Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.05.1992

Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92   

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BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92 (https://dejure.org/1992,1974)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1992 - 2 StR 73/92 (https://dejure.org/1992,1974)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - 2 StR 73/92 (https://dejure.org/1992,1974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nötigung - Duldung sexueller Handlungen - Körperliche Berührung - Einwirkung auf den Körper - Opfer - Kleidungsstück - Körperkontakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 178

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 433
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.04.1990 - 3 StR 87/90

    Sexuelle Nötigung - Sexuelle Handlung - Niederwerfen des Opfers - Herunterreißen

    Auszug aus BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92
    Wie es sich in den uneinheitlich beurteilten Fällen verhält, in denen einer Frau die Kleidung für sie körperlich spürbar vom Leib gerissen wurden - vgl. einerseits BGH, Urt. v. 21. Juni 1960 - 5 StR 194/60 -, v. 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69 - und v. 31. Oktober 1984 - 2 StR 392/84; andererseits BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3 - bedarf hier nicht der Entscheidung.

    Das Festhalten war, auch in Verbindung mit dem weiteren Vorhaben des Angeklagten, nicht die sexuelle Handlung, sondern - ebenso wie wenn er der Frau nur den Fluchtweg versperrt hätte - lediglich das Mittel zu deren Vornahme (vgl. hierzu BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2, 3).

  • BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91

    Erheblichkeit der sexuellen Handlung - Gefährlichkeitsgrad - Rechtsgutverletzung

    Auszug aus BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92
    Vielmehr kann auch der Griff über der Kleidung oder die Einwirkung mit einem Gegenstand auf den Körper des Tatopfers eine sexuelle Handlung "an" einem anderen darstellen (vgl. BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 4; Urt. v. 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91; Laufhütte in LK 10. Aufl. StGB § 184 c Rdn. 16; Horn in SK StGB § 184 c Rdn. 6).
  • BGH, 31.10.1984 - 2 StR 392/84

    Rücktrittsvoraussetzungen bei sexueller Nötigung

    Auszug aus BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92
    Wie es sich in den uneinheitlich beurteilten Fällen verhält, in denen einer Frau die Kleidung für sie körperlich spürbar vom Leib gerissen wurden - vgl. einerseits BGH, Urt. v. 21. Juni 1960 - 5 StR 194/60 -, v. 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69 - und v. 31. Oktober 1984 - 2 StR 392/84; andererseits BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3 - bedarf hier nicht der Entscheidung.
  • BGH, 02.11.1983 - 3 StR 441/83

    Sexueller Nötigung - Handlung - Opfer - Berührung - onanieren

    Auszug aus BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92
    Diese Tatbestandsalternative des § 178 Abs. 1 StGB setzt körperliche Berührung voraus; sie ist nur erfüllt, wenn der Täter mit seiner sexuellen Handlung auf den Körper des Tatopfers einwirkt, ihn in Mitleidenschaft zieht (BGH, Beschl. v. 2. November 1983 - 3 StR 441/83; zu den gleichlautenden Tatbestandsmerkmalen in §§ 174, 176 StGB vgl. BGHSt 29, 336, 340; BGH bei Dallinger, MDR 1974, 545; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 184 c Rdn. 18; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. vor § 174 Rdn. 12).
  • BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69

    Sexuelle Nötigung - Körperkontakt - Jugendstrafe - Persönlichkeitsmangel -

    Auszug aus BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92
    Wie es sich in den uneinheitlich beurteilten Fällen verhält, in denen einer Frau die Kleidung für sie körperlich spürbar vom Leib gerissen wurden - vgl. einerseits BGH, Urt. v. 21. Juni 1960 - 5 StR 194/60 -, v. 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69 - und v. 31. Oktober 1984 - 2 StR 392/84; andererseits BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3 - bedarf hier nicht der Entscheidung.
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92
    Diese Tatbestandsalternative des § 178 Abs. 1 StGB setzt körperliche Berührung voraus; sie ist nur erfüllt, wenn der Täter mit seiner sexuellen Handlung auf den Körper des Tatopfers einwirkt, ihn in Mitleidenschaft zieht (BGH, Beschl. v. 2. November 1983 - 3 StR 441/83; zu den gleichlautenden Tatbestandsmerkmalen in §§ 174, 176 StGB vgl. BGHSt 29, 336, 340; BGH bei Dallinger, MDR 1974, 545; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 184 c Rdn. 18; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. vor § 174 Rdn. 12).
  • BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88

    Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92
    Umstände, die - zumal gegenüber einem Täter, dessen Zurechnungsfähigkeit erheblich vermindert war - generalpräventive Erwägungen rechtfertigen könnten, sind bisher nicht ersichtlich (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3; Detter, NStZ 1992, 169, 172 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92] m. Nachw.).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92
    Das neue Urteil muß erkennen lassen, daß sich das Tatgericht der Möglichkeit bewußt ist, in geeigneten Fällen schon allein aufgrund der unbenannten Strafmilderungsgründe den Strafrahmen des minder schweren Falles anzuwenden und diesen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB gemäß § 49 StGB erneut herabzusetzen (vgl. BGH NStZ 1987, 72; 1988, 128; Lackner StGB 19. Aufl. § 50 Rdn. 3).
  • BGH, 21.06.1960 - 5 StR 194/60

    Unzüchtige Handlung - Unsittliche Berührung - Gewaltsame Führung der Hand

    Auszug aus BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92
    Wie es sich in den uneinheitlich beurteilten Fällen verhält, in denen einer Frau die Kleidung für sie körperlich spürbar vom Leib gerissen wurden - vgl. einerseits BGH, Urt. v. 21. Juni 1960 - 5 StR 194/60 -, v. 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69 - und v. 31. Oktober 1984 - 2 StR 392/84; andererseits BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3 - bedarf hier nicht der Entscheidung.
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 346/88

    Sexuelle Handlung - Umarmung - Küssen - Entkleiden - Penis - Geöffnete Hose -

    Auszug aus BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92
    Das Festhalten war, auch in Verbindung mit dem weiteren Vorhaben des Angeklagten, nicht die sexuelle Handlung, sondern - ebenso wie wenn er der Frau nur den Fluchtweg versperrt hätte - lediglich das Mittel zu deren Vornahme (vgl. hierzu BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2, 3).
  • BGH, 03.04.1991 - 2 StR 582/90

    Sexuelle Handlung - Erheblichkeitsschwelle - Grad der Gefährlichkeit -

  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 364/88

    Versuchter Totschlag in einem minder schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher

  • BGH, 16.11.1987 - 3 StR 506/87
  • OLG Hamm, 02.06.1992 - 3 Ss 203/92

    Gebrauchtwagenkauf; Täuschung über Umstände; Beeinflussung des Verkehrswerts;

  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Dies wäre zweifelsfrei etwa bei einem - freilich schon § 183 StGB unterfallenden - Onanieren/Ejakulieren vor einer anderen oder auf eine andere Person zu bejahen (vgl. BGH NStZ 1992, 433).

    Auch ließe sich die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für den Tatbestand der sexuellen Nötigung geforderte "körperliche Berührung", d. h. ein den Körper in Mitleidenschaft ziehen, insofern feststellen, als die Zeugin die Befeuchtung ihres Gesäß- bzw. unteren Rückenbereichs infolge der Durchdringung ihrer Kleidung mit dem Sperma gespürt, und dieses mithin nicht nur ihre Kleidung befleckt hat, was ausreichend wäre (vgl. BGH NStZ 1992, 433, zu § 178 StGB a. F. m. w. N.).

  • BGH, 09.07.2014 - 2 StR 13/14

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Gegenseitiges Urinieren in den Mund

    § 176 Abs. 1 StGB erfasst zwar - im Gegensatz zu seinem Absatz 2 - nur solche Handlungen, bei denen es zum Körperkontakt zwischen dem Täter und dem Kind kommt (BGH, Urteil vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 70; Urteil vom 7. September 1995 - 1 StR 236/95, 41, 242, 243; Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 527/95, 285, 287; Senat, Urteil vom 20. Mai 1992 - 2 StR 73/92, NStZ 1992, 433; Beschluss vom 26. August 1998 - 2 StR 357/98).

    Allerdings ist mit "körperlicher Berührung" bzw. "Körperkontakt" nicht nur der unmittelbare Hautkontakt, d.h. die Berührung nackter Körperstellen gemeint (Senat, Urteil vom 20. Mai 1992 - 2 StR 73/92, NStZ 1992, 433 mwN).

    Entsprechend wird nicht nur das Berühren des Körpers mit einem Gegenstand, sondern auch das Ejakulieren auf den (nackten) Körper des Tatopfers als ausreichend erachtet (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 StR 383/08, BGHSt 53, 118, 121; vgl. zu § 178 Abs. 1 StGB a.F. BGH, Urteil vom 20. Mai 1992 - 2 StR 73/92, NStZ 1992, 433 mwN).

  • BGH, 19.12.2008 - 2 StR 383/08

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (Eindringen in den Körper; Ejakulation

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Ejakulieren auf den (nackten) Körper eine sexuelle Handlung mit Körperkontakt (so zu § 178 Abs. 1 StGB a. F. BGH NStZ 1992, 433 m. w. N.).
  • BGH, 20.02.2024 - 3 StR 499/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Anordnung der Unterbringung in der

    Denn das Ejakulieren auf den nackten Körper des Jungen stellt den erforderlichen Körperkontakt dar (BGH, Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 13/14, BGHSt 59, 263 Rn. 18; Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 StR 383/08, BGHSt 53, 118 Rn. 8; Urteil vom 20. Mai 1992 - 2 StR 73/92, BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 4 [zu § 178 StGB aF]; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 176 Rn. 11; BeckOK StGB/Ziegler, 60. Ed., § 176 Rn. 54).
  • BGH, 26.10.2006 - 4 StR 354/06

    Vollendete besonders schwere sexuelle Nötigung; Aufhebungsumfang bei

    Der Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB erfasst nur sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten "am" Opfer bzw. solche, die das Opfer "am" Täter oder einem Dritten vornimmt, was jeweils einen unmittelbaren Körperkontakt voraussetzt (vgl. BGH NStZ 1992, 433 m.w.N.; NStZ 1996, 31, 32; NStZ-RR 1997, 292; BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 5; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 177 Rdn. 48 m.w.N.).

    Dass der Angeklagte während der Nötigungshandlung den Nacken der Nebenklägerin umfasst hielt, reicht zur Tatbestandsverwirklichung nicht aus, weil das Festhalten, auch in Verbindung mit dem weiteren Verhalten des Angeklagten, nicht die sexuelle Handlung, sondern lediglich das Mittel zu deren Vornahme war (vgl. BGH NStZ 1992, 433).

  • BGH, 21.05.2008 - 5 StR 85/08

    Abgrenzung von sexueller Nötigung und Nötigung; Hinweispflicht (rechtliches

    Die Handlung vor dem Täter genügt nicht (vgl. BGH NStZ 1992, 433; Fischer, StGB 55. Aufl. § 177 Rdn. 48).
  • BGH, 22.05.1996 - 5 StR 153/96

    Sitzen auf liegender Frau - § 178 StGB aF (=§ 177 StGB nF), § 184c StGB aF (= §

    So ist die Entscheidung BGH NStZ 1990, 490 = BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3 zu verstehen, auf die der Generalbundesanwalt hingewiesen hat (vgl. auch BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 4).
  • BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96

    Erfüllung des Tatbestandes der vollendeten sexuellen Nötigung - Sexuelle Nötigung

    Auch das gewaltsame Entfernen der Kleidung stellt für sich allein grundsätzlich noch keine sexuelle Handlung an dem Körper des Tatopfers dar (BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3; BGH NStZ 1992, 433; 1993, 78).
  • BGH, 10.07.2007 - 4 StR 112/07

    Sexuelle Handlung (sexuelle Nötigung; Körperkontakt)

    Der Senat stellt das Verfahren aus verfahrensökonomischen Gründen auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein, soweit der Angeklagte im Fall II. 1 der Urteilsgründe wegen sexueller Nötigung zum Nachteil der Christa H. verurteilt worden ist, weil die bisherigen Feststellungen nicht ergeben, dass der Angeklagte sexuelle Handlungen "an" dem Tatopfer, also mit körperlichem Kontakt, vorgenommen hat (vgl. BGH NStZ 1992, 433; Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl. § 177 Rdn. 7).
  • BGH, 10.05.1995 - 3 StR 150/95

    Sexuelle Handlung - Sexuelle Nötigung - Einwirkung auf den Körper - Hautkontakt

    Das kann auch dadurch geschehen, daß er, wie hier, mit Hilfe eines Gegenstandes Manipulationen an dessen Geschlechtsteil vornimmt (vgl. BGHR StGB § 178 I sexuelle Handlung 4 und 5; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 178 Rdn. 3 und § 184 c Rdn. 16).
  • BGH, 26.08.1998 - 2 StR 357/98

    Änderung einer Strafe wegen Fehlens des körperlichen Kontaktes bei sexueller

  • BGH, 14.07.1999 - 5 StR 238/99

    Sexuelle Handlung; Vollendung; Sexuelle Nötigung

  • BGH, 12.01.1993 - 1 StR 757/92

    Strafbefreiende Wirkung - Vergewaltigungsversuch - Vorbereitung des Beischlafs

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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1992 - 1 StR 202/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3392
BGH, 05.05.1992 - 1 StR 202/92 (https://dejure.org/1992,3392)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1992 - 1 StR 202/92 (https://dejure.org/1992,3392)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1992 - 1 StR 202/92 (https://dejure.org/1992,3392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Finalzusammenhang - Gewalt - Sexuelles Vorhaben - Auschaltung der Gegenwehr - Eingreifen Dritter - Unmittelbarkeitszusammenhang

  • rechtsportal.de

    StGB § 178

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 433
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84

    Zeitlicher Zusammenhang zwischen körperlichen Misshandlungen und sexuellen

    Auszug aus BGH, 05.05.1992 - 1 StR 202/92
    Das Landgericht erkennt zwar richtig, daß Gewaltanwendung und sexuelles Vorhaben final verknüpft sein müssen, um den Tatbestand des § 178 StGB zu erfüllen (vgl. BGH NJW 1984, 1632); doch sieht das Landgericht diese finale Verknüpfung zu eng.
  • BGH, 17.09.1992 - 4 StR 416/92

    Sexuelle Nötigung - Abwehrwille - Sexuelle Handlungen

    Dies erfordert nicht nur eine finale Verknüpfung zwischen der Gewaltanwendung und dem Handlungsziel (vgl. BGH NJW 1984, 1632; NStZ 1992, 433 r. Sp.).

    Das gewaltsame Entfernen der Kleidung vom Körper stellt für sich allein grundsätzlich noch keine sexuelle Handlung an dem Körper des Tatopfers dar (BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3; vgl. BGH NStZ 1992, 433 l. Sp.).

  • BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an

    Die notwendige finale Verknüpfung zwischen Gewaltanwendung und (beabsichtigter) Wegnahme ist im übrigen auch schon dann gegeben, wenn der erwartete Widerstand des Opfers nicht in körperlicher Gegenwehr, sondern - was hier naheliegt - in Hilferufen besteht (vgl. BGH, Urt. v. 5. Mai 1992 - 1 StR 202/92).
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