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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1326
BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92 B (https://dejure.org/1992,1326)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1992 - 5 StR 302/92 B (https://dejure.org/1992,1326)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1992 - 5 StR 302/92 B (https://dejure.org/1992,1326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision - Einführung von Erkenntnissen über das frühere Aussageverhalten eines Zeugen in die Hauptverhandlung - Glaubhaftigkeit der den Angeklagten belastenden Angaben eines Zeugen - Annahme der Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat ungeachtet ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 553
  • StV 1993, 59
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92

    Gesamterfolg - Tateinheit - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Drogen -

    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Der Senat ist sich dabei bewußt, daß die Frage, ob und inwieweit die Vorstellung eines Gesamterfolges Voraussetzung eines Gesamtvorsatzes ist, in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht für alle Sachverhalte einheitlich beantwortet wird (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92 - und vom 15. April 1992 - 3 StR 72/92 -).
  • OLG Stuttgart, 05.03.1990 - 1 Ss 124/90
    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Wenn für die Glaubhaftigkeit der den Angeklagten belastenden Angaben eines Zeugen das Indiz der Aussagekonstanz mitherangezogen wird, beruht dies daher nicht notwendig auf einem sachlich-rechtlich zu beanstandenden Kreisschluß, auch wenn jenes Indiz in die Hauptverhandlung letztlich aufgrund der Angaben desselben Zeugen eingeführt worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91 - abw. OLG Stuttgart StV 1990, 257 unter unzutreffender Berufung auf BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 1 - anders gelagerter Fall - vgl. auch OLG Hamburg StV 1992, 102).
  • BGH, 15.04.1992 - 3 StR 72/92

    Wiederholter Gebrauch von gestohlenen Kreditkarten als fortgesetzte Tat -

    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Der Senat ist sich dabei bewußt, daß die Frage, ob und inwieweit die Vorstellung eines Gesamterfolges Voraussetzung eines Gesamtvorsatzes ist, in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht für alle Sachverhalte einheitlich beantwortet wird (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92 - und vom 15. April 1992 - 3 StR 72/92 -).
  • BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91

    Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener

    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Wenn für die Glaubhaftigkeit der den Angeklagten belastenden Angaben eines Zeugen das Indiz der Aussagekonstanz mitherangezogen wird, beruht dies daher nicht notwendig auf einem sachlich-rechtlich zu beanstandenden Kreisschluß, auch wenn jenes Indiz in die Hauptverhandlung letztlich aufgrund der Angaben desselben Zeugen eingeführt worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91 - abw. OLG Stuttgart StV 1990, 257 unter unzutreffender Berufung auf BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 1 - anders gelagerter Fall - vgl. auch OLG Hamburg StV 1992, 102).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Dies gilt aber nicht im Bereich von Sexualdelikten der vorliegenden Art (vgl. BGH, Beschluß vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92 - unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91 -, NStZ 1992, 189, 190, zur Veröffentlichung in BGHSt 38, 165 vorgesehen).
  • OLG Hamburg, 09.10.1991 - 1 Ss 103/91
    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Wenn für die Glaubhaftigkeit der den Angeklagten belastenden Angaben eines Zeugen das Indiz der Aussagekonstanz mitherangezogen wird, beruht dies daher nicht notwendig auf einem sachlich-rechtlich zu beanstandenden Kreisschluß, auch wenn jenes Indiz in die Hauptverhandlung letztlich aufgrund der Angaben desselben Zeugen eingeführt worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91 - abw. OLG Stuttgart StV 1990, 257 unter unzutreffender Berufung auf BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 1 - anders gelagerter Fall - vgl. auch OLG Hamburg StV 1992, 102).
  • BGH, 27.09.1988 - 5 StR 345/88

    Anforderungen an die Rekonstruierung der Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Erkenntnisse über das frühere Aussageverhalten eines Zeugen können in die Hauptverhandlung durch dessen Aussage, gegebenenfalls auf Vorhalt von Vernehmungsniederschriften, eingeführt werden (vgl. BGHSt 21, 285, 286 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 14, 21).
  • BGH, 23.01.1990 - 1 StR 699/89

    Rechtmäßigkeit einer Beweiswürdigung - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Erkenntnisse über das frühere Aussageverhalten eines Zeugen können in die Hauptverhandlung durch dessen Aussage, gegebenenfalls auf Vorhalt von Vernehmungsniederschriften, eingeführt werden (vgl. BGHSt 21, 285, 286 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 14, 21).
  • BGH, 25.03.1992 - 1 StR 57/92

    Anforderungen an den Vorsatz bei sexuellem Mißbrauch im häuslichen Bereich

    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Dies gilt aber nicht im Bereich von Sexualdelikten der vorliegenden Art (vgl. BGH, Beschluß vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92 - unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91 -, NStZ 1992, 189, 190, zur Veröffentlichung in BGHSt 38, 165 vorgesehen).
  • BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Erkenntnisse über das frühere Aussageverhalten eines Zeugen können in die Hauptverhandlung durch dessen Aussage, gegebenenfalls auf Vorhalt von Vernehmungsniederschriften, eingeführt werden (vgl. BGHSt 21, 285, 286 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 14, 21).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 524/86

    Verwertung von Beweismitteln, die nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung

  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

    Die Konstanz der Aussagen des in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen Sch. konnte bereits durch dessen eigene Angaben zu seiner früheren Aussage, gegebenenfalls nach deren Vorhalt, in die Hauptverhandlung eingeführt werden (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 9; BGH StV 1996, 412).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07

    Anforderungen an die Auslegung des hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 203

    Deshalb käme eine auf diesen Gesichtspunkt gestützten Überzeugung von der Tat in die bedenkliche Nähe eines denkfehlerhaften Zirkelschlusses (der Tatrichter schließt aus der Aussage selbst auf ihre Glaubhaftigkeit, ohne darzulegen, dass Teile der Aussage, aus deren Wahrheit auf die Glaubhaftigkeit anderer Aussageteile geschlossen wird, eine außerhalb der Aussage selbst liegende, also "externe" Bestätigung erfahren haben; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 32 = StV 2005, 487 mwN; Weider, StV 1993, 59).
  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Zeuge; Zirkelschluss)

    Ein Zirkelschluß ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daher nicht gegeben, wenn aus dem Ablauf der Vernehmung oder dem Verhalten der Beweisperson bei ihrer Befragung (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91 [in NStZ 1992, 141 insoweit nicht abgedruckt]; BGH StV 1998, 635) oder aus der inhaltlichen Struktur ihrer Aussage (vgl. BGH, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 17) auf deren Glaubhaftigkeit geschlossen werden kann, oder wenn Umstände außerhalb der Aussage selbst, welche diese zu bestätigen geeignet sind, durch entsprechende Vorhalte an den Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt wurden (vgl. etwa BGH StV 1993, 59 f. m. Anm. Weider; BGH, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 9; BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91; Beschl. vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).
  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    v. 24. März 1992 - 1 StR 323/91 = Gesamtvorsatz 37 Beschl. v. 25. März 1992 - 1 StR 57/92 = Gesamtvorsatz 38 Urt. v. 16. März 1993 - 1 StR 42/93 Beschl. v. 6. November 1992 - 2 StR 519/92 = Gesamtvorsatz 47 Beschl. v. 19. November 1992 - 4 StR 522/92 = Gesamtvorsatz 48 Beschl. v. 16. März 1993- - 4 StR 81/93 Beschl. v. 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 = Gesamtvorsatz 50 Beschl. v. 10. November 1992 - 5 StR 545/92 = Gesamtvorsatz 51 Beschl. v. 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93.
  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Der 5. Strafsenat hat die vom 1. Strafsenat verwendeten Formulierungen weitgehend übernommen (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 = BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 50 = NStZ 1992, 553; Beschluß vom 10. November 1992 - 5 StR 545/92 = BGHR aaO Gesamtvorsatz 51), jedoch den äußeren Verhältnissen wie Zeitabständen und örtliche Veränderungen nicht jede Bedeutung abgesprochen (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92

    Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern

    Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92, in dem der 1. Strafsenat zu erkennen gibt, daß er unter bestimmten Voraussetzungen bei "Sexualstraftaten" im Familienverband geringere Anforderungen an die Tätervorstellung vom Gesamtumfang der künftigen Einzelakte stellt (zustimmend: BGH, Beschluß vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92), hindert den Senat nicht, die dargelegte Auffassung zu vertreten.
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Zwar hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, daß bei jahrelangem sexuellem Mißbrauch desselben Kindes in einer Vielzahl von Einzelfällen in sich wiederholender gleichartiger oder ähnlicher Weise im Rahmen eines Beziehungsgeflechts bei gleichbleibenden häuslichen und familiären Verhältnissen auch ohne weitere Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer die Voraussetzungen eines Gesamtvorsatzes erfüllt und damit die Annahme einer fortgesetzten Handlung gerechtfertigt sein können (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 -, BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz 50, und vom 10. November 1992 - 5 StR 545/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 51, unter Berufung auf den Beschluß des 1. Strafsenats vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 38; zustimmend der 2. Strafsenat, Beschluß vom 6. November 1992 - 2 StR 519/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 47, und der 4. Strafsenat, Beschlüsse vom 19. November 1992 - 4 StR 522/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 48, und vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93 - enger der 3. Strafsenat, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 44).
  • BGH, 17.12.2003 - 5 StR 501/03

    Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren (Verdacht eines Verbrechens;

    Ein Zirkelschluß liegt hierin - entgegen dem Revisionsvorbringen - nicht, da die Zuverlässigkeit des auf Vorhalt gewonnenen Erinnerungsbildes unabhängig von der Bewertung der übrigen Zeugenaussage beurteilt werden kann (vgl. BGH StV 1993, 59; 1996, 412; Fischer StV 1993, 670).
  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

    v. 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 = Gesamtvorsatz 50.
  • BGH, 06.11.1992 - 2 StR 519/92

    Sexueller Mißbrauch - Zeitraum - Langzeitdelikt - Vorsatz - Gesamtumfang der Tat

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  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 545/92

    Teilweise Abänderung des Schuldspruchs in tateinheitlicher Begehung wegen

  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 14/96

    Verwerfung der Revision

  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92

    Bestimmung der Verjährung bei tateinheitlichem Zusammentreffen - Voraussetzungen

  • OLG München, 19.01.2006 - 5St RR 266/05

    Nutzlose Beweiserhebung zur Darstellung einmaliger Vorgänge - Untersuchung der

  • BGH, 05.12.1996 - 4 StR 547/96

    Annahme eines vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln trotz

  • BGH, 01.09.1992 - 4 StR 351/92

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen

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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92   

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https://dejure.org/1992,1790
BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92 (https://dejure.org/1992,1790)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1992 - 1 StR 272/92 (https://dejure.org/1992,1790)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - 1 StR 272/92 (https://dejure.org/1992,1790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Fortgesetzter sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit fortgesetztem sexuellen Missbrauch eines Schutzbefohlenen - Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten - Grundsatz "in dubio pro reo" - Zulassung der Anklage durch den ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 553
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92
    Solche Mängel liegen nur vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr., vgl. z.B. BGHSt 10, 137; BGH NStZ 1984, 133; 1985, 464, 465 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 17/88

    Notwendigkeit der Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte in der

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92
    Es stellt keinen Mangel des Eröffnungsbeschlusses dar, der zur Einstellung des Verfahrens führen müßte, wenn der Tatzeitraum, in dem die Einzelakte einer fortgesetzten Tat begangen sein sollen, nur nach dessen Beginn und Ende - ohne genaue Angabe der Zahl der Einzelakte und der jeweiligen Tatzeitpunkte - bezeichnet ist, sofern aus den übrigen angeführten Besonderheiten die Tat hinreichend genau konkretisiert ist und eine Verwechslung mit anderen Taten oder sonstige Zweifel über die Rechtskraftwirkung eines dem Eröffnungsbeschluß entsprechenden Urteils ausgeschlossen werden können (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Schuldumfang 1; BGH NStZ 1983, 326; OLG Düsseldorf JMBl NW 1982, 141 f.; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 267 Rdn. 9 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92
    Solche Mängel liegen nur vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr., vgl. z.B. BGHSt 10, 137; BGH NStZ 1984, 133; 1985, 464, 465 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82

    Auslegung einer Rechtsmittelerklärung - Vorraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92
    Es stellt keinen Mangel des Eröffnungsbeschlusses dar, der zur Einstellung des Verfahrens führen müßte, wenn der Tatzeitraum, in dem die Einzelakte einer fortgesetzten Tat begangen sein sollen, nur nach dessen Beginn und Ende - ohne genaue Angabe der Zahl der Einzelakte und der jeweiligen Tatzeitpunkte - bezeichnet ist, sofern aus den übrigen angeführten Besonderheiten die Tat hinreichend genau konkretisiert ist und eine Verwechslung mit anderen Taten oder sonstige Zweifel über die Rechtskraftwirkung eines dem Eröffnungsbeschluß entsprechenden Urteils ausgeschlossen werden können (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Schuldumfang 1; BGH NStZ 1983, 326; OLG Düsseldorf JMBl NW 1982, 141 f.; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 267 Rdn. 9 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei schweren formellen und sachlichen

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92
    Solche Mängel liegen nur vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr., vgl. z.B. BGHSt 10, 137; BGH NStZ 1984, 133; 1985, 464, 465 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (std. Rspr.: BGH NStZ 1984, 133; NStZ 1992, 553; Rieß aaO Rdn. 57).

    Insofern folgen aus den unterschiedlichen Aufgaben von Anklage und Urteil unterschiedliche Anforderungen an deren Inhalt (vgl. zu allem Jähnke GA 1989, 376, 388 ff unter Hinweis auf Nowakowski, Fortgesetztes Verbrechen und gleichartige Verbrechensmenge, 1950, S. 55 ff; ferner zu den Anforderungen an die Tatindividualisierung in der Anklage bei einer fortgesetzten Handlung BGH NStZ 1992, 553; sehr viel enger aber BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 3 und 4; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1993 - 4 StR 315/93 - zu den Anforderungen an die Feststellungen im Urteil zum Mindestschuldumfang bei einer fortgesetzten Handlung: BGH NStZ 1983, 326).

  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten

    Sachliche Lücken der Anklageschrift begründen nur dann ein Verfahrenshindernis, wenn die angeklagten Taten anhand der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so dass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (BGH NStZ 1984, 133; 1992, 553).
  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

    Bei einem derart großen Zeitabstand kann - zumal wenn noch ein Ortswechsel hinzukommt - nicht mehr davon ausgegangen werden, daß der zeitlich letzte Vorgang noch Teilakt einer fortgesetzten Handlung wäre (st. Rspr., vgl. u.a. BGHR a.a.O.; BGH bei Miebach NStZ 1993, 223, 224; Senatsurteil vom 23. Juni 1992 - 1 StR 272/92, insoweit in NStZ 1992, 553 nicht abgedruckt).
  • BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95

    Wirksamkeit - Umfang der Rechtskraft - Kindlicher Zeuge - Aussage eines Kindes -

    Schwere Mängel des Anklagesatzes, die bei unveränderter Zulassung der Anklage zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses führen, liegen nur vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 137; BGHR StPO § 203 Beschluß 3; BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 404/94).
  • OLG Hamburg, 29.04.2010 - 2-30/09

    Gewaltschutz: Prüfung der Rechtmäßigkeit einer zivilrechtlichen Schutzanordnung

    Zwingende Folge des Fehlens einer wirksamen Anklage ist die Einstellung des Verfahrens wegen Verfahrenshindernisses (vgl. BGH in NStZ 1992, 553; OLG Hamm in StV 2008, 509, 511).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 1 Ws 277/96
    Fehlt es hieran, so ist die Anklage unwirksam (BGH StV 1995, 113, 114; BGHSt 40, 44, 45; BGH NStZ 1992, 553 , Senatsurteile vom 26. April 1994, wistra 1994, 318 , und vom 19. Mai 1995 - 5 Ss 55/95 - 22/95 I).

    Vielmehr liegen solche Mängel nur vor, wenn - auch nach Heranziehung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen - unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (BGH NStZ 1992, 553 ; 1985, 464, 465; 1982, 133; Senatsurteil vom 26. April 1994, wistra 1994, 318 ).

  • BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94

    Fehlerhafte Anklageschrift - Verfahrenshindernis - Wechselseitige Straftaten -

    Ein wesentlicher Mangel in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die angeklagten Taten anhand der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. BGH NStZ 1992, 553; KK-StPO Treier 3. Aufl. § 200 Rdnr. 23 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 2 Ss 124/03

    Unwirksamkeit einer Anklage mangels hinreichender Konkretisierung und

    Da die unzureichende Konkretisierung des Tatvorwurfs zur Unwirksamkeit der Anklage und des auf ihrer Grundlage unverändert ergangenen Eröffnungsbeschlusses führt (vgl. BGH NStZ 1999, 520; BGH NJW 1991, 2716; BGH NStZ 1992, 553; Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2003 - 2a Ss 216/02 und vom 11. April 2003 - 2a Ss 16/03; KG, Urteil vom 25. Oktober 1999 - (3) 1 Ss 191/99), liegt ein auf die Sachrüge von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis vor, das gemäß § 206 a Abs. 1 StPO zur Verfahrenseinstellung zwingt (BGH StV 2000, 6; BGH NStZ 1999, 520).
  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 404/94

    Mängel der Anklageschrift - Unwirksamkeit der Anklage - Konkreter Sachverhalt -

    Schwere Mängel des Anklagesatzes, die bei unveränderter Zulassung der Anklage zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses führen, liegen nur vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 137, 141; BGHR StPO § 203 Beschluß 3).
  • OLG Köln, 02.12.1994 - Ss 521/94

    Individualisierung durch Tatort und Tatzeit eines täglich mehrfach wiederholbaren

    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (vgl. BGH a.a.O.; NStZ 1992, 553; Rieß a.a.O. Rn. 57).
  • OLG Stuttgart, 16.04.1993 - 1 Ss 122/93

    Einstellung des Verfahrens wegen Fehlen einer Prozessvoraussetzung bezüglich

  • OLG Saarbrücken, 27.01.1997 - Ss 118/96
  • OLG Düsseldorf, 26.04.1994 - 5 Ss 87/94
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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1992 - 5 StR 301/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,14631
BGH, 06.07.1992 - 5 StR 301/92 (https://dejure.org/1992,14631)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1992 - 5 StR 301/92 (https://dejure.org/1992,14631)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1992 - 5 StR 301/92 (https://dejure.org/1992,14631)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 553
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