Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.08.1992

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1992 - 5 StR 528/91   

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BGH, 25.02.1992 - 5 StR 528/91 (https://dejure.org/1992,2678)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1992 - 5 StR 528/91 (https://dejure.org/1992,2678)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 5 StR 528/91 (https://dejure.org/1992,2678)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dauerdelikt der strafbaren Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit durch die Behörde - Rüge wegen fehlender Feststellungen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit - Begründung für die Vereidigung eines Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 594
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 528/91
    In solchen Fällen kann das Fehlen einer Begründung rechtsfehlerhaft sein, wenn daraus zu schließen ist, daß der Tatrichter sich die Frage eines Vereidigungsverbots überhaupt nicht gestellt oder er den Begriff des Verdachts zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3; BGH NStZ 1985, 183; BGH NJW 1991, 2844 m.w.N.).

    Der Senat kann hier die Frage offenlassen, ob der Vorwurf der beharrlichen Wiederholung im Sinne einer erhöhten Pflichtwidrigkeit stets einer vorherigen Abmahnung des ordnungswidrigen Verhaltens bedarf (so: LK 10. Aufl. § 184 a Rdn. 4; Horn in SK StGB § 184 a Rdn. 3; noch offengelassen in BGH NJW 1991, 2844) oder ob unabhängig von behördlichen Maßnahmen eine Gesamtwürdigung des rechtswidrigen Verhaltens für diese Bewertung ausreicht (so: Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 184 a Rdn. 5; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 184 a Rdn. 5).

  • BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 528/91
    In solchen Fällen kann das Fehlen einer Begründung rechtsfehlerhaft sein, wenn daraus zu schließen ist, daß der Tatrichter sich die Frage eines Vereidigungsverbots überhaupt nicht gestellt oder er den Begriff des Verdachts zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3; BGH NStZ 1985, 183; BGH NJW 1991, 2844 m.w.N.).

    Zwar reicht bereits ein entfernter Verdacht der Tatbeteiligung; indessen muß der Tatrichter einen solchen Verdacht zum Zeitpunkt des Urteilserlasses auch tatsächlich hegen und ihn nicht nur für möglich halten (BGH NStZ 1985, 183; Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 60 Rdn. 43).

  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 528/91
    In solchen Fällen kann das Fehlen einer Begründung rechtsfehlerhaft sein, wenn daraus zu schließen ist, daß der Tatrichter sich die Frage eines Vereidigungsverbots überhaupt nicht gestellt oder er den Begriff des Verdachts zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3; BGH NStZ 1985, 183; BGH NJW 1991, 2844 m.w.N.).
  • BGH, 29.12.1988 - 1 StR 705/88

    Entscheidung über die strafbare Beteiligung eines Zeugen an der Tat als Teil der

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 528/91
    In solchen Fällen kann das Fehlen einer Begründung rechtsfehlerhaft sein, wenn daraus zu schließen ist, daß der Tatrichter sich die Frage eines Vereidigungsverbots überhaupt nicht gestellt oder er den Begriff des Verdachts zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3; BGH NStZ 1985, 183; BGH NJW 1991, 2844 m.w.N.).
  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 396/90

    Beanstandung der Vereidigung eines Zeugen - Enge Auslegung des Begriffs

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 528/91
    In solchen Fällen kann das Fehlen einer Begründung rechtsfehlerhaft sein, wenn daraus zu schließen ist, daß der Tatrichter sich die Frage eines Vereidigungsverbots überhaupt nicht gestellt oder er den Begriff des Verdachts zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3; BGH NStZ 1985, 183; BGH NJW 1991, 2844 m.w.N.).
  • OLG Jena, 03.11.2005 - 1 Ss 226/05

    Doppelverfolgungsverbot - Parkverstoß

    Selbst wenn der Betroffene die angebrachte Verwarnung wahrgenommen - was vorliegend aber nicht der Fall war - und in Kenntnis dieser den PKW nicht weggefahren hätte, hätte darin kein anderer Tatentschluss liegen müssen (vgl. BGH NStZ 1992, 594 ).
  • BGH, 14.11.2012 - 3 StR 372/12

    Beharrliche Zuwiderhandlung gegen eine Gewerbeuntersagung (Abgrenzung der

    Mit Blick auf den Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 1a GewO bedeutet dies in den Fällen der Untersagung der Ausübung eines Gewerbes, dass die Tat (erst) mit der Einstellung des verbotenen Gewerbebetriebes endet (OLG Frankfurt, aaO); die Einrichtung eines neuen Gewerbebetriebes stellt sich aufgrund der äußeren und inneren Geschehensabläufe jeweils als ein neues selbständiges Dauerdelikt dar (BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - 5 StR 528/91, wistra 1992, 184, 185).

    Allerdings ist vorliegend in allen Fällen, in denen danach eine (Dauer-) Ordnungswidrigkeit nach § 146 Abs. 1 Nr. 1a GewO festgestellt wird, davon auszugehen, dass der Angeklagte damit zugleich den Straftatbestand des § 148 Nr. 1 GewO erfüllt hat: Unabhängig von der Frage, ab welchem Zeitpunkt die einzelnen Akte, mit denen das rechtswidrige Verhalten kontinuierlich fortgesetzt wird, jeweils für sich betrachtet eine beharrliche Wiederholung der Zuwiderhandlung darstellen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - 5 StR 528/91, wistra 1992, 184, 185), liegen die Voraussetzungen hier in jedem (festzustellenden) Fall bereits deshalb vor, weil der Angeklagte schon im Jahr 2008 wegen beharrlicher Wiederholung der Zuwiderhandlung verurteilt worden war und durch die Fortführung dieses Handelns oder durch die erneute Begehung solcher Handlungen sowohl das Merkmal der Wiederholung als auch das der Beharrlichkeit, in dem sich eine rechtsfeindliche Einstellung gegenüber dem Verbot widerspiegeln muss (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 244/09, BGHSt 54, 189, 194 f.), erfüllt hat.

  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 544/96

    BGH verwirft die Revision von Dr. Schalck-Golodkowski

    In Fällen dieser Art ist Beharrlichkeit - unabhängig von einer etwaigen vorhergehenden Abmahnung, die in anderen Fällen, in denen das Gesetz an das Merkmal der Beharrlichkeit anknüpft (BGHR GewO § 148 Beharrlich 1; vgl. Laufhütte in LK 11. Aufl. § 184a Rdn. 4) unter Umständen Voraussetzung der Strafbarkeit ist - für sämtliche Taten zu bejahen, weil der Angeklagte von vornherein die Absicht hatte, wiederholt gegen Ausfuhrverbote zu verstoßen.
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11

    Wiederholte Zuwiderhandlung gegen eine räumliche Beschränkung (Vorsatz; vorherige

    Hieraus folgt, dass eine Ahndung der Vortat zwar als für die subjektive Komponente der Beharrlichkeit sprechendes Indiz im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung Bedeutung gewinnen kann; eine Reaktion auf den Erstverstoß ist indessen nicht unbedingt erforderlich und damit keine konstitutive Voraussetzung beharrlichen Handelns (vgl. S/S-Perron/Eisele, StGB, 28. Aufl., § 184e Rn. 5; noch offen gelassen in BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - 5 StR 528/91, NStZ 1992, 594, 595).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung kann strafbegründend in Fällen sein, in denen das Gesetz die Strafbarkeit von dem Umfang eines Verstoßes gegen Verbote abhängig macht, wie bei Vergehen, für die es auf beharrliche Zuwiderhandlung ankommt (vgl. § 184 a StGB; vgl. auch BGHR GewO § 148 Beharrlich 1), insbesondere aber im Betäubungsmittelstrafrecht, wo der Handel mit Betäubungsmitteln Vergehen und der Handel mit einer nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln Verbrechen ist (§§ 29 Abs. 1 Nr. 1, 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG).
  • LG Karlsruhe, 09.01.2009 - Ns 97 Js 14968/07

    Pokerturnier ist kein vebotenes Glücksspiel iSd StGB!

    Der Begriff einer "beharrlichen" Wiederholung von Verstößen, hier kommt ein solcher gegen § 33d Abs. 1 GewO in Betracht, setzt ein besonders hartnäckiges Verhalten voraus, durch das die rechtsfeindliche Einstellung des Täters gegenüber den in Frage kommenden gesetzlichen Normen deutlich wird, obwohl er schon wegen der Folgen vorangegangener Zuwiderhandlungen Erfahrungen gesammelt haben müsste (BGH NStZ 1992, 594).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92   

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https://dejure.org/1992,1555
BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92 (https://dejure.org/1992,1555)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1992 - 3 StR 299/92 (https://dejure.org/1992,1555)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1992 - 3 StR 299/92 (https://dejure.org/1992,1555)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Eigennützigkeit - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Drogen - Teilnahme - Mittäterschaft

  • rechtsportal.de

    Kein eigennütziges Handeltreiben bei Liebesbeziehung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 76
  • MDR 1992, 1076
  • NStZ 1992, 594
  • StV 1992, 594
  • StV 1993, 75
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.03.1981 - 5 StR 56/81

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Begriff des "Handeltreibens"

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92
    Dann aber würde es an dem für die Annahme von täterschaftlichem Handeltreiben erforderlichen persönlichen Eigennutz fehlen (vgl. BGH GA 1981, 572).

    Eigennützig ist eine solche Tätigkeit nur, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - bei entsprechender Sachlage - immateriell besser gestellt wird (BGHSt 34, 124 (126) [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]; BGH GA 1981, 572).

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92
    Eigennützig ist eine solche Tätigkeit nur, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - bei entsprechender Sachlage - immateriell besser gestellt wird (BGHSt 34, 124 (126) [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]; BGH GA 1981, 572).
  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85

    Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins -

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92
    Ein Vorteil immaterieller Art kommt bei der gebotenen zurückhaltenden Auslegung (vgl. Jescheck in LK 10. Aufl. § 331 Rdn. 9 zur gleichgelagerten Problematik der Vorteilsannahme) nur in Betracht, wenn er einen objektiv meßbaren Inhalt hat und den Empfänger in irgendeiner Weise tatsächlich besser stellt (BGH NJW 1985, 2654 (2656)).
  • BGH, 07.08.1985 - 2 StR 787/84

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92
    Hierbei kann der Vorteil auch in der Vermeidung eines sonst eintretenden Nachteils gesehen werden (BGH, Urteil vom 7. August 1985 - 2 StR 787/84).
  • BGH, 29.02.2000 - 1 StR 46/00

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim unerlaubten Handeltreiben;

    Ein immaterieller Vorteil kommt bei der gebotenen zurückhaltenden Auslegung nur in Betracht, wenn er einen objektiv meßbaren Inhalt hat und den Empfänger in irgendeiner Weise tatsächlich besser stellt (vgl. BGHSt 34, 124; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34 und 41).

    Das etwaige Unterbleiben der von W. angedrohten Repressalien erweist sich nicht als "Vorteil" im Sinne eines Eigennutzes; es entzieht sich einer objektiven Bewertung (siehe zur Frage der Sicherung der Gunst eines Dritten: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

    Ein eigennütziges Handeln in diesem Sinn liege nicht nur vor, wenn ein Gewinn erzielt werden soll, sondern auch wenn sonstige Vorteile (zB sexuelle Leistungen) erstrebt werden (BGH NJW 1988, 1333; vgl. auch BGH NJW 1986, 2584, 2585; BGH NStZ-RR 1996, 20; einschränkend: BGH NJW 1993, 76).
  • BGH, 16.03.2016 - 4 StR 42/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens:

    Eigennützig ist eine Tätigkeit, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - objektiv messbar - immateriell bessergestellt wird (st. Rspr.; vgl. nur Urteil vom 24. Juni 1986 - 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124, 126; Beschlüsse vom 26. August 1992 - 3 StR 299/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34; vom 6. November 2012 - 2 StR 410/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 80; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Rn. 150 mwN).
  • BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Ein Vorteil immaterieller Art kommt bei der gebotenen zurückhaltenden Auslegung nur in Betracht, wenn er einen objektiv meßbaren Inhalt hat und den Empfänger in irgendeiner Weise tatsächlich besser stellt (st.Rspr., - BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 247/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (eigennütziges Handeln); Urteilsgründe (keine

    Eigennützig ist eine Tätigkeit, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - objektiv messbar - immateriell bessergestellt wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Juni 1986 - 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124, 126; Beschlüsse vom 26. August 1992 - 3 StR 299/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34; vom 6. November 2012 - 2 StR 410/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 80; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 150 mwN).
  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff des

    Eigennützig ist eine solche Tätigkeit, wenn das Handeln des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, durch den er materiell oder immateriell bessergestellt wird (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1986 ? 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124, 126; BGH, Beschluss vom 26. August 1992 ? 3 StR 299/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34 mwN).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit; Gewinnstreben);

    Eigennützig handelt, wer vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, durch den er materiell oder - bei entsprechender Sachlage - immateriell besser gestellt wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 2, 26, 33, 34).
  • OLG Köln, 07.11.2006 - 83 Ss 70/06

    Divergenz bezüglich der Urteilsformel zwischen Sitzungsniederschrift und

    Es wird zwar nicht festgestellt, dass der Angeklagte in Gewinnerzielungsabsicht gehandelt hat (vgl. zu diesem Erfordernis: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34; BGH StV 1989, 201; 2002, 254; SenE vom 07.02.2006 - 83 Ss 4/06; Weber, BtMG, 2. Auflage, § 29 Rn. 166).
  • BGH, 30.11.2004 - 3 StR 424/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; eigennütziges

    Ein immaterieller Vorteil kommt nur in Betracht, wenn er einen objektiv messbaren Inhalt hat und den Empfänger in irgend einer Weise tatsächlich besser stellt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34, 41 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2008 - 4 StR 33/08

    Anforderungen an ein täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Soweit der Angeklagte "es als Anerkennung (angesehen hat), von A. (bei der Beschaffung von Drogen) um Hilfe gebeten zu werden", vermag dies nicht bereits Eigennützigkeit in Bezug auf das Handeltreiben zu begründen (vgl. hierzu BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34; Weber aaO Rn. 229).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 44/94

    Handeltreiben - Eigennützigkeit - Vorteilsstreben - Materieller Vorteil

  • BGH, 11.08.1995 - 2 StR 329/95

    Voraussetzungen für ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 10.01.1996 - 3 StR 583/95

    Tatbestandliche Voraussetzungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • OLG Köln, 15.12.2006 - 83 Ss OWi 93/06
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