Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 06.05.1992

Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1688
BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91 (https://dejure.org/1992,1688)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1992 - 2 ARs 577/91 (https://dejure.org/1992,1688)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1992 - 2 ARs 577/91 (https://dejure.org/1992,1688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung einer Abgabe der Sache bei Fehlen von besonderen Gründe zur Abgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Hamm - 12 Ds 47 Js 51/91
  • BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 399
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der

    Auszug aus BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
    Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe als zweckmäßig erscheinen lassen (BGH NJW 1958, 560) rechtfertigt noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219).
  • BGH, 05.02.1958 - 2 ARs 13/58
    Auszug aus BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
    Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe als zweckmäßig erscheinen lassen (BGH NJW 1958, 560) rechtfertigt noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1989 - 1 Ws 506/89
    Auszug aus BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
    Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (MDR 1990, 78) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Jena, 16.12.2004 - 1 AR (S) 206/04

    Zuständigkeitsstreit, Bewährungsaufsicht

    Eine Abgabeentscheidung i.S.d. § 462a Abs. 2 Satz 2 1. Hs. StPO ist nicht bereits dann willkürlich, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (Anschluss an BGH NStZ 1992, 399; NStZ-RR 2003, 242).

    Zusätzlich verwies es auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200.

    All dies führt aber noch nicht zur Annahme von Willkür, denn eine Abgabeentscheidung i.S.d. § 462a Abs. 2 Satz 2 1. Hs. StPO ist nicht bereits dann willkürlich, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (siehe BGH NStZ 1992, 399; NStZ-RR 2003, 242; OLG Düsseldorf a.a.O. S. 286).

    Der Umstand, dass der Verurteilte im Bezirk des Amtsgerichts Artern wohnt und die Bewährungsaufsicht noch geraume Zeit durch regelmäßige Kontrollen wahrzunehmen ist, steht der Annahme einer auf völlig sachfremden Erwägungen beruhenden Entscheidung entgegen (vgl. BGH NStZ 1992, 399; OLG Düsseldorf a.a.O.).

  • BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92

    Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht -

    Für die Abgabe an das Wohnsitzgericht spricht auch hier, daß bei Verstößen gegen die Bewährungsauflage ober bei anderen Widerrufsgründen unter Umständen erforderliche Ermittlungen leichter durch das Wohnsitzgericht durchgeführt werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Januar 1992 - 2 ARs 577/91 und v. 15. April 1992 - 2 ARs 154/92).".
  • BGH, 15.08.2001 - 2 ARs 169/01

    Übertragung der Bewährungsüberwachung

    Zu einer Rücknahme der Übertragung oder zu einer Übertragung auf ein anderes Gericht ist allein das übertragende Gericht des ersten Rechtszugs befugt (vgl. BGHSt 26, 204; BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. Rdn. 23 zu § 462 a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4353
OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92 (https://dejure.org/1992,4353)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.05.1992 - 2 Ws 128/92 (https://dejure.org/1992,4353)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Mai 1992 - 2 Ws 128/92 (https://dejure.org/1992,4353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tonbandaufnahme; Hauptverhandlung ; Persönlichkeitsrecht; Wille des Zeugen ; Unzulässigkeit; Ordnungsgeld; Aufhebung des Ordnungsgeldes

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 399
  • NStZ 1993, 145 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.02.1964 - 1 StR 510/63

    Verwertung von Tonbandaufnahmen der Hauptverhandlung bei der Urteilsberatung -

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92
    Im Urteil BGHSt 19, 193 hat der Bundesgerichtshof keineswegs eine Tonbandaufnahme für zulässig erachtet, die ohne Einverständnis der Beteiligten gemacht worden war.

    Demgemäß enthält diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs weder einen Hinweis darauf, daß die Zeugin in die abgelehnte Tonbandaufnahme eingewilligt hatte, noch eine Auseinandersetzung mit den in BGHSt 19, 193 eingehend dargelegten Bedenken.

    Die im Urteil BGHSt 19, 193 dargelegten Bedenken werden im übrigen noch in einer weiteren, von der Kammer nicht erörterten Entscheidung (mitget. bei Dallinger MDR 1968, 729) wiederholt.

    Der Tonbandaufnahme gegen den Widerspruch der Zeugen steht jedoch das durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit entgegen (vgl. dazu bereits die Hinweise in BGHSt 19, 193 [194] und BGH bei Dallinger MDR 1968, 729).

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92
    Grundsätzlich darf jedermann selbst und allein bestimmen, wer sein Wort aufnehmen soll sowie ob und vor wem seine auf einem Tonträger aufgenommene Stimme wiederum abgespielt werden darf (BVerfGE 34, 238 [246]) .

    Der Bundesgerichtshof hat in der von Dallinger angeführten Entscheidung aus dem Jahr 1968 offengelassen, ob etwa die fortschreitende technische Entwicklung Tonbandaufnahmen in der Hauptverhandlung für gerichtliche Zwecke als unbedenklich erscheinen lassen werde, weil sie vielleicht allgemein für selbstverständlich gehalten würden; auf entsprechende Grenzen des Rechts am gesprochenen Wort hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 34, 238 [247]) hingewiesen.

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92
    Denn Tonbandaufnahmen greifen schon deshalb weiter in die Persönlichkeitssphäre des Zeugen ein, weil der Klang der Stimme mit allen Besonderheiten und Unvollkommenheiten festgehalten wird und weil auch besonders weitgehende Möglichkeiten mißbräuchlicher Anwendung bestehen (vgl. BGHZ 27, 284, 288).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 561/81

    Voraussetzungen der Rüge einer Zeugenvereidigung - Entscheidung über den

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92
    Die Entscheidung BGH NStZ 1982, 42 auf die sich die Strafkammer außerdem beruft, betrifft die hier zu entscheidende Rechtsfrage nicht.
  • OLG Bremen, 10.01.2007 - Ws 233/06

    Zulässigkeit der Tonaufzeichnung von Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung zum

    Soweit von der Verteidigung darauf hingewiesen wird, dass in älteren Entscheidungen Tonaufzeichnungen ohne Zustimmung der Mitwirkenden als unzulässig angesehen wurden (BGHSt 19, 193, 194; 34, 39; OLG Schleswig, NStZ 1992, 399, 400; vgl. auch MDR 1968, 729; anders jetzt allerdings Wickern in: Löwe-Rosenberg, aaO., § 169 GVG Rdn. 47 mit Blick auf die inzwischen eingeführten §§ 58a, 168e und 247a Satz 4 StPO ), ist darauf hinzuweisen, dass jenen Entscheidungen vergleichbare Fälle nicht zugrunde lagen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht