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   OLG Zweibrücken, 30.10.1991 - 1 Vollz (Ws) 6/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4699
OLG Zweibrücken, 30.10.1991 - 1 Vollz (Ws) 6/91 (https://dejure.org/1991,4699)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.10.1991 - 1 Vollz (Ws) 6/91 (https://dejure.org/1991,4699)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Oktober 1991 - 1 Vollz (Ws) 6/91 (https://dejure.org/1991,4699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsverletzung; Gefangener; Vollzugslockerung ; Ablehnung; Konkretisierung; Einzelmaßnahme; Darlegungslast

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 512
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 06.03.1989 - 1 Ws 34/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.1991 - 1 Vollz (Ws) 6/91
    Eine schlüssige Darstellung, d.h. eine solche, die - ihre Richtigkeit unterstellt - die Rechtsverletzung belegt, ist nicht erforderlich" (OLG Celle ZfStrVO 1990, 310 [311]; ähnlich schon HansOLG Hamburg ZfStrVO Sonderheft 1979, 56).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in den Behauptungen, daß jemand "keine Kokainlieferungen" an den Angeklagten geleistet habe (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 16; hierzu Maatz NStZ 1992, 512, 517), daß ausschließlich Beschäftigungsverhältnisse eines bestimmten Typs vorgelegen hätten (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 13), daß jemand Bargeld "von unter 250.000 DM zur Verfügung" gehabt (BGH StV 1992, 501) oder einen anderen "ganz oder teilweise zu Unrecht belastet" habe (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 4), keine hinreichend bestimmten Beweistatsachen gefunden.
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln, auch der in § 29 Abs. 3 BtMG a.F. als Regelbeispiel eines besonders schweren Falles aufgeführte unerlaubte Besitz in nicht geringer Menge, hat deshalb nach dieser Rechtsprechung nicht die Kraft, selbständige Fälle des sonstigen strafbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern, weil sich die Begehungsformen des Besitzes und z.B. des Handeltreibens nach ihrem Unrechtsgehalt erheblich unterscheiden, so daß es an der für eine Klammerwirkung erforderlichen Wertgleichheit fehlt (vgl. BGH NStZ 1992, 512 f.; NStZ 1995, 37, 38; BGHR § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4 und Handeltreiben 44).
  • KG, 18.05.2009 - 2 Ws 8/09

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme des Strafvollzugs:

    Läßt sich über den Streitgegenstand nur aus einem einzigen offen zutage liegenden rechtlichen Gesichtspunkt befinden, so kann im Ausnahmefall die Benennung der angefochtenen Entscheidung genügen (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1992, 512).
  • KG, 22.07.2013 - 2 Ws 363/13

    Fürsorgepflicht des Gerichts bei Anträgen forensisch nicht erfahrener Gefangener

    Lässt sich über den Streitgegenstand nur aus einem einzigen offen zutage liegenden rechtlichen Gesichtspunkt befinden, so kann im Ausnahmefall die Benennung der angefochtenen Entscheidung genügen (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1992, 512).
  • KG, 12.03.2013 - 2 Ws 42/13

    Strafvollzug: Anspruch auf Entfernung von Teilen aus einer Gefangenenpersonalakte

    Lässt sich über den Streitgegenstand nur aus einem einzigen offen zutage liegenden rechtlichen Gesichtspunkt befinden, so kann im Ausnahmefall die Benennung der angefochtenen Entscheidung genügen (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1992, 512).
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