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   BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92   

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BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92 (https://dejure.org/1992,745)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1992 - 2 StR 442/92 (https://dejure.org/1992,745)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1992 - 2 StR 442/92 (https://dejure.org/1992,745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 9 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 30 Abs. 2 StGB
    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde, Handlungsort eines von mehreren Mittätern)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 9 Abs. 1, § 25 Abs. 2, § 30 Abs. 2
    Verabredungsort als Tatort - Tatort bei Mittäterschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatort - Mittäter - Vorbereitungshandlungen - Tatbeiträge - Verbrechen

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 88
  • NJW 1993, 1404
  • NJW 1993, 1405
  • MDR 1993, 251
  • NStZ 1993, 180
  • StV 1993, 239
  • JR 1993, 291
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 14.11.1922 - IV 561/22

    1. Zur Beurteilung der Frage, wann eine Tat im Inland begangen ist. 2. Zur

    Auszug aus BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92
    Im Falle der Mittäterschaft ist die Tat an jedem Ort begangen, an dem auch nur einer der Mittäter gehandelt hat (RGSt 11, 20, 23; 13, 337, 339; 57, 144 f.; BGH, Urt. v. 6. April 1976 - 4 StR 108/76; Lackner StGB 19. Aufl. § 9 Rdn. 2; Lemke in AK § 9 Rdn. 8; Tröndle in LK 10. Aufl. § 9 Rdn. 3; Pfeiffer in KK 2. Aufl. § 7 Rdn. 4; Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 7 Anm. I 2 g).

    Das gilt selbst dann, wenn sich das Handeln des einen Mittäters auf Tatbeiträge beschränkt, die für sich gesehen nur Vorbereitungshandlungen sind: sein Tatort ist damit zugleich derjenige des anderen Mittäters (RGSt 57, 144 f.; BGH aaO; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl., § 9 Rdn. 2; Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 9 Rdn. 4; Jescheck, Strafrecht AT 4. Aufl. S. 160).

  • BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84

    Anforderungen an Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92
    Liegen - wie hier - die Voraussetzungen der Mittäterschaft im übrigen vor, so ist Mittäter auch ein Beteiligter, dessen persönliche Mitwirkung an der Tat sich auf bloße Vorbereitungshandlungen beschränkt (st. Rspr., BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGHSt 14, 123, 128 f.; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12).
  • BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85

    Inlandsbezug eines Verstoßes gegen Lenk- und Ruhezeiten

    Auszug aus BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92
    Handlung im Sinne des § 9 Abs. 1 StGB kann jedoch - neben der tatbestandsmäßigen Tätigkeit selbst und dem Versuch - auch eine Vorbereitungshandlung sein, sofern sie nur selbständig mit einer Strafsanktion bedroht ist (BGHSt 34, 101, 106 m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Beteiligung an Handlungen

    Auszug aus BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92
    Liegen - wie hier - die Voraussetzungen der Mittäterschaft im übrigen vor, so ist Mittäter auch ein Beteiligter, dessen persönliche Mitwirkung an der Tat sich auf bloße Vorbereitungshandlungen beschränkt (st. Rspr., BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGHSt 14, 123, 128 f.; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12).
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92
    Liegen - wie hier - die Voraussetzungen der Mittäterschaft im übrigen vor, so ist Mittäter auch ein Beteiligter, dessen persönliche Mitwirkung an der Tat sich auf bloße Vorbereitungshandlungen beschränkt (st. Rspr., BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGHSt 14, 123, 128 f.; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12).
  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 75/50
    Auszug aus BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92
    Liegen - wie hier - die Voraussetzungen der Mittäterschaft im übrigen vor, so ist Mittäter auch ein Beteiligter, dessen persönliche Mitwirkung an der Tat sich auf bloße Vorbereitungshandlungen beschränkt (st. Rspr., BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGHSt 14, 123, 128 f.; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12).
  • RG, 11.02.1886 - I 1/85

    Unter welchen Voraussetzungen sind landesverräterische Mitteilungen an eine

    Auszug aus BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92
    Im Falle der Mittäterschaft ist die Tat an jedem Ort begangen, an dem auch nur einer der Mittäter gehandelt hat (RGSt 11, 20, 23; 13, 337, 339; 57, 144 f.; BGH, Urt. v. 6. April 1976 - 4 StR 108/76; Lackner StGB 19. Aufl. § 9 Rdn. 2; Lemke in AK § 9 Rdn. 8; Tröndle in LK 10. Aufl. § 9 Rdn. 3; Pfeiffer in KK 2. Aufl. § 7 Rdn. 4; Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 7 Anm. I 2 g).
  • RG, 24.06.1884 - 1433/84

    1. Was ist Handlung im Sinne des §. 3 St.G.B.'s? 2. Ist die im Auslande

    Auszug aus BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92
    Im Falle der Mittäterschaft ist die Tat an jedem Ort begangen, an dem auch nur einer der Mittäter gehandelt hat (RGSt 11, 20, 23; 13, 337, 339; 57, 144 f.; BGH, Urt. v. 6. April 1976 - 4 StR 108/76; Lackner StGB 19. Aufl. § 9 Rdn. 2; Lemke in AK § 9 Rdn. 8; Tröndle in LK 10. Aufl. § 9 Rdn. 3; Pfeiffer in KK 2. Aufl. § 7 Rdn. 4; Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 7 Anm. I 2 g).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Einer möglichen Strafbarkeit nach § 217 StGB steht nicht entgegen, dass die Beschwerdeführer zu III. 3. und III. 5. ausschließlich aus der Schweiz heraus handeln, weil ihnen die Tatbeiträge der in Deutschland mitwirkenden Personen und zugleich auch der Ort deren Handelns im Inland mittäterschaftlich (§ 25 Abs. 2 StGB) zuzurechnen wäre (vgl. BGHSt 39, 88 ; BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 StR 705/08 -, NStZ-RR 2009, S. 197; Ambos, in: Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. 1, 3. Aufl. 2017, § 9 Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Weil M. S. nach den (insoweit tragfähigen) Feststellungen des Landgerichts in diesem Fall als Mittäter des Angeklagten A. S. gehandelt hat, und ihm deshalb aufgrund des gemeinsamen Tatplans das Handeln A. S. s in Deutschland und auch der Ort dieses Handelns zuzurechnen ist, ist Tatort im Sinne von § 9 StGB auch für M. S. Deutschland (vgl. BGHSt 39, 88, 91; Tröndle/Fischer aaO § 9 Rdn. 3).
  • BGH, 31.03.2011 - 3 StR 400/10

    Aufzeichnungsfalle; Recht auf ein faires Verfahren (Belehrungspflicht;

    b) Zwar ist im Falle der Mittäterschaft die Tat an jedem Ort begangen, an dem auch einer der Mittäter gehandelt hat (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88).

    Damit lagen bei Eröffnung des Hauptverfahrens zumindest hinreichend sichere Tatsachen dafür vor, dass der Mittäter des Angeklagten jedenfalls im Versuchsstadium des Delikts - was für die Zuständigkeitsbegründung ausreichend ist (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88) - im Bezirk des erkennenden Gerichts eine auf die Tatbestandsverwirklichung gerichtete Tätigkeit entfaltet hat.

  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Da für eine Tatbeteiligung als Mittäter lediglich ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann, notwendig ist (vgl. BGHSt 11, 268, 271/272; 16, 12, 14; 37, 289, 292; BGH NStZ 1993, 180), ist mittäterschaftliches Handeln beim Betrug zum Nachteil einer Versicherung nicht etwa deshalb ausgeschlossen, weil der Mittäter keinen Einfluß auf die Schadensmeldung nimmt.
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Diese selbständig gemäß § 30 Abs. 2 StGB mit Strafe bedrohte Vorbereitungshandlung begründet einen inländischen Tatort, auch wenn die Strafbarkeit nach § 30 Abs. 2 StGB als gegenüber der Ausführung der verabredeten Tat subsidiär zurücktritt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, NJW 1993, 1405).

    Dem stünde jedenfalls nicht entgegen, dass sie in eigener Person keine tatbestandliche Ausführungshandlung vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, NStZ 1993, 180).

  • BGH, 14.11.2017 - 3 StR 265/17

    Kein inländischer Handlungsort für eine im Ausland begangene Urkundenfälschung

    Dagegen reichen bloße Vorbereitungshandlungen im Inland nicht aus, um die deutsche Strafgewalt zu begründen, es sei denn, dass diese Handlungen selbständig mit Strafe bedroht sind oder aber es sich um mittäterschaftliche Beiträge eines anderen Tatbeteiligten zu der im Ausland vollzogenen Tat handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 StR 705/08, NStZ-RR 2009, 197; Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 90 f.).

    Soweit in der Rechtsprechung die Begründung eines inländischen Tatorts durch eine strafbewehrte Vorbereitungshandlung anerkannt worden ist, betraf dies die Verabredung zu einem Verbrechen gemäß § 30 Abs. 2 StGB, das anschließend plangemäß im Ausland begangen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 90 f.).

    In dem genannten Urteil hat der 2. Strafsenat des BGH hierzu ausgeführt, dass ein einmal - im Inland - begründeter Tatort nicht deshalb entfalle, weil die zugehörige Vorbereitungstat im Wege der Subsidiarität hinter die vollendete Tat zurücktrete und daher als solche nicht bestraft werden könne (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 89).

    Der Umstand, dass die Verabredung zu dem Verbrechen nicht nur getroffen, sondern dieses auch noch realisiert worden sei, könne den einmal begründeten Tatort nicht wieder beseitigen, sondern füge ihm lediglich einen weiteren Tatort, nämlich den der Begehung des verabredeten Deliktes, hinzu (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 90).

  • LG Bonn, 07.03.2016 - 27 KLs 430 Js 794/15

    Gewerbsmäßige strafbare Verletzung einer Gemeinschaftsmarke und gewerbsmäßige

    Begehen Mittäter eine Straftat, so ist für jeden Mittäter ein Tatort dort begründet, wo einer von ihnen gehandelt hat (vgl. BGHSt 39, 88; NStZ-RR 2009, 197).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17

    Geldwäsche (subjektiver Tatbestand; Vorsatz hinsichtlich des Herrührens aus einer

    Denn eine Tat ist bei gemeinschaftlicher Begehungsweise nach § 25 Abs. 2 StGB an jedem Ort im Sinne des § 9 Abs. 1 StGB begangen, wo auch nur einer der Mittäter gehandelt hat oder der tatbestandliche Erfolg eingetreten ist (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 90 f.).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 266/17

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei Betrug und Urkundenfälschung (Förderung

    Dagegen reichen bloße Vorbereitungshandlungen im Inland nicht aus, um die deutsche Strafgewalt zu begründen, es sei denn, dass diese selbständig mit Strafe bedroht sind oder es sich um mittäterschaftliche Beiträge eines anderen Tatbeteiligten zu der im Ausland vollzogenen Tat handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 StR 705/08, NStZ-RR 2009, 197; Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 90 f.).
  • BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22

    Anwendung deutschen Strafrechts (Inlandstat bei mehreren verwirklichten

    Zudem war dort die Tat zuvor bereits im Sinne des § 30 Abs. 2 StGB verabredet worden und mithin auch vor diesem Hintergrund ein inländischer Handlungsort gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88 ff.).
  • OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18

    Urkundenfälschung: Mehrfaches Gebrauchmachen von derselben Urkunde gegenüber

  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

  • BGH, 30.07.1993 - 3 StR 347/92

    Strafverfolgung früherer hauptamtlicher Mitarbeiter der Geheimdienste der

  • BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen

  • BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99

    Gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel; Mittäterschaft;

  • OLG Koblenz, 16.08.2011 - 1 Ws 427/11

    Örtliche Zuständigkeit: Handlungs- und Erfolgsort bei sog. Rip-Deals

  • BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08

    Auslieferung in die USA zum Zweck der Strafverfolgung; Willkürverbot;

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

  • BGH, 20.01.2009 - 1 StR 705/08

    Tatort im Inland (Zurechnung des Verhaltens von Mittätern:

  • BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02

    Bestimmung des inländischen Gerichtsstandes; unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99

    Qualifikationstatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

  • BGH, 03.08.2005 - 2 StR 360/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung Mittäterschaft und

  • OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ws 480/10

    Falsche Verdächtigung: Wiederholung einer in Selbstbegünstigungsabsicht erfolgten

  • BGH, 08.03.2016 - 2 ARs 374/15

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH

  • BGH, 17.07.2002 - 2 AR 77/02

    Sofortige Beschwerde - Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit - Gerichtsstand -

  • BGH, 05.07.2023 - 5 StR 147/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 26.07.1999 - 2 ARs 321/99

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH

  • OLG Karlsruhe, 12.08.1997 - 1 Ws 229/97
  • BGH, 03.04.1996 - 2 ARs 105/96

    Begründung eines Tatorts - Handeln eines Mittäters im Inland - Tatbeitrag -

  • AG Marburg, 06.11.2007 - 51 Ls 2 Js 7693/06

    Förderung der Herstellung von Atomwaffen: Strafbarkeit des untauglichen

  • BGH, 17.03.1998 - 5 StR 55/98

    Versuchter Mord an Grenzbeamten der DDR - Mordversuch von West-Berlin auf ein

  • BGH, 26.07.1999 - 2 AR 120/99

    Zuständigkeit - BGH - Gerichtsstand des Tatorts - Tatbeiträge - Inland - Ausland

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