Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.03.1992

Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92   

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BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92 (https://dejure.org/1992,1606)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1992 - 3 StR 74/92 (https://dejure.org/1992,1606)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1992 - 3 StR 74/92 (https://dejure.org/1992,1606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesamterfolg - Tateinheit - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Drogen - Betäubungsmittel - Erwerb bei einem Dealer - Schmuggel - Fortsetzungstat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3048 (Ls.)
  • NStZ 1992, 389
  • StV 1992, 512
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.12.1989 - 2 StR 330/89

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92
    An der vereinzelt gebliebenen, mit der bisherigen und nachfolgenden Rechtsprechung nicht ohne weiteres zu vereinbarenden Entscheidung, die für den Gesamtvorsatz auf die Deliktsstruktur und ein final verknüpftes Handlungsziel abstellt (BGH NStZ 1990, 239), hält der 2. Strafsenat ersichtlich nicht fest.
  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92
    Im Gegenteil: Einem auf einen Gesamterfolg gerichteten, alle folgenden Einzelakte im wesentlichen vorweg begreifenden Gesamtvorsatz haftet grundsätzlich eine wesentlich höhere kriminelle Energie an, als einer wiederholten Tatbegehung in gleicher Weise, nachdem es "einmal gut gegangen" ist (vgl. BGHSt 36, 320, 323 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB fH Auswirkung, nachteilige 6-8).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92
    Soweit der zur Lohn- und Umsatzsteuerhinterziehung ergangenen Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91, NStZ 1992, 189, zum Abdruck in BGHSt bestimmt) etwas anderes zu entnehmen sein könnte, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92
    Wenn sich Erwerb, Einfuhr und Veräußerung desselben Betäubungsmittels auf ein und denselben Güterumsatz beziehen, diese Tätigkeiten also rechtlich unselbständige Teilakte des Handeltreibens sind, ist eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln anzunehmen (BGHSt 30, 28, 31), sofern es sich nicht um eine - bei einer Verwirklichung in Teilakten von einem Gesamtvorsatz getragene - unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge handelt (BGHSt 31, 163, 165 f.).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92
    Wenn sich Erwerb, Einfuhr und Veräußerung desselben Betäubungsmittels auf ein und denselben Güterumsatz beziehen, diese Tätigkeiten also rechtlich unselbständige Teilakte des Handeltreibens sind, ist eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln anzunehmen (BGHSt 30, 28, 31), sofern es sich nicht um eine - bei einer Verwirklichung in Teilakten von einem Gesamtvorsatz getragene - unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge handelt (BGHSt 31, 163, 165 f.).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auf den "Kleindealer", der über einen längeren Zeitraum in festliegenden zeitlichen Abständen den bei ein und demselben Lieferanten erworbenen "Stoff" in kleinen Mengen in die Bundesrepublik Deutschland einführt, ist der bei einer Mengenzusammenrechnung anwendbare Verbrechenstatbestand des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG nicht zugeschnitten (vgl. BGH NStZ 1992, 389; ferner Körner BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 777 a.E.).

    Durch die Rechtsprechung zum "eingespielten Bezugs- und Vertriebssystem" im Betäubungsmittelstrafrecht (vgl. für viele BGHSt 35, 318, 321/322; 33, 122 f.; BGH NStZ 1992, 389), zur "institutionalisierten" Steuerhinterziehung (BGHR AO § 370 I Gesamtvorsatz 14, 15; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 53; BGHSt 39, 256) sowie zum "familiären Beziehungsgeflecht" bei Sexualstraftaten (vgl. u.a. BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 38, 47, 48, 50, 51) ist die Tätervorstellung vom Gesamterfolg (Gesamtumfang) als Kennzeichen des Gesamtvorsatzes durch "objektive Kriterien" ersetzt (BGH wistra 1993, 337, 339) und der Gesamtvorsatz auf den Willen des Täters reduziert worden, bis auf weiteres bestimmte Verhältnisse zu gleichartiger Tatbegehung zu nutzen.

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    An die Voraussetzungen, wann ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem angenommen werden kann, sind teilweise strenge Anforderungen gestellt worden (vgl. BGHSt 35, 318, 321; BGH StV 1983, 19; BGH bei Holtz MDR 1983, 622; vgl. auch u.a. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2 und 12); auch ist ausgesprochen worden, daß weder der Plan, ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem zu errichten, noch die wiederholte Inanspruchnahme eines solchen Systems für sich alleine genommen die Annahme eines auch für ein fortgesetztes Handeltreiben erforderlichen Gesamtvorsatzes zu tragen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1984 - 2 StR 730/83; BGH StV 1981, 125).
  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    "Soweit aus Formulierungen im Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91 (NStZ 1992, 189, 190 ...) der Eindruck gewonnen werden sollte, ein Gesamtvorsatz bedürfe keiner "Begrenzung" der Tatdauer, könne also auch ein sog. 'open-end-Vorsatz' sein, würde das nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang stehen ... Genau wie in den vom 5. Strafsenat genannten Entscheidungen des 4. Strafsenats sieht auch der 3. Strafsenat in dem Gesamtvorsatz, der auf einen Gesamterfolg mit einem für einen konkreten Zeitraum der Höhe nach wenigstens bestimmbaren Schaden gerichtet ist, ein entscheidendes Kriterium zur inneren Tatseite einer fortgesetzten Handlung ... Das für das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als ausreichend angesehene 'eingespielte Bezugs- und Vertriebssystem' ... ist nicht auf andere Straftatbestände zu übertragen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. April 1992 - 3 StR 74/92), so daß der Umstand des hehlerischen Erwerbs der Kreditkarten von nur einem Dieb zur Annahme einer fortgesetzten Handlung noch nichts besagt.".
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    In Fällen der abschnittsweisen Abrechnung müssen in aller Regel an die Feststellung des Gesamtvorsatzes besondere Anforderungen gestellt werden (BGHSt 36, 320 ff [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10 und 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92).
  • BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92

    Verwerfung der Revision - Einführung von Erkenntnissen über das frühere

    Der Senat ist sich dabei bewußt, daß die Frage, ob und inwieweit die Vorstellung eines Gesamterfolges Voraussetzung eines Gesamtvorsatzes ist, in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht für alle Sachverhalte einheitlich beantwortet wird (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92 - und vom 15. April 1992 - 3 StR 72/92 -).
  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

    ist nicht auf andere Straftatbestände zu übertragen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. April 1992 - 3 StR 74/92), so daß der Umstand des hehlerischen Erwerbs der Kreditkarten von nur einem Dieb zur Annahme einer fortgesetzten Handlung noch nichts besagt.".
  • BGH, 15.04.1992 - 3 StR 72/92

    Wiederholter Gebrauch von gestohlenen Kreditkarten als fortgesetzte Tat -

    Das für das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als ausreichend angesehene "eingespielte Bezugs- und Vertriebssystem (vgl. u.a. BGHR BtMG § 29 I Fortsetzungszusammenhang 5, 7-9) ist nicht auf andere Straftatbestände zu übertragen (vgl. BGH, Beschluß vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92), so daß der Umstand des hehlerischen Erwerbs der Kreditkarten von nur einem Dieb zur Annahme einer fortgesetzten Handlung noch nichts besagt.
  • BGH, 18.05.1993 - 3 StR 188/93

    Feststellungen - Geringe Menge - Haschisch - Angeklagter - Mindestanforderungen -

    Daran ändert nichts, wenn der Richter eine - hier ersichtlich nicht vorliegende (BGH NStZ 1992, 389) - fortgesetzte Tat annimmt, was das Landgericht unausgesprochen möglicherweise gewollt hat (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Schuldumfang 4; StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 1, 2).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 332/92

    Unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Drogen - Vortäuschen einer

    Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts ist lediglich zu bemerken, daß der Angeklagte durch die fehlerhafte Annahme (vgl. BGH NStZ 92, 389), von Mitte 1990 bis Mitte 1991 in mindestens 20 Einzelakten "fortgesetzt" Haschisch zum Eigenverbrauch erworben zu haben, nicht beschwert ist.
  • BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91

    Gesamtvorsatz bei der falschen quartalsmäßigen kassenärztlichen Abrechnung -

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Mai 1992 (4 StR 577/91) dargelegt hat, müssen in Fällen der quartalsweisen Abrechnung kassenärztlicher Leistungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes besondere Anforderungen gestellt werden (vgl. dazu auch BGHSt 36, 320 f [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10 und 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92).
  • BGH, 21.09.1994 - 3 StR 390/94

    Fortgesetzte Handlung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Einzeltaten -

  • BGH, 31.03.1993 - 2 StR 577/92

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1992 - 5 StR 60/92   

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https://dejure.org/1992,2837
BGH, 17.03.1992 - 5 StR 60/92 (https://dejure.org/1992,2837)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1992 - 5 StR 60/92 (https://dejure.org/1992,2837)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1992 - 5 StR 60/92 (https://dejure.org/1992,2837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mittäter - Mittäterschaft - Geständnis - Tataufklärung - Aussage des Angeklagten - Betäubungsmittel - Begünstigung - Drogen

  • rechtsportal.de

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 77 (Ls.)
  • NStZ 1992, 389
  • StV 1992, 420
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90

    Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 60/92
    Eine zeitlich nachfolgende Aussage, die die bereits bekannten Erkenntnisse wiederholt und darüber hinaus lediglich unwesentliche Randdetails des Tatgeschehens schildert, kann nur dann noch einen wesentlichen Aufklärungsbeitrag darstellen, wenn erst durch diese Aussage den Strafverfolgungsorganen die erforderliche Überzeugung vermittelt wird, daß die bisherigen Erkenntnisse zutreffen (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18).
  • BGH, 20.06.1990 - 3 StR 74/90

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr - Wesentlicher Aufklärungserfolg - Angaben

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 60/92
    Werden allerdings von mehreren Mittätern, gegen die gemeinsam verhandelt wird, zur gleichen Zeit - möglicherweise aufgrund einer gemeinsamen Absprache (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 17) - umfassende Geständnisse angekündigt, die im Ergebnis die gleichen wesentlichen tataufklärenden Angaben zum Inhalt haben, kann dem Angeklagten, dessen Aussage zeitlich nachfolgt, die Vergünstigung des § 31 Nr. 1 BtMG jedenfalls nicht mit der Begründung versagt werden, der zunächst aussagende Mittäter habe dem Gericht dieselben Erkenntnisse vermittelt und damit bereits den Aufklärungserfolg bewirkt.
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Die geständige Einlassung des Angeklagten C. erfolgte nach der Einlassung des Angeklagten S. In der Regel sind die Vorteile des § 46b StGB zunächst demjenigen Mittäter zu gewähren, der als erster einen über seinen Tatbeitrag hinausgehenden Aufklärungsbeitrag leistet, weil dadurch die Möglichkeit der Strafverfolgung im Hinblick auf begangene Taten nachhaltig verbessert und die Kooperation mit den Ermittlungsbehörden auch für die übrigen Mittäter zu einer naheliegenden Strategie wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 2 StR 141/11, StV 2012, 80, 81; Beschluss vom 17. März 1992 - 5 StR 60/92, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 23).
  • BGH, 30.08.2011 - 2 StR 141/11

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug; Erörterungsmangel zur Kronzeugenregelung

    Denn die Vergünstigung des § 46b StGB kommt in der Regel zunächst demjenigen Mittäter zugute, der als erster einen über seinen Tatbeitrag hinausgehenden Aufklärungsbeitrag leistet und damit die Möglichkeit der Strafverfolgung im Hinblick auf begangene Taten nachhaltig verbessert (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 23; Körner BtMG 6. Auflage § 31 Rdn. 43).
  • BGH, 08.08.2001 - 5 StR 317/01

    Aufklärungserfolg; Kronzeugenregelung; Strafmilderung; Strafzumessung

    Damit wurde übersehen, daß bei wesentlichen tataufklärenden Angaben mehrerer Angeklagter die Vergünstigung des § 31 Nr. 1 BtMG jedenfalls nicht mit der Begründung versagt werden kann, der zunächst aussagende Mittäter habe dem Gericht dieselben Erkenntnisse vermittelt und damit den Aufklärungserfolg bewirkt (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 23; vgl. auch BGHR aaO 18).
  • BGH, 19.04.2000 - 2 StR 410/99

    Anwendung des Strafmilderungsgrundes in § 31 BtMG

    Daß die Offenbarung erst in der Hauptverhandlung erfolgt ist, steht der Anwendung des § 31 BtMG nicht entgegen (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 21 und 23; Franke/Wienroeder BtMG 1996; § 31 Rdn. 7).
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