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   BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92   

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https://dejure.org/1992,1900
BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92 (https://dejure.org/1992,1900)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1992 - 1 StR 532/92 (https://dejure.org/1992,1900)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 532/92 (https://dejure.org/1992,1900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorsatz - Schußwaffengebrauch - Versuch - Notwehr - Dauerdelikt - Klammerwirkungt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22, § 32, § 33, § 52, § 53, § 212, 223 a
    Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei Notwehrprovokation - Konkurrenzverhältnis zwischen Dauerdelikt und Einzeltaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Schusswaffengebrauch

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 133
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86

    Aufbrechen der Tür - §§ 211, 22, 23 StGB, unmittelbares Ansetzen; § 52 StGB; § 21

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92
    Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (vgl. BGHSt 26, 201, 202 ff.; BGH GA 1980, 24 f.; BGH NStZ 1987, 20; je m.w.Nachw.).

    In der weiteren Bedienung der Waffe sind dann keine Zwischenhandlungen, zu denen es noch eines neuen Willensimpulses des Täters bedürfte, zu sehen (vgl. RGSt 59, 386; 68, 336 f.; BGHSt 26, 201, 203 f.; BGH NStZ 1987, 20).

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92
    Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (vgl. BGHSt 26, 201, 202 ff.; BGH GA 1980, 24 f.; BGH NStZ 1987, 20; je m.w.Nachw.).

    In der weiteren Bedienung der Waffe sind dann keine Zwischenhandlungen, zu denen es noch eines neuen Willensimpulses des Täters bedürfte, zu sehen (vgl. RGSt 59, 386; 68, 336 f.; BGHSt 26, 201, 203 f.; BGH NStZ 1987, 20).

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92
    In einem solchen Fall muß der Täter dem Angriff des Beleidigten nach Möglichkeit ausweichen; zu lebensgefährlicher Trutzwehr darf er erst Zuflucht nehmen, wenn er alle Möglichkeiten der Schutzwehr ausgenutzt hat (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92
    In einem solchen Fall muß der Täter dem Angriff des Beleidigten nach Möglichkeit ausweichen; zu lebensgefährlicher Trutzwehr darf er erst Zuflucht nehmen, wenn er alle Möglichkeiten der Schutzwehr ausgenutzt hat (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143).
  • BGH, 31.05.1989 - 3 StR 99/89

    Rechtsfehlerhafte Bewertung der Konkurrenzverhältnisse zwischen einer

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92
    In einem Fall der vorliegenden Art hat der bloße (fortwährende) Waffenbesitz nicht die Kraft, Tateinheit zwischen an sich selbständigen Taten zu begründen (vgl. dazu BGHSt 31, 29, 31; 36, 151, 154; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 5).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 481/88

    Einstellung eines mehrere Tatbestände umfassenden Dauerdelikts - Tateinheit der

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92
    Bei konkreter Gewichtung der Verstöße, wie sie insoweit angebracht ist (BGHSt 33, 4, 7 [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84]; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3; vgl. auch BGH NStZ 1982, 512 f. zum unterschiedlichen Unrechtsgehalt des Besitzes von Betäubungsmitteln und des Handeltreibens mit ihnen), steht auf Grund des landgerichtlichen Urteils fest, daß sowohl die zuerst begangene Tat als auch die spätere schwerer wiegen als das mit jeder dieser Taten zusammentreffende Dauerdelikt.
  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92
    Bei konkreter Gewichtung der Verstöße, wie sie insoweit angebracht ist (BGHSt 33, 4, 7 [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84]; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3; vgl. auch BGH NStZ 1982, 512 f. zum unterschiedlichen Unrechtsgehalt des Besitzes von Betäubungsmitteln und des Handeltreibens mit ihnen), steht auf Grund des landgerichtlichen Urteils fest, daß sowohl die zuerst begangene Tat als auch die spätere schwerer wiegen als das mit jeder dieser Taten zusammentreffende Dauerdelikt.
  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung,

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92
    In einem Fall der vorliegenden Art hat der bloße (fortwährende) Waffenbesitz nicht die Kraft, Tateinheit zwischen an sich selbständigen Taten zu begründen (vgl. dazu BGHSt 31, 29, 31; 36, 151, 154; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 5).
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92
    In einem Fall der vorliegenden Art hat der bloße (fortwährende) Waffenbesitz nicht die Kraft, Tateinheit zwischen an sich selbständigen Taten zu begründen (vgl. dazu BGHSt 31, 29, 31; 36, 151, 154; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 5).
  • BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88

    Versuch beim Tötungsdelikt - Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92
    In einem Fall der vorliegenden Art hat der bloße (fortwährende) Waffenbesitz nicht die Kraft, Tateinheit zwischen an sich selbständigen Taten zu begründen (vgl. dazu BGHSt 31, 29, 31; 36, 151, 154; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 5).
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88

    Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer

  • BGH, 19.10.1988 - 3 StR 286/88

    Kontrollrechnung hinsichtlich der Schuldfähigkeit eines Angeklagten in der

  • BGH, 11.11.1987 - 3 StR 442/87

    Einstellung des Angeklagten zur Tat als schulderhöhender Vorwurf - Aufhebung

  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87

    Gesamtwürdigung einer kontrollierten, mehrstündigen Tatausführung beim

  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87

    Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen

  • BGH, 18.07.1989 - 1 StR 151/89
  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelgesetz - Anwendung - Übergangsregelung -

  • RG, 22.10.1934 - 3 D 1074/34

    Anfang der Ausführung beim Totschlag.

  • RG, 29.10.1925 - III 345/25

    Kann im Anlegen einer geladenen Schußwaffe mit nicht gespanntem Hahn ein Anfang

  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht (BGHSt 37, 294, 297 f. m.w.Nachw.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auf ein Vorgehen aus Haß, Zorn, Empörung oder Kampfeseifer ist § 33 StGB nicht anzuwenden (BGH GA 1969, 23, 24; BGH NStZ 1993, 133; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 33 Rdn. 4; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 33 Rdn. 3, jew. m.w.Nachw.; differenzierend Spendel in LK 11. Aufl. § 33 Rdn. 68).
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