Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91   

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https://dejure.org/1992,2538
BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91 (https://dejure.org/1992,2538)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1992 - 3 StR 398/91 (https://dejure.org/1992,2538)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1992 - 3 StR 398/91 (https://dejure.org/1992,2538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vollendung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Hoheitsgrenze - Niederlande - Niederländisches Zollgebiet - Vorgeschobene deutsche Zollstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 201
  • NStZ 1992, 338
  • NStZ 1993, 326
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln grundsätzlich dann vollendet, wenn das Betäubungsmittel über die Hoheitsgrenze auf deutsches Gebiet verbracht worden ist (BGHSt 31, 252; 31, 374 (376 f [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]); 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGH NStZ 1986, 274).

    Denn die Anzeigepflicht ("Gestellungspflicht") nach § 372 AO spielt für den Begriff der unerlaubten Einfuhr "keine Rolle mehr" (BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 20 und 5; BGHSt 34, 180 (181)), und die zwischenstaatlichen Grenzabfertigungsabkommen erweitern in aller Regel lediglich das deutsche Zollgebiet, nicht den Geltungsbereich deutscher Strafgesetze (Rebholz, Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Konstanz 1991, S. 66).

  • BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85

    Einfuhr durch Aufgabe als Reisegepäck

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln grundsätzlich dann vollendet, wenn das Betäubungsmittel über die Hoheitsgrenze auf deutsches Gebiet verbracht worden ist (BGHSt 31, 252; 31, 374 (376 f [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]); 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGH NStZ 1986, 274).
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 368/91

    Strafschärfungsgrund - Beurteilung - Strafzumessung - Menge des Rauschgifts -

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91
    Über die Rechtslage nach dem deutsch-belgischen (BGHSt 31, 215) und dem deutsch-österreichischen (BGH, Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 StR 368/91) Abkommen braucht der Senat nicht zu befinden.
  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln grundsätzlich dann vollendet, wenn das Betäubungsmittel über die Hoheitsgrenze auf deutsches Gebiet verbracht worden ist (BGHSt 31, 252; 31, 374 (376 f [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]); 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGH NStZ 1986, 274).
  • BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91
    Über die Rechtslage nach dem deutsch-belgischen (BGHSt 31, 215) und dem deutsch-österreichischen (BGH, Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 StR 368/91) Abkommen braucht der Senat nicht zu befinden.
  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln grundsätzlich dann vollendet, wenn das Betäubungsmittel über die Hoheitsgrenze auf deutsches Gebiet verbracht worden ist (BGHSt 31, 252; 31, 374 (376 f [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]); 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGH NStZ 1986, 274).
  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91

    Zeitpunkt der vollendeten Btm-Einfuhr

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91
    Denn die Anzeigepflicht ("Gestellungspflicht") nach § 372 AO spielt für den Begriff der unerlaubten Einfuhr "keine Rolle mehr" (BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 20 und 5; BGHSt 34, 180 (181)), und die zwischenstaatlichen Grenzabfertigungsabkommen erweitern in aller Regel lediglich das deutsche Zollgebiet, nicht den Geltungsbereich deutscher Strafgesetze (Rebholz, Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Konstanz 1991, S. 66).
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 229/87

    Vollendete Einfuhr von Betäubungsmitteln, wenn diese noch nicht in den

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91
    Denn die Anzeigepflicht ("Gestellungspflicht") nach § 372 AO spielt für den Begriff der unerlaubten Einfuhr "keine Rolle mehr" (BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 20 und 5; BGHSt 34, 180 (181)), und die zwischenstaatlichen Grenzabfertigungsabkommen erweitern in aller Regel lediglich das deutsche Zollgebiet, nicht den Geltungsbereich deutscher Strafgesetze (Rebholz, Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Konstanz 1991, S. 66).
  • BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83

    Anforderungen an eine erschöpfende Beweiswürdigung - Verbringen eines

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln grundsätzlich dann vollendet, wenn das Betäubungsmittel über die Hoheitsgrenze auf deutsches Gebiet verbracht worden ist (BGHSt 31, 252; 31, 374 (376 f [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]); 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGH NStZ 1986, 274).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Den Tatbestand der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfüllt, wer ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Betäubungsmittel über die deutsche Hoheitsgrenze (die Bedeutung vorgeschobener Zollstellen, vgl. BGH NStZ 1992, 338, kann hier auf sich beruhen) ins Inland verbringt.

    Nach der Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 ist für die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmittel grundsätzlich das Verbringen über die deutsche Hoheitsgrenze in den Geltungsbereich des Gesetzes (vgl. § 2 Abs. 2 BtMG) entscheidend (BGHSt 31, 252; 374, 376 f; 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGHR BtMG § 29 I Einfuhr 5; BGH NStZ 1986, 274; 1992, 338).

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02

    Schengener Abkommen; Vertragsstaat; Einschleusen; Durchschleusen; Ausschleusen;

    Im übrigen kommt nach dem oben zu Fall II. 4 der Urteilsgründe Gesagten (s.o. 2. b) eine Strafbarkeit des Angeklagten ohnedies nur wegen versuchter Einschleusung nach § 92 a Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 AuslG in Betracht, wenn - wozu sich das angefochtene Urteil nicht verhält - die schleusungswilligen Personen dänisches Hoheitsgebiet nicht erreicht haben, sondern die Ausschleusung schon auf deutscher Seite der Grenze gescheitert war (vgl. zur entsprechenden Fragestellung bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 25, 30, 38).
  • BGH, 09.02.2000 - 5 StR 650/99

    Einfuhr von Betäubungsmitteln; Vollendung

    Zwar enthält das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Erleichterungen der Grenzabfertigung vom 29. Juli 1992 (BGBl. 1994 I 1266) keine im Wortlaut gleichermaßen klare Regelung wie das deutsch-niederländische Grenzabfertigungsabkommen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Einfuhr 25).
  • BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01

    Geltung deutschen Strafrechts an vorgeschobenen Grenzdienststellen im Ausland

    Nach dem Sinn und Zweck des deutsch-tschechischen Abkommens gilt dies aber, wie insbesondere seine Artikel 2, 3, 4 und 6 deutlich machen, auch für die Einfuhr über die tschechisch-deutsche Grenze (vgl. hierzu auch BGHSt 31, 215 [deutsch-belgisches Abkommen], BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 25, 30 [deutsch-niederländisches Abkommen], 38 [deutsch-polnisches Abkommen]; Weber BtMG § 2 Rn. 39 ff.).
  • BGH, 10.02.1993 - 2 StR 20/93

    Betäubungsmittel - Einfuhr - Vollendung - Strafzumessung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Einfuhr von Betäubungsmitteln grundsätzlich dann vollendet, wenn das Betäubungsmittel über die Hoheitsgrenze auf deutsches Gebiet verbracht worden ist (BGH NStZ 1992, 338 mit Rechtsprechungsnachw.).
  • BGH, 27.04.2004 - 3 StR 128/04

    Einfuhr von Betäubungsmitteln (Vollendung mit Erreichen des deutschen

    Vielmehr wäre die Tatvollendung bereits mit dem Erreichen des deutschen Amtsplatzes zu bejahen (vgl. BGH NStZ 1992, 338; Weber, BtMG 2. Aufl. § 2 Rdn. 43 ff.).
  • BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98

    Unwirksamkeit einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung

    Wird Rauschgift teils zur Deckung des Eigenbedarfs und teils zur gewinnbringenden Veräußerung erworben, so müssen die Feststellungen erkennen lassen, welche Mindestmenge zum Handeltreiben und welche Höchstmenge zum Eigengebrauch vorgesehen war (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; BGH bei Schoreit NStZ 1993, 326/330; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 268, 359, 386 m. w. N.) Das ist hier nicht der Fall.
  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 198/94
    Der anschließende Weiterverkauf der gleichen Menge Rauschgift bildet lediglich einen unselbständigen Betätigungsakt im Rahmen desselben unerlaubten Handeltreibens (BGH bei Schoreit NStZ 1993, 326, 328).
  • BayObLG, 10.03.2000 - 4St RR 25/00

    Strafgewalt der kleinen Strafkammer; Feststellungen zum Schuldumfang bei

    Die Schuld des Angeklagten ist nämlich in dem Maße geringer, in dem andere Personen - wegen des Eigenkonsums des Angeklagten - durch das Betäubungsmittel nicht gefährdet sind (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; BGH bei Schoreit NStZ 1993, 326/330; Körner; BtMG , 4. Aufl., § 29 Rdn. 268, 359, 386 m.w.N.).
  • BayObLG, 08.10.2002 - 4St RR 92/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Handeltreiben und zum Eigenverbrauch,

    Damit hat es außer acht gelassen, daß die Schuld der Angeklagten in dem Maße geringer ist, in dem andere Personen - wegen des Eigenkonsums der Angeklagten - durch das Betäubungsmittel nicht gefährdet wurden (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; BGH bei Schoreit NStZ 1993, 326/330; BayObLG bei Kotz/Rahlf NStZ-RR 2001, 65/76; Körner BtMG 5.Aufl. § 29 Rn.425, 540, 1032 m.w.N.).
  • BayObLG, 13.04.1999 - 4St RR 67/99

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs

  • KG, 23.06.1994 - 1 Ss 72/94

    Gefährlichkeit; Droge; Betäubungsmittel; Eigengebrauch; Selbstgebrauch;

  • BayObLG, 07.02.2001 - 4St RR 8/01

    Strafprozeßrecht: Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch

  • BayObLG, 29.11.2000 - 4St RR 157/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Handeltreiben und zum Eigenverbrauch

  • BayObLG, 06.07.2000 - 4St RR 82/00

    Strafprozeßrecht: Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch;

  • BayObLG, 03.02.2000 - 4St RR 11/00

    Betäubungsmittel: Feststellungen bei Eigenbedarf und Handeltreiben

  • BayObLG, 22.07.2003 - 4St RR 92/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Eigennützigkeit beim unerlaubten Handeltreiben,

  • BayObLG, 26.05.1997 - 4St RR 122/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb von Betäubungsmitteln teils zum Handeltreiben

  • BayObLG, 17.01.1996 - 4St RR 281/95

    Betäubungsmittelstrafrecht: Vorsatz zum Umgang mit BtM in nicht geringer Menge -

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91 - 248   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2467
OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91 - 248 (https://dejure.org/1991,2467)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.10.1991 - Ss 384/91 - 248 (https://dejure.org/1991,2467)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 1991 - Ss 384/91 - 248 (https://dejure.org/1991,2467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsfähigkeit; Unterhaltspflicht; Nichteheliches Kind; Erwerbsmöglichkeit; Kriegsdienstverweigerer; Anerkennung; Gewissensgründe

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    KVDG § 10 Abs. 2; StGB §§ 170b, 16 Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 337
  • NStZ 1992, 338
  • StV 1992, 325
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91
    Auch die nachträgliche Anerkennung eines Soldaten als Kriegsdienstverweigerer hindert nicht seine Bestrafung wegen einer Gehorsamverweigerung, die er nach Antragstellung begangen hat (BVerfG NJW 1972, 93; BGHSt 22, 146, 154; Schölz-Lingens, Wehrstrafgesetz, 3. Aufl., § 20 Rdnr. 13).

    Für den Zeitraum zwischen Antrag und rechtskräftiger Entscheidung über den Antrag ist das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 GG bei einer Kollision mit Grundrechten Dritter oder anderen mit Verfassungsfragen ausgestatteten Rechtswerten zu begrenzen (BVerfGE 28, 243, 274, 288 und 32, 40, 45 = NJW 1972, 93).

  • BGH, 21.05.1968 - 1 StR 354/67

    Kriegsdienst: Während der Gewissensprüfung an die Waffe

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91
    Die Behauptung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst wird vom Grundgesetz nicht ohne weiteres respektiert; die Rechtmäßigkeit der Weigerung muß in dem vorgesehenen Verfahren festgestellt werden (BGHSt 22, 146, 149).

    Auch die nachträgliche Anerkennung eines Soldaten als Kriegsdienstverweigerer hindert nicht seine Bestrafung wegen einer Gehorsamverweigerung, die er nach Antragstellung begangen hat (BVerfG NJW 1972, 93; BGHSt 22, 146, 154; Schölz-Lingens, Wehrstrafgesetz, 3. Aufl., § 20 Rdnr. 13).

  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 28/86

    Berufung auf Leistungsunfähigkeit wegen Aufnahme einer weiteren Ausbildung

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91
    Er muß seine Arbeitskraft so gut wie möglich einsetzen und sich Einkünfte zurechnen lassen, die er bei gutem Willen durch zumutbare Erwerbstätigkeit erreichen könnte (BGH FamRZ 1987, 930, 932).

    Eine Arbeitsplatzaufgabe ohne Antritt einer anderen Stelle vergleichbaren Einkommens ist unterhaltsrechtlich als nicht geschehen zu behandeln, wenn der Unterhaltspflichtige durch sie sein Einkommen in nicht zu verantwortender Weise vermindert hat und ihm ein verantwortlungsloses, zumindest leichtfertiges Verhalten zur Last zu legen ist (BGH FamRZ 1985, 158, 160; 1987, 372, 374; 1987, 930, 933; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 4. Aufl., Rdnr. 574).

  • OLG Köln, 23.04.1980 - 3 Ss 162/80

    Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht; Vorliegen der

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91
    Soweit es um die Unterhaltspflicht des Vaters eines nichtehelichen Kindes geht, ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal in § 170 b StGB (OLG Köln, 3. Strafsenat, NJW 1981, 63).

    3 St 20/87">NJW 1988, 2750; OLG Köln, 3. Strafsenat, NJW 1981, 63; SenE vom 17.02.1987 - Ss 703/86 -).

  • BGH, 21.01.1987 - IVb ZR 94/85

    Anspruch auf Erhöhung der vom leiblichen Vater gewährten Unterhaltsrente -

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91
    Eine Arbeitsplatzaufgabe ohne Antritt einer anderen Stelle vergleichbaren Einkommens ist unterhaltsrechtlich als nicht geschehen zu behandeln, wenn der Unterhaltspflichtige durch sie sein Einkommen in nicht zu verantwortender Weise vermindert hat und ihm ein verantwortlungsloses, zumindest leichtfertiges Verhalten zur Last zu legen ist (BGH FamRZ 1985, 158, 160; 1987, 372, 374; 1987, 930, 933; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 4. Aufl., Rdnr. 574).

    Wer - wie der Angeklagte - einen sicheren Arbeitsplatz mit einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen vom 2.888,-- DM aufgibt und stattdessen eine Stelle antritt, in der er nur ca. 1.500,-- DM bis 1.700,-- DM netto verdient, handelt zumindest leichtfertig, wenn er für den Unterhalt von drei ehelichen und zwei nichtehelichen Kindern aufkommen muß und keine Rücklagen gebildet hat, die ihm ermöglichen, jedenfalls für eine Übergangszeit seine Unterhaltsverpflichtungen in zumutbarer Weise zu erfüllen (vgl. BGH FamRZ 1987, 372, 374).

  • OLG Celle, 13.10.1987 - 3 Ws 399/87

    Ausgestaltung der Verpflichtung eines bei der Bekämpfung des Terrorismus

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91
    Er hat einen das Einkommen mindernden Berufswechsel zu vermeiden (BayObLG NJW 1988, 2751; Dreher/Tröndle, StGB, 45. Aufl., § 170 b Rdnr. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91
    Für den Zeitraum zwischen Antrag und rechtskräftiger Entscheidung über den Antrag ist das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 GG bei einer Kollision mit Grundrechten Dritter oder anderen mit Verfassungsfragen ausgestatteten Rechtswerten zu begrenzen (BVerfGE 28, 243, 274, 288 und 32, 40, 45 = NJW 1972, 93).
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91
    Eine Arbeitsplatzaufgabe ohne Antritt einer anderen Stelle vergleichbaren Einkommens ist unterhaltsrechtlich als nicht geschehen zu behandeln, wenn der Unterhaltspflichtige durch sie sein Einkommen in nicht zu verantwortender Weise vermindert hat und ihm ein verantwortlungsloses, zumindest leichtfertiges Verhalten zur Last zu legen ist (BGH FamRZ 1985, 158, 160; 1987, 372, 374; 1987, 930, 933; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 4. Aufl., Rdnr. 574).
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Rechtsprechung
   LG Bad Kreuznach, 29.11.1991 - 3 Js 11159/89 Ls Ns   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10745
LG Bad Kreuznach, 29.11.1991 - 3 Js 11159/89 Ls Ns (https://dejure.org/1991,10745)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 29.11.1991 - 3 Js 11159/89 Ls Ns (https://dejure.org/1991,10745)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 29. November 1991 - 3 Js 11159/89 Ls Ns (https://dejure.org/1991,10745)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 338 (Ls.)
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Rechtsprechung
   LG Bad Kreuznach, 29.11.1991 - 3 Js 111159/89 Ls Ns   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10608
LG Bad Kreuznach, 29.11.1991 - 3 Js 111159/89 Ls Ns (https://dejure.org/1991,10608)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 29.11.1991 - 3 Js 111159/89 Ls Ns (https://dejure.org/1991,10608)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 29. November 1991 - 3 Js 111159/89 Ls Ns (https://dejure.org/1991,10608)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 338
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