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   BGH, 24.11.1992 - 1 StR 780/92   

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https://dejure.org/1992,2395
BGH, 24.11.1992 - 1 StR 780/92 (https://dejure.org/1992,2395)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1992 - 1 StR 780/92 (https://dejure.org/1992,2395)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1992 - 1 StR 780/92 (https://dejure.org/1992,2395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb - Verbrauchsgerechte Menge - Rauschgift - Mitgenuß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Strafloser Konsum von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 191
  • StV 1993, 132
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 22.09.1983 - JNs 458 Js 165606/83
    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 1 StR 780/92
    Daran kann es fehlen, wenn das Rauschgift nur zum Mitgenuß oder, was hier in Betracht kommt, in verbrauchsgerechter Menge zum sofortigen Verbrauch an Ort und Stelle hingegeben wird (vgl. dazu BGH StV 1981, 625; LG München I StV 1984, 77, 78 m. Anm. Grabow; OLG Frankfurt . a.M. StV 1989, 20, 21; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 515, 518).
  • OLG Frankfurt, 22.01.1988 - 1 Ss 309/87
    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 1 StR 780/92
    Daran kann es fehlen, wenn das Rauschgift nur zum Mitgenuß oder, was hier in Betracht kommt, in verbrauchsgerechter Menge zum sofortigen Verbrauch an Ort und Stelle hingegeben wird (vgl. dazu BGH StV 1981, 625; LG München I StV 1984, 77, 78 m. Anm. Grabow; OLG Frankfurt . a.M. StV 1989, 20, 21; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 515, 518).
  • BGH, 28.04.1981 - 5 StR 114/81

    Voraussetzungen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln - Die Bedeutung des

    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 1 StR 780/92
    Daran kann es fehlen, wenn das Rauschgift nur zum Mitgenuß oder, was hier in Betracht kommt, in verbrauchsgerechter Menge zum sofortigen Verbrauch an Ort und Stelle hingegeben wird (vgl. dazu BGH StV 1981, 625; LG München I StV 1984, 77, 78 m. Anm. Grabow; OLG Frankfurt . a.M. StV 1989, 20, 21; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 515, 518).
  • OLG Bamberg, 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung - Verstöße gegen Doppelverwertungsverbot

    Der bloße Drogenkonsum ist jedoch nicht strafbar (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24.11.1992 - 1 StR 780/92 [bei juris]; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.10.2013 - 3 Ss 102/13 = StV 2014, 621 = OLGSt BtMG § 29 Nr. 21), solange dieser mit keinem Besitz verbunden ist, was die Urteilsfeststellungen aber gerade nicht hergeben.
  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung; Beihilfe;

    Zudem wird bei der Hehlerei (§ 259 StGB) für die Tathandlung "Sichverschaffen" nicht nur verlangt, daß der Täter Besitz an der Sache begründet, sondern auch, daß er dies gerade mit dem Willen tut, über die Sache als eigene bzw. zu eigenen Zwecken zu verfügen (BGHSt 35, 172, 175; BGH NStZ 1995, 544; zu § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vgl. BGH NStZ 1993, 191; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 762 ff.).
  • BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94

    Versuch des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (unmittelbares Ansetzen);

    Die Verwirklichung des Tatbestandes des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln setzt voraus, daß der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel auf abgeleitetem Wege, das heißt in einverständlichem Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer erlangt und die Verfügungsgewalt ausüben kann (vgl. Körner BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 515 m.w.Nachw.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Erwerb 2; BayObLG …
  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung (beabsichtigte

    Zudem wird bei der Hehlerei (§ 259 StGB) für die Tathandlung "Sichverschaffen" nicht nur verlangt, daß der Täter Besitz an der Sache begründet, sondern auch, daß er dies gerade mit dem Willen tut, über die Sache als eigene bzw. zu eigenen Zwecken zu verfügen (BGHSt 35, 172, 175; BGH NStZ 1995, 544; zu § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vgl. BGH NStZ 1993, 191; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 762 ff.).
  • BayObLG, 08.03.2023 - 202 StRR 11/23

    Wechselwirkung zwischen Strafhöhe und Aussetzung der Vollstreckung einer

    Da der Eigenkonsum als solcher nicht strafbar ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24.11.1992 - 1 StR 780/92 = StV 1993, 132 = NStZ 1993, 191 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Erwerb 2; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.10.2013 - 3 Ss 102/13 = StV 2014, 621 = OLGSt BtMG § 29 Nr. 21), muss daraus abgeleitet werden, dass nach dem gesetzgeberischen Willen der bloßen Selbstgefährdung keine strafschärfende Bedeutung zukommen darf (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 25.02.2003 - 4St RR 17/03 = BayObLGSt 2003, 12).
  • OLG Nürnberg, 05.08.2008 - 2 St OLG Ss 101/08

    Revisionsangriffe gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung; "Besitzloser" Konsum

    Entscheidend für die Frage der Strafbarkeit ist, wie schon vom Landgericht zutreffend hervorgehoben hat, ob der Angeklagte objektiv eine tatsächliche Sachherrschaft für einen nennenswerten Zeitraum und subjektiv einen die Sachherrschaft tragenden Herrschaftswillen hatte (BGHSt 27, 380 ff; BGH NStZ-RR 1998, 148 ; NStZ 1993, 191 ; BayObLG NStZ 1990, 395 ; StV 2002, 263 ).
  • OLG Nürnberg, 10.01.2006 - 2 St OLG Ss 277/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Abgrenzung zwischen Erwerb und Konsum

    Damit liegt kein Erwerb im Sinn von § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vor (vgl. BGH StV 1993, 132 ; BayObLG NStZ 1990, 395 m.w.N.; StV 2002, 263 ; Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rn. 985; Weber BtMG 2. Aufl. § 29 Rn.721).
  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 491/93

    § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) alte Fassung als mildere Strafvorschrift

    Nach Aufhebung eines früheren Urteils durch Beschluß des Senats vom 24. November 1992 - 1 StR 780/92 - hat das Landgericht den Angeklagten wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG nF) wiederum zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
  • BayObLG, 29.01.2001 - 4St RR 7/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beihilfe bei unerlaubter Verbrauchsüberlassung

    Damit liegt kein Erwerb im Sinn von § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vor, sondern strafloser Konsum (vgl. BGH NStZ 1993, 191 ; BayObLG …
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