Rechtsprechung
BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bindungswirkung einer Abgabe der Sache bei Fehlen von besonderen Gründe zur Abgabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 462a Abs. 2 S. 2
Verfahrensgang
- AG Hamm - 12 Ds 47 Js 51/91
- BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 399
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80
Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der …
Auszug aus BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe als zweckmäßig erscheinen lassen (BGH NJW 1958, 560) rechtfertigt noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219). - BGH, 05.02.1958 - 2 ARs 13/58
Auszug aus BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe als zweckmäßig erscheinen lassen (BGH NJW 1958, 560) rechtfertigt noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219). - OLG Düsseldorf, 13.06.1989 - 1 Ws 506/89
Auszug aus BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (MDR 1990, 78) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
- OLG Jena, 16.12.2004 - 1 AR (S) 206/04
Zuständigkeitsstreit, Bewährungsaufsicht
Eine Abgabeentscheidung i.S.d. § 462a Abs. 2 Satz 2 1. Hs. StPO ist nicht bereits dann willkürlich, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (Anschluss an BGH NStZ 1992, 399; NStZ-RR 2003, 242).Zusätzlich verwies es auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200.
All dies führt aber noch nicht zur Annahme von Willkür, denn eine Abgabeentscheidung i.S.d. § 462a Abs. 2 Satz 2 1. Hs. StPO ist nicht bereits dann willkürlich, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (siehe BGH NStZ 1992, 399; NStZ-RR 2003, 242;… OLG Düsseldorf a.a.O. S. 286).
Der Umstand, dass der Verurteilte im Bezirk des Amtsgerichts Artern wohnt und die Bewährungsaufsicht noch geraume Zeit durch regelmäßige Kontrollen wahrzunehmen ist, steht der Annahme einer auf völlig sachfremden Erwägungen beruhenden Entscheidung entgegen (vgl. BGH NStZ 1992, 399;… OLG Düsseldorf a.a.O.).
- BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92
Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht - …
Für die Abgabe an das Wohnsitzgericht spricht auch hier, daß bei Verstößen gegen die Bewährungsauflage ober bei anderen Widerrufsgründen unter Umständen erforderliche Ermittlungen leichter durch das Wohnsitzgericht durchgeführt werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Januar 1992 - 2 ARs 577/91 und v. 15. April 1992 - 2 ARs 154/92).". - BGH, 15.08.2001 - 2 ARs 169/01
Übertragung der Bewährungsüberwachung
Zu einer Rücknahme der Übertragung oder zu einer Übertragung auf ein anderes Gericht ist allein das übertragende Gericht des ersten Rechtszugs befugt (vgl. BGHSt 26, 204; BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. Rdn. 23 zu § 462 a).
- BGH, 19.03.2004 - 2 ARs 39/04
Nachträgliche Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung (Übertragung …
Allein das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt es jedoch nicht, Willkür anzunehmen (BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200, 230). - BGH, 15.08.2001 - 2 AR 102/01
Übertragung der Bewährungsüberwachung - Wohnsitzgericht - Wohnsitzzuständigkeit - …
Zu einer Rücknahme der Übertragung oder zu einer Übertragung auf ein anderes Gericht ist allein das übertragende Gericht des ersten Rechtszugs befugt (vgl. BGHSt 26, 204; BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. Rdn. 23 zu § 462 a). - OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 3 Ws 81/03
Willkürlichkeit einer Abgabeentscheidung eines Gerichts bezüglich nachträglicher …
Dies ist bei einer Abgabeentscheidung nach § 462 a Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz StPO nicht schon dann der Fall, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1992, 399; NStZ 1993, 200 [201]; OLG Hamm JMBl. NW 1996, 237;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 462 a Rn. 23;… Fischer in KK-StPO, 4. Auflage, § 462 a Rn. 27;… Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 462 a Rn. 58). - BGH, 19.03.2004 - 2 AR 30/04 Allein das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt es jedoch nicht, Willkür anzunehmen (BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200, 230).
- OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 2 Ws 213/02
Keine Bindung an Abgabe der Nachtragsentscheidung über die Strafaussetzung bei …
Das Fehlen besonderer Gründe, die eine Abgabe zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt allein noch nicht die Annahme von Willkür (BGH NStZ 1992, 399 und NStZ 1993, 230 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 29.01.1997 - 1 Ws 51/97 Das ist nicht bereits dann der Fall, wenn keine besonderen Gründe die Abgabe zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1992, 399 ; 1993, 200 und 230; Senatsbeschluß vom 16. Februar 1994 in VRS 87, 38 ), sondern nur dann, wenn für die Abgabe kein einziger vertretbarer sachlicher Grund angeführt werden kann (…vgl. Senatsbeschluß a.a.O. sowie Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 1994 in VRS 88, 208 = JMBl NW 1995, 79 = wistra 1995, 200 und vom 5. November 1991 in VRS 82, 200 = NStZ 1992, 206 , jeweils m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 10.08.1994 - 1 Ws 578/94
Nachtragsentscheidung über Strafaussetzung; Abgabe bei Wohnsitzwechsel; …
Am 09. Juni 1994 gab das Amtsgericht Düsseldorf die nach § 453 StPO zu treffenden Entscheidungen an das Amtsgericht Mettmann ab, weil dieses das für den Wohnsitz des Verurteilten zuständige Amtsgericht sei, und verwies zur Begründung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NStZ 1992, 399 . - BGH, 15.04.1992 - 2 ARs 154/92
Bindungswirkung einer Abgabe einer Strafsache trotz Fehlens besonderer Gründe zur …
- OLG Düsseldorf, 20.07.1998 - 1 Ws 346/98
- BGH, 02.06.1997 - 2 ARs 143/97
Bindungswirkung der Abgabe einer Bewährungsaufsicht
- BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 362/92
Voraussetzungen der Annahme von Willkür bei Weiterverweisung an ein anderes …
- BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 367/92
Abgabe der Sache an das Wohnsitzgericht
- BGH, 03.04.1992 - 2 ARs 126/92
Abgabe der Bewährungsaufsicht an das Wohnsitzgericht
- OLG Düsseldorf, 07.10.1998 - 1 Ws 561/98
- OLG Düsseldorf, 06.10.1998 - 1 Ws 579/98
- OLG Düsseldorf, 03.09.1997 - 1 Ws 532/97
- BGH, 12.08.1992 - 2 ARs 333/92
Zuständigkeit nach Abgabe an anderes Gericht
- BGH, 27.10.1993 - 2 ARs 364/93
Zuständigkeit eines Gerichts für nachträgliche Entscheidungen über …
- OLG Hamm, 14.04.1998 - 3 (s) Sbd 1-3/98
Abgabe, Bindungswirkung, Zeitpunkt der Abgabe, Zuständigkeit
- OLG Hamm, 18.04.1996 - 3 (s) Sbd 1-1/96
Abgabe, Bindungswirkung, Willkür
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OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tonbandaufnahme; Hauptverhandlung ; Persönlichkeitsrecht; Wille des Zeugen ; Unzulässigkeit; Ordnungsgeld; Aufhebung des Ordnungsgeldes
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 399
- NStZ 1993, 145 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.02.1964 - 1 StR 510/63
Verwertung von Tonbandaufnahmen der Hauptverhandlung bei der Urteilsberatung - …
Auszug aus OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92
Im Urteil BGHSt 19, 193 hat der Bundesgerichtshof keineswegs eine Tonbandaufnahme für zulässig erachtet, die ohne Einverständnis der Beteiligten gemacht worden war.Demgemäß enthält diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs weder einen Hinweis darauf, daß die Zeugin in die abgelehnte Tonbandaufnahme eingewilligt hatte, noch eine Auseinandersetzung mit den in BGHSt 19, 193 eingehend dargelegten Bedenken.
Die im Urteil BGHSt 19, 193 dargelegten Bedenken werden im übrigen noch in einer weiteren, von der Kammer nicht erörterten Entscheidung (mitget. bei Dallinger MDR 1968, 729) wiederholt.
Der Tonbandaufnahme gegen den Widerspruch der Zeugen steht jedoch das durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit entgegen (vgl. dazu bereits die Hinweise in BGHSt 19, 193 [194] und BGH bei Dallinger MDR 1968, 729).
- BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71
Tonband
Auszug aus OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92
Grundsätzlich darf jedermann selbst und allein bestimmen, wer sein Wort aufnehmen soll sowie ob und vor wem seine auf einem Tonträger aufgenommene Stimme wiederum abgespielt werden darf (BVerfGE 34, 238 [246]) .Der Bundesgerichtshof hat in der von Dallinger angeführten Entscheidung aus dem Jahr 1968 offengelassen, ob etwa die fortschreitende technische Entwicklung Tonbandaufnahmen in der Hauptverhandlung für gerichtliche Zwecke als unbedenklich erscheinen lassen werde, weil sie vielleicht allgemein für selbstverständlich gehalten würden; auf entsprechende Grenzen des Rechts am gesprochenen Wort hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 34, 238 [247]) hingewiesen.
- BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57
Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Auszug aus OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92
Denn Tonbandaufnahmen greifen schon deshalb weiter in die Persönlichkeitssphäre des Zeugen ein, weil der Klang der Stimme mit allen Besonderheiten und Unvollkommenheiten festgehalten wird und weil auch besonders weitgehende Möglichkeiten mißbräuchlicher Anwendung bestehen (vgl. BGHZ 27, 284, 288). - BGH, 13.10.1981 - 1 StR 561/81
Voraussetzungen der Rüge einer Zeugenvereidigung - Entscheidung über den …
Auszug aus OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92
Die Entscheidung BGH NStZ 1982, 42 auf die sich die Strafkammer außerdem beruft, betrifft die hier zu entscheidende Rechtsfrage nicht.
- OLG Bremen, 10.01.2007 - Ws 233/06
Zulässigkeit der Tonaufzeichnung von Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung zum …
Soweit von der Verteidigung darauf hingewiesen wird, dass in älteren Entscheidungen Tonaufzeichnungen ohne Zustimmung der Mitwirkenden als unzulässig angesehen wurden (BGHSt 19, 193, 194; 34, 39; OLG Schleswig, NStZ 1992, 399, 400; vgl. auch MDR 1968, 729;… anders jetzt allerdings Wickern in: Löwe-Rosenberg, aaO., § 169 GVG Rdn. 47 mit Blick auf die inzwischen eingeführten §§ 58a, 168e und 247a Satz 4 StPO ), ist darauf hinzuweisen, dass jenen Entscheidungen vergleichbare Fälle nicht zugrunde lagen.