungen für die zwingende Anordnung einer Unterbringung in einer

  • BGH, 04.09.1996 - 2 StR 383/96

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung einer Anordnung der Unterbringung

  • BGH, 14.08.1996 - 2 StR 312/96

    Pflicht zur Erörterung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei im

  • BGH, 15.07.1994 - 3 StR 200/94

    Unterbringung - Revision - Zurückverweisung - Aufhebung

  • BGH, 02.12.1992 - 3 StR 501/92

    Unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln - Bestimmung des Strafmaßes

  • OLG Koblenz, 12.10.2000 - 1 Ss 207/00

    Schuldfähigkeit, Betäubungsmittel, Betäubungsmittelabhängigkeit, Drogen,

  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 324/97

    Prüfung des minder schweren Falles einer Straftat - Vorrangige Würdigung der

  • BGH, 29.01.1992 - 3 StR 546/91

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 415/92

    Unterlassene Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt trotz

  • OLG Nürnberg, 06.02.2008 - 2 St OLG Ss 8/08

    Fehlende Auseinandersetzung mit §§ 21 , 64 StGB als Urteilsmangel in BtM-Sachen

  • VG München, 21.03.2001 - M 28 K 00.2115

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung und der Abschiebungsandrohung eines griechischen

  • BGH, 05.11.1991 - 1 StR 653/91

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen für die Unterbringung

  • BGH, 25.10.1991 - 2 StR 460/91

    Verschlechterungsverbot bei der Nachholung der Unterbringung in einer

  • OLG München, 10.12.2007 - 4St RR 215/07

    Sich Betäubungsmittel in anderer Weise verschaffen durch Betrug; Fehlende

  • BGH, 13.10.1993 - 5 StR 571/93

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 09.06.1993 - 3 StR 226/93

    Änderung eines Schuldspruchs - Aufhebung eines Rechtsfolgenausspruchs - Prüfung

  • OLG München, 10.11.2010 - 4St RR 152/10

    Rechtsfolgenausspruch: Übersehen einer möglichen Unterbringung in einer

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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91   

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https://dejure.org/1991,1846
BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91 (https://dejure.org/1991,1846)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1991 - 1 StR 509/91 (https://dejure.org/1991,1846)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1991 - 1 StR 509/91 (https://dejure.org/1991,1846)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 33
  • JR 1992, 244
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 95/89

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlungen

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Damit ist eine Mißachtung der Ehre des Mädchens zum Ausdruck gekommen, die den Beleidigungstatbestand erfüllt (vgl. BGH NStZ 1984, 216 sowie NJW 1986, 2442 f.; vgl. ferner BGHSt 7, 129, 131 f. [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54] sowie BGH NJW 1989, 3029).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen und

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Nach wie vor kann das Ansinnen eines unsittlichen Verhaltens eine Ehrverletzung darstellen, wenn der Täter zu erkennen gibt, daß er die Betroffene als eine Person einschätzt, mit der man "so etwas ohne weiteres machen kann" (Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 185 Rdn. 4; vgl. auch BGH NStZ 1987, 21 f. sowie BGHSt 35, 76 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]).
  • BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85

    Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Damit ist eine Mißachtung der Ehre des Mädchens zum Ausdruck gekommen, die den Beleidigungstatbestand erfüllt (vgl. BGH NStZ 1984, 216 sowie NJW 1986, 2442 f.; vgl. ferner BGHSt 7, 129, 131 f. [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54] sowie BGH NJW 1989, 3029).
  • BGH, 26.03.1980 - 3 StR 54/80

    Erfordernis des Vorliegens der Absicht des Ausnutzens einer hilflosen Lage zum

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Es ist auch im Gegensatz zur früheren Regelung in § 236 StGB a.F. nicht erforderlich, daß der Täter bereits beim Entfalten der Zwangswirkung die Absicht verfolgt, die für die Betroffene entstehende hilflose Lage zu sexuellen Handlungen auszunutzen (BGHSt 29, 233).
  • BGH, 24.10.1973 - 2 StR 362/73

    Auf Bewußtlosigkeit beruhende Unfähigkeit eines Opfers zur Äußerung seines

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Zu Unrecht meint die Strafkammer, ein "durch Gewalt" begangenes Entführen liege nicht in dem festgestellten Verbringen der Geschädigten im Pkw zum Parkplatz (vgl. dazu RG HRR 1936 Nr. 443; 1939 Nr. 59; BGHSt 25, 237, 238 [BGH 24.10.1973 - 2 StR 362/73]; Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. V/4094 S. 35).
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 384/54

    Behandlung eines zehnjährigen Mädchens an den Genitalien gegen den Willen der

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Damit ist eine Mißachtung der Ehre des Mädchens zum Ausdruck gekommen, die den Beleidigungstatbestand erfüllt (vgl. BGH NStZ 1984, 216 sowie NJW 1986, 2442 f.; vgl. ferner BGHSt 7, 129, 131 f. [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54] sowie BGH NJW 1989, 3029).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Nach wie vor kann das Ansinnen eines unsittlichen Verhaltens eine Ehrverletzung darstellen, wenn der Täter zu erkennen gibt, daß er die Betroffene als eine Person einschätzt, mit der man "so etwas ohne weiteres machen kann" (Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 185 Rdn. 4; vgl. auch BGH NStZ 1987, 21 f. sowie BGHSt 35, 76 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Es ist nicht veranlaßt, zur näheren Klärung der erörterten Frage die Sache an den Tatrichter zurückzuverweisen (vgl. BGHSt 37, 5, 9).
  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Es bedarf deshalb keines Eingehens auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die hervorhebt, ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfülle nur unter besonderen Umständen den Tatbestand der Beleidigung (vgl. insbesondere BGHSt 36, 145).
  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 515/83

    Modell-Hostess Jutta - § 187 StGB, 'Drittbezug', § 185 StGB

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Damit ist eine Mißachtung der Ehre des Mädchens zum Ausdruck gekommen, die den Beleidigungstatbestand erfüllt (vgl. BGH NStZ 1984, 216 sowie NJW 1986, 2442 f.; vgl. ferner BGHSt 7, 129, 131 f. [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54] sowie BGH NJW 1989, 3029).
  • RG, 23.02.1894 - 106/94

    1. Können die Vergehen der §§ 239. 240 St.G.B.'s in Idealkonkurrenz begangen

  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21

    Potenzieller Fortbewegungswille als Schutzgut der Freiheitsberaubung (potenzielle

    (1) Die Wertung des Landgerichts, die Geschädigte habe sich "jedenfalls" nicht entfernen können, solange das Auto in Bewegung war, und sei daher ihrer Bewegungsfreiheit beraubt gewesen, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 366/04, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Freiheitsberaubung 9; vom 19. September 1991 - 1 StR 509/91, NStZ 1992, 33, 34).
  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 366/04

    Fahrlässige Tötung; Freiheitsberaubung mit Todesfolge auf andere Weise

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine Freiheitsberaubung "auf andere Weise" auch durch schnelles Fahren mit einem Fahrzeug begangen werden kann, um hierdurch einen Fahrzeuginsassen am Verlassen des Wagens zu hindern (vgl. BGH NStZ 1992, 33, 34; RGSt 25, 147, 148; OLG Koblenz VRS 49, 347, 350).
  • OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10

    Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte

    Zwar stellt eine Behauptung, durch die eine Person sinngemäß einer Prostituierten gleichgestellt oder deren sexuelle Verfügbarkeit aus rein finanzieller Motivation unterstellt wird, eine Missachtung der Ehre der solcherart bezeichneten Person und damit eine tatbestandsmäßige Beleidigung dar (BGH NStZ 1992, 33; NJW 1989, 3089; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 108).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

    Anders ist die Rechtslage aber zu bewerten, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers liegt (h.M., vgl. BGHSt 36, 145 ff.; NStZ 1986, 453 f.; 1992, 33 f.; 1993, 182; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB, 26. Auflage 2001, § 185 Rn. 4; Kiehl NJW 1989, 3003 ff.), welche über den eigentlichen geschlechtlichen Übergriff hinausgeht (OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 185 Nr. 9).
  • VG Düsseldorf, 12.02.2014 - 31 K 3347/13

    Disziplinarverfahren; Ermittlungsergebnis; Gewaltphantasien;

    vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1991 - 1 StR 509/91 -, NStZ 1992, 33; zusammenfassend auch LG Freiburg, Beschluss vom 3. September 2002 - 5 Qs 69/02 -, NJW 2002, 3645; ferner Hilgendorf, in: LK, 11. Aufl. (Stand: März 2005), § 185 Rdnrn. 28 ff.; Lenckner/Eisele, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 185 Rdnr. 4.
  • BGH, 01.03.2001 - 4 StR 31/01

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Abgrenzung von einem gefährlichen

    b) Das Landgericht hat in diesem Verhalten des Angeklagten rechtlich zutreffend eine Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 1 StGB (vgl. BGH NStZ 1992, 33, 34) und, soweit er das Tatopfer mit seinem Auto angefahren hat, eine mit bedingtem Vorsatz begangene gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB gesehen.
  • LG Freiburg, 03.09.2002 - 5 Qs 69/02

    Strafbarkeit wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen an Jugendliche, die den

    Urteil vom 19.09.1991, NStZ 92, 33 f.: In diesem Falle hatte der Angeklagte u.a. eine 16jährige Anhalterin, mit der er geschlechtlich verkehren wollte, gefragt, "ob sie nicht ihr Taschengeld aufbessern möchte".

    Jedenfalls das Ansinnen, mit dem Beschuldigten unter Übergabe dessen Telefonnummer "Telefonsex" zu machen, stellt auch unter Berücksichtigung der geänderten und liberaleren sittlichen Maßstäbe eine Äußerung und ein Verlangen dar, die den sozialen Anspruch des Mädchens völlig missachtet und kundtut und deutlich impliziert, der Beschuldigte schätze das Mädchen als eine Person ein, mit der man "so etwas ohne weiteres machen kann" (BGH, NStZ 92, 33, 34).

  • LG Berlin, 16.02.2007 - 5 JuJs 2984/05

    Strafbarkeit sexualbezogener Äußerungen gegenüber einem Kind

    Zwar kann auch das bloße Ansinnen eines unsittlichen Verhaltens eine Ehrverletzung darstellen; dies jedoch nur dann, wenn der Täter dabei zugleich zu erkennen gibt, dass er den Betroffenen als eine Person einschätzt, mit der man "so etwas ohne weiteres machen kann" (BGH NStZ 1992, 33; in dem dort entschiedenen Fall ging es darum, dass der Täter der Geschädigten sexuelle Handlungen gegen Entgelt angesonnen hat, ohne Anlass zu haben, sie für käuflich zu erachten).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    Anders ist die Rechtslage aber zu bewerten, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers liegt (h.M., vgl. BGHSt 36, 145 ff.; NStZ 1986, 453 f.; 1992, 33 f.; 1993, 182; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB, 26. Auflage 2001, § 185 Rn. 4; Kiehl NJW 1989, 3003 ff.), welche über den eigentlichen geschlechtlichen Übergriff hinausgeht (OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 185 Nr. 9).
  • LG Karlsruhe, 23.11.2018 - 6 O 71/18

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schonungslose Kritik an der Präsentation eines

    Damit ist eine Missachtung der Ehre des Mädchens zum Ausdruck gekommen, die den Beleidigungstatbestand erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1991 - 1 StR 509/91, NStZ 1992, 33).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02
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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,657
BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91 (https://dejure.org/1991,657)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1991 - 5 StR 306/91 (https://dejure.org/1991,657)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 (https://dejure.org/1991,657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 71
  • NJW 1991, 3289
  • MDR 1991, 1182
  • NStZ 1992, 33
  • NJ 1991, 556
  • StV 1991, 558
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91
    Eine Kombination der Vorschriften des StGBÄDDR mit den §§ 21, 49 StGB kommt nicht in Betracht (vgl. BGHSt 37, 320 [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90]; BGHSt 38, 1 [BGH 11.06.1991 - 5 StR 180/91]; 38, 18) [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91].
  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91

    Strafbarkeit der Einfuhr von Betäubungsmitteln in die DDR auch noch nach der

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91
    Eine Kombination der Vorschriften des StGBÄDDR mit den §§ 21, 49 StGB kommt nicht in Betracht (vgl. BGHSt 37, 320 [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90]; BGHSt 38, 1 [BGH 11.06.1991 - 5 StR 180/91]; 38, 18) [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91].
  • BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90

    Bestimmung des milderen Gesetzes gegenüber StGB -DDR

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91
    Eine Kombination der Vorschriften des StGBÄDDR mit den §§ 21, 49 StGB kommt nicht in Betracht (vgl. BGHSt 37, 320 [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90]; BGHSt 38, 1 [BGH 11.06.1991 - 5 StR 180/91]; 38, 18) [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91].
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Nicht zuletzt auch im Blick auf die besondere Härte des DDR-Strafvollzuges (vgl. BGHSt 38, 71, 73) kann allein die Verhängung einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe für einen offensichtlichen Grenzfall im Einzelfall als Rechtsbeugung zu werten sein.
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Bei der Strafzumessung wird es allerdings häufig genügen, auf die Warnwirkung der - als solche bereits durch die Urteilsurkunde bewiesenen (RGSt 8, 153, 157; BGH MDR 1955, 121; Mayr aaO) - früheren Verurteilung abzustellen, deren Mißachtung bei der Begehung weiterer Straftaten einen ähnlich gewichtigen Strafschärfungsgrund darstellen kann wie die Tatsache der früheren Begehung von Straftaten (s. zur Warnwirkung von DDR-Vorstrafen aber BGHSt 38, 71, 73).
  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 22/92

    DDR-Vollzug als Strafmilderungsgrund

    Ebenso ist der Angeklagte - wie sich aus den abgeurteilten Taten und den dafür verhängten Strafen zweifelsfrei entnehmen läßt - nicht mit Freiheitsstrafen belegt worden, die das Maß des Schuldangemessenen in nicht hinzunehmenden Umfang überschritten haben (vgl. dazu BGH NStZ 1992, 33 - zur Veröffentlichung in BGHSt 38 vorgesehen); so wurde er im Jahre 1986 wegen 14 vollendeter und 15 versuchter Wohnungseinbrüche zu vier Jahren drei Monaten Freiheitsstrafe, im Jahr 1988 wegen sieben vollendeter und drei versuchter Wohnungseinbrüche zu drei Jahren sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

    Er meinte jedoch in seiner schriftlichen Stellungnahme, das Landgericht habe nicht bedacht, daß eine Vielzahl inzwischen bekannt gewordener Informationen dafür spreche, daß der Vollzug von Freiheitsstrafe in der ehemaligen DDR besonders hart gewesen sei; der Vollzug von fünf Jahren Strafe zwischen den Jahren 1985 und 1990 könne daher den Angeklagten unangemessen belastet und überdies seine Resozialisierung beeinträchtigt haben (vgl. BGH NStZ 1992, 33).

    Demgemäß muß hinzukommen, daß der zu harte Vollzug die Resozialisierung des Betroffenen beeinträchtigt hat und ihn deshalb geringere Schuld für seine erneuten Straftaten trifft (BGH NStZ 1992, 33).

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 642/94

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR

    Eine derart massive Freiheitsstrafe, die letztlich für ein bloßes Meinungsäußerungsdelikt verhängt wird, verstößt - nicht zuletzt angesichts der notorischen Härte des Strafvollzugs in der DDR (vgl. BGHSt 38, 71, 73), der auch und gerade politische Häftlinge ausgesetzt waren - gegen das Verbot grausamen und übermäßig harten Strafens (vgl. bereits BGHSt 3, 110, 119; 10, 294, 300 f.).
  • OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17

    Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigung der Vorstrafen wegen

    Die vorherige Verhängung von Strafen kann dann strafschärfend ins Gewicht fallen, wenn sie die Schuld des Täters und die Notwendigkeit, spezialpräventiv auf ihn einzuwirken, erhöhen, weil dieser jetzt die mit früheren Verurteilungen (oder gar Verbüßungen) gesetzten Warnungen und Hemmschwellen außer Acht gelassen hat (BGHSt 38, 71 [73]; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 168/95

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR - Anwendung der Grundsätze der

    Ihn für ein bloßes Meinungsäußerungsdelikt mit einer derart massiven Freiheitsstrafe zu belegen, verstieß - nicht zuletzt angesichts der notorischen Härte des Strafvollzuges in der DDR (vgl. BGHSt 38, 71, 73), der insbesondere auch politische Häftlinge ausgesetzt waren - gegen das Verbot grausamen oder übermäßig harten Strafens (vgl. dazu bereits BGHSt 3, 110, 119).
  • BGH, 21.09.1995 - 5 StR 366/95

    Konkrete Gefahr - Schaden im Einzelfall - Versuch - Ablehnung des Beweisantrags -

    Ein Verstoß gegen die Grundsätze über die Berücksichtigung von Vorstrafen aus der DDR bei der Strafzumessung (BGH, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 16, 18) liegt nicht vor.
  • OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Riegl FG21-P

    Mindestens aber muss aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe zu entnehmen sein, dass der Sachverhalt auf Grund der genutzten Beweismittel so eindeutig geklärt ist, dass die beantragte Beweiserhebung an der Überzeugung des Gerichts nichts geändert hätte und für die weitere Aufklärung entbehrlich gewesen ist (Pfälz. OLG Zweibrücken MDR 1991, 1182; KG VRS 65, 212; BayObLG VRS 87, 367 ; DAR 1997, 318 ).
  • OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 2/96
    Zutreffend ist allerdings die Erwägung des Amtsgerichts, daß auch rechtskräftige und verwertbare einschlägige Vorstrafen zur Strafschärfung unter dem Gesichtspunkt höherer Vorwerfbarkeit der neuen Tat wegen des wiederholten Rechtsbruchs (vgl. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 2. Aufl., Rdnr. 275, 283) nicht führen müssen, wenn sie zu Unrecht ergangen sind (vgl. OLG Hamm NJW 1959, 305; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., Seite 579; derselbe. Das Recht der Strafzumessung, Seite 223; vgl. auch BGHSt 38, 71; Gribbohm in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 46 Rdnr. 159, 162).
  • BGH, 16.10.1991 - 5 StR 444/91

    Rechtfertigung einer Strafschärfung aufgrund früherer begangener Taten geringer

    Der Senat braucht nicht auf die Frage einzugehen, ob die Strafschärfung wegen früher in der DDR verhängter Vorstrafen den Grundsätzen gerecht wird, die der Senat in seinem Urteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zum Abdruck in BGHSt bestimmt) entwickelt hat.
  • BGH, 11.04.1997 - 3 StR 576/96

    Freispruch von DDR-Richtern und DDR-Staatsanwalt aufgehoben

  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97

    Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von

  • BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91

    Voraussetzungen des schweren Raubes - Vorliegen von Raub und räuberischer

  • OLG Hamm, 06.11.2003 - 1 Ss 446/03

    Tat im prozessualen Sinn; einheitliche Tat; Diebstahl; Verstoß gegen das

  • BGH, 26.08.1999 - 5 StR 313/99

    Betrug; Gesamtfreiheitsstrafenbildung; Strafzumessung

  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 431/91

    Schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen

  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91

    Strafzumessung bei mehrfacher Tatbegehung

  • BGH, 28.06.1994 - 5 StR 312/94

    Sicherungsverwahrung - DDR - Verurteilungen

  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 584/97

    Widersprüchliche (falsche) Annahme des Tatrichters und ihre Auswirkungen auf

  • BGH, 21.08.1996 - 5 StR 379/96

    Notwendigkeit der Anwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die

  • BGH, 29.09.1992 - 5 StR 430/92

    Beachtlichkeit von Vorstrafen bei der Strafzumessung - Berücksichtigung des

  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 399/91

    Alkoholbedingter Ausschluß der Schuldfähigkeit - Ermittlung der für die Tatzeit

  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 404/91

    Ausschluss eines Vollrausches trotz alkoholbedingter Erinnerungslücken -

  • BGH, 28.04.1993 - 2 StR 166/93

    Vorstrafen und Inhaftierung des Angeklagten als bestimmenden

  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 181/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schuldunfähigkeit wegen Trunkenheit -

  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 558/91

    Berücksichtigung des trotz Kenntnis der aggressionsfördernden Wirkung erfolgten

  • BGH, 06.11.1991 - 5 StR 324/91

    Voraussetzungen für eine strafschärfende Berücksichtigung von Verhängung und

  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 439/91

    Ausschluss einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit bei einer

  • BGH, 25.02.1992 - 1 StR 798/91

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Berechnung der

  • BGH, 16.10.1991 - 5 StR 452/91

    Erforderlichkeit der Einbeziehung persönlicher Umstände in die

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