Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.08.1991 - 5 Ss (OWi) 304/91 - (OWi) 140/91 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2750
OLG Düsseldorf, 30.08.1991 - 5 Ss (OWi) 304/91 - (OWi) 140/91 I (https://dejure.org/1991,2750)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.1991 - 5 Ss (OWi) 304/91 - (OWi) 140/91 I (https://dejure.org/1991,2750)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 1991 - 5 Ss (OWi) 304/91 - (OWi) 140/91 I (https://dejure.org/1991,2750)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2750) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 39
  • NZV 1992, 125
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2016 - 1 (8) SsBs 269/15

    Bußgeldverfahren: Einspruch gegen einen selbstständigen Verfallsbescheid

    Dies reicht vorliegend aus, auch wenn die Datei nicht mit dem Bescheid fest verbunden ist, da dieser den deutlichen Hinweis auf die mitgeteilte Anlage enthält (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1992, 125; Seitz in Göhler, a.a.O., § 66 Rn. 35 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

    Diese Bewertung ist deshalb geboten, weil die Frage, ob die Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 Satz 1 OWiG vorliegen, ohne Prüfung des angefochtenen Urteils in sachlich-rechtlicher Hinsicht nicht beantwortet werden kann (vgl. zur auf das Fehlen eines wirksamen Bußgeldbescheides beschränkten Rüge: OLG Düsseldorf VRS 61, 278, 279; NStZ 1992, 39; OLG Köln VRS 70, 458, 459; BayObLG NStZ 2000, 43; zur alleinigen Rüge der Verfolgungsverjährung: BGHSt 2, 385, 386; BGH NJW 1984, 988; OLG Celle MDR 1966, 865).

    Zwar ist die Verwendung einer Urteilsanlage nicht unzulässig (vgl. BGH NStZ 1987, 374; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 39), vorliegend wäre es wegen der inhaltlichen Unzulänglichkeit der tabellarischen Aufstellung indes unerlässlich gewesen, in den Urteilsgründen konkrete, textlich formulierte Feststellungen zu den verfahrensrelevanten Werkleistungen - und auch nur hierzu - zu treffen.

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2004 - 2 Ss 42/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit "Geschwindigkeitsüberschreitung": Amtsimmunität von

    Die zulässig erhobene Rechtsbeschwerde, mit der der Betroffene mit der Sachrüge (OLG Düsseldorf NStZ 1992, 39) das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses geltend macht, da er Honorarkonsul der Republik Zypern und die verfahrensgegenständliche Ordnungswidrigkeit "durch die konsularische Tätigkeit ... bedingt" gewesen sei, führt in der Sache nicht zum Erfolg.
  • OLG Düsseldorf, 27.07.1995 - 5 Ss OWi 258/95

    Führen eines Kfz in vorschriftswidrigem Zustand

    Im übrigen wird die Wirksamkeit des Bußgeldbescheides als Verfahrensvoraussetzung auch nicht dadurch beeinträchtigt, daß die Tatvorwürfe in einer dem Bußgeldbescheid beigefügten Anlage konkretisiert werden, auf die in diesem ausdrücklich verwiesen wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 1992 in VRS 82, 471 = VM 1992, 64, vom 30. August 1991 in NStZ 1992, 39 = wistra 1992, 37 = VRS 82, 42 = NZV 1992, 125 , vom 20. Mai 1986 - 5 Ss (OWi) 179/86 - 145/86 1 - OLG Karlsruhe in VRS 55, 442; Kurz in KK a.a.O. § 66 Rdnr. 13; Göhler a.a.O. § 66 Rdnr. 35).
  • OLG Bamberg, 25.04.2012 - 3 Ss OWi 468/12

    Inhalt eines freisprechenden Urteils im Bußgeldverfahren; Wirkung der Zweifel an

    Soweit das Amtsgericht im Rahmen seiner einleitenden Darstellung des Tatvorwurfs demgegenüber durchaus irreführend von einer Tatzeit bereits "gegen 20.10 Uhr" auszugehen scheint, entnimmt der Senat dem Inhalt des Bußgeldbescheides vom 19.11.2010, den der Senat im Rahmen der erhobenen Sachrüge als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen hatte (BGHSt 49, 342 ff. = NJW 2005, 518 f. = StV 2005, 73 ff.; BGH NStZ 2004, 639 ff.; BGHSt 44, 43 ff. = NStZ 1998, 315 = StV 1998, 322 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 39 f.; vgl. auch KK/Kuckein StPO § 352 Rn. 16 und Göhler/Se/tz § 79 Rn. 27c), dass es sich hierbei auch im Kontext der Urteilsgründe, namentlich der späteren Würdigung der für den Betroffenen entlastend gewerteten Einlassungen der Zeuginnen K. und C. und des kindlichen Zeugen T., nur um ein offensichtliches Schreib- bzw. Diktatversehen des Amtsgerichts handeln kann.
  • AG Landstuhl, 24.11.2016 - 2 OWi 4286 Js 12609/16

    Bußgeldverfahren: Unbestimmtheit eines Bußgeldbescheides gegen den Fahrer eines

    Hätte dem Bußgeldbescheid als Anlage der Bescheid mit den Auflagen beigelegen, was durchaus zulässig ist (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1992, 39), hätte eine Konkretisierung noch eher angenommen werden können, wenngleich auch dann völlig unklar geblieben wäre, welche Tatzeit und welchen Tatort der Betroffene heranziehen soll, um sich zu verteidigen.
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2004 - 2 Ss 42/04

    § 19 GVG, Art 43 Abs 1 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen

    Die zulässig erhobene Rechtsbeschwerde, mit der der Betroffene mit der Sachrüge (OLG Düsseldorf NStZ 1992, 39) das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses geltend macht, da er Honorarkonsul der Republik Zypern und die verfahrensgegenständliche Ordnungswidrigkeit "durch die konsularische Tätigkeit ... bedingt" gewesen sei, führt in der Sache nicht zum Erfolg.
  • BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 290/99

    Widersprüchliche Festsetzung im Bußgeldbescheid

    In einer solchen zulässigen Beschränkung ist die Erhebung der Sachrüge zu erblicken (vgl. OLG Düsseldorf VRS 61, 278/279 und NStZ 1992, 39 ; OLG Köln VRS 70, 458/459).
  • KG, 18.09.2023 - 3 ORbs 184/23

    Gestaltung des Bußgeldbescheids (Konkreter Tatvorwurf in "Anlage")

    Er bewertet die Anlage, die zusammen mit dem Bußgeldbescheid erzeugt und durch ausdrückliche Inbezugnahme ("siehe Anlage") inkorporiert wird, als Bestandteil des Bußgeldbescheids (so i. E. auch OLG Düsseldorf NStZ 1992, 39 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.12.2000 - 4 Ss OWi 1197/00

    Auslegung, Sachrüge, Verletzung materiellen Rechts, Wirksamkeit des

    Er beruft sich mithin auf das Fehlen einer Verfahrensvoraussetzung (vgl. Göhler, 12. Aufl. (1998), § 66 OWiG Rdnr. 38) und damit auf Rechtsfehler in der Anwendung von Rechtsnormen, die dem sachlichen Recht zugeordnet werden (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1992, 39; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 344 StPO Rdnr.14).
  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 566/94
  • LG Augsburg, 20.07.1998 - 6 Qs 295/98
  • OLG Düsseldorf, 27.01.1992 - 5 Ss OWi 25/92
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht