Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.07.1992

Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1992 - 3 StR 2/92   

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https://dejure.org/1992,2856
BGH, 08.07.1992 - 3 StR 2/92 (https://dejure.org/1992,2856)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1992 - 3 StR 2/92 (https://dejure.org/1992,2856)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1992 - 3 StR 2/92 (https://dejure.org/1992,2856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweisantrag - Verschleppungsabsicht - Prozeßverschleppung - Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2
    Prozeßverschleppung bei mehrtätiger Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2711
  • MDR 1992, 986
  • NStZ 1992, 551
  • StV 1992, 501
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 08.07.1992 - 3 StR 2/92
    Ein Beweisantrag kann nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO wegen Verschleppungsabsicht abgelehnt werden, wenn die verlangte Beweiserhebung geeignet ist, den Abschluß des Verfahrens wesentlich hinauszuzögern, sie zur Überzeugung des Gerichts nichts Sachdienliches zu Gunsten des Angeklagten erbringen kann, der Antragsteller sich dessen bewußt ist und mit dem Antrag ausschließlich die Verzögerung des Verfahrensabschlusses bezweckt wird (vgl. BGHSt 21, 118 und 29, 149, 151; BGH NStZ 1990, 350 mit Bemerkung Wendisch; BGHR StPO § 244 III 2 Prozeßverschleppung 1, 2 und 5).

    Zwar ist der Umstand, daß eine durch den Verteidiger unter Beweis gestellte Behauptung der Einlassung des Angeklagten widerspricht, allein kein für eine Verzögerungsabsicht ausreichendes Indiz (vgl. BGHSt 21, 118, 124).

  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 658/89

    Begriff der Prozeßverschleppung

    Auszug aus BGH, 08.07.1992 - 3 StR 2/92
    Ein Beweisantrag kann nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO wegen Verschleppungsabsicht abgelehnt werden, wenn die verlangte Beweiserhebung geeignet ist, den Abschluß des Verfahrens wesentlich hinauszuzögern, sie zur Überzeugung des Gerichts nichts Sachdienliches zu Gunsten des Angeklagten erbringen kann, der Antragsteller sich dessen bewußt ist und mit dem Antrag ausschließlich die Verzögerung des Verfahrensabschlusses bezweckt wird (vgl. BGHSt 21, 118 und 29, 149, 151; BGH NStZ 1990, 350 mit Bemerkung Wendisch; BGHR StPO § 244 III 2 Prozeßverschleppung 1, 2 und 5).
  • BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79

    Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung

    Auszug aus BGH, 08.07.1992 - 3 StR 2/92
    Ein Beweisantrag kann nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO wegen Verschleppungsabsicht abgelehnt werden, wenn die verlangte Beweiserhebung geeignet ist, den Abschluß des Verfahrens wesentlich hinauszuzögern, sie zur Überzeugung des Gerichts nichts Sachdienliches zu Gunsten des Angeklagten erbringen kann, der Antragsteller sich dessen bewußt ist und mit dem Antrag ausschließlich die Verzögerung des Verfahrensabschlusses bezweckt wird (vgl. BGHSt 21, 118 und 29, 149, 151; BGH NStZ 1990, 350 mit Bemerkung Wendisch; BGHR StPO § 244 III 2 Prozeßverschleppung 1, 2 und 5).
  • OLG Bamberg, 04.10.2017 - 3 Ss OWi 1232/17

    Anforderungen an einen Beweisantrag (Beweisthema); kein Verstoß gegen den

    (3) Mangels hinreichend konkreter Eingrenzung des Beweisthemas kommt dem Antrag auch insoweit nicht die Qualität eines Beweisantrags zu, soweit unter Beweis gestellt werden sollte, dass "die notwendige Beobachtungsstrecke von 300 Metern vorliegend nicht eingehalten wurde" (ebenso etwa BGH, Urt. v. 08.07.1992 - 3 StR 2/92 = NJW 1992, 2711 = MDR 1992, 986 = NStZ 1992, 551 = StV 1992, 501 = wistra 1993, 27 = BGHR StPO § 244 III 2 Prozessverschleppung 7 = BGHR StPO § 244 VI Hilfsbeweisantrag 4, wonach die Behauptung, der Angekl. habe "Bargeld in Höhe von über 250.000 DM zur Verfügung" gehabt, nicht als hinreichend substantiierte Beweistatsache eingestuft wurde).
  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Eine relevante Verfahrensverzögerung ist in Fällen angenommen worden, in denen eine Aussetzung der Hauptverhandlung unvermeidbar geworden wäre oder ernsthaft zu befürchten war (vgl. BGH NStZ 1992, 551; GA 1968, 19).
  • BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95

    Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall

    Das entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und gilt auch für die durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität vom 15. Juli 1992 (BGBl. I 1302) - OrgKG - verschärfte Qualifikation nach § 30a BtMG (BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1; BGH StV 1995, 642; vgl. auch BGHSt 39, 216, 220) [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92].
  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Vielmehr erfordert die Annahme eines Bandenwillens, daß die Täter mehrere selbständige Taten begehen wollen (BGHSt 39, 216 [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92]; BGH NStZ 1992, 497).
  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Unabhängig davon wäre der Schuldspruch wegen fehlerhafter Annahme eines Gesamtvorsatzes auch bei Zugrundelegung einer fortgesetzten Handlung aufzuheben gewesen (vgl. BGHSt 39, 216 [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92]; BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 9 - 11; StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 26).
  • BGH, 30.06.1995 - 3 StR 578/92

    Strafzumessung - Aufhebung der Strafe - Strafaufhebung - Revision -

    Wäre die Strafkammer von der zutreffenden Rechtslage ausgegangen (vgl. BGHSt 40, 138; 39, 216) [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92]und hätte entsprechend der Schwere der Schuld der Angeklagten § 30 Abs. 1 BtMG angewendet, hätte sie - wie sich aus dem Zusammenhang der Strafzumessungsgründe ergibt - auf weit höhere Freiheitsstrafen erkannt.
  • BGH, 30.06.1995 - 3 StR 579/92

    Strafzumessung - Aufhebung der Strafe - Strafaufhebung - Revision -

    Wäre die Strafkammer von der zutreffenden Rechtslage ausgegangen (vgl. BGHSt 40, 138; 39, 216) [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92]und hätte entsprechend der Schwere der Schuld der Angeklagten § 30 Abs. 1 BtMG angewendet, hätte sie - wie sich aus dem Zusammenhang der Strafzumessungsgründe ergibt - auf eine weit höhere Freiheitsstrafe erkannt.
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 349/95

    Bande - Ernsthafter Wille - Verbindung - Selbständige Straftat - Unbestimmte

    Das setzt voraus, daß sich die Täter mit dem ernsthaften Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten der in § 30 a Abs. 1 BtMG genannten Art zu begehen (vgl. Körner, BtMG, 4. Aufl. § 30 Rdn. 13; BGHSt 39, 216 [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92]; 38, 26, 31; BGH NStZ 1992, 497; 1994, 496; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2932
BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92 (https://dejure.org/1992,2932)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1992 - 5 StR 231/92 (https://dejure.org/1992,2932)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1992 - 5 StR 231/92 (https://dejure.org/1992,2932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beurteilung von Hilfstatsachen als bedeutungslos durch den Tatrichter - Indizien für die Bedeutungslosigkeit von Tatsachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 551
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 412/87

    Freispruchs vom Vorwurf des versuchten Mordes - Rüge der Verletzung formellen

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Hilfstatsachen darf der Tatrichter als bedeutungslos im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ansehen, wenn sie selbst für den Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen können, weil sie nur mögliche, aber nicht zwingende Schlüsse zulassen, und das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung nachvollziehbar darlegt, warum es den möglichen Schluß nicht ziehen will (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 4, 5, 13).
  • BGH, 13.11.1990 - 5 StR 413/90

    Unerlaubte Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge - Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Allerdings sind das Fehlen oder die Lückenhaftigkeit einer Begründung in diesem Zusammenhang dann unschädlich, wenn die Erwägungen des Tatrichters auf der Hand liegen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 9, 12, 14, 15).
  • BGH, 02.08.1989 - 3 StR 191/89
    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Die Begründung muß so abgefaßt sein, daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere, ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt ist (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 1 bis 7 m.w.N.).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Allerdings sind das Fehlen oder die Lückenhaftigkeit einer Begründung in diesem Zusammenhang dann unschädlich, wenn die Erwägungen des Tatrichters auf der Hand liegen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 9, 12, 14, 15).
  • BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89

    Beweisantrag - Unerheblichkeit - Tatsache - Tatrichter - Beschluß

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Allerdings sind das Fehlen oder die Lückenhaftigkeit einer Begründung in diesem Zusammenhang dann unschädlich, wenn die Erwägungen des Tatrichters auf der Hand liegen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 9, 12, 14, 15).
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Die Begründung muß so abgefaßt sein, daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere, ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt ist (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 1 bis 7 m.w.N.).
  • BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87

    Herbeischaffung eines Beweismittels

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Hilfstatsachen darf der Tatrichter als bedeutungslos im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ansehen, wenn sie selbst für den Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen können, weil sie nur mögliche, aber nicht zwingende Schlüsse zulassen, und das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung nachvollziehbar darlegt, warum es den möglichen Schluß nicht ziehen will (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 4, 5, 13).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 620/87

    Sinn und Zweck der Abtrennung eines Verfahrens von einem anderen - Abtrennung

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Hilfstatsachen darf der Tatrichter als bedeutungslos im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ansehen, wenn sie selbst für den Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen können, weil sie nur mögliche, aber nicht zwingende Schlüsse zulassen, und das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung nachvollziehbar darlegt, warum es den möglichen Schluß nicht ziehen will (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 4, 5, 13).
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Hilfstatsachen darf der Tatrichter als bedeutungslos im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ansehen, wenn sie selbst für den Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen können, weil sie nur mögliche, aber nicht zwingende Schlüsse zulassen, und das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung nachvollziehbar darlegt, warum es den möglichen Schluß nicht ziehen will (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 4, 5, 13).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Allerdings sind das Fehlen oder die Lückenhaftigkeit einer Begründung in diesem Zusammenhang dann unschädlich, wenn die Erwägungen des Tatrichters auf der Hand liegen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 9, 12, 14, 15).
  • BGH, 07.03.2001 - 1 StR 2/01

    Beweisantrag; Prozeßverschleppungsabsicht eines Verteidigers (Darlegung der

    Bei der Überzeugungsbildung, daß die Beweiserhebung oder schon die weiteren Bemühungen um die Gewinnung des bezeichneten Beweismittels keine dem Angeklagten günstige Wendung des Verfahrens herbeiführen würde, kann eine Vorauswürdigung des Beweises in Betracht kommen (vgl. zu den Anforderungen BGH NStZ 1990, 350; 1992, 551, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; siehe auch BGHSt 21, 118, 122; Schäfer, Praxis des Strafverfahrens 6. Aufl. Rdn. 1187 a; Sander NStZ 1998, 207).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen;

    Daran fehlt es indes, wenn der Tatrichter aus der behaupteten und als erwiesen unterstellten Indiztatsache einen möglichen, wenn auch nicht zwingenden Schluss nicht ziehen will (BGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - 5 StR 306/03, NJW 2004, 3051, 3056; vom 14. Juli 1992 - 5 StR 231/92, NStZ 1992, 551).
  • BGH, 21.07.2011 - 3 StR 44/11

    Isolierte Ablehnung einer Vielzahl kumulativ bedeutsamer Beweisanträge

    In einem solchen Fall, in dem eine Mehrzahl unter Beweis gestellter Tatsachen gegen die Glaubwürdigkeit sprechen könnte, bedarf es in dem ablehnenden Beschluss einer über die einzelne Beweistatsache hinausgehenden Gesamtwürdigung, warum die zu beweisende Tatsache das Gericht auch im Falle des Nachweises unbeeinflusst gelassen hätte (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 StR 57/06, wistra 2006, 385, 386); denn die Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung darf nicht dazu führen, zugunsten des Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1989 - 2 StR 735/88, StV 1990, 292, 293; Beschluss vom 27. März 1990 - 1 StR 13/90, StV 1990, 340; Urteil vom 14. Juli 1992 - 5 StR 231/92, NStZ 1992, 551; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225; KK/Fischer, StPO, 6. Aufl., § 244 Rn. 145).
  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 122/99

    Versuch; Betrug; Scheckbetrug; Hilfsbeweisantrag; Aufklärungspflicht; freie

    Da der Schluß von der behaupteten Hilfstatsache auf unmittelbar erhebliche Umstände nicht zwingend, sondern nur möglich war, hatte der Tatrichter über die tatsächliche Erheblichkeit dieser Hilfstatsache in freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO) zu entscheiden (vgl. BGH GA 1964, 77; NJW 1961, 2069, 2070; 1988, 501, 502; NStZ 1981, 309, 310; 1992, 551).
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