Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.07.1992

Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92   

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BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92 (https://dejure.org/1992,1355)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1992 - 4 StR 154/92 (https://dejure.org/1992,1355)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92 (https://dejure.org/1992,1355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mindeststrafe trotz Vorliegens mehrerer Strafschärfungsgründe - Gerichtliche Vermengung der Gesichtspunkte Strafzumessung und Aussetzung der Strafvollstreckung - Ungerechter Schuldausgleich durch zu milde Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 489
  • StV 1992, 570 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1, 3 und 6).

    Dies ist rechtlich zu beanstanden (BGHSt 29, 319, 321).

  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
    Von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, darf sich die Strafe weder noch oben noch nach unten lösen (BGHSt 24, 132, 134).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 617/83

    Bindung des Richters an den gesetzlich vorgegebenen Strafrahmen - Anwendung der

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
    Ihre Verhängung setzt aber, wie die der Höchststrafe, stets eine eingehende Begründung und Abwägung der wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände voraus (BGH NStZ 1983, 268, 269; 1984, 117).
  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 437/83

    Anforderungen an die Bergründung der Ablehnung eines Beweisantrags -

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
    Zwar schließt das Vorliegen mehrerer Strafschärfungsgründe nicht grundsätzlich aus, die Mindeststrafe zu verhängen, wenn die strafmildernden Umstände derart überwiegen, daß die belastenden Umstände demgegenüber zurücktreten (BGH NStZ 1984, 410); die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens ist demnach nicht nur denkbar leichtesten Fällen einer Deliktsverwirklichung vorbehalten (BGH NStZ 1984, 359 mit Anm. Zipf).
  • BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84

    Anfechtung des Strafausspruchs - Vorliegen eines groben Missverhältnisses

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
    Zwar schließt das Vorliegen mehrerer Strafschärfungsgründe nicht grundsätzlich aus, die Mindeststrafe zu verhängen, wenn die strafmildernden Umstände derart überwiegen, daß die belastenden Umstände demgegenüber zurücktreten (BGH NStZ 1984, 410); die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens ist demnach nicht nur denkbar leichtesten Fällen einer Deliktsverwirklichung vorbehalten (BGH NStZ 1984, 359 mit Anm. Zipf).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1, 3 und 6).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1, 3 und 6).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 273/88

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Revision aufgrund Strafzumessung des

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1, 3 und 6).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1, 3 und 6).
  • BGH, 14.01.1983 - 2 StR 599/82

    Anwendung von altem oder neuem Strafrecht hinsichtllich der mildesten Beurteilung

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
    Ihre Verhängung setzt aber, wie die der Höchststrafe, stets eine eingehende Begründung und Abwägung der wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände voraus (BGH NStZ 1983, 268, 269; 1984, 117).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Das Landgericht hat damit Gesichtspunkte im Sinne der Findung einer schuldangemessenen Strafe mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) unzulässig vermengt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29; Urteil vom 14. Juli 1993 - 3 StR 251/93, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 19; Urteil vom 19. Dezember 2000 - 5 StR 490/00, NStZ 2001, 311; Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, NJW 2004, 2248, 2254 f.; Urteil vom 5. April 2007 - 4 StR 5/07, wistra 2007, 341; Beschluss vom 19. August 2008 - 5 StR 244/08, NStZ-RR 2008, 369).
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    Der Tatrichter hat zunächst die schuldangemessene Strafe zu finden; erst wenn sich ergibt, daß die der Schuld entsprechende Strafe innerhalb der Grenzen des § 56 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB liegt, ist Raum für die Prüfung, ob auch die sonstigen Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung gegeben sind (BGHSt 29, 319, 321; 32, 60, 65; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29; BGH NStZ 2001, 311; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 815; Häger in LK 11. Aufl. vor § 38 Rdn. 38).
  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

    b) Rechtsfehlerhaft wäre es allerdings, wenn der Tatrichter die erkannten Strafen nur deshalb in der Höhe ausgesprochen hätte, damit die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden konnte - wie die Staatsanwaltschaft vorträgt - (vgl. BGHSt 29, 319, 321; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29; BGH, Urt. vom 13. Dezember 2001 - 4 StR 363/01).
  • BGH, 27.04.2006 - 4 StR 572/05

    Verurteilung der "Opa-Bande" rechtskräftig

    Das Landgericht hat alle für die Strafzumessung bestimmenden Umstände gesehen und in dem Sinne, dass die Strafen gerechter Schuldausgleich sein müssen (vgl. BGHSt 24, 132, 134; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 25, 27, 29), rechtsfehlerfrei gewichtet.
  • BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93

    Mindeststrafe - Strafschärfende Umstände - Strafzumessung - Tatgeschehen

    Auch beim Vorliegen mehrerer Strafschärfungsgründe ist es nicht ausgeschlossen, bei Nichtanwendung des Strafrahmens für minder schwere Fälle der Vergewaltigung auf die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens zu erkennen, wenn die strafmildernden Umstände - nach vertretbarer Auffassung des Tatrichters - so überwiegen, daß die belastenden Faktoren zurücktreten (BGH NStZ 1984, 410; BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 5; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92).

    Die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens ist nicht nur denkbar leichtesten Fällen einer Deliktsverwirklichung vorbehalten, sondern darf trotz einer Reihe von Umständen, die gegen den Angeklagten sprechen, verhängt werden (BGH NStZ 1984, 359; BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 5; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92).

  • BGH, 12.03.2008 - 2 StR 85/08

    Zumessung von Jugendstrafe (Ausschluss der Strafaussetzung zur Bewährung)

    Dies ist rechtsfehlerhaft, denn die Erwägungen zur Strafzumessung dürfen mit solchen zur Strafaussetzung zur Bewährung nicht vermischt werden (BGHSt 29, 319, 321; BGH NStZ 1992, 489; 1993, 538; 2001, 311; Fischer StGB 55. Aufl. § 56 Rdn. 23).
  • BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14

    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat bei

    Damit hat die Strafkammer in unzulässiger Weise Gesichtspunkte der Strafbemessung im Sinne der Ermittlung einer schuldangemessenen Strafe mit solchen der Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung vermischt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29; vgl. für den umgekehrten Fall BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 2 StR 355/13, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 3).
  • BGH, 05.04.2007 - 4 StR 5/07

    Prozessbetrug; Strafzumessung (unangemessen milde Strafen: Schuldausgleich, Ziel

    Angesichts der auffallend milden Einzelstrafen und der Gesamtstrafe ist zudem zu besorgen, dass der Tatrichter Gesichtspunkte der Strafzumessung im Sinne der Findung einer schuldangemessenen Strafe mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung vermengt und die Bemessung der Strafen so vorgenommen hat, dass die Vollstreckung noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte (vgl. BGHSt 29, 319, 321; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29).
  • BGH, 17.01.2002 - 4 StR 509/01

    Strafzumessung bei fahrlässiger Tötung; Aussetzung zur Bewährung (besondere

    Rechtsfehlerhaft wäre dies lediglich, wenn der Tatrichter die erkannte Strafe nur deshalb ausgesprochen hätte, damit deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden konnte (BGHSt 29, 319, 321; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29; Senatsurteil vom 13. Dezember 2001 - 4 StR 363/01).
  • BGH, 13.12.2001 - 4 StR 363/01

    Untreue; Begriff der prozessualen Tat; Beihilfehandlung (Zweifelsgrundsatz);

    Rechtsfehlerhaft wäre es allerdings, wenn der Tatrichter die erkannten Strafen nur deshalb ausgesprochen hat, damit deren Vollstreckung nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden konnte (BGHSt 29, 319, 321; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 251/93

    Missverhältnis zwischen verhängter Strafe und den Grundsätzen schuldangemessenen

  • BGH, 11.01.2006 - 5 StR 442/05

    Strafzumessung bei Betäubungsmittelhandel (Überbewertung eines Geständnisses)

  • BGH, 09.11.1994 - 3 StR 421/94

    Öffentliches Interesse - Antragsdelikt - Anklageerhebung - Minder schwerer Fall -

  • OLG Hamm, 28.05.2003 - 2 Ss 351/03

    Handlungseinheit, mehrere Taten, Computernbetrug, kruze Freiheitsstrafe,

  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 608/92

    Zulässigkeit einer Rüge der Verletzung formellen Rechts ohne Angebe von

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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1992 - 2 StR 191/92   

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https://dejure.org/1992,2411
BGH, 01.07.1992 - 2 StR 191/92 (https://dejure.org/1992,2411)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1992 - 2 StR 191/92 (https://dejure.org/1992,2411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Abgabe von Heroin - Verkauf von Drogen - Fahrlässige Tötung - Strafzumessung - Betäubungsmittelvergehen - Strafverschärfung - Strafschärfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    Berücksichtigung der Todesfolge bei der Strafzumessung wegen Abgabe von Heroin

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 489
  • StV 1993, 128
  • JR 1993, 418
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus BGH, 01.07.1992 - 2 StR 191/92
    Der Berücksichtigung dieses Umstands stand auch nicht der Grundsatz entgegen, daß derjenige, der die eigenverantwortlich gewollte und verwirklichte Selbstgefährdung eines anderen nur veranlaßt, ermöglicht oder fördert, für die daraus erwachsende Körperverletzungs- oder Todesfolge nicht strafrechtlich haftet (BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83]).

    Mit der hier vertretenen Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der bereits zitierten Entscheidung BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83].

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Auszug aus BGH, 01.07.1992 - 2 StR 191/92
    Denn dieser Grundsatz erfährt im Betäubungsmittelrecht nach dem Schutzzweck seiner Vorschriften eine Einschränkung (BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 3 Zurechenbarkeit 1).
  • BGH, 27.04.1989 - 4 StR 157/89

    Anordnung nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) auf Grund gelegentlichen oder

    Auszug aus BGH, 01.07.1992 - 2 StR 191/92
    Gelegentlicher oder auch häufigerer Rauschgiftkonsum in Verbindung mit der Begehung strafbedrohter Taten genügt für eine Unterbringungsanordnung noch nicht (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 213/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum Konsum von Betäubungsmitteln

    Damit scheidet jedenfalls die Annahme einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden Abhängigkeit aus; aber auch eine 'eingewurzelte, intensive Neigung, immer wieder Betäubungsmittel im Übermaß zu sich zu nehmen', kommt danach nicht in Betracht (vgl. auch BGH NStZ 1992, 489).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2002 - 3 Ws 195/02

    Unterbringung rückfallgefährdeter Straftäter: Nachträgliche Unterbringung eines

    Die Beteiligung an der eigenverantwortlich gewollten - erstrebten, als sicher vorausgesehenen oder in Kauf genommenen und vollzogenen - Selbstgefährdung eines anderen unterfällt aber nicht dem Tatbestand eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts; wer lediglich -wie etwa der Drogenhändler- den Akt der eigenverantwortlich gewollten und bewirkten Selbstgefährdung vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst, ermöglicht oder fördert, nimmt an einem Geschehen teil, das - soweit es um die Strafbarkeit wegen Tötung oder Körperverletzung geht - kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (BGH a.a.O.; vgl. auch BGH StV 1993, 128); unter diesen Umständen entfällt seine strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Individualschädigung.
  • BGH, 24.08.1994 - 3 StR 268/94

    Verpflichtung des Überlassers von Betäubungsmitteln zur Abwendung einer durch

    Der Senat sieht keine Veranlassung, von seiner Rechtsprechung abzuweichen, wonach der Überlasser von Betäubungsmitteln bei einer durch eine unbeabsichtigte Überdosis herbeigeführten Todesgefahr nach § 13 StGB aufgrund vorangegangenen pflichtwidrigen Tuns verpflichtet ist, die Gefahr abzuwenden (BGH NStZ 1984, 452; ebenso BGH NStZ 1985, 319, 320 m. abl. Anm. von Roxin; vgl. auch BGH JR 1993, 418, 419).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.1996 - Ns 1/96

    Fahrlässige Tötung des Schiffsführers bei Hydraulikreparatur

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat ebenso wie andere Obergerichte folgt, ist derjenige, der lediglich die eigenverantwortlich gewollte und bewirkte Selbstgefährdung eines anderen veranlaßt, ermöglicht oder fördert, regelmäßig nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar, wenn sich das von diesem bewußt eingegangene Risiko verwirklicht (BGHSt 32, 262 ; vgl. ferner BGH NStZ 1984, 452 ; BGH NJW 1989, 781, 785; BayObLG JR 1990, 474; BGH JR 1993, 418, 419; BayObLG MedR 1995, 329; Pfälz. OLG Zweibrücken MedR 1995, 331, 332).
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